Sanierung oder Ersatzneubau im Außenbereich

Diskutiere Sanierung oder Ersatzneubau im Außenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Schriftlich geben lassen wird schwer, müsste eine Bauvoranfrage machen. Diese Woche sind Besichtigungstermine, es gibt mehrere Interessenten. Ich...

  1. artibi

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    Jo, hast du mal der Bank von dem Objekt erzählt?
     
  2. #22 SLongus, 22.01.2024
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    Noch nicht, aber für den aufgerufenen Kaufpreis brauchen wir für den Kauf nicht unbedingt eine Bank (120.000€), eher dann für die Sanierung.
     
  3. #23 simon84, 23.01.2024
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    warum wird das Haus wohl so billig sein?
     
  4. #24 SLongus, 23.01.2024
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    Sag du es mir!
    Wegen des Sanierungsaufwands und der Einschränkungen im Aussenbereich ?
     
  5. artibi

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    Macht für mich den Eindruck, als wärst du ein wenig im "Friede, Freude, Eierkuchen-Modus".

    Die Hütte ist billig weil sie niemand will. Dein Telefonat mit irgendwem vom Amt bringt dir genau gar nix. Ob der Mensch überhaupt Entscheidungshoheit hat ist auch fraglich.
    Im besten Fall: Du bekommst eine komplett sanierungsbedüftige Bude, an der du viele Dinge gar nicht so machen kannst weil Außenbereich.
    Im schlechtesten Fall: Du hast eine 120k-Ruine, die du weder sanieren noch bewohnen darfst.

    Die Chancen anhand Beschreibung, Bildern und den Umgang mit Häusern im Außenbereich: Du wirst ziemlich sichder den schlechtesten Fall treffen.

    Ohne Bauvoranfrage und einen damit erfahrenen Architekten ist das eine absolute Harakiri-Mission. Einfacher wäre es, einfach die 120k zu verbrennen. Dann hast du zwar das Geld weg, aber keine unsanierbare, unbewohnbare Ruine am Hals.

    Und ruf mal bei deiner Hausbank an und frag mal vorsichtig nach, ob die sowas überhaupt finanzieren (ob Kauf oder Sanierung ist da erstmal egal).
     
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  6. #26 simon84, 23.01.2024
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    wenn etwas zu schön/gut wirkt um wahr zu sein, dann ist es meistens auch so
     
  7. #27 Kriminelle, 23.01.2024
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    Im welchen Landkreis liegt denn das Haus/Aussengelände? Billig ist ja nicht gleich billig - da zählt die Lage (Außenbereich in Pampa oder angrenzend einer sehr guten Infrastruktur Stadt)
    Entsprechend kann man den Preis dann auch einordnen.

    Mit den Zweifeln bzw. dem Wissen, wie es um Aussenbereiche rechtlich gestellt ist, gehe ich konform.

    Auch telefonische (Falsch-)Aussagen von Ämtern sind nicht unbedingt Absicht, können aber schnell passieren, indem man den Azubi/Studenten Sachen erledigen lässt, wo Fachpersonal fehlt. Ist nunmal so.

    Und mal mit ordentlich pragmatischen und gesunden Menschenverstand an die Sache rangehen - Ich lese da zuviel „Gier frisst Hirn“ - wenn es billig ist, setzt der Menschenverstand aus.
     
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  8. #28 WilderSueden, 23.01.2024
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    Dann würde ich vermutlich gleich mit der Geschichte abschließen. Du hast beste Chancen, dass das Haus an jemanden geht, der noch gar nicht verstanden hat, welche Problematik das mit dem Außenbereich hat und der wird jeden angemessenen Preis überbieten
     
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  9. #29 SLongus, 23.01.2024
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    Das war scheinbar der Herr vom Bauamt, der dort die Entscheidungsbefugnis für das Dorf hat. Hat er mir zumindest gesagt.

    Landkreis Osnabrück.
    Aber wo genau soll denn die Falschaussage des Amtes liegen? Er hat ja gesagt, dass das Dach nicht komplett erneuert, sondern nur saniert werden darf.
    Er hat auch gesagt, dass die Außenwände stehen bleiben müssen, Fenster und Außenwanddämmung seien erlaubt und drinnen seien wir flexibel.

    Was genau stört euch an dem Zustand? Mir ist bewusst, dass es nicht reicht wenn man 200k in das Haus investiert. Aber wenn ich 400-450k investiere + 120k für die Bude zahle, sollte ich doch ganz gut dabei sein oder?
    Die Hauptgefahr sehe ich darin, dass das Amt sagt das Haus sei nicht erhaltungswürdig und genießt somit keinen Bestandsschutz. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass bis vor wenigen Jahren Leute darin gewohnt haben und 2018 eine neue Gasheizung kam, würde ich nicht sagen, dass das wahrscheinlich ist.

    Ich möchte nicht blauäugig an die Sache rangehen, aber vllt. liegt ja genau der Vorteil an dem Objekt, das viele schnell abgeschreckt sind?
     
  10. #30 Fred Astair, 23.01.2024
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    Merkst Du selbst? "Scheinbar" und "hat er gesagt," sagt er, sind Formeln auf die niemand ein Döner verwetten würde.
    Weil "das Amt" gar keine Aussage gemacht hat und Dein größtes Risiko darin besteht, dass Du ein Gebäude kaufst, in das Du nicht einziehen darfst weil Du kein Haupterwerbslandwirt und kein Forstbetriebswirt bist.
     
  11. #31 SLongus, 23.01.2024
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    Wo steht denn geschrieben, dass ich da nicht einziehen darf? Kannst Du mir die Gesetzesstelle nennen?
     
  12. #32 simon84, 23.01.2024
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    Vorsicht beim Immobilienkauf im Außenbereich!.

    Wohnen im Außenbereich

    § 35 BauGB - Einzelnorm

    Das hast du ja sicher schon vorher gefunden.

    es muss doch gar kein Gesetz geben in dem explizit das wohnen im außenbereich verboten wird.

    viel mehr ist es doch so, dass der außenbereich nur für bestimmte Zwecke nutzbar ist, zB Landwirtschaft

    wenn du keinen Betrieb nachweisen kannst, dann gibt es auch keinen Grund dazu dass du dort wohnen kannst

    jetzt kann man sicher noch zwischen wohnen, Aufenthalt, dauerhafter Aufenthalt etc. rumhacken aber es ändert sich nix dran :)
    Du willst dich doch sicher dort „anmelden“ oder ?

    zu Rechtsfragen sonst bitte direkt beim Anwalt nachfragen
     
  13. #33 chris84, 23.01.2024
    chris84

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    Der 2. Link ist gut!
    Ich zitiere mal:
    Also: nur kaufen, wenn die Nutzungsänderung von "privilegierten wohnen" auf "allgemeines wohnen" bereits genehmigt wurde!
    Der Preis ist davon abgesehen aber viel zu teuer.
    Der Grund ist kein Bauland, und daher quasi nix wert. Das Gebäude ist abbruchreif, und daher ebenfalls nix wert.
    Die Bank wird das Grundstück vermutlich nur als eingeschränkte Sicherheit ansehen - wenn du von den veranschlagten 450k einen größeren Teil finanzieren willst, dürfte das mit den Sicherheiten schwierig werden. Zumal Banken Sanierungsobjekte eh nur sehr eingeschränkt als Sicherheit heranziehen.
     
  14. #34 Fabian Weber, 23.01.2024
    Fabian Weber

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    Die Hauptgefahr, die alle anderen hier sehen, ist, dass es Dir schlichtweg VERBOTEN wird dort zu wohnen, weil Du kein Landwirt oder Förster bist.

    Mir wäre auch neu, dass da einer vom Dorfbauamt irgendwas entscheiden darf. Die Baugenehmigung kommt ja von Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, dort wird entschieden.
     
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  15. #35 Viethps, 24.01.2024
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Die Neuerrichtung oder Umnutzung von bereits bestehenden Gebäuden im Außenbereich richtet sich nach § 35 Abs.4 BauGB. Unter den dortigen Voraussetzungen ist die Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes, das zur Zeit Missstände oder Mängel aufweist für den Eigenbedarf des Eigentümers oder dessen Familie zulässig (§ 35 Abs.4 Nr.2 BauGB). Des weiteren ist u.a. die Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten, durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten Gebäudes unter den Voraussetzungen des § 35 Abs.4 Nr.3 und die Umnutzung eines Teils einer landwirtschaftlichen Betriebsstelle zur Wohnnutzung unter den Voraussetzungen des § 35 Abs.4 Nr.1 BauGB zulässig.

    Dabei macht es einen großen Unterschied ( eigene Erfahrung ), ob man das in Niedersachsen oder NRW z. B. angewendet sieht!
    In NRW kann das regelmäßig ein Kampf werden....
    In NdS allerdings gibt es massig solche im Außenbereich liegende ` Kötterstellen ´. Dessen ist man sich auch seitens der Landesbehörden bewußt. Gehört zur Landesgeschichte. Deshalb passt auch die Aussage des Behördenmitarbeiters. Lediglich Ausbau auf mehr als zwei Wohneinheiten wird ausgeschlossen.

    In Rheinland - Pfalz hat man vor Jahrzehnten ähnliche Probleme gesehen. Dort wurden `Ruinen ´ mit Stichtag erfasst und unter Denkmalschutz gestellt. Ein erheblicher Teil davon wurde später als Ferienwohnungen ( legal ) verkauft.
     
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