Bauantrag abgelehnt!Grund:Flachdach zu modern

Diskutiere Bauantrag abgelehnt!Grund:Flachdach zu modern im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir wollen 2009 anfangen zu bauen.Zwei Vollgeschosse mit Flachdach ohne Keller.Der Gemeinderat hat aber unser Bauvorhaben abgelehnt!Man muss aber...

  1. Loni

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    Wir wollen 2009 anfangen zu bauen.Zwei Vollgeschosse mit Flachdach ohne Keller.Der Gemeinderat hat aber unser Bauvorhaben abgelehnt!Man muss aber erwähnen das Grundstück was wir besitzen liegt in Ortsrandlage und unterliegt keinem Bebauungsplan.Begründung Gemeinderat: es sieht aus wie eine Lagerhalle,wenn wir das genehmigen könnte ja jeder so bauen,viel zu modern.Wer sagt mir denn das es zu modern ist?Unterliegt es nicht jedem Bauherren selber wie er sein Eigenheim gestalten möchte?Aber dem nicht genug.Unser Bürgermeister hat sich aber schon einmal ohne unser wissen bei unserem Architekten erkundigt welche alternativen es denn geben könnte für das "Problem Dach"zu beheben.Der Plan an sich ist perfekt alle Maße wurden eingehalten der G-rat stört sich ganz allein nur an dem Flachdach.Der Plan ist auch inzwischen bei der zuständigen Behörde angekommen und der Sachbearbeiter hat uns durch die Blume gesagt wir sollen doch an dem Dach etwas ändern ansonsten wird abgelehnt.Begründung:Dieses Gebäude ist vorbildlich geplant worden und zeigt genaue perfektion nur leider wollen sie es am falschen Ort aufstellen.Es passt lt aussage nicht in die Gegend.Oberhalb des Grundstücks ist noch eine Parzelle frei und unterhalb stehen zwei Häuser mit typischem Satteldach wie im Rest der Straße.Vielleicht ist mein Kopf zu Rund dafür :mauer aber warum versucht man uns ein Satteldach aufzuzwängen obwohl gar kein Bebauungsplan vorliegt und die Begründung es wäre zu modern ist für mich auch nicht wirklich akzeptabel.Welche möglichkeiten bleiben uns denn dann noch.? Denn aufgeben unseren Traum zu verwirklichen wollen wir nicht.Und noch etwas ist es zulässig das unser Bürgermeister mit unserm Plan hausieren geht und andere Bürgermeister befragt:eh sag mal würdest du dieses Haus hier genehmigen sieht doch aus wie eine Lagerhalle"Hallloooo wenn einer mir so ein Haus verkaufen würde,würde ich auch Nein sagen.Noch ist der Bauplan noch nicht abgelehnt aber wie schon erwähnt durch die Blume wurde uns das ja schon versichert.

    Ich hoffe das jemand uns helfen kann.
     
  2. #2 Thomas B, 05.11.2008
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    ...das kommt mir in der Tat bekannt vor. Modern wollen viele Gemeinden nicht. Mit Bebauungsplänen wird kreativem Bauen daher sehr schnell ein Riegel vorgeschoben.

    Daß dann wiederum andere Exzesse geduldet werden (Krüppeöwalm, Freßwarzen) steht auf einem anderen Blatt. Das ist dann wahrscheinlich nicht so häßlich modern, sondern super schnuckelig.

    Gibt es keinen B-Plan muß man sich meistens an der "ortsüblichen Bebauung" orientieren. Glücklich wer da ein größmögliches Kuddelmudeel um sich herum hat, so daß sich hier ansetzen läßt.

    Ist drum herum aber Satteldach satt angesagt, wird es schwierig. Viele Gemeinden verordnen sich dann auch noch Ortsbildsatzungen, die vielfach dem Modernen Einhalt gebieten (Dachformen, Gaubengrößen usw.). Man bedenke: Die die solche Ortsbildsatzungen festzurren sind nicht unbedingt vom Fach, sondern eben Gemeinderatsmitglieder, die nicht unbedingt die Qualifiaktion haben...aber sie haben das Recht.

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 HolzhausWolli, 05.11.2008
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    Ich denke auch, daß ihr Euch die Zähne ausbeißen werdet. Wenn kein B-Plan besteht, der das erlaubt, dann hat man zwar einerseits viele Freiheiten, aber andererseits auch die letzte Instanzhürde Gemeinderat.

    Daß der Bürgermeister damit rumgeht, ist zwar unüblich, aber er will sicher nur Rückendeckung dafür, daß er nicht alleine mit seiner Meinung da steht, für den Fall, daß Ihr interveniert.

    Wie wäre es denn mit nem Pultdach? Diese Dachform gibt viele kreative Möglichkeiten her, ist aber bewußt kein Satteldach, kommt dem aber in der Neigung "entgegen".
    2 Vollgeschosse sind ebenfalls und insbesondere möglich.
     
  4. Wumu

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    Habe in einer Wohnzeitschrift auch einmal über einen ähnlichen Fall gelesen.
    Da wurde dann ein Satteldach gemacht, sieht aber von unten aus wie ein Flachdach. (d.h. so wie Flachdach gebaut, nur mit mehr Gefälle).
    Wir sind in unserer Gemeinde in der glücklichen Lage, dass wir ein Flachdach bauen dürfen... (und das mitten im traditionsreichen-kitschigen Tirol).

    Dass man sowas ablehnen kann, ist für mich irgendwie nicht nachvollziehbar.
    Da würde (hätte) ich mich nicht so schnell abbringen lassen...:bounce:
     
  5. Loni

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    @wumu: das ist auch noch nicht ausgestanden!

    Ein Satteldach wird es nie geben darüber sind wir uns einig.Wenn alle Mittel erschöpft sind evtl ein Pultdach mit geringer Neigung aber auch das bereitet mir Bauchweh.
    Wir haben 4Jahre an diesem Plan gearbeitet und ein Dach egal in welcher Form würde die komplette Struktur des Hauses zerstören.

    Das Argument es passt nicht ins Bild der gegend ist total irrsinnig da Hinter uns nur Wiesen sind und in der Straße schon ein Haus in zweiter Reihe gebaut wurde was 2Vollgeschosse hat und das davorliegende ein Bungalow ist.Das passt auch nicht gerade ins Bild.

    Es kostet nur verdammt viel Nerven,Zeit u. vor allem Geld!

    Neuer Plan neue Statik neue Finanzierung.Ich muss mal das Bauamt o.die Gemeinde Fragen ob die mir die Zusatzkosten übernehmen die sie mir durch diesen Mist verursachen.
     
  6. Baumal

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    da seit ihr in österreich, uns zwei schritte vorraus...
     
  7. Loni

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    Ich bin auch nicht vom Fach aber es gibt dort keine Bauflucht und auf der anderen Strassenseite gibt es einen b-Plan und dort wurde sich nicht dran gehalten (z.B. max.1 ,5fach Geschoßhöhe und keinen hats interessiert) wo kommen wir den hin wenn man so etwas zuläßt. Im Nachbardorf gibt es Blockstammhäuser mitten im Dorf die sind doch dann auch nicht Ortstypich?????
     
  8. #8 acensai, 05.11.2008
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    Hallo Leoni,

    diese Aussagen kommen mir bekannt vor - wir hatten ein ähnlichen Fall und sind einen Kompromiss eingegangen mit dem wir alle nun im nächsten Jahr den Rohbau starten werden ...

    Aus welchem Bundesland kommst Du? Hintergrund meiner Frage ist wie folgt:

    Ich hab' ein paar hundert Euro für eine fundierte Rechtsberatung ausgegeben um die Sachlage in unserem Fall zu klären. Da es bei uns keinen Bebauungsplan gibt, fällt unser Bauvorhaben ausschliesslich unter die bayerische Bauordnung. (Bauen im Aussenbezirk). Die Gemeinde war immer positiv gesinnt - lediglich andere Behörden hatten "Bedenken geäussert".

    In der bay. Bauordnung gibt es seit neuestem NUR noch einen Verunstaltungsparagraphen. Eine "normale" Dachform (Pultdach, Flachdach etc.) alleine kann lt. meinem Anwalt -nach aktueller Rechtsprechung- nicht als verunstaltend angesehen werden.
    D.h. wir hätten unser Dach des EFH's -ganz grundsätzlich gesprochen- so machen können, wie wir wollten; für eine Ablehnung hätte es keine Grundlage gegeben. Vor Gericht hätten wir in einem Verfahren notfalls Recht bekommen SOLLEN.

    Und nun die Einschränkungen lt. unserem Anwalt:

    1. Jeder Rechtsstreit birg ein unkalkulierbares Restrisiko und kostet Geld!
    2. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht dauern nicht selten mehrere Jahre! (da war ich sprachlos!)
    3. Die Ämter können dem Bauherren in den Folgephasen viele Knüppel zwischen die Beine werfen.


    Mein Tip:

    Gehe in dich und frag' dich, ob Du nicht vielleicht mit einer anderen Dachform glücklich werden könntest. Ändere dei Dachform so, dass Du eine Baugenehmigung bekommst! Eine einmalig erteilte Baugenehmigung ist nicht widerrufbar, sofern keine Täuschung etc. der Behörden vorliegt.
    Dann schlaf ein paar Wochen ganz gemütlich drüber ... anschliessend könntest Du dann einen Tekturplan einreichen. D.h. wenn Du während der weiteren Planungsphase nach der vorliegenden Baugenehmigung -wider erwarten- nicht mit der genehmigten Dachform glücklich sein würdest dann ändere die Dachform so, dass Du wieder glücklich bist. Reiche für die veränderte Dachform einen Tekturplan ein ... Sofern Du -mit dem vorher eingereichten Bauplan- keine Täuschung der Behörden vorgenommen hast, sollte man Dir diesen Tekturplan rechtlich kaum ablehnen können ...

    Ein guter Fachanwalt kostet locker mal schnell ein paar hundert Euro - ich würde euch empfehlen, einen ortsansässigen Fachanwalt mit der Sachlage vertraut zu machen und einen Rat einzuholen (um die FAKTEN zu wissen!) Ortsansässig ist deswegen wichtig, weil von Region zu Region die Behörden teilweise unterschiedlich "kulant" sind.


    Wir haben auf die Streitereien etc. verzichtet und sind mit unserem aktuellen Plan (mit dem veränderten Dach) sehr zufrieden.

    ....
     
  9. #9 Andreas1705, 05.11.2008
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    Hallo Leoni,

    willkommen im Club!! Wir hatten sogar einen persönlichen Termin mit dem Bürgermeister, der auch keinen Hehl daraus gemacht hat, daß er es ganz und gar nicht verstehen kann, warum jemand so eine "Schuhschachtel" bauen will... Bei uns ist der Fall etwas anders gelagert, da wir einen B-Plan haben, der Flachdächer eigentlich ausschließt. Wir hätten also gegen die Regelungen des B-Plans vorgehen müssen, was aber nach Aussage unseres Archis und der Juristen der Architektenkammer durchaus Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Da wir aber nicht mehrere Jahre auf ein Urteil warten wollten, haben wir uns mit einem Kompromiss angefreundet. Da uns Pultdächer zu langweilig sind, haben wir uns dann für ein sehr flaches, asymmetrisches, eingerücktes Satteldach entschieden um dem B-Plan genüge zu tun. Man kann es quasi nur aus mindestens 15 meter Entfernung sehen - aus meiner Sicht gerade noch vertretbar ohne die Architektursprache gänzlich zu zerstören.

    Es gibt im Prinizip nur zwei Möglichkeiten: für seine Sache kämpfen (und u.U. jahrelang auf ein Urteil warten) oder den Kompromiss suchen. Ich kann es auf jeden Fall sehr gut nachvollziehen wie ihr euch fühlt. Ich wünsche euch für eure Entscheidung viel Glück.

    Gruß, Andreas

    P.S. Anbei die Ansichten von unserer Kompromisslösung...
     

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  10. Uli R.

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    Mal ganz davon ab, dass es überhaupt nix nützt was wer wann wo in welchem Nachbardorf gemacht hat, verstehe ich eines nicht.
    Ihr arbeitet 4 Jahre an einem Plan ohne zu wissen ob das überhaupt dorthin gebaut werden darf? Ihr habt einen speziellen Baukörper im Kopf und kauft ein Grundstück ohne zu wissen ob der auch da drauf darf?
    Wenn man derart festgelegt ist und
    würde :D verstehe ich nicht warum man nicht am Anfang der 4 Jahre (da dürfte ja die Grundform festgestanden haben, wenn die so wichtig ist) eine Voranfrage macht ....


    *im Zitat habe ich "würde" hinter "Form" weggepunktet, weil es dann besser in den Satz passt. Der Sinn bleibt erhalten
     
  11. #11 flashbyte, 06.11.2008
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    @Uli
    wenn es keinen B-Plan gibt, sollte man schon davon ausgehen können, dass man Flachdach bauen darf, zumal wenn es im Ort schon ähnliche Häuser (mit Flachdach) gibt.

    wir hatten auch erst ein Grundstück mit B-Plan wo wir unser Haus nicht hätten bauen dürfen, aber der Gedanke zum Flachdach hat sich erst in der Arbeit mit den Architekten herauskristallisiert... wir hatten Glück und konnten den Grundstückskauf aufgrund von Formfehlern rückabwickeln, aber das steht ja hier nicht zur Debatte
     
  12. Uli R.

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    Wieso das denn? Bereits erwähntes Stichwort: ortsübliche Bebauung
    Wird nirgends geschrieben, dass es dort weitere ähnliche Häuser gibt
     
  13. #13 derengelfrank, 06.11.2008
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    hat ein Bungalow (siehe #5) nicht auch ein Flachdach?
     
  14. Uli R.

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    also ein Bungalow kann auch ein Flachdach haben. Er kann aber auch sämtliche anderen denkbaren Dachformen haben, ok, versetzte Pulte stell ich mir jetzt mal schwierig vor *g
     
  15. Baumal

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    mit pultdach hab ich noch keinen gesehen...:bounce:
    ansonsten kann ein bungalow alle (mitunter grauenhafte)
    dachformen haben.
     
  16. Baumal

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    ersetze alle gegen fast alle...
     
  17. #17 ManfredH, 06.11.2008
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    Wage ich mal zu bezweifeln. Abgesehen davon, dass es den Begriff "Aussenbezirk" im Baurecht nicht gibt, sondern nur den Aussenbereich, der in § 35 des Baugesetzbuches geregelt ist. Und in diesem Aussenbereich geht so gut wie gar nix, zumindest keine privaten Wohnhäuser.

    Was im vorliegenden Fall wohl eher zutreffend sein dürfte, ist der Bereich "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" (ohne Bebauungsplan). Und für eine Bebauung in diesem Bereich ist vorgeschrieben, dass sie sich nach Art und Mass der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss (ebenfalls BauGB / § 34 und nicht BayBO), was natürlich einigen Auslegungs- und Verhandlungsspielraum offen lässt.

    BTW: Ist eigentlich irgendwo definiert, was ein Bungalow ist ?
     
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    Ihr könntet ja abklären ob ein Pultdach mit einem kurzen "Knick" reichen würde.

    Hab eine ähnliche Lösunge schonmal gesehen, aber weiß im Moment nicht mehr wo.

    Eine Lösung die mir ebenfalls gut gefallen hat war auf eine "normales" Flachdach ein Pultdach aufzusetzen. Dieses Hütchen aberr kleiner und absolut nicht mittig.
    Sah genmial aus, find ich aber ebenfalls nicht mehr!
     
  19. #19 JuergenL, 06.11.2008
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    Flachdach!!! Welcher Aufbau ist den vorgesehen?
    Ich habe zuletzt ein Flachdach auf der Ökoschiene "!durchgedrückt!"
    Mit einem begrünten Flachdach mit dem richtigen Aufbau bezgl. Wasserspeicherfähigkeit, Filtrierung,Transmissionsverluste und Fläche kann man vorzüglich argumentieren.
    Wenn Ihr die richtigen Argumente in die Schale werft müssten die Herren Beamten eigentlich mit ziehen. Egal wie es aussieht!!
    Ist allerdings ne Terrasse obenauf wird es wohl daneben gehen!!

    Mfg
    JL
     
  20. Uli R.

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    Ob das jetzt für den Gemeinderat vorzüglich dargestellt ein bemoostes oder vorzüglich bekiestes Flachdach ist dürfte bei dem „Argument“ „sieht aus wie ne Lagerhalle und passt net ins Dorf“ herzlichst egal sein.
    Für mich ergäbe es aber ma gar keinen Sinn, wenn man zunächst argumentiert, dass es sich nicht ins Dorfbild fügt weil’s aussieht wie ne Halle, wenn aber Steinbrech und Hauswurz auf der Halle gedeiht, dann passt es schon ...

    nebenbei
    sitzen in Gemeinderäten nur "Herren" und nur Beamte? :D
     
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