Fremde Stützmauer nutzen

Diskutiere Fremde Stützmauer nutzen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Die Mauer wurde exakt nach den bestehenden Grenzsteinen gesetzt. die oft nicht richtig stehen !

  1. #21 simon84, 31.05.2023
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    die oft nicht richtig stehen !
     
  2. BaUT

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    Also wenn die beiden Nachbarn seit über 25 Jahren nicht miteinander reden,
    dann stellt sich mir doch die rein paartherapeutische Frage:
    Was hätten Sie denn von ihrem Nachbarn gewünscht das er tut,
    wenn er sein Gelände auf ihr Niveau anheben will und sich aber nicht getraut hat sie um den Rückbau ihrer grenzbündigen Stützmauer zu bitten?
     
  3. #23 Chiller08, 31.05.2023
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    Die Grenzsteine wurden beim Hausbau also vor ca. 26 Jahren vermessen und neu gesetzt. Stehen also richtig.

    Wenn er nicht mit mir reden will, hätte immer noch die Möglichkeit eine schriftliche Zustimmung einzuholen bestanden.
    Verstehe jetzt nicht, warum er mich bitten sollte, meine Stützmauer, die komplett auf meinem Grundstück steht zu entfernen?
     
  4. BaUT

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    ...weil es hirnrissig wäre auf seiner Seite ein zweite Stützmauer zu bauen?
     
  5. #25 Chiller08, 31.05.2023
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    klar wäre viel sinnvoller ich baue meine ab und er baut sich eine eigene :mega_lol:
     
  6. BaUT

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    Ich würde euch da mal einen GFK-Kurs empfehlen
     
  7. #27 Chiller08, 31.05.2023
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    Danke, super Tipp.
     
  8. #28 simon84, 31.05.2023
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    Was passiert jetzt eigentlich wenn man nix macht?
    Hat ja scheinbar 26 Jahre einwandfrei funktioniert und jetzt mit der Aufschüttung doch auch.
    Ich verstehe nicht ganz was eigentlich das Problem ist.

    Du hast aufgeschüttet und um die Aufschüttung zu sichern eine Mauer gesetzt mit einer "schönen" Ansicht für den Nachbarn.
    Die Mauer selbst siehst du doch gar nicht. Du hättest doch auch ebenso einfach abböschen können und Bodenbefestigung mit Pflanzen machen oder Beton L Steine setzen.

    Jetzt hat der Nachbar auch aufgeschüttet und somit ist die Mauer eigentlich nicht mehr nötig.
    Sie stört aber auch nicht.
    Was soll jetzt passieren ? Willst du deine Mauer entfernen ? Oder willst du dass der Nachbar hälftig die Kosten für die Entfernung der Mauer übernimmt ?
    Oder willst du, dass der Nachbar wieder auf eine Mauer schaut ?

    Du könntest deine Natursteinmauer ggf. auch noch etwas höher bauen im Rahmen der laut Nachbarschaftsgesetz und Baurecht zulässigen Höhen für Einfriedungen etc.

    Oder geht es jetzt wirklich um die paar Zentimeter Überbauung durch Erde des Nachbarn auf deinem Grundstück (Streit suchen?)
    Oder ärgerst du dich einfach darüber, dass du vor 26 Jahren teuer eine Mauer gebaut hast, die jetzt nicht mehr nötig ist, weil der Nachbar aufschüttet ?
     
  9. #29 Chiller08, 31.05.2023
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    Letztendlich geht es mir nur um eine Klärung, was passiert, wenn die Mauer entfernt werden würde. Muss nicht von mir sein kann auch mein Sohn in 10 Jahren machen. Ich will bloß nicht dafür verantwortlich sein, die Aufschüttung meines Nachbarn in diesem Falle absichern zu müssen, weil ich die Stützmauer entfernt habe.

    Muss ich also jetzt rechtlich Klarheit schaffen (weil irgendwann ein "Gewohnheitsrecht" eintritt) oder erst wenn dieser Fall eintritt?
     
  10. #30 VollNormal, 31.05.2023
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    Die Frage ist weniger, was jetzt ist, akut entsteht doch keiner Partei ein wirklicher Schaden. Aber für die Zukunft sollte schon sauber festgehalten sein, wer da wann was gemacht hat und wer bei eventuellen Änderungen welche Rechte und Pflichten hat. Irgendwann will vielleicht der (Nachfolger des) TE die Stützwand entfernen und der Nachbar (bzw. dessen Nachfolger) besteht darauf, dass der dann entstehende Geländesprung zu sichern sei. Da ist doch Streit vorprogrammiert.

    Edith sagt, ich war zu lahm ...
     
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  11. #31 simon84, 31.05.2023
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    Den Zeitpunkt der geländeveränderung durch den Nachbarn sauber dokumentieren
    Wenn der Nachbar nicht für eine gemeinsame Stützmauer (zB 50/50 Kostenteilung oder andere belegbare Vereinbarung) aufgekommen ist hat er auch keinen Anspruch darauf dass die bestehen bleibt
     
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  12. #32 Kriminelle, 31.05.2023
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    Dann vereinigen sich beide Erdhaufen und ihr seid im Streit, wem welcher Erdklumpen gehört.
     
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    Es gibt ja auch keins! Es sei denn der TE konstruiert sich ein "hätte-wenn-dann-müsste-doch"
    Da ham was schon!
    Tja! Stellen wir uns doch mal folgendes vor:
    Du hast vor 25 Jahren deinen Vorgarten an der Grundstücksgrenze 1 m hoch aufgefüllt und der Nachbar hätte sein Grundstück im Grenzbereich dann ein paar Monate später auch 1 m aufgefüllt um ein gemeinsames Geländeniveau zu schaffen!? So lief das in den 90ern bei ganz vielen Neubausiedlungen und es stellte sich dann ein neues Geländeniveau ein. Ob das mal jemand kartiert hat und als amtlich festgeschrieben hat?
    Ja es wurde Gewohnheitsrecht daraus und wenn nun nach 25 oder 30 Jahren einer der Nachbarn eine "Abgrabung" entlang der Grundstücksgrenze vornehmen will, dann muss er dies auch sichern.

    Wenn du es also für möglich hältst, dass Du oder deine Erben deine Geländeauffüllung wieder abtragen möchtest ohne dich dann um die Sicherung der nachbarlichen Erdauffüllung kümmern zu müsen, dann teile das dem Nachbarn schriftlich mit, dass es sich bei deiner Auffüllung nicht um den natürlichen Geländeverlauf handelt an den er einfach anfüllen kann sondern um eine temporäre Auffüllung.

    Klingt alles fiktiv und albern oder?
    Wäge mal ab, wie wahrscheinlich dein Gedankenkonstrukt ist und ob es nicht einfacher wäre den Nachbarn gewähren zu lassen.
     
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  14. #34 Chiller08, 01.06.2023
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    Von den anderen "hilfreichen" Einlassungen mal abgesehen, danke für diesen Beitrag. Wäre das für dich als Fachmann so schwer gewesen, das gleich als Erstes zu schreiben und dir den anderen unnötigen Mist zu schenken? So ist das ein vernünftiger Ratschlag/Meinung, womit man arbeiten kann.
     
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