Zuschlag für Baukoordination

Diskutiere Zuschlag für Baukoordination im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; sorry für die Verwirrung Büro=Architekt, bekannt dem Architekturbüro (bei den Handwerkern von unserer Seite fehlte dieser Satz)

  1. #21 gaertner, 10.03.2011
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    sorry für die Verwirrung
    Büro=Architekt,
    bekannt dem Architekturbüro (bei den Handwerkern von unserer Seite fehlte dieser Satz)
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    dann sind die 10% eine "Vermittlungs- / Bestechungspauschale", die der Architekt sich über die Handwerkerrechnung von dem Bauherren holt ?

    (Und das dann dem Bauherren, wie auch immer zur Kenntnis gibt.)

    puuh .. aber so blöd kann man nicht sein ... muss ich also falsch verstanden haben.
     
  3. #23 ThomasMD, 10.03.2011
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    Kannst Du Dich vielleicht mal bemühen Klartext zu schreiben?
    Das Wirrwar Deiner Beschreibung wird nicht kleiner.
     
  4. #24 HolzhausWolli, 10.03.2011
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    Na "sein Büro" ist sein Architekturbüro und "alle bekannten Firmen, sind jene, die der Architekt schon kannte.

    Sag ich mal.

    Warum der Architekt aber sowas in die Ausschreibung SCHREIBT wundert mich. Solche Kuhhandel und Bauherrenübervorteilungen werden doch für gewöhnlich durch Zunicken in der Angebotsbesprechung gemacht oder sind ohnehin klar.
     
  5. #25 coroner, 11.03.2011
    Zuletzt bearbeitet: 11.03.2011
    coroner

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    Wie "üblich" und in welchem Rahmen bewegen sich denn solche "Agreements" (Betrug) denn normalerweise? Bekommen die Herren Handwerker derartiges öfter angeboten ggf. mit entsprechender Zusage des Zuschlages bei der Vergabe?
    :yikes
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Bei GÜ ist dieser Zuschlag normal, allerdings nicht als Gewinnmaximierung, sondern als Risiko- und Aufwandszuschlag.
    GÜ kauft z.B. Putzarbeiten für X.000 € und "berechnet" dem Bauherren in seinem Angebot X.000 * 1,10.

    Bei Architektenverträgen und Einzelvergabe ist so etwas in keiner Weise "üblich". Weder schritlich vereinbart noch durch "kleinfingerheb" mitgeteilt.

    Ich versuch die Frage nochmal aufzulösen.

    Bauherr geht zu einem Planer, der auch ein GÜ ist.
    Planer versendet LVs an
    a) seine normalen Baufirmen, die seine GÜ-Bauten erstellen
    b) an Firmen, mit denen der Bauherr in seinem Job warum auch immer zu tun hat

    Bei a) steht drin -Ich krieg 10 % der Auftragssumme ab-, bei b) fehlt dieser "Passus".

    Egal wie - mit diesem "Partner" würde ich nicht weiter zusammenarbeiten wollen!!!
     
  7. #27 DerSuchende, 11.03.2011
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    weil
    deshalb
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  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2011
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    Wie meinen? :bef1018:
     
  9. #29 gaertner, 11.03.2011
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    :28:
    Danke super zusammengefasst!
    zu b: dies sind Firmen wo mann jemand kennt etc. und sagt ok wenn wir schon bauen dann bekommt ihr auch ein Angebot.
     
  10. #30 jscheller, 11.03.2011
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    Nein die bekommen kein Angebot, die bekommen eine Anfrage und sollen daraufhin ein Angebot erstellen. (Oder?) Versuch mal sauber zu formulieren, sonst wird das immer verwirrender.
     
  11. #31 Manfred Abt, 11.03.2011
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    Wenn ich alles richtig verstanden habe ist das doppelter Betrug:

    1. dem Architekturbüro bekannte Unternehmer bekommen 10 % mehr als sie brauchen, das müssen sie dann ans Architekturbüro abgeben. Hier bezahlt der Bauherr brutto dann rd. 12 % mehr.
    2. die Anrechenbaren Kosten des Architekturbüros und damit sein Honorar steigen, nach alter HOAI wegen Abrechnung nach Kostenfeststellung, bei neuer HOAI weil er den vorgegebenen Aufschlag wohl auch in der Kostenberechnung berücksichtigt haben wird.

    Und wenn ich das richtig verstanden habe ist das ganz klar ein Fall für die Architektenkammer, ggf. Strafanzeige.

    Begriffswirrwarr entsteht hier primär dadurch, dass TE auch selbstständig ist, dann weiß man nicht mehr von wem er spricht, wenn er "unser Büro" schreibt.
     
  12. #32 gaertner, 11.03.2011
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    oder so
     
  13. #33 gaertner, 11.03.2011
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    Ja das war etwas doof ausgedrückt,
    mit unseren Büro meinte ich das Architektenbüro.
     
  14. mls

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    apropos:
    ist denn überhaupt klar, ob es sich um den vertrag mit einem "klassischen"
    freien architekten oder mit einem general handelt?

    erstmal anamnese! ;)
     
  15. #35 gaertner, 11.03.2011
    gaertner

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    Wir haben keinen Vertrag mit dem Archi über Bau eines kompletten Hauses zu der Summe X.
    Es wurden alle Gewerke einzeln ausgeschrieben und werden auch einzeln vergeben.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2011
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    Gut, es ist kein GÜ. Aber deswegen muss es noch lange kein echter Architektenvertrag sein.
    Da gibts z.B. noch das Modell des Baubetreuers :motz.

    Ihr solltet mal zu einem Anwalt gehen und Euch über die tatsächliche Konstellation aufklären lassen, wenn Ihr Euch selber nicht im Klaren seid.
    Der kann dann auch gleich mitprüfen, wie Ihr aus der Nummer rauskommt (wg. der Doppel- und Dreifachkassierei)
     
  17. Lukas

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    Etwas viel für Baubetreuung. Eher Bauveruntreuung.

    Gruß Lukas
     
  18. sepp

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    fristlose kündigung aus wichtigem grund!
    (RA fragen)
     
  19. #39 gaertner, 11.03.2011
    gaertner

    gaertner

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    :winken
    Ich sage erstmal danke,
    das hilft mir schon weiter.
    Ich werde den Wertegang berichten.
     
  20. Mojos

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    Vertrag entscheident

    Hier ist ganz entscheident, was ihr mit Eurem "Planer bzw. Archi" für seine Leistungen eigentlich vereinbart habt!
    Bzw. auch für welche Leistungen Ihr was bezahlen wolltet!
    Ohne dies zu wissen, kann man den Vorgang nicht bewerten!!
     
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