Gartenhaus abgelehnt wegen Grenzlängenüberschreitung. Ausnahme alle Unterschreiben?

Diskutiere Gartenhaus abgelehnt wegen Grenzlängenüberschreitung. Ausnahme alle Unterschreiben? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gibt es die bei euch auch, oder gibt es da andere Kommentierungen? Ja, gibt's bei uns auch, wobei Kohlhammer ja nur der Verlag ist und die...

  1. Dimeto

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    Ja, gibt's bei uns auch, wobei Kohlhammer ja nur der Verlag ist und die Kommentatoren sehr unterschiedlich sind.
    Die von Dir beschriebene Regelung ist mir unbekannt. Habe ich noch nie so gemacht und auch noch nie bei anderen so gesehen. Sehe für eine solche Auslegung in den Gesetzestexten auch keine Anhaltspunkte. Aber gut, müsste der Nachbar ja auch erstmal einklagen.
     
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  2. #22 WayneDW, 24.11.2018
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    Hallo zusammen,

    wir haben heute erfahren, das Nachbar 2 (siehe Zeichnung oben) ein städtisches Grundstück ist und keinem Privatman mehr gehört. Nachbar 2 ist sozusagen eine Obstwiese in städtischer Hand. Gelten da im Baurecht nicht andere Abstandsflächen?
    Versuche grade §6 Abschnitt 2 zu verstehen:

    "Die Abstandflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Abstandflächen dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn durch Baulast gesichert ist, dass sie nur mit in der Abstandfläche zulässigen baulichen Anlagen überbaut werden und auf die auf diesen Grundstücken erforderlichen Abstandflächen nicht angerechnet werden."

    Die Grünfläche Obstwiese (Nachbar 2) hat eine Tiefe von ca. 60 metern. Wenn ich das so lese und verstehe, dann darf ich bis zur Mitte der Öffentliche Wiese rechnen also 30 Meter. Somit könnte ich das Gartenhaus doch auf der Seite mit einem verminderten Abstand begründen und die 15 meter Grenzbebauung dürfte am städtischen Grundstück nicht mit gezählt werden, also fallen 3,70 meter weg und ich bin wieder in der Grenzbebauung maximal drin. Sozusagen Grenzbebauung Nachbar 1 mit 9 meter Garage und Nachbar 2 mit 3,70 Gartenhaus. Zu Nachbar 3 halte ich ja dann den "Abstand" ein auch wenn es unter 2 meter ist dann.

    Bitte um Aufklärung
    Danke Wayne
     
  3. #23 Fabian Weber, 24.11.2018
    Zuletzt bearbeitet: 24.11.2018
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    Ist es denn tatsächlich baurechtlich eine öffentliche Grünfläche oder nicht trotzdem Bauland, nur dass da bisher nicht gebaut wurde?

    Was sagen der B-Plan oder FNP hierzu?

    Das eine hat aber nicht wirklich was mit dem anderen zu tun. Die zulässige Grenzbebauung ist nunmal festgelegt. Ob da jetzt Abstandsflächen ausgelöst werden ist irrelevant.
     
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  4. #24 WayneDW, 24.11.2018
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    Nein das ist kein Bauland sondern einfach öffentliche Obstwiese als Naturalausgleich wegen der VErdichtung des Neubaugebiets.
    Klar ist die zulässige Grenbebauung festgelegt auf 15 meter. Aber die gilt ja nur wenn ich weniger als 3 meter abstand zur Grenze habe, weil es nunmal die NRW Abstandsregel so vorgibt. Wenn ich ja 3m zurückbleibe vom Nachbar kann ich ja problemlos das Haus hinstellen. Meine Überlegung ist nur. Diese Abstandsregel gilt ja nur zu Nachbarsgrundstücken. Also Privaten Grundstücken. Da ich aber dann 1 Seite zu einem öffentlichen Grundstücke nun habe wo es ja dann wohl kein festen Abstand gibt dürfte das Abstandsrecht ja dort nicht mit eingerechnet werden. Würde ich von einem Nachbar ja 3 meter weg sein wäre das Haus ja auch kein Problem. Könnte quasi noch ein zweites daneben stellen solange dir GRZ nicht überschritten wäre
     
  5. #25 WayneDW, 24.11.2018
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    Folgendes finde ich auch interessant
    §6 aus der Bauordnung NRW
    "Die Gesamtlänge der Bebauung nach Satz 1darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 15 m
    nicht überschreiten."
    Aber dann gibt es noch "Hinweise zu § 6 BauO NRW" was aber nicht in der eigentlichen BAUO zu finden sind sondern als separates PDF.
    Da steht drin
    "Die Länge einer Bebauung an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht mehr auf die maximal zulässige Grenzbebauung von 15 m angerechnet."

    Kann das mal einer erklären wieso das irgendwie als Nebensatz außerhalb der eigentlichen Bauamt-Vordrucke steht? So wissen das die Mitarbeiter ja auch nicht wirklich.
     
  6. #26 simon84, 24.11.2018
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    Eine Obstwiese ist leider aber keine öffentliche Verkehrsfläche !
    Eine öffentliche Verkehrsfläche ist z.B. eine Straße
     
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  7. #27 Fabian Weber, 24.11.2018
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    Die Grenzbebauung für das Gartenhaus (15m Regel) hat damit aber nichts zu tun. Nur was zur Straße zeigt, muss nicht in die 15m gerechnet werden, was Du ja selbst geschrieben hast und auf Deiner Skizze auch so auch gleich richtig gemacht hast.

    Warum kann man das Häuschen nicht 3m weiter Richtung Straße von Nachbar 3 entlang der Grenze zu Nachbar 2 schieben? Dann wär doch alles top.
     
  8. #28 Fabian Weber, 24.11.2018
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    so oder so zum Beispiel
     

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  9. Dimeto

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    Nein. Nur weil sich ein Grundstück im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, ist es noch keine öffentliche Fläche. Bei Verkehrsflächen ist die formelle, bei älteren Flächen auch die stillschweigende Widmung erforderlich. Bei Grün- und Wasserflächen wird es schwieriger. In deinem Fall kann man IMHO nicht von öffentlicher Grünfläche ausgehen. Dazu müsste die Stadt die Fläche schon als Park deklarieren, oder zumindest ein Schild aufstellen "Ernten für jedermann erwünscht", oder Spielgeräte aufstellen oder einen Friedhof daraus machen. Selbst eine fehlende Einfriedung berechtigt nicht zur Annahme, dass es sich um eine öffentliche Grünfläche handelt.
    Ich verstehe es auch nicht!
     
  10. #30 simon84, 25.11.2018
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    Ist auch klar, dass man das nicht verstehen kann wenn man nur 10% der Informationen hat.

    Auf dem Plan ist ja nicht mal das Haus eingezeichnet! Was soll das eigentlich
     
  11. #31 WayneDW, 26.11.2018
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    Der Plan ist auf sein Anfragedetails hin reduziert.
    Nun eine neue Variante. 3,7 + 3,7 meter ergeben ja 7,4 meter. Aber nur 6 meter darf ich noch verbraten ohne Abstand von 3 meter der grundstücksgrenze.
    Gehen wir davon aus, das Grundstück wäre leicht schief, so dass mindestens 1,5 meter der Seitenwand nicht mehr innerhalb der 3meter Abstandsfläche ist, dann dürfte doch auch diese 1,5 meter nicht zu den 15 metern hinzugezählt werden., sondern nur die 2,2 meter Seitenwand die innerhalb der Abstandsgrenzen ragt. dann wären die Längen 3,7 + 2,2 = 5,9 und ich wäre wieder in den 6 metern drin.
    In einem Brandenburg Beispiel konnte ich folgenden Satz finden:
    "Die maximal zulässige Länge von 9 Meter gilt nur für den jeweiligen Wandabschnitt, dessen Grenzabstand 3 Meter unterschreitet. Die 3 Meter sind rechtwinklig zur Außenwand zu messen."
    Aber das finde ich nicht in der logischen Textform im NRW Gesetz,

    P:S Dimeto & Simon.
    Das Haus kann ich nicht verschieben, da der Garten drumherum schon entwicklet ist und aufwändige Abriss und Fällarbeiten mit sich ziehen würde
     

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  12. Dimeto

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    So ist es.
    Ich kann Dir leider auch nicht die Quelle nennen (Kommentar, Verwaltungsvorschrift, Sekundärliteratur? ... ich weiß es nicht mehr), aber praktisch trägst Du Die Abstandfläche so in den Lageplan ein, als wäre das Gebäude nicht privilegiert, und misst die Länge des Grenzabschnitts, der sich innerhalb der Abstandfläche befindet. Bist Du unter 2,3m, ist alles gut.
    Ich sach ja:
    Aber wenn sich in den drei Wochen deine Grundstücksgeometrie zu deinen Gunsten verändert hat, haben wir ja doch noch eine Lösung gefunden.
     
  13. #33 Fabian Weber, 26.11.2018
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    Da wär die Grundstücksecke aber statt 90° sagenhafte 140°...
     
  14. #34 simon84, 26.11.2018
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    Das ist aber ein gängiges Missverständnis, dass du als Anfragesteller meinst, welche Details relevant sind und welche nicht.
    Ausserdem blockierst du dich damit selbst mal "out of the box" zu denken oder aus einer anderen Sichtweise.
    Würde mir diese Einstellung bei solchen Fragen überdenken. Niemand wird dir raten dein Haus abzureissen, keine Angst.

    Das Haus und die relevanten wichtigen Garten bzw. Baumteile und wo relevant auch Terrassen oder sonstige Flächen mit entsprechender Nutzung könntest ja zumindest mal skizzieren.
     
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