Neue Haustür mit Macken!

Diskutiere Neue Haustür mit Macken! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; @wasweissich noch gut , dass du aus meiner berufsbezeichnung mein wissen und können so genau beurteilen kannst . Nicht durch deine...

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  1. #21 CastleInGT, 21.07.2013
    CastleInGT

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    @wasweissich
    Nicht durch deine Berufsbezeichnung, jedoch durch deine derartigen Beiträge.
    Dazu bitte mal nur EIN Urteil.

    Rechtlich herrscht bei dir aber noch :bau_1: !
    Von einem Sachmangel spricht man, wenn eine Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarten Eigenschaften hat (subjektiver Fehlerbegriff).
    Die Oberfläche in diesem Fall eine Lackierung sollte zumindest eine weitgehende Farbgleichheit, Farbschichtdicke und Farbgüte haben. Unregelmäßigkieten insbesondere Lackabplatzer sind IMMER ein Sachmangel.
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Du schreibst von Sachmängeln, wo es um optische Mängel geht.
    Du behauptest, ein Austausch kann problemlos verlangt werden. Das entbehrt zwar jeder Grundlage, es ist aber der TE, der im Zweifelsfall wegen deiner falschen Behauptungen einen hohen Betrag an RA, SV und Gericht verliert.
    Macken im Lack zu reparieren, ist Tagesgeschäft. Vieleicht nicht für den Monteuer, es gibt aber Firmen die sich darauf spezialisiert haben. Nennt sich "Smart Repair" Es wird sicher kein Problem sein, die Reperatur so zu erfüllen, dass bei entsprechenden Betrachtungsabstand die Anforderungen erfüllt werden. Nachteilig für den TE, es bleibt eine Reperatur. Kennt man die Stelle, blickt man vieleicht täglich darauf und ärgert sich. Bedauerlich, aber nicht zu ändern.
    Deine Ratschläge helfen leider niemanden. Ausser deinem Ego vieleicht.
     
  3. #23 wasweissich, 21.07.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    einer rechtsberatung kann und will ich nicht durchführen , steht mir auch nicht zu .

    nur etwas ordnung in dein wirres geschreibe zu bringen tut schon not .... :p :think
     
  4. #24 CastleInGT, 21.07.2013
    CastleInGT

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    @Lebski: Auch an dich die Aufforderung ein Urteil für deine Aussage (Sachmangel <> optischer Mangel) vorzuzeigen.

    Urteil des BGH vom 06.02.2013
    Aktenzeichen: VIII ZR 374/11
    Rechtssicher ausgeurteilt, dass selbst kleinste Abweichungen nach Reparatur einen Sachmangel darstellen und zum Rücktritt berechtigen.

    Kann der AN die Tür in einen Zustand versetzen, dass die Nachlackierung fast nicht sichtbar ist, sollte man das Ergebnis akzeptieren. Allerdings mit einem Lackstift bei der Tiefe schreit nach Pfusch.
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Ein Tür ist kein Auto.

    Ich gebe an dieser Stelle mal an die Admins ab.
     
  6. #26 wasweissich, 21.07.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nicht nur , dass du auf 100km durch geschlossene tür einen lackschaden beurteilen kannst , du kannst sogar in die zukunft sehen .. :respekt:respekt
     
  7. AnneB

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    Auch wenn ich jetzt Haue bekommen werde von vielen Seiten: ich empfinde das Durchsetzen einer neuen Tür wegen eines kleinen Lackfehlers als sehr "deutsch" und "kleinkariert", genauso wie das juristische Geplänkel darum. Sachtma, habt ihr nicht wichtigeres im Leben zu tun?? Das sind echte "First World Problems", wo in meinen Augen die Verhältnismäßigkeit völlig verloren gegangen ist.

    Ich könnte bei so einem kleinen optischen Mangel problemlos mit einem angemessenen Preisnachlass leben. Die Tür wird - wie alles - im Lauf der Zeit noch mehr Macken bekommen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

    Und jetzt haut drauf ... ;)
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Castle
    Dein Autourteil betrifft Kaufrecht und nicht Werkvertragsrecht, ist daher unbeachtlich.

    Entweder bist Du in der Lage, Dein grosses Postulat (Tür für 7.000 umtauschen) zu belegen oder Du hälst Dich mit derartigen Aussagen massiv zurück!

    @ all - F U N K D I S Z I P L I N - sonst greif ich mal ins Kartenspiel! (oder wer anders!)

    Die Frage nach dem jur. Beleg ist berechtigt, der Ton, der dem ganzen folgte, nicht!
     
  9. H.PF

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    Das ist das Übliche, wenn Baulaien versuchen aus dem allgemeinen Recht aufs Baurecht zu schließen...

    Lackschaden am Neuwagen: Tauschen...

    Lackschaden an Haustüre: Kein Tauschen, wenn die Aushilfspostbote das nicht feststellt dann vielleicht sogar nicht mal einen Schadensersatz...

    Türe ist drinnen, Tut alles was sie soll, Lackschaden fällt nur beim genauen Putzen auf: Tja... Dann wird es schwierig, den Austausch zu begründen...


    Versuch doch mal den Wagen zu tauschen weil unterm Unterboden ein Lackkratzer drin ist...
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2013
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    @ TE

    Optische Mängel sind auch nach deren Erkennbarkeit zu beurteilen. Wenn Du selber die schon erfolgten Ausbesserungen erst nach längerem in einem bewohnten Haus erkannt hast, dürfte die Durchsetzbarkeit eines Umtauschs sehr schlecht darstellbar sein
     
  11. #31 CastleInGT, 21.07.2013
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    @GEOLINA
    Schreib deinen AN an und bitte ihn um Behebung des Mangels. Mache bitte unbedingt vorher Fotos von beiden Schadstellen.
    Evtl. den Chef einfach einladen und den Schaden zeigen. Vielleicht hat der noch eine bessere Idee als den Lackstift.

    Drücke euch die Daumen, dass hier direkt ordentlich nachgebessert wird und ihr viel Freude an der neuen Tür
     
  12. #32 CastleInGT, 21.07.2013
    CastleInGT

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    @Ralph Dühlmeyer:
    FALSCH

    Die Nacherfüllungspflicht ist beim Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht gleich. Die Besonderheit des Werkvertragsrecht hatte ich in meinem zweiten Post erläutert. Der AN kann in diesem Fall entscheiden, ob er durch Austausch oder Reparatur nachbessert.

    Natürlich ist ein Austausch nicht durchsetzbar, wenn die Reparatur nur mit der Lupe zu sehen ist.

    @HPF Baurecht ist dem BGB Schuldrecht nicht übergestellt.
     
  13. #33 the motz, 21.07.2013
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    Wer bringt das Bier?
     
  14. sniper

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    recht hin recht her ,es sollte immer die verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und die ist in deisem fall nicht gegeben

    ein auto kann man in die wekstatt fahren und gut is ,aber eine tür wieder ausbauen und zurück ???? möglichst noch im winter oder bei schlagregen die öffnung offen lasssen????
     
  15. #35 Gast036816, 21.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das wirst du dir selber holen müssen.

    @ castle - ausbessern von lackschäden an aluminiumprofilen ist möglich. ich habe es selbst als bauleiter durchlebt. es gibt firmen und handwerker, die das beherrschen und können. dein gekreische mit pfusch ist absolut daneben, mit diesem tonfall bringst du den laien nur auf falsche ideen und er schlägt eine falsche vorgehensweise ein. wenn du schon auf seite 4 und 5 der von Lebski verlinkten unterlage verweist, dann siehst du im diagramm auch in den roten feldern den begriff nachbesserung nicht ersatz! die art der nachbesserung kannst du zwar fordern, durchführen muss sie immer noch der auftragnehmer und er entscheidet über die art der nachbesserung.

    AnneB - haue gibt es nicht dafür, aber der verweis auf typisch deutsch ist treffend!
     
  16. #36 CastleInGT, 21.07.2013
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    Hallo Rolf,
    lies dir meine Post nochmals durch. Du wirst sehen, dass hier nicht vor Gericht gezogen werden soll, noch eine Nacherfüllung durch Reparatur komlett abgelehnt werden kann. Mit einer klaren Ansage kann man den AN zumindest darauf hinweisen, dass er eine ordentliche Nacherfüllung leisten soll.
    Dass die Nacherfüllungsart im Entscheidungsrahmen des AN liegt habe ich schon oft genug geschrieben.

    Natürlich lässt sich eine Lackierung ausbessern. Dazu habe ich nirgends das Gegenteil geschrieben. Gekreische mit Pfusch, .. mmh ich bezweifle bis zum Gegenbeweis, dass eine Behandlung mit einem Lackstift ein ausreichendes Ergebnis bringt. Ich kenne diese Ausbesserungen nur mit mehrfacher Teillackierung und anschließendem Polieren.

    Allen wünsche ich trotz der hitzigen Diskussion ein Kühles ;)
     
  17. Lebski

    Lebski Gast

    Du versuchst dich da rauszuwinden, in dem du jetzt deine Richtung um 180° änderst.
     
  18. #38 CastleInGT, 21.07.2013
    CastleInGT

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    Lebski,
    da gebe ich dir Recht. Das war unglücklich formuliert. Austausch soweit eine Behebung des Mangels nicht erfolgreich durchgeführt werden kann... Da wären wir wieder beim Lackstift.
    Hättest du meine weiteren detaillierten Anmerkungen gelesen wäre dir aufgefallen, dass in meiner folgenden Präzisierung die Details zum Nacherfüllungsrecht erläutert wurden.

    Bekomme ich noch ein Urteil zu deiner Behauptung: Optischer Mangel <> Sachmangel ?

    Effektiv (zielführend) kann hier nur die schriftliche Mängelanzeige sein und das direkte Gespräch mit dem AN. Vielleicht sind ja auch nur austauschbare Eckprofile betroffen, die dann getauscht werden können.
     
  19. #39 MoRüBe, 21.07.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    was ist hieran mißverständlich?:wow

    korrigiere: unglücklich formuliert
     
  20. Lebski

    Lebski Gast

    Oberlandesgericht Karlsruhe Az: 10 U 68/07 Urteil vom 14.03.2008

    KG Berlin, Urteil vom 29.03.2007, 27 U 133/06

    Und es gibt noch einige mehr. Aber eigentlich bin ich hier auch nicht zur juristischen Weiterbildung. Im BEF sollen Laien von Experten erwarten dürfen, dass die Tips und Hinweise auch in der Praxis Bestand haben. Da ist der Ruf nach Raus und Neu in diesem Fall sicher der falsche Weg. Die Beharrlichkeit, mit der du hier weiter schreibst, mach die Sache nicht besser.
     
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