Was gehört zur Leistungsphase 1-4 HOAI

Diskutiere Was gehört zur Leistungsphase 1-4 HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Für alle, die zufällig die Vorgeschichte interessiert. Incl mH Unternehmenssuche und grossem Chaos im Verständnis der eigenen Verträge....

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  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2014
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  2. #22 KKVSOERENSEN, 03.02.2014
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    Sie meinen wohl Krisen. Egal. Aber interessante Einstellung von Ihnen! Sehr aufschlussreich.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2014
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    @ Thomas - da hast Du sicher Recht, nur hat der TE das Problem, dass sein BU den ultimativen Eid geschworen hat (Ich schwöre, mir gehört nix mehr und alles, was ich hatte, hab ich meiner Frau überschrieben)
    Da kann er also nix mehr holen.
     
  4. #24 KKVSOERENSEN, 03.02.2014
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    @Thomas B.

    Korrektur. Nicht ich als Bauherr bin zum GU sondern der Architekt hat den besorgt, das Angebot auf Grund seiner Planung überprüft und an mich als Bauherrn vermittelt! Mit Provision!
     
  5. #25 Thomas B, 03.02.2014
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    Ein Architekt, der eine Provision hamstert...interessant. DAS wäre doch mal as für die Architektenkammer. Ist m.E, standeswidrig, da ich (als A.) zum Wohle und Nutzen meines BH agieren muß. Hier aber geht es ja auf Kosten meines bauherren (der ja letztendlich die Provision zahlt). Wäre was für einen fachanwalt...m.E. aber absolut nicht i.O.!!!

    Unabhängig davon wer den GU ausgewählt hat: Hier geht es doch um die fehlende und nicht die fehlerhafte Werkplanung.
     
  6. #26 Thomas B, 03.02.2014
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    Habe mitr jetzt nochmals den alten Strang und die HP vergegengewärtigt.

    Das "Planungsbüro" verdient diesen namen sicher nicht unbedingt. Dennoch: Eine Eingabeplanung muß keine Höhenangaben oder technische Angeben (Gefälle, Dämmstoffstärken etc.) zu einer Flachdachentwässerung beinhalten. Die Entwässerung muß schematisch im Entwässerungsplan dargestellt werden und deren Umsetzung muß in der Werkplanung erfolgen.

    Das ist Planung. Das kostet. Kostet Zeit (dem Planer) und Geld (dem Bauherren). Aber gerade bei solchen Details ist sie wirklich unerläßlich. Absolut. Ohne Ausnahme.
     
  7. #27 KKVSOERENSEN, 03.02.2014
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    Und wer erstellt einen Entwässerungsplan? Der Bauherr?
     
  8. #28 Thomas B, 03.02.2014
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    Der unterschreibt ihn (als bauherr...genauso wie die anderen Pläne)

    Der Entwässerungsplan kommt entweder vom Projektanten idR aber macht den der Architekt mit. Naja...irgendeinen Entwässerungsplan muß es ja gegeben haben, sonst gäbe es ja keine Baugenehmigung....egal wer den nun gemalt hat.

    Aber. In diesem plan werden keine Details der dachentwässreung geklärt. Das ist nur sehr schematisch und zeigt WO z.B. Fallrohre sind und ob es möglich ist das Grundstück gen Kanal zu entwässern..und wenn nicht welche Maßnahmen (zB Hebeanlage) zusätzlich notwendig wären...
     
  9. #29 Thomas B, 03.02.2014
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    ..aber was bringt dieser Exkurs hier: Da ist doch schon ein Gericht nebst Anwälten und Gutachtern dran....die werden schon genau klären was geschuldet war, was versäumt wurde usw. usf.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2014
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    Der, der ihn im Auftrag hat. Aber der hat nicht zu planen, ob 1,x, 2,y oder 0,z % Gefälle nötig sind oder wie dick die Dämmung sein muss oder wie hoch am End die Anschlußhöhe wird.
    Es sei denn, es wurde mit beuauftragt und auch vergütet!
     
  11. #31 KKVSOERENSEN, 03.02.2014
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    Ich fasse zusammen.

    Der Bauherr prüft, dass es sich um ein richtiges Planungsbüro handelt.
    Der Bauherr achtet darauf, dass er richtige Pläne bekommt mit der richtigen Bezeichnung und nicht nur - wie hier - Vorentwurfspläne sondern auch Baugenehmigungspläne, Ausführungspläne sowie Werk- und Detailpläne.
    Der Bauherr überprüft den Vorschlag des GU´s vom Architekten dass dieser auch richtig ausgewählt wurde.
    Der Bauherr muss darauf achten, dass es Entwässerungspläne gibt und Fachpläne gibt.

    Alles so richtig wieder gegeben?
     
  12. Taipan

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    Es gibt Leute, die meinen, ich wäre arrogant. Das sind meist die Leute, mit denen ich wegen Idiotie nicht mehr rede.

    *plonk*
     
  13. #33 KKVSOERENSEN, 03.02.2014
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    @Taipan

    Wie kommen Sie darauf, dass Sie arrogant sind. Da will Ihnen aber jemand übel nachreden.
     
  14. #34 Thomas B, 03.02.2014
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    Nein.

    Der beauftragte Planer klärt den BH über diese Punkte auf. Sollte er jedenfalls. Eine gewisse Mitwirkungspflicht sehe ich aber schon. Der BH kann sich nicht entspannt zurücklehenen und alle anderen alles entscheiden lassen.
     
  15. #35 KKVSOERENSEN, 03.02.2014
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    Also bin ich als Bauherr doch für das Fehlen von Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Werkplanung, Detailplanung, Entwässerungsplanung verantwortlich...
     
  16. #36 Thomas B, 03.02.2014
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    ...und für das Wetter! Das Wetter bitte nicht vergessen!
     
  17. #37 KKVSOERENSEN, 03.02.2014
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    Richtig. Im Winter dauert es länger! O. k. habe verstanden!
     
  18. rodopp

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    zuerst ja ... wer denn sonst?
    Falls Sie aber jemanden mit diesen Sachen beauftragt haben, dann können Sie sich an ihn wenden, auch z.B. auf gerichtlichem Wege ... das könnte dann was werden, falls es nicht verjährt ist, falls er dafür später überhaupt noch aufkommen kann, falls es ihn noch gibt, falls es für ihn nicht unverhältnismäßig ist, falls er dafür versichert war (und es nicht als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird) usw. usw.
     
  19. #39 Thomas B, 03.02.2014
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    Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Entwässerungsplanung gibt es doch wohl. Weil sonst keine Baugenehmigung!

    Werkplanung: Diese beauftragt der Bauherr. Wer auch sonst? Diese macht idR der Architekt (nachdem er beauftragt wurde). Oder die macht der GU/GÜ. Baut dieser ohne Planung, haftet er....nun ist Ihr GU ja den Bachrunter....blöd...wirklich.

    Aber wie will man nun den A. haften lassen für etwas was ein anderer nicht gemacht hat?????
     
  20. #40 KKVSOERENSEN, 03.02.2014
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    Vielen Dank für die Info.

    Hat unser Architekt doch recht wenn er wörtlich ggb. dem Gericht meint: "Eine Umsetzung in ein konkretes Gebäude ist nicht geschuldet!"

    Wieder eine Erfahrung reicher.

    Wo soll man denn dann hingehen wenn man bauen möchte? Lidl, Aldi, o. ä.?
     
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