Hauskäufer macht plötzlich Ärger

Diskutiere Hauskäufer macht plötzlich Ärger im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Er wird in einem Termin eh nicht von Dir überzeugt werden können, deshalb würde ich das auch lassen. Es bringt in einer solchen Situation einfach...

  1. #21 lastdrop, 08.06.2014
    lastdrop

    lastdrop

    Dabei seit:
    18.04.2013
    Beiträge:
    452
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Zahlenklauber
    Ort:
    Rhein-Neckar
    Er wird in einem Termin eh nicht von Dir überzeugt werden können, deshalb würde ich das auch lassen. Es bringt in einer solchen Situation einfach nichts, selbst aktiv zu werden. Abwarten.
     
  2. #22 stockstadt, 08.06.2014
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Hallo,

    so sehe ich das auch.
    Erstmal abwarten, ob der Käufer mit seiner "angstmacherei" nicht nur ein paar Euro zurückhaben will.

    Du stehst in keinerlei Bringschuld irgendetwas zu tun. Selbst, wenn er es mit einem Anwalt versucht .... gelassen bleiben.
    So schnell klagt es sich wegen ein paar Rissen nicht.

    LG
     
  3. #23 Bauigel85, 08.06.2014
    Bauigel85

    Bauigel85

    Dabei seit:
    14.03.2011
    Beiträge:
    161
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Balingen
    Das ist kein Pauschalurteil, sondern ein in langjähriger Erfahrung gereiftes und sorgsam gepflegets Vorurteil, das sich leider immer wieder neu bestätigt.
    Es beinhaltet aber keineswegs den Umkehrschluß, dass automatisch alle Lehrer so sein müssen. Ganz sicher gibt es auch viele "normale" Lehrer. Vielleicht sogar wesentlich mehr als von der anderen Sorte. Nur treffe ich leider fast nur nur mit der Sorte Nörgler zusammen.
    Ich hab halt in meiner beruflichen Laufbahn festgestellt, dass die besagte Berufsgruppe stark dazu neigt, mit der Lupe nach Mängeln zu suchen, die für andere Bauherren gar kein Thema wären.
    Also lieber Ebbi2000, nimm's bitte nicht persönlich.
    Übrigens hab ich auch schon eine Uni von innen gesehen. Wenn auch nur, um an den Gebäuden Bauschäden zu begutachten. ;-)
     
  4. #24 Ebbi2000, 08.06.2014
    Ebbi2000

    Ebbi2000

    Dabei seit:
    06.12.2011
    Beiträge:
    224
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    BW
    Lasst doch einfach den Beruf aus dem Spiel.....solange keine Studie zum Thema vorliegt , in der die Berufssparte in Bezug auf den Grad des Querolantentums beobachtet wurde...

    Es gibt allerdings sehr viel Literatur zum Thema Gestalttheorie ...

    Aber gut lassen wir davon ab und einigen uns darauf, dass es überall "schwierige" Menschen gibt.
     
  5. Hugole

    Hugole

    Dabei seit:
    05.01.2008
    Beiträge:
    236
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Aalen
    Moin,

    nach einer schlecht geschlafenen Nacht melde ich mich wieder. Mir gehen nun soviele Sachen durch den Kopf. Ich bin ja auch kein Fachmann im Bauwesen.
    Es haben etliche Leute das Haus angeschaut. Auch ein Makler. Niemand hat was festgestellt. Uns wurde der sehr gute Zustand immer wieder bescheinigt.

    Zudem hatte er ein paar mal Leute dabei zum Mitanschauen. Einmal die Schwester, einmal ein befreundeter Richter. Er hatte mal gefragt, ob er mal mit einem Architekten reindarf, wir hatten dies nie verneint. Weil wir nichts zu verbergen haben, haben wir ihn ja 5x reingelasst und die Hausübergabe erstreckte sich über 2 Stunden, jeden Raum nochmal durchgegangen.
    Leider haben wir nicht unter die Tapeten, die Fließen, den Laminat, in die Rolladenkästen... geschaut. ;-)
    Muss ich für den Käufer nach dem Hauskauf immer noch da sein, das Telefon rund um die Uhr bewachen, ihm zur Seite stehen, die Bausubstanz etc erklären...?

    Der Käufer ist übrigens nicht Lehrer, sondern Schichtarbeiter.
     
  6. #26 Icemann, 08.06.2014
    Icemann

    Icemann

    Dabei seit:
    07.08.2013
    Beiträge:
    98
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker jetzt Messtechniker
    Ort:
    Friedrichshafen
    Ich kenne das, bei uns hat das angefangen 2 Stunden nach der Übergabe, der Käufer hat dann auch 5000 Euro einbehalten, der Notar hat dann den Grundbuch Eintrag nicht freigegeben und wir haben mit einem befreundeten Jurist den Käufer in die Schranken verwiesen. Aber das war 3 Monate angst, was kann passieren, ich glaube nicht das wir noch mal eine Immobilie verkaufen, und dann geht es da um so viel Geld das man angst bekommen kann als unwissender.

    Gesendet von meinem LG-E975 mit Tapatalk
     
  7. sniper

    sniper

    Dabei seit:
    10.04.2007
    Beiträge:
    1.301
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    All in One
    Ort:
    Kohlstädt
    moin hugole

    es ist wissenschaftlich erwiesen, das sich schichtarbeit negativ auf den gesundheitszustand auswirkt

    noch fragen
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 08.06.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Hugo - nochmal zur Beruhigung.

    Der Käufer muss Dir/Euch nachweisen, dass Ihr ihm die Mängel arglistig= im Wissen ihrer Existenz verschwiegen habt.

    Beispiel:
    Du bezahlst den Fliesör nicht voll, weil er in der Dusche nicht fachgerecht abgedichtet hat.
    Dem Käufer sagst Du nichts davon.
    Bei dem wellt sich dann im Nebenraum die Tapete, der ruft den Fliesör und der sagt - ich reparier nix, dafür hat der *piep* mir doch Geld abgerissen.
    Der Fliesör gibt dem Käufer noch ein Schreiben, in dem Du ihm den Mangel und den Abzug mitteilst.

    DAS wäre ein Beweis!

    Nur die pure Existenz eines unter eines Tapete liegenden Risses bedeutet weder, dass Du davon gewusst hast noch dass Du einen Mangel verschwiegen hast.
    Denn dazu müsste der Riss ja auch erstmal einen mitteilenspflichtigen Mangel darstellen! Das ist aber nicht jeder Riss!
     
  9. #29 Ralf Wortmann, 08.06.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Der Käufer kann nur dann mit Aussicht auf Erfolg Ansprüche geltend machen, wenn er arglistige Täuschung nachweist. Er ist für eine etwaige Kenntnis des TE von offenbarungspflichtigen Mängeln im Falle eines Rechtsstreits beweispflichtig. Er wird bestrebt sein, vom TE (unter Zeugen) Äußerungen zu bekommen, die er dann vor Gericht in dieser Richtung verwerten kann. Deshalb: keine Treffen, keine Telefonate und ohne anwaltlichen Beistand auch keine eigenen Schreiben an den Käufer, auch, wenn es schwer fällt.

    Ich würde aus den o.g. Gründen nicht mal als Rechtsanwalt (in eigener Sache) mit dem Käufer einen Termin wahrnehmen, es sei denn, ich hätte eine Armada von eigenen Zeugen dabei.

    Oft ist es so, dass nach so einer Besprechung etwas behauptet wird, was der Verkäufer so nicht gesagt hat (z.B. "ja, stimmt, ich habe das Klebeband über dem Riss unter der Tapete angebracht").

    Deshalb: die Sache aussitzen, nicht kommunizieren und dann, wenn ein Schreiben eines Anwalts des Käufers kommt, selbst zum Anwalt gehen. Gedanklich etwas Geld zurücklegen für einen etwaigen Rechtsstreit und erstmal abwarten, was passiert.
     
  10. Ortwin

    Ortwin

    Dabei seit:
    07.01.2004
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    hab ich
    Ort:
    Oberfranken
    Dein Geld hast du aber schon Hugole, oder?
     
  11. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Der Tipp von Ralf Wortmann ist der einzig wahre. Abwarten und Tee trinken. Ich habe oft solche Leute erlebt (ins Bauamt kommen häufig geplagte Nachbarn und die klagen einem dann ihr ganzes Leid...). Man muss diese Dinge aussitzen und nur reagieren, wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt. Dann aber gleich richtig - den Anwalt ranlassen und sich selbst raushalten - denn der Anwalt kennt solche Menschen und kann damit besser umgehen als Du, weil er emotional nicht vorbelastet ist. Außerdem weiß er auch, was man sagen darf und was nicht.

    Ich drücke Dir die Daumen und hoffe, dass Du die Nerven behalten kannst!
     
  12. LaZi

    LaZi

    Dabei seit:
    27.01.2011
    Beiträge:
    559
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Tanztrainerin
    Ort:
    Niedersachsen
    Was meint der Käufer mit dem Satz: "...Kaufvertrag in dem die arglistige Täuschung genauestens angesprochen wird." aus #10?
     
  13. Hugole

    Hugole

    Dabei seit:
    05.01.2008
    Beiträge:
    236
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Aalen
    Ich Zitiere unseren §3 des Vertrags:

    "Der Zustand des Vetragsgegenstands ist dem Käufer bekannt, er hat ihn 5 Mal besichtigt. Insbesondere ist dem Käufer bekannt, dass das Garagendach alterungsbeding nicht im besten Zustand/sanierungsbedürftig ist.

    Nach Erörterung der Sach- und Rechtlage werden alle Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sachmängeln ausgeschlossen; dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn der Verkäufer handelt vorsätzlich.

    Der Käufer ist darauf hingewiesen, dass er demnach etwa bestehende Sachmängel auf seine Kosten beseitigen lassen muss, ohne dass er hierfür Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass vorhandene Mängel derzeit unbekannt sind und erst in Zukunft hervortreten.

    Der Verkäufer versichert, dass ihm nennenswerte versteckte Sachmängel nicht bekannt sind.

    Dieser Haftungsausschluss ist gem. § 444BGB bei arglistigem Verschweigen von Mängeln unwirksam...
    "

    Da wir den Leuten alles erzählt haben, was wir über das Haus wissen, haben wir ein gutes Gewissen.

    Das Geld ist gekommen. Ohne das hätte er keine Schlüssel bekommen.

    Gruß und Gute Nacht Hugole
     
  14. #34 Annette1968, 09.06.2014
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    749
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    Na, das ist doch wie erwartet. :)

    Dann wünsche ich dir ganz entspannte Träume.
     
  15. #35 ultra79, 09.06.2014
    ultra79

    ultra79

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    2.341
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Halle
    Na dann ist doch alles gut. Interessant ist auch das sogar die 5 Besuche im Vertrag aufgenommen sind. D.h. der Käufer hat nachweislich intensiv besichtigt.

    Weiterhin: "nennenswerte versteckte Sachmängel" - wie die Experten ja hier mehrfach schrieben: ein Riss in einem Gebäude dieses Alters ist nichts ungewöhnliches. Qualifiziert sich also höchstwahrscheinlich nicht für "nennenswerter Mangel".

    Da kann man nur dem Rat folgen und abwarten was der Käufer macht. Auf keinen Fall mit vor Ort gehen und irgendwas diskutieren. Die Risse kannst du eh nicht wegzaubern.

    Der Käufer hadert vielleicht mit seiner Entscheidung genau dieses Haus zu kaufen - aber das sollte nicht dein Problem sein...
     
  16. #36 Kriminelle, 10.06.2014
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.117
    Zustimmungen:
    1.588
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Da Du ja nicht extra für den Verkauf tapeziert hast, kannst Du also mit Klebeband und Tapete auch nicht arglistig täuschen, oder?

    Soll er seine Fotos zum Anwalt schicken - dort wird auch der alte Zustand der Tapete abgebildet sein... wahrscheinlich wird dieses Band auch ein entsprechend von füher benutztes Fachband für kleine Risse sein... :)
     
  17. #37 Der Bauamateur, 10.06.2014
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Hallo Hugole,

    auch wenn Du Dich jetzt unter Druck gesetzt fühlst und schlecht schläfst: Der Tipp von Ralf Wortmann ist wirklich der Beste und den solltest Du beherzigen. Der Käufer versucht jetzt, Dich mit Behauptungen und Drohungen unter Druck zusetzen um Geld oder was auch immer zu erhalten, obwohl die Behauptungen lächerlich sind. Diese Emails kosten Ihn ja nichts. Mit großer Wahrscheinlichkeit wirst Du aber keine Post vom Rechtsanwalt bekommen, solche Leute blasen sich gerne mal auf aber denk an das Sprichwort: Hunde die bellen, beißen nicht. Wollte er wirklich "beißen" hättest Du wohl schon einen Brief mit Anwaltsbriefkopf im Kasten.

    Hast Du den Kaufpreis schon erhalten?
     
  18. #38 ars vivendi, 10.06.2014
    ars vivendi

    ars vivendi

    Dabei seit:
    25.07.2012
    Beiträge:
    1.521
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker Garten Landschaftsbau, Forstwirt
    Ort:
    Erzgebirge
    Ja, den hat er erhalten
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 10.06.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was soll das sein???
     
  20. #40 Gast036816, 10.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    rissüberbrückender t..afilm.
     
Thema: Hauskäufer macht plötzlich Ärger
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. hauskauf risse in der wand anwalt

    ,
  2. porenbeton geht kaputt Hersteller Druck risse www.bauexpertenforum.de

    ,
  3. risse Haus 40 Jahre

    ,
  4. 40jahre altes haus und jetzt risse,
  5. Risse in der Wand 40 Jahre altes haus,
  6. hauskauf setzrisse,
  7. wenn hauskäufer geld zurück haben wollen
Die Seite wird geladen...

Hauskäufer macht plötzlich Ärger - Ähnliche Themen

  1. Hauskauf von ....... GmbH

    Hauskauf von ....... GmbH: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wir haben den Fehler gemacht und ein Haus von .... GmbH gekauft und eine lange, frustrierende und...
  2. Moeglicher Hauskauf - Sanierungskosten und Fragen

    Moeglicher Hauskauf - Sanierungskosten und Fragen: Habe heute folgednes Haus begutachtet: "Diese große und gepflegte Immobilie freut sich auf Käufer mit kreativen Ideen" bei Google und dann findet...
  3. Hauskauf Bj. 1970/1985. Keine Bauunterlagen vorhanden?!

    Hauskauf Bj. 1970/1985. Keine Bauunterlagen vorhanden?!: Hallo liebe Community, wir stehen kurz davor eine Doppelhaushälfte, angegeben mit Bj. 1970 (weiterer Anbau aus 1985) zu erwerben und zu...
  4. Hauskauf - Sanierung/Renovierung Baujahr 1971

    Hauskauf - Sanierung/Renovierung Baujahr 1971: Hallo Forum, wir sind seit längerer Zeit auf der Suche und haben nun ein Haus gefunden, das uns anspricht. Am Wochenende wollen wir das Objekt...
  5. Potentieller Hauskauf für junge Familie

    Potentieller Hauskauf für junge Familie: Guten Tag liebe Bauexperten, gemeinsam mit meiner Familie bin ich aktuell auf der Suche nach einer Bestandsimmobilie, um uns den Traum vom...