Parkettboden feucht gewischt nachweisbar?

Diskutiere Parkettboden feucht gewischt nachweisbar? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Handelt es sich bei dem Foto tatsächlich um den hier gegenständlichen Boden oder nur um ein Bespielfoto aus dem Netz Ja - deshalb fragst du ja...

  1. #21 Darius1, 19.03.2020
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    Es handelt sich natürlich NICHT um ein Beispielfoto aus dem Netz sondern um den tatsächlichen Boden um den es geht.

    Der Parkettboden kann selbstverständlich geschliffen werden und hat dafür eine ausreichende Stärke, wobei Schleifen bei halbwegs normaler Nutzung frühestens alle 10 Jahre notwendig ist.
     
  2. #22 Andreas Teich, 19.03.2020
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    Es ist aber auch so dass Miete für Abnutzung gezahlt wird.
    Wenn es so eindeutig wäre wie du schreibts würde sich die Frage ja erübrigen-
    Ob Feuchtigkeit von oben oder unten einwirkt läßt sich herausfinden.
    Nur müßte auch die Art und Qualität der Oberflächenbehandlung ermittelt werden.
    Handelt es sich um Massivparkett oder laminiertes?
    Wurde die Oberfläche werksseitig aufgebracht oder an der Baustelle?


    Wenn ein Parkettleger einen neuen Parkettboden verlegt ist er auch nur dann vor Regressforderungen durch schädigende Pflege o.ä.geschützt wenn er nachweislich eine Pflegeanleitung übergeben hat, die sowohl Pflege wie auch raumklimatische Empfehlungen beinhaltet.

    Ich definiere auch bei meinen Mietverträgen genau die für die Pflege der geölten Böden zu verwendenden Mittel.
     
  3. #23 simon84, 19.03.2020
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    na dann ist doch super wenn das durch schleifen noch zu beheben ist dann lässt du es schleifen und gehst mit 30% der kosten ins Rennen
     
  4. #24 Fred Astair, 19.03.2020
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    @Darius1
    Darf ich nochmal die Frage nach der Quelle für Deine geäußerte Rechtsmeinung aufwerfen?
    Ich bin selbst Vermieter und würde mir eine Menge Arbeit sparen, wenn ich mich auf die Selbstinformationspflicht des Mieters zurückziehen könnte.
     
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  5. #25 Darius1, 19.03.2020
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    Zum Beispiel: (gibt auch andere Quellen, habe aber gerade nicht die Zeit weitere ggf. bessere Quellen zu suchen)
    Parkett in der Mietwohnung – Pflichten für den Mieter

    Du wirst zudem kaum einen Mietvertrag finden, wo explizit drinsteht, dass man Parkettboden nicht nass wischen darf weil er sonst kaputtgehen kann, wäre dies rechtlich notwendig hätten wohl Haus & Grund und viele andere so einen Hinweis als Standardtext in die Mietverträge mit aufgenommen.

    Ich würde mich aber niemals auf die Selbstinformationspflicht zurückziehen, das wäre weder im Vermieterinteresse noch im Mieterinteresse, er wurde damals ausführlich eingewiesen, nur habe ich halt nicht einen entsprechenden Hinweistext in den Mietvertrag geschrieben.
     
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  6. #26 simon84, 19.03.2020
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    Das ist leider nur eine Werbepassage von einem Parketthersteller. Kein Gerichtsurteil
     
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  7. #27 Darius1, 19.03.2020
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    Zum Beispiel: (gibt auch andere Quellen, habe aber gerade nicht die Zeit weitere ggf. bessere Quellen zu suchen)
    Parkett in der Mietwohnung – Pflichten für den Mieter

    Du wirst zudem kaum einen Mietvertrag finden, wo explizit drinsteht, dass man Parkettboden nicht nass wischen darf weil er sonst kaputtgehen kann, wäre dies rechtlich notwendig hätten wohl Haus & Grund und viele andere so einen Hinweis als Standardtext in die Mietverträge mit aufgenommen.
    Ich weiß, habe auch geschrieben das ich auf die schnelle keine lust hatte den Rest zu suchen, aber wie gesagt, wenn das nötig wäre hätten die großen Mietvertragsersteller wie Haus und Grund sowas standardmäßig mit drin wie das Lüften etc.

    Hab außerdem ne E-Mail wo hervorgeht, dass der Parkettleger den Mietern ein Pflegemittel übergeben hat und die eingewiesen hat, damit dürfte es endgültig erledigt sein
     
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  8. #28 Fred Astair, 19.03.2020
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    Schade, ich hatte gehofft, Du hättest substantielle Kenntnisse und würdest nicht nur tönen. Deine Argumentation der fehlenden Klauseln im Formularmietvertrag geht völlig an der Realität vorbei. Dort kann unmöglich jeder Ausstattungsfall abgebildet werden.
    Um es mit Karl Lagerfeld zu sagen: Wer Formularverträge verwendet, hat die Kontrolle über seine Immobilie verloren.
    Ich habe in meinen Mietverträgen Merkblätter als Anlagen aufgeführt, die dadurch zum Vertragsbestandteil werden.
    Das nenne ich rechtssicher. Jedenfalls bin ich noch nie unterlegen.
     
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  9. #29 Kriminelle, 19.03.2020
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    Meines Wissens liegst Du in jedem Deiner Annahme falsch. Les Dir mal den 535er BGB durch. Dann wird Dir zb klar, dass der Vermieter hier nur in der Pflicht ist. Der Mieter zahlt.
    Ich hab jetzt keine Lust, irgendwelche Passagen rauszusuchen, wenn man mit allgemeiner Logik auch zurechtkommt (meine Zitatfunktion lässt heute auch zu wünschen übrig)

    .
    Der Mieter muss die Mietsache pfleglich behandeln, ja. Dennoch darf er abnutzen, dafür bezahlt er.
    Er ist aber nicht in der Beweislast, dass er weiß, wie die 100% richtige Pflege sein sollte.
    Belese ich mich im www, weil ich zb vergessen habe, wie das Pflegefläschchen heißt, was ich im ersten Jahr benutzt habe, mochte ich den Herrn Parkettleger schon damals nicht und sehe den Vermieter auch nicht als Spezialist, weil es ihm im Mietvertrag auch nicht wichtig war, speziell auf den hochwertigen Boden einzugehen, dann kann ich im www viel von der „richtigen Pflege“ lesen. Dann pflege ich entsprechend der vielen Wahrheiten im WWW, ohne irgendeinen Vorsatz der Sachbeschädigung. Also muss ich als Mieter auch nicht haften.

    Ich persönlich sehe da jetzt auch keinen Vermögensschaden, um den man sich streiten muss. Die Dellen und Beulen der Oberfläche ist ja normale Abnutzung, aber insgesamt gesehen fällt dazwischen das Aufquellen auch nicht mehr gravierend auf.


    Dass Du hier einen Link zu einem Parketthersteller einstellst, womit Du einem Forum aufklären möchtest, was die Pflichten eines Mieters sind, zeugt von Deinem Unwissen. Ist ja auch nicht schlimm.

    Die Domke-Parkett-Firma hat einen Werbetexter engagiert, der mit gut gewählten Worten die Zielgruppe „vorsichtige Vermieter“ ansprechen soll, die heutzutage wegen der Sache Pflege lieber zu Vinylboden greifen. Diese Worte und Texte sind never irgendwie haltbar, weil sie unter Werbung fallen.

    Wäre ich Richter in diesem Zivielprozess, so würde ich Dich als Vermieter fragen, ob Du mal in diesen 7 Jahren nach Deinem teuren Parkett geschaut hast. Versäumnis! Denn da Du anscheinend ja nie gefragt wurdest, hättest Du ahnen können (50/50-Chance), dass der Mieter falsch pflegt. Und dann erschließt sich für mich, der Richter, dass Du eine falsche Pflege „billigend in Kauf genommen hast“ (so wäre es zumindest im Strafrecht zu sehen :deal :shades)

    Wenn Du einem Prozess hinfieberst, sind das auf beiden Seiten 1000-1500 pro Anwalt. Plus Prozesskosten...
    im orangenen Forum gab es letztes Jahr einen ähnlichen Fall mit einem rostigen Wasserrand von einem Blumentopf auf Parkett. Der Mieter gewann seine Courtage zurück, die der Vermieter einbehalten hatte.
     
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  10. #30 Andreas Teich, 19.03.2020
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    Ohne eindeutige Pflegeanweisung ist es äußerst fraglich, ob bei einem Verfahren dein Mieter Sanierungskosten übernehmen muß. Gerichte fällen sehr unterschiedliche Urteile.

    Wenn der Boden derartige Mängel aufweist könnte es auch an schon ursprünglich mangelhafter Oberflächenbehandlung, Materialauswahl, Auftragsstärke etc liegen.
    Du hast dich immer noch nicht zum Parkett, Oberflächenmaterial etc geäußert
     
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  11. #31 Blackpiazza, 20.03.2020
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    Auf dem Foto ist alles aber kein Parkett zu sehen.
    Das ist natürlich immer schwierig auf einem schlechten Foto zu beurteilen, aber hier hätte ich zu 99% auf Laminat getippt.
     
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    Der einzig juristisch brauchbare Satz dieses schönen Textes vom Parketthersteller ist doch dieser:

    " Auf der sicheren Seite sind Mieter und Vermieter, wenn es ein Schriftstück zu den Vermietungsunterlagen gibt, in dem die Pflege für jeweilige Böden aufgeführt wird. Das Schriftstück sollte von beiden Parteien unterzeichnet werden."

    Alles andere ist halbjuristisches Gequatsche, bei dem vergessen wird, dass die Wohnung und alle ihre Teile in erster Linie mal zum üblichen Gebrauch des Wohnens geeignet sein müssen - sobald der Vermieter sie zum Gelderwerb in den Mietverkehr bringt. Jedes Gerät braucht dann eine Bedienungsanleitung und jedes Ausstattungsteil, welches besondere Pflege bzw. besondere Rücksicht bedarf braucht eine Pflegeanleitung - so wie bei Wohnungen mit miesem Wärmedämmstandard unbedingt eine Lüftungsanleitung als Anlage zum Mietvertrag empfehlenswert ist.
     
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