Zulässigkeit Bebauungsplan

Diskutiere Zulässigkeit Bebauungsplan im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Sorry, da war der Archi schneller!:D

  1. Terra

    Terra

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  2. Terra

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    Kurz zu Info an den Themenersteller:

    Im B-plan stehen die Abkürzungen, ich denke mal Du liegst in WA 3:

    WA = allgemeines Wohngebiet
    0,4 = Grundflächenzahl ( bei 100m² Grundstück dürfen max. 40m² überbaut werden)
    Das D im Dreieck = dort nur Doppelhäuser
    SD = Satteldach
    WH ist bei uns Traufenhöhe
    GH ist bei uns Firsthöhe

    Bei Euch halt Wandhöhe und Gebäudehöhe!

    In der Legende steht schön beschrieben wie es zu lesen ist!

    Als Bsp.: WH = max 6,00m (maximal)
    WH = 6,50m (zwingend)

    Das bezieht sich dann natürlich auch auf die GH!

    Alles klar jetzt?
    :28:
     
  3. #23 Gast18809, 09.02.2009
    Gast18809

    Gast18809 Gast

    ihr habt ja Recht, Shame on Me. Wandhöhe ist nicht Gebäudehöhe. Nur die Wandhöhe ist zustimmungspflichtig. Die Gebäudehöhe kann ich frei wählen. Siehe Anhang für den textlichen Teil.
    Die nette Frau hat mir geschrieben:

    die mögliche Bautiefe von 13 m muss nicht ausgenutzt werden. Bei einer geringeren Bautiefe und einer Dachneigung zwischen 30° und 35° ergibt sich dann eben eine niedrigere Gebäudehöhe (Firsthöhe). Doppelhaushälften müssen nicht profilgleich errichtet werden; nur die Wandhöhe (Traufhöhe) und die Dachform müssen übereinstimmen.

    Da hab ich mir schon den ganzen Tag Stress gemacht und gleich an Verkauf gedacht. Oh oh
     
  4. Terra

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    dafür sind wir ja da! Jeder halt seine Schwerpunkte! Ich tue mich dafür schwer eine passende NAS als Server für mein Netzwerk zu finden! :think:(
     
  5. hdueb

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    qnap ts-409 läuft bei mir, nice :-) aber für heimanwender sind fast alle erhältlichen Teile OK. kommt halt drauf an was er können muss... und was der Geldbeutel her gibt

    cheers
     
  6. #26 ManfredH, 09.02.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Gibt´s denn kein Computerexpertenforum ? :D
     
Thema: Zulässigkeit Bebauungsplan
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