Kosten Rechtsanwalt für Vertragsprüfung

Diskutiere Kosten Rechtsanwalt für Vertragsprüfung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ketzerisch: 15 Seiten Gutachten zu einem Architektenvertrag scheint mir eher danach auszusehen, dass der Anwalt sein recht hohes Honorar durch...

  1. #21 Baufuchs, 11.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ketzerisch:

    15 Seiten Gutachten zu einem Architektenvertrag scheint mir eher danach auszusehen, dass der Anwalt sein recht hohes Honorar durch ausreichend Papiermenge begründen will.
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    noch ketzerischer:

    sind Sie sicher das man den Rechtsanwalt vertrauen kann ???
    kann "ja" auch ne Pfeife sein bzw. das gestamel der 15 Seiten
    taugen nur für die Tonne ??? ... daher mein Tip die Aussagen vom
    dem Rechtanwalt einen weiteren prüfen lassen :D
     
  3. sepp

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    rede doch erstmal mit dem architekten.
    wenn er der meinung ist, daß der anwalt maßlos übertreibt, kann er von der rechtsabteilung seiner kammer eine stellungnahme dafür bringen.
    die kostet ihn nichts. und du siehst wir andere juristen das beurteilen.
    (ja ja ich weiß, eine krähe.......) aber die juristen der kammern werden weder architekten noch bauherren übervorteilen. die wollen doch daß die architekten ihren guten ruf behalten ;)
     
  4. #24 neljo05, 12.11.2007
    neljo05

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    Hallo,

    habt Ihr eine Vergütungsvereinbarung unterschrieben??? Wenn nicht, dann muss sich der RA nämlich an die das RVG halten und nach dem Gegenstandswert abrechnen. Im Übrigen wurde schon bereits richtig erwähnt, dass der Anwalts seit Einführung des RVG´s über die Honorierung den Mandanten aufklären muss. Nach § 49 BRAO (nicht BRAGO-die gibts ja nicht mehr) muss der Anwalt den Auftraggeber vor Übernahme des Auftrages darauf hinweisen, wenn sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Aber er muss nicht der Höhe nach aufklären - erst, wenn Mandant fragt .

    Wenn nicht - wie gesagt, wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen!!! Und die muss unterschrieben worden sein - es sei denn, es diese ist bereits in der unterschriebenen Vollmacht enthalten.

    Ich würde diese Rechnung zunächst nicht akzeptieren und prüfen lassen, ob die Rechnung auf Basis einer Vergütungsvereinbarung der einer auf den gesetzlichen Gebührenrechnung übersteigt. Wenn ja, soll der RA auf Grundlage des RVG´s bitte abrechnen. Aber nur, wenn ihr - wie gesagt - keine Vergütungsvereinbarung unterschrieben habt. Wenn sie niedrieger ist, dann akzeptiert die Rechnung.

    Bei Fragen kann ich ggf. sonst noch weiterhelfen, ich arbeite bei einem RA.

    LG

    Grüße
    neljo
     
  5. #25 Blaumann, 20.11.2007
    Blaumann

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    Hallo Ladi77,

    nur zur nachträglichen Beruhigung:

    Das Zeithonorar dürfte beim Gegenstandswert des Architektenvertrages niedriger sein als ein Pauschalhonorar nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Sie sind damit wohl noch ganz gut gefahren. Der Stundensatz erscheint auch als akzeptabel. Anwaltlicher Rat ist tatsächlich nicht billig - aber wenn der Zahnarzt 3,5 Stunden klempnert, wäre dies noch teurer und doch würden wir es kaum so empfinden.

    Viele Grüße - Blaumann
     
  6. Ladi77

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    Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten. Mittlerweile ist die ganze Sache gut verdaut. Ich bin mit der Leistung des Rechtanwaltes eigentlich schon sehr zufrieden. Und viel Müll kann er nicht geschrieben haben, umsonst wäre er ja auch kein Fachanwalt für Baurecht. Eine Honroarvereinbarung wurde nicht getroffen, er hat uns auch zu Beginn des Gespräches auch nicht über die Kosten aufgeklärt. Ich kann jetzt aber nicht Theater mit der Kanzlei anfangen, da ich mit der Kanzlei beruflich zu tun habe zumindest mit den Wirtschaftsprüfern :o.

    Unserem Archi war das schon wieder zu viel zum Durchlesen. Ich habe ihm die Info mit der Architektenkammer gesagt. Vielen Dank Sepp. Ausserdem habe ich gesagt, dass wir sicherlich nicht alles übernehmen brauchen uns aber auf das Wichtigste eingen sollten. Mal sehen was dabei rauskommt. Nach der ganzen anderen Geschichte vom Baukostenforum, glaube ich eh nicht mehr dass es mit unserem EFH noch etwas wird.

    Viele Grüße

    Ladi77
     
  7. bernix

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    Mittlerweile ja wohl nicht mehr. So schnell kann sich´s ändern :biggthumpup:
     
  8. Eric

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    Alle Aufregung umsonst.

    Aber gut, daß wir darüber geredet haben :bounce:.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Das spart den Psychologen..:bounce::bounce::bounce:
    (der ist auch nicht umsonst).

    Gruß
    Ralf
     
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