Dekra, TÜV oder "normaler Gutachter"?

Diskutiere Dekra, TÜV oder "normaler Gutachter"? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Bezeichnung Gutachter oder Sachverständiger ist nicht geschützt und nicht mittelbar an besondere Bedingungen geknüpft. Ich würde trotz...

  1. #21 Carden. Mark, 14.06.2013
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Beim ersten Satz stimme ich Dir zu. Deshalb werden vom Gericht idr nur öbuv SV beauftragt.
    Beim 2. Satz komme ich ins schwimmen - aber ich darf ja nicht schlechtes schreiben. Von daher lasse ich die Finger still.
     
  2. sarkas

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    Ich auch ... sonst müsste ich was über Futterneid (oder ähnliches) schreiben :winken
     
  3. Eric

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    Ich darf aber schreiben und sage dazu: Ich habe noch keinen Dekra- oder TÜV-Gutachter an einer Baustelle meiner Mandanten gesehen, der sich durch besondere Ahnung ausgezeichnet hat. Wie auch. Die haben bis vor einigen Jahren nur Autos geprüft :mega_lol: Und ich sehe mir jede Baustelle an, bevor ich auch nur einen Satz dazu schreibe. Ausnahmen bei TÜV und Co. bestätigen die Regel.

    Meist werden die vom BT oder GÜ beauftragt und gegenüber den Erwerbern wird mit einer sog. BQK durch TÜV und Co. geworben. Ist natürlich Unfug: Wer beauftragt und bezahlt und das immer wieder in einem Art Dauermandat, bekommt tendenziell das, was für ihn günstig(er) ist. Der " Kampf " wird dann etwas schwieriger. Schließlich soll TÜV & Co. ja angeblich ein Qualitätssiegel am Bau sein. Da brauchts dann etwas mehr Ahnung und sie knicken ein.

    Ist doch ganz einfach: Gerichte haben öbuv Sachverständige für die baufachliche Beantwortung von Streitfragen zu beauftragen. TÜV und Co. bezeichnen sich zwar als bausachverständig, deren Mitarbeiter sind aber idR von den zuständigen Kammern ( HWK und IHK ) nicht geprüft und zum öbuv SV ernannt; sie werden daher auch von den Gerichten nicht zum Gerichtsachverständigen zugelassen. Warum soll dann der Bauherr TÜV und Co. fachlich vertrauen oder gar selbst als Privatgutachter heranziehen? Ein Qualitätssiegel haben nur die öbuv SV und zwar beschränkt auf ihr jeweiliges Fachgebiet belegt durch Prüfung und die hieran anschließende Ernennung. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Die Gefahr, an einen Scharlatan zu geraten ist allerdings geringer. Wenn ein öbuv SV nichts kann, merken das die Gerichte und/oder die prozeßbeteiligten Bauanwälte und er bekommt keine Gerichtsaufträge mehr.
     
  4. sarkas

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    Nicht wieder DIESE (1) Diskussion... Den Käse hatten wir doch schon x mal.

    Da gibt es doch genug Meinungen von beiden Seiten.


    Das ist doch Käse.

    Eine Prüfung gibt es hier und da. Und die ist weder hier noch da leicht.
    Vielleicht ändert auf der einen Seite die "Verpflichtung" zur Weiterbildung
    etwas an der Qualifikation, aber ich habe schon mit genug öbuvs zu tun
    gehabt, die in einfachen Diskussionen in Ihrem "Fachwissen" eingeknickt sind.



    So lass ich das gelten.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2013
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    sarkas, ganz ehrlich, wenn Du da positive Beispiele kennengelernt hast, dann a) Gratulation, aber b) bist Du die grosse Ausnahme hier.
    Die meisten von müssen sich leider Marks Aussage aus Erfahrung anschliessen
     
  6. #26 Carden. Mark, 17.06.2013
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    So, ich war am Samstag 8 Stunden auf der BAB unterwegs um den Neubau einer Wohnanlage zu begehen.
    Eingehende Prüfung war nicht möglich, da der Auftraggeber nur 4 Stunden Zeit hatte.
    Fazit, trotz Überwachung, durch einer der genannten Organisationen und zwar von Anfang an, mittlere Katastrophe.
    Einfachste Planungs- und Ausführungsregeln wurden durch den GU nicht eingehalten.
    Die Berichte vom *** erhielt der AG erst nach der jeweiligen Ausführung.
    Teilweise nun nicht mehr Erreichbare, nicht mehr Besserbare Regelverstöße die auch die Dauerhaftigkeit und die Standsicherheit betreffen können. Die Dichtigkeit der Konstruktion sowieso.
    Das ganze zu einem Überwachungspreis eines gehobenen Mittelklasseautos.
    Wahnsinn.
     
  7. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Die Überwachung und Begleitung einer Baustelle steht und fällt mit dem Sachverständigen/ Gutachter und seiner Einstellung. Es gibt durchaus fähige Sachverständige, egal für wen sie arbeiten. Allerdings rennen auch viele Pfeifen durch die Gegend, bei einigen hat man gar das Gefühl das sie zum ersten mal ein Haus sehen...
    In der letzten Firma waren wir zertifizierter und überwachter Betrieb. Die jungen Inenieure die zur kontrolle kamen konnten noch nicht einmal mit unseren Gesellen mithalten.
    Ich habe früher in einem Labor gearbeitet, da haben verschiedene Laboratorien in regelmäßigen Abständen an Ringversuchen telgenommen. Ziel war es Eignung und Qualifikation für verschieden Analysen nachzuweisen.
    Vielleicht sollten auch sog. Sachverständige in regelmäßigen Abständen ein Gutachten an einem Referenzgebäude erstellen und somit Ihre Eignung nachweisen.
    Ich kenne einige sehr gute und gewissenhafte Sachverständige, leider auch viele die mit Ihrem Wissen nicht einmal die Gesellenprüfung schaffen würden... :-(
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2013
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  9. sarkas

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    Jop, so was könnte ich unterschreiben.

    Dann wäre dieses ewige Kompetenzgetue vielleicht auch mal erledigt.
     
  10. #30 Carden. Mark, 18.06.2013
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    könnte ich auch mit leben - so lange das nicht zu Zeitaufwendig wird.
    Wird nur leider nicht passieren.
    Das wird keiner finanzieren wollen.
     
  11. Jan81

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    Kann eigentlich jeder zu einem Bausachverständiger werden?

    Genau das steht auf Sachverständiger Akademie Aarchen.

    Aus & Weiterbildung zum Bau-Sachverständigen
    mit den möglichen Abschlüssen:
    Zertifikat TÜV-PersCert | EU-Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
    Sachverständigenausbildung für Architekten, Ingenieure, Techniker, Meister, Immobilienfachleute, Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Bankkaufleute und Immobilienmakler.

    Wie kann ein Immobilienmarker zu einem Bau Sachverständer werden ... ist doch verrückt.
     
  12. #32 ManfredH, 25.06.2013
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    Ich glaube, es war schon weiter oben in diesem Thread darauf hingewiesen worden, dass die Bezeichnung "Sachverständiger" nicht geschützt ist - insofern kann sich jeder als SV für irgendwas bezeichnen, ggf. auch als SV für alles
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2013
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    Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt und durch keine Ausblidungsordnung (wie Maurer, Bäcker, Bankkaufmann) geregelt.

    Er hat erst einmal so viel Aussagekraft wie die Bezeichnung "Hausfrau". Als Hausfrau kann sich eine gelernte Hauswirtschafterin genauso wie eine Frau, die den ganzen Tag zu Hause rumsitzt bezeichnen.
    Ob sie in der Lage ist, einen Haushalt zu führen, siehst Du erst, wenn die Tür aufgeht.
    (Gilt in der männlichen Form genauso)

    Sachverständiger kann sich jeder nennen.

    Nur der Zusatz "öffentlich bestellt und vereidigt" zum SV ist geschützt! Dieser belegt, dass die entsprechenden Personen eine Sachkundeprüfung abgelegt haben und bei Verstößen gegen ihre Sachverständigenordnung sanktioniert werden können!

    Einzige Ausnahme:
    KfZ Prüforganisationen: Dort sind Unternehmen wie die Dekra oder andere private (nicht TÜV) als Organisation geprüft und für ihre SV sozusagen intern verantwortlich.Gilt aber nur für KfZ!
     
  14. #34 Gast66925, 24.09.2013
    Gast66925

    Gast66925 Gast

    Nun, auch diese Personen müssen gem. der Personenzertifizierung ihre besondere Sachkunde für das Tätigkeitsfeld nachweisen. So bezweifle ich das ein Bankkaufmann SV für das Bauwesen werden kann. Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken dürfte die Qualifikation aber durchaus ausreichend sein.
    Genau das wird bei der Anmeldung zu den Lehrgängen auch geprüft.
     
  15. moser7

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    ....Toll,
    da wir wohl auch jetzt doch mit GU bauen wollen, interessiert mich die Bauüberwachung auch.
    Das ganze ist ja wieder eine Baustelle für sich.
    Ich stelle fest, Bauen ist ein noch größeres Abenteuer und mit potentiell noch größerem Frustpotential versehen als alles andere.
    Alles ein könnte und müsste.

    Wenigstens habe ich einen Kollegen der Ing. für Tiefbau ist, der prüft den Keller...

    Gruß
    Benjamin
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2013
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    :mauer :mauer
     
  17. moser7

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    Eure Hoheit Hr Dühlmeyer,

    toller Kommentar.
    Mein Kollege hat hier an einem Industriestandort mit 5000 Beschäftigten und einem Invest in den letzten 15 Jahren von 2 Mrd. Eur die Bauabteilung geleitet.
    Ich weis, wieviele WU Keller und Einbauten mit Gebäuden und Betonabdichtungen in dieser Zeit dort entstanden sind.
    Vorher hat er bei der Grund und Pfahlbau gearbeitet und z.B. Die Commerzbank in FFM gegründet. Gibts sogar mit Videobeweis.

    Das das mit Ihrem Erfahrungsschatz natürlich nicht mithalten kann, ist klar.

    Freundliche Grüße

    Benjamin Hansen
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun, dann sollte man das auch sagen. Der durchschnittliche TiefbauIng hat sicher mit allem möglichen Erfahrung, aber nicht wirklich mit dem Bau von WW!
    Von daher war der Kommentar :mauer :mauer durchaus angebracht!

    Und er war so toll, dass er auch verstanden wurde! :D
     
  19. moser7

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    Na dann hätten wir das ja geklärt. :winken
     
  20. Julius

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    Laß ihn aber nicht erst hinterher "prüfen".
    Wichtig ist es baubegleitend (Sauberkeitsschicht, Bewehrungsabnahme etc.)!
     
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