tote Einfriedrung / Gesamthöhe / Absturzsicherung

Diskutiere tote Einfriedrung / Gesamthöhe / Absturzsicherung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Naja, die Baurechtsämter wollen halt möglichst wenig Ärger. Die werden jetzt mit sehr flexiblen Begründungen eine Genehmigungsfähigkeit erzeugen,...

  1. #21 tillfisc, 21.08.2015
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    Naja, die Baurechtsämter wollen halt möglichst wenig Ärger.
    Die werden jetzt mit sehr flexiblen Begründungen eine Genehmigungsfähigkeit erzeugen, damit sie die Sache vom Tisch haben.

    Leidtragend seid ihr als Angrenzer.
    Da hilft leider nur der Rat: eigenen Sachverstand einholen. In diesem Fall ein Rechtsanwalt für Baurecht.

    Ich sehe das bei Neubauten in unserer Stadt jeden Tag - selbst wenn im Bebauungsplan steht, dass Geländeänderungen nur bis 1 m zulässig sind, werden da teilweise über 2 m hohe Stützmauern gebaut und darüber noch Hecken.

    Ich als Nachbar würde auf die Barrikaden gehen, aber tatsächlich scheinen sich nur wenige zu beschweren.
     
  2. #22 capslock, 26.09.2015
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    Bauantrag ist mittlerweile genehmigt. Zur Einwendung wird ausdrücklich auf §6 LBO Bezug genommen, allerdings wird gesagt, die Mauer weise nur eine geringe Höhe auf, daher sei die Länge ohne Belang.

    Die Höhe beträgt bis auf wenige Elemente 1 m bis 1,45 m, und in §6 LBO ist ausdrücklich eine Fläche genannt. Woher bezieht das Bauamt die Freiheit, hier eigene Regeln zu erfinden? Ich vermute mal, wenn es dazu Urteile oder Ausführungsbestimmungen gäbe, hätten die die genannt.

    Unserem Anwalt war dazu in der Erstberatung nichts bekannt, allerdings scheint er auch mehr auf privatrechtliche Baustreitigkeiten spezialisiert zu sein. Wir müssen uns jetzt sehr überlegen, ob wir dagegen vorgehen und ob er der richtige dafür ist.
     
  3. #23 capslock, 26.09.2015
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    Hat sich erledigt, es gibt eine Entscheidung vom VGH Karlsruhe dazu, die wir leider erst jetzt gefunden haben.
     
  4. Julius

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  5. #25 capslock, 27.09.2015
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    Es reicht für Abstandsflächenfreiheit, wenn eine Bedingung erfüllt ist. In dem Fall ging es um eine Werbetafel, die höher als 2,50 m, aber kleiner als 25 qm war.
     
  6. #26 Frau Maier, 27.09.2015
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    Hasde nen Link?
     
  7. #27 azalee0108, 27.09.2015
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    Bei unseren Nachbarn schräg gegenüber tut sich auch gerade folgendes: der talseitige Bauherr hat zum Berg hin seine Terrasse abgegraben, und an der Grenze zum hoeherliegenden Nachbargrundstück eine Betonmauer von ca 1 m gezogen.

    Der neue Nachbar hat jetzt direkt an dieser Betonmauer die o.g. 1,30m L Steine gesetzt und fast voll aufgefüllt. Derzeit entstehen gerade die Fundamente fuer einen Zaun zum nunmehr mehr als 2 m tiefer liegenden Nachbarn, wobei der Abstand zur offiziellen Gelaendehoehe ja nur knapp 1,30 m beträgt.
    Da kann er ja theoretisch noch einen 80er Zaun setzen ...

    Unsere Nachbarn haben vor vielen Jahren etwas aehnliches gemacht: 1m Betonmauer plus weitere 2m im 45 Grad Winkel, um dahinter ihre Satteldachgarage hinzustellen. Nur sind die nicht nur 5 m entfernt wie schraeg gegenüber.

    "Gefaengnismauer" trifft bei denen den Eindruck schon ganz gut.

    Aufschuettungstechnisch scheint BW ein Paradies fuer "Hochbau er" zu sein.

    Azalee
     
  8. #28 RobertBau, 28.09.2015
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    des kommt drauf an. bei uns im baugebiet sind per BPlan jegliche Stützmauern, Aufschüttungen usw. verboten. Ausserdem sind blickdichte Einfriedungen verboten. Einfriedungen nur bis 90cm blickoffen...
     
  9. #29 Petra11, 17.07.2020
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    Ist zwar schon ein paar Jährchen her, habe aber heute genau die umgekehrte Situation auch in RLP. Nachbar will sein Grundstück auf 2m hoch aufschütten und obendrauf soll noch eine durchsichtige Absturzsicherung von 0,8m.
    Wohinter er aber laut Nachbarschaftsrecht munter hoch pflanzen darf, als wäre es sonst vom ursprünglichen Niveau.
    Könnte ich Auskunft haben welches Bauamt so geurteilt hat?
     
Thema: tote Einfriedrung / Gesamthöhe / Absturzsicherung
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