Fachfrage: Ausführung Perimeterdämmung bei Drückendem Wasser

Diskutiere Fachfrage: Ausführung Perimeterdämmung bei Drückendem Wasser im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Nun, wechseln Sie die Strategie: Gehen Sie doch gegen den Architekten vor. Der ist wenigstens versichert. (Hoffentlich). Jetzt brächten Sie nur...

  1. Lebski

    Lebski Gast

    Nun, wechseln Sie die Strategie: Gehen Sie doch gegen den Architekten vor. Der ist wenigstens versichert. (Hoffentlich).

    Jetzt brächten Sie nur noch einen eigenen SV, der die Fragen formuliert, und einen guten RA. Und vor Gericht und auf hoher See: Glück.

    Ist den die WW nachverpesst worden? Und wie lange ist die KMB da schon an den Wänden? Ungeschützt vermute ich? Und wer hat die drangemacht? Der ursprüngliche BU?
     
  2. #22 WTischler, 17.10.2003
    WTischler

    WTischler Gast

    Ausführung KMB

    Hallo zusammen,

    KMB wurde vom Rohbauer aufgebracht, nachdem
    Ausführungsfehler der Stahlbetonwanne aus
    angeblich WUBeton sichtbar wurden.

    Kiesnest wodurch Wasser von Außen in den Keller
    drückte und den Keller überschwemmte. Außerdem
    Undichtigkeiten im Sohlen/Wandbereich durch
    unfachgerechten Einbau Fugenband.

    Bauherr hat über Bauleitung den Rohbauer zur
    fachgerechten Mängelbeseitigung aufgefordert.
    Bauleitung hat mit Rohbauer vereinbart KMB
    auszuführen und Dämmung punktweise
    auf Keller geklebt.

    Im Rahmen Beweissicherungsverfahren jetzt
    durch Bodengutachten festgestellt,
    dass falscher Wasserstand angenommen wurde.
    Jetzt drueckendes Wasser bis GOK.

    Aber Gutachter aus Beweisverfahren genau
    diese Antwort zur KMB gegeben.

    So , welche Fragen waere jetzt noch sinnvoll ?

    Wie soll soetwas aus einem Gutachten nochmals
    per weiteren Fragen herausdiskutiert werden ?

    Wie stehen dann noch Chancen in einem Klage-
    verfahren ?

    Denn der Bauherr hat keine Haftpflichtversicherung !


    Nochmals zurueck zu meiner Frage:
    Wie kann die Dämmung fachgerecht angebracht werden ?


    Gruss
    WTischler
     
  3. MB

    MB Gast

    Lesen

    Die Frage hatte ich schon beantwortet. Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob KMB anerkannt ist oder nicht.

    Der Gutachter haftet. Schrieb ich ja schon. Es kann in der Tat klappen (bei WW). Aber ich schrieb auch, daß zwei Lagen Bitumenschweißbahn besser gewesen wären.

    Wenn das selbständige Beweisverfahren abgeschlossen ist, hat es auch keinen Sinn, da weiterzumachen. Ende, Schluß, Aus.

    Dennoch kam ja auch der Ratschlag, den Architekten resp. die Bauleitung in Haftung zu nehmen. Was sagt denn Ihr Anwalt dazu?
     
  4. #24 WTischler, 20.10.2003
    WTischler

    WTischler Gast

    Lesen

    Hi ,
    ja lesen ist das Thema.

    Das Beweisssicherungsverfahren läuft noch, so
    dass noch weitere Fragen gestellt werden können.

    Genau darauf bezieht sich meine Frage, wie kann
    ich durch eine Frage geziehlt hier nochmals
    nachhaken ?

    Frage "Entspricht Abdichtung der DIN 18XYZ" ist
    bereits gestellt worden.

    Nehme ich richtig an, daß man auf der KMB flächig
    die Platten aufkleben will ?
    Das reicht als Auftriebsicherung aus ?


    Gruss
    WTischler
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Lesen Sie nochmal meinen Beitrag vom 17.10.
    Und den Link zu BASF.
    Vollflächige Verklebeung nach einer Woche. Auftriebssicherung im Sockelbereich. (Bild 14+15 BASF (aus dem Gedächtniss))
    Der Kleber muss vom Dämmplattenhersteller und KMB Hersteller freigeben sein.
    Ausserdem ist diese Ausführung im Grundwasser nicht von der bauaufsichtlichen Zulassung abgedeckt.
    Frage: Wer soll den für die Ausführung haften??? Der Verarbeiter? der wird Bedenken anmelden, dann ist er aus der Gewährleistung draussen.

    Wenn Sie die Sache nicht verloren geben wollen, suchen Sie doch mal einen Fachmann, der Ihnen hilft.

    Übrigens darf die KMB auch nicht ewig ungeschützt da rumstehen.
     
  6. Eric

    Eric

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    Ihre Frage ist offenbar: Müssen Sie die von dem SV im selbständigen Beweisverfahren getroffene Feststellung, durch die Abdichtung mit KMB sei der Mangel behoben worden, akzeptieren?

    Ich meine nein! Denn Sie haben einen Anspruch auf eine dauerhafte und damit den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sanierung des Mangels.

    Bei Ihnen liegt der Lastfall drückendes Wasser und zwar offenbar in Gestalt von zeitweise aufstauendem Sickerwasser bis OKG (!) vor. KMB entspricht für diesen Fall nicht der DIN 18 195 und damit nicht den anerkannten Regeln der Technik. Das Urteil des OLG Hamm ist insoweit überholt. Denn die DIN 18 195 von 8/2000 ( nach Erlaß des Urteils ! ) und alle maßgeblichen Verbände gehen davon aus, daß die Langzeitbewährung von KMB derzeit noch nicht vorliegt.

    Im Anhang 1 ( Seite 35 ff ) der " Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen ( KMB ) , erdberührende Bauteile ", 2. Ausgabe, Stand: November 2001, besagt hierzu ausdrücklich, daß die Ausführung mit KMB als Abweichung von der DIN 18 195 einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Bauherrn bedarf. Der AG und der Architekt müsse den BH über die " Problematik " ( dort wörtlich! ) eingehend und umfassend belehren und beide hätten sich aus Beweisgründen die erfolgte Aufklärung schriftlich bescheinigen lassen. Wenn diese Aufklärung in Ihrem Fall nicht erfolgt ist, dann ist Ihnen eine nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sanierung untergeschoben worden. Die müssen Sie nicht hinnehmen. Der Gutachter hat Unrecht.
    Wenn Sie die genannte Richtlinie benötigen, schicke ich Sie Ihnen gegen angabe Ihrer Fax-Nr. zu.
     
  7. Eric

    Eric

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    Teil 2:

    Die Frage ist allerdings: Wie soll in Ihrem Fall noch saniert werden, nachdem das " Kind in den Brunnen gefallen ist "?

    Die KMB ist auf den Kelleraußenwänden. Um eine normgerechte Abdichtung aufzubringen, müßte sie entfernt werden. Wie?

    Die genannte Richtlinie sagt im Anhang 1, daß KMB bei vertraglicher Vereinbarung mit dem Bauherrn verwandt werden kann. Voraussetzung nach der Richtlinie ist allerdings:

    1. Die Eintauchtiefe ist auf 3 m begrenzt.
    2. Die KMB ist in " mindestens " 2 Arbeitsgängen aufzubringen.
    3. Es ist eine Verstärkungseinlage ( also ein Gewebe ) nach dem 1. Arbeitsgang einzubauen.
    4. Vor dem Auftragen der 2. Abdichtungsschicht muß die 1. Abdichtungsschicht durchgetrocknet sein.
    5. Die Mindesttrockenschichtdicke muß 4 mm betragen.

    Sind denn wenigstens diese Voraussetzungen eingehalten worden? Vom SV überprüft? Wenn ja, dann könnte man möglicherweise über eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist, selbstverständlich mit Absicherung durch Bankbürgschaft, reden.

    Von welchem Hersteller ist denn die KMB?
     
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