Garantie eines Handwerkers

Diskutiere Garantie eines Handwerkers im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Echt, d.h. der deutsche Badshop für mein Wasch-WC muss mir 5 Jahre Gewährleistung geben obwohl der Hersteller nur 2, mit Registrierung 3 Jahre...

  1. #21 Gast 85175, 02.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Die Garantie ist noch immer was anderes! Die geben idR Garantie auf irgendeinen nachrangigen Aspekt, der von der Gewährleistung nicht erfasst wird, oder Langzeitgarantie für begrenzte einzelne Aspekte über die 5 Jahre hinaus.

    Und ja, der Händler ist 5 Jahre lang gewährleistungspflichtig.
     
  2. #22 JPtm, 02.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 02.11.2023
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    Bleiben wir mal bei dem Wasch-WC. Der Hersteller gibt in den ersten 2 Jahren folgende Garantie: Geht was kaputt kommt Servicetchniker vom Hersteller repariert den Defekt und fertig. Wenn ich mich registriere habe ich im 3. Jahr kostenlose Teile, aber mein Klemptner kommt und ich muss die Arbeitszeit selbst zahlen.

    Jetzt habe ich ja 5 Jahre Gewährleistung gegen den Shop. Was passiert jetzt im 4 oder 5. Jahr? Jetzt muss ich ja beweisen (12 Monate nach Kauf sind um, Beweislastumkehr) dass das Klo zum Kaufzeitpunkt bereits defekt war, oder habe ich das falsch verstanden? Wie soll ich sowas eigentlich tuen? Bringen mir diese 5 Jahre eigentlich real etwas oder klingt das nur toll und ist eigentlich ein zahnloser Tiger? Ist jetzt mal ein theoretisches Problem.
     
  3. #23 Gast 85175, 02.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Der Händler gewährleistet nur den "Materialteil", der gewährleistet aber nicht das komplette Werk...

    Da sitzt Du immer zwischen allen Stühlen und jeder zeigt mit dem Finger erstmals auf den anderen... Das ist das was anzunehmen ist, wenn Du dich zu so einer Vertragskonstruktion entschließt, bei der Du faktisch sowas wie der "Materiallieferant" des Handwerkers bist...

    Im "Normalfall" würde sich der Handwerker das ansehen und wenn er dann zum Schluß käme, dass das ein "Materialfehler" ist müsste der das mit seinem Lieferanten klären, dir gegenüber schuldet er dann aber trotzdem die komplette "Reparatur". Was der intern mit seinen Vorlieferanten macht geht dich da nichts an. Jetzt bist aber halt Du plötzlich gleichzeitig Kunde und "Lieferant", was da natürlich eine etwas blöde Position ist... Diese Ausrede mit der "fachgerechten Montage" kommt da eigentlich nur als Komplikation oben drauf und ist auch nur bei "echten" Materialfehlern relevant. Bei echten Materialfehlern könntest DU dich dann aber wiederum an den Shop wenden...

    Die bringen real sehr wohl was, das Problem mit der Beweislast ändert daran wenig. Wenn es ein klarer Fall von "Pfusch" ist, dann ist es sogar recht einfach, wenn es mit der Beweisführung aber schwierig wird, dann muss man sich schon überlegen wieviel Geld man in einen Rechtsstreit investieren will... Wie auch immer, meine Praxiserfahrung ist eher, das mit Abstand größte Risiko ist da die Insolvenz/Tod/Geschäftsaufgabe (ersatzweise Unauffindbarkeit) von Handwerkern/Händlern, dann kommt lange nix und erst dann kommen die Tücken des Sachenrechts...

    Wie auch immer, Du willst das Teil vom Onlineshop, das kannst ja auch so machen, mit den folgen musst dann halt leben können, man kann halt nicht alles haben.
     
  4. #24 driver55, 02.11.2023
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    Und das Reale zeigt sich wie?
     
  5. #25 JPtm, 03.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023
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    Weil zumindest für mich diese Schadensgedanken ein theoretisches Problem in der Zukunft sind.

    Aktuell steht das Klo im Keller und wartet auf den Einbau.

    Diese Modell hatte meine Handwerker nicht und für ein preislich ähnliches Modell (2700€) wollte er 5150€, also fast +100%.
    Ganz ehrlich, bei diesem Preisunterschied da gehe ich das Risiko ein, dass das im 4. oder 5. Jahr komplett auseinander fällt und ich Pech habe.

    Netter Bonus ist jetzt diese Händlergewährleistung. Das war mir komplett Neu. Den Händler gibt es seit 20 Jahren oder so bin da also guter Hoffnung dass der in 4-5 Jahren auch noch existiert. Der ist sogar nur 50km entfernt, so dass man im "Streitfall" auch mal schnell direkt hinfahren könnte. Und wenn nicht, pgh.

    Aber danke für die Informationen über den Garantie/Gewährleistungsjungle. Ich könnte mir vorstellen, dass die durchaus auch für Andere sehr interessant sind.
     
  6. #26 Fred Astair, 03.11.2023
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    Den Begriff "Händlergewährleistung" kenne ich bisher nicht.
    @chillig80 kannst Du den mal genauer untermauern?

    Gewährleistet wird für ein Werk und zwar für dessen Beschaffenheit am Tage des Gefahrenübergangs.
    Ein Werk wird es erst, wenn das Material zu einem Ganzen zusammengefügt und funktionstüchtig dem Besteller zur Verfügung gestellt wurde.
    Wie und warum sollte das ein Händler tun müssen?
     
  7. #27 Gast 85175, 03.11.2023
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  8. #28 Fred Astair, 03.11.2023
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    Ja chillig, das kenne ich, aber wo steht, dass die Nacherfüllungsfrist fünf Jahre beträgt?
     
  9. #29 Gast 85175, 03.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    § 438 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
    Abs. 1 Nr. 2 b
     
  10. #30 Fred Astair, 03.11.2023
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    Ok, das ist durchaus bekannt, begründet aber nicht den Anspruch, dass ein Klo was nach vier Jahren kaputt geht, dann kostenlos ersetzt wird.
    Entscheidend ist immer noch die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Anbnahme und die beweise mal nach vier Jahren.
     
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