Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich möchte meine Erfahrung zum Thema BGBAU und Versicherungsschutz unter engen Familienangehörigen (Stichwort Gefälligkeitsleistungen)...

  1. #361 Frank Drebbin, 04.02.2010
    Frank Drebbin

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    Hallo!

    Ich möchte meine Erfahrung zum Thema BGBAU und Versicherungsschutz unter engen Familienangehörigen (Stichwort Gefälligkeitsleistungen) einmal schildern, bzw. zur Diskussion stellen.
    Der generelle Tenor lautet hier sicherlich, dass schon alles gesagt wurde, jedoch sind die Angaben ob nun Vers.schutz besteht oder nicht für mich nicht immer eindeutig gewesen…

    Um es vorweg zu nehmen ich schreibe hier drauf los, obwohl ich die letzten ca. 1- 2 Monate nicht explizit im Forum geschaut habe ob es was Neues dazu gibt. Sollte es einen neuen Thread geben, wo dies hingehören könnte, bitte dahin verschieben.

    So wie ich es erinnere wird seitens der BGBAU aber der Schutz verwehrt, sofern es sich um enge Familienangehörige handelt, da von Gefälligkeitsleistungen auszugehen ist. Beiträge sind aber für eben diese zu entrichten….

    Dies ist auch bei mir so der Fall gewesen, wobei ich in der Glücklichen Lage bin, dass niemand verunglückt ist.

    Ich habe im Zeitraum von Mitte 2008 bis Mitte 2009 mit meinem Schwiegervater unser Eigenheim, mit, wie ich finde großer Eigenleistung, gebaut. Mein Schwiegervater hat dabei rund 360 h geholfen. Diese Stunden habe ich auch wahrheitsgemäß angegeben, da ich mir zu Beginn der Bauphase den Vers. Schutz durch die BGBAU hab bestätigen lassen. Wenn Versicherungsschutz besteht, dann zahl ich auch dafür….Nach der Prüfung durch die BGBAU ist der Stundenumfang auf 400 h angehoben worden.

    Während der Bauzeit habe ich hin und wieder hier rein geschaut und festgestellt, dass dieser Schutz vielleicht eben doch nicht bestehen könnte. Es existieren hier ja auch diverse Verweise auf die Rechtsprechung und dergl..Wobei mir das was Nisha und auch anderen passiert ist während der Bauzeit immer im Hinterkopf herum schwirrte….

    Daraufhin habe ich mich entschieden den Beitragsbescheid in Form eines Widerspruchs, mit der Begründung, dass eine Gefälligkeitsleistung vorlag, anzufechten. Ich habe dabei nur die 360 h angefochten. Was die 40 Stunden anging ist es so gewesen, dass ich zu Beginn der BGBAU gemeldet habe, dass Elektrikerarbeiten gewerblich ausgeführt werden sollte. Es war von mir aber von vornherein geplant gewesen diese selbst zu machen. Ich habe es aber so angegeben, da ich mir nicht sicher war, ob ich dies auch durfte (Stichwort Unterschrift für die Abnahme, Anschlussbeauftragung und dergl.). Bei der Prüfung wurde eben so argumentiert, dass für Elektroarbeiten 40 Stunden auf die 360 h mehr angesetzt werden müssten. Also, es ging mir nur um die 360 h meines Schwiegervaters.

    Dieser Widerspruch ist jetzt als unbegründet zurückgewiesen worden.

    Den Schriftverkehr dazu habe ich angehängt. Unterlagen sind nach Verlauf nummeriert.

    Ich behaupte demnach also und stelle (erneut) zur Diskussion:

    Versicherungsschutz seitens der BGBAU besteht für enge Familienangehörige!

    …in diesem Fall also auch für den Vater / Schwiegervater

    Es scheint sich aktuell jemand, der fürs ZDF einen Bericht machen will (Stefanie Bartel), für diese Umstände zu interessieren…Wird das schon irgendwo diskutiert…?

    Gruß

    Frank Drebbin
     
  2. Julius

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    Das ist doch wieder das alte Spiel:

    Die BG Bau behauptet diese genausolang, wie es darum geht, Beiträge einzuziehen.
    Hättest Du einen schweren Unfall (mit teurer Heilbehandlung/Rehabilitation und Rentenansprüchen) gemeldet, sähe es GANZ anders aus...
     
  3. #363 Der Bauberater, 04.02.2010
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    haste das auch schon gelesen?

    http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=218969&postcount=38
     
  4. #364 Pascal82, 04.02.2010
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    Hallo,

    also wenn ich das alles lese muss ich meinem bekannten immer mehr recht geben, er hat vor mehreren jahren gabut und nie eine baubeginnsanzeige abgeschikt, demnach hat er auch nie post von der bg bekommen:28:

    den rat hat er uns auch gegeben, aber ich wollte nicht beschei....n und hab brav meine stunden angegeben und bezahlt, unsere helfer waren bruder vater von mir und meiner freundinn...... also alles enge familienmitglieder.....

    naja hinterher ist man immer schlauer.......

    schlimmer GEZ....:mauer
     
  5. #365 Der Bauberater, 04.02.2010
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    @pascal82
    Das hängt aber nicht an einer Baubeginnsanzeige, sondern die BG bekommt eine Meldung durch die Baurechtsbehörde über eine erteilte Baugenehmigung. Dann wissen die Bescheid - ob die kommen ist eine andere Frage.
     
  6. #366 Pascal82, 04.02.2010
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    Hallo bauberater,

    dann hatte er einfach nur glück und sie haben ihn vergessen???

    so wie mich mein Vaterland:winken:e_smiley_brille02:
     
  7. Jessi75

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    Muss wohl so gewesen sein. Wir haben auch noch keine Baubeginnanzeige gestellt und trotzdem schon den Brief der BG bekommen...
     
  8. #368 Frank Drebbin, 04.02.2010
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    @ Der Bauberater: habe ich gelesen...


    Ich finde ja grad das mein abgelehnter Widerspruch das ganze einmal mehr ad absurdum führt... Man hört es hier sonst nur anhand von Kommentaren. Deshalb habe ich mal meine Unterlagen angehängt und die dazugehörige provokative Behauptung reingestellt
    Hier ist ja schon mehrfach nach einer Aufbereitung in den Medien geschrien worden...
    Deshalb nochmal die Frage, ob jemand bezüglich dieses geplanten Berichts fürs ZDF was gehört hat.
    Das könnte ja mal was bewegen...wenn denn was drann ist.

    MFG
     
  9. Jessi75

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    Hier die Mail von gestern von der Dame der Film-Firma die den Beitrag für's ZDF machen will:

    "Hallo Jessi75,

    ein Sendetermin steht noch nicht fest, da wir noch auf der Suche nach geeigneten Fällen sind."
     
  10. #370 laie0815, 07.02.2010
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    hallo erstmal,
    danke für die vielen informationen die ich hier herauslesen konnte.

    meine eltern haben vor einem jahr in ihren garten einen gemauerten carport mit schuppen gebaut.
    dieser ist mittlerweile schon fertiggestellt worden.

    nun haben sie ein schreiben von der bau bg erhalten,
    in denen sie schriftliche angaben machen müssen welche firmen welche tätigkeiten ausgeführt haben sowie die anzahl der stunden in eigenregie.

    es wurde hier bereits viel darüber diskutiert ob man überhaupt stunden der freunde angeben soll. allerdings waren das i.d.R. grössere baustellen mit einer vielzahl an helferstunden. in unserem fall haben mein vater (nicht versicherungspflichtig, da ehegatte) und ich (sohn, im haus lebend) einige tätigkeiten z.b. elektro, verputzarbeiten (viel fläche) sowie pflasterarbeiten selbst erledigt.
    maurer, dachdeckerarbeiten, estrich usw. wurden von firmen erledigt.

    jetzt ist die frage ob ich meine 35 stunden angeben kann ohne gleich im schlimmsten fall mit einem bussgeld rechnen zu müssen da nicht wir uns gemeldet haben sondern die BAU BG uns diesen fragebogen hat zukommen lassen.
    oder wird dies nur dazu führen dass die 100 euro mindestbeitrag fällig werden ?
    die baustelle hat ca 6 monate gedauert.

    ehrlich: wir wussten nicht einmal dass es so etwas gibt...
    ich weiss: unwissenheit schützt nicht vor strafe...

    ist leider nicht ganz so ersichtlich aus dem merkblatt der bau bg. ich will hier nichts überlesen. mir ist bekannt dass der zu zahlende beitrag abhängig ist von der anzahl der stunden, jedoch mindestens 100 euro angesetzt werden.

    andererseits habe ich gelesen dass erst versichert werden muss wenn die gesamtarbeitszeit aller (privaten) helfer mehr als 39 std. beträgt.
    wenn ich als sohn mit 35 stunden angegeben werde müssen meine eltern dennoch (obwohl <39 std.) die 100 euro zahlen ?

    des weiteren habe ich gelesen dass bei gefälligkeitshandlungen (sohn, im haus lebend) ich z.b. 70 std. angeben könnte, ohne dass die eltern mich bei der bau bg versichern müssten. ist das richtig ?

    eltern haben grundsätzlich kein problem 50 stunden anzugeben und dafür einmalig 100 euro mindestbeitrag zu zahlen. wenn die sache damit erledigt ist: gerne.

    nicht dass wir jetzt 30 oder 50 stunden für mich angeben und sie dann ein bussgeld von 2500 euro bekommen....

    macht es einen unterschied ob ich mich von mir aus bei der bau bg melde oder ob die sich wie in unserem fall nach fertigstellung melden ? nicht dass wir jetzt automatisch eine strafe bekommen.

    vielen dank schonmal vorweg für eure hilfe !!!
     
  11. spooner

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    Strafe werdet ihr keine bekommen. Solange du alle Briefe beantwortest. Ich würde auch keine Helferstunden angeben. Gibst du 50 HS an, kommen die vorbei und unterstellen dir das es 100 waren, gibst du 100 an.....

    Zu dem Beitrag von Frank - Versicherungsschutz für nahe Angehörige.
    Klar bekommst du bestätigt das nahe Familien Angehörige Versichert sind, da dein Bau fertig ist und nix passiert ist. Wenn was passiert, zahlen die nix und du kannst dein Glück vor nem Richter suchen...
     
  12. #372 exitfilm, 09.02.2010
    exitfilm

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    Beitrag für das ZDF

    Liebe User,

    hier ist die Dame, die für das ZDF den Beitrag plant :)

    Wir suchen noch nach (Un-)Fällen, wo das Verwandtschaftsverhältnis möglichst weit ist (Neffe, Cousin o.ä.), um zu zeigen, dass selbst hier die BG die Zahlung verweigern kann. Wir haben bereits einen Fall abgedreht (Schwager hat geholfen), ein weiterer über die Willkür bei der Bemessung der Beitragshöhe soll folgen und jener Dritte, nach dem ich noch suche. Diese Machenschaften müssen in die Medien, denn die wenigsten wissen um diese Problematik. Melden Sie sich bitte bei mir!

    S. Bartel

    redaktion @ exitfilm.tv
     
  13. #373 Vergesslich, 04.03.2010
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    Ich Dummkopf...

    habe versäumt, den Eigenbaunachweis für letztes Jahr abzusenden, der Einsendetermin ist bereits um 6 Wochen überschritten. Ich habe bisher auch noch nichts von der BG Bau gehört...

    Nachdem ich seinerzeit das "Paket" der BG Bau erhalten habe, habe ich den ersten Teil (in dem die ausführenden Fachfirmen genannt werden sollen) sogleich ausgefüllt zurückgesendet. Kann mir nun ein Nachteil daraus erwachsen, daß ich den Eigenbaunachweis nicht fristgemäß zurücksende ? Helfer habe ich keine beschäftigt und werde dieses auch nicht tun...

    Liebe Grüße
    Tom
     
  14. #374 Herr Rossi, 08.05.2010
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    Hallo zusammen,

    nach Studium diese Threads und der mir bevorstehenden Prüfung der Bauunterlagen und Baustellenbesichtigung werde ich der Bau BG folgende Antwort schicken.
    Kann da mal jemand drüber gucken, ob das so gut ist, oder zu viel, oder zu wenig?

    Vorweg: alle Helferstunden wurde bisher fristgerecht und wahrheitsgemäß angegeben. Der Baufortschritt entspricht den angegbenen Stunden und ist völlig plausibel. Ich habe nur keine Lust, daß jemand vorbeikommt und mir das Wort im Mund rumdreht. Zudem habe ich wichtigere Dinge zu tun.



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 04.05.2010 möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir den von Ihnen vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen werden, da wir unserer wiederholten Auskunftspflicht satzungsgemäß (Satzung der BG Bau, Abschnitt IX, §61 und weiterführend §129 SGB VII) und der weitergehenden Unterstützungspflicht (Satzung der BG Bau, Abschnitt IX, §56) wahrheitsgemäß und in vollem Umfang nachgekommen sind. Eine Besichtigung des Bauvorhabens ist daher nicht nötig und wird abgelehnt.

    Sollten darüber hinaus zur Feststellung der Beitragsberechnungsgrundlagen weitere Beweis- oder sonstigen Urkunden vorzulegen sein, so können diese nach erneuter Terminabsprache an unserem jetzigen Wohnsitz eingesehen werden.

    Da bei Ihnen augenscheinlich Zweifel an den von uns erbrachten Nachweisen sämtlicher Helfer vorherrschen, sind wir gerne bereit über unsere Auskunftspflicht hinaus freiwillige Angaben zur Plausibilisierung zu leisten.

    "Herr Rossi" ist Schichtgänger und hat daraus resultierend Tagesfreizeit in überdurchschnittlichem Maße. Zudem kann er je Kalenderjahr durch von seinem Arbeitgeber gewährten Zusatzurlaub für Schichtgänger auf rund 50 Arbeitstage Urlaub zurückgreifen. Dazu kommt noch die Möglichkeit des Abbaus von Überstunden.

    "Frau Rossi" verfügt als Teilzeitbeschäftigte ebenso über überdurchschnittliche Tagesfreizeit.

    Das im Mai 2009 begonnene Bauvorhaben befindet sich zudem noch in der Rohbauphase. Z.Zt. finden die Innenputzarbeiten statt. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt noch mindestens 12 Monate.

    Wir hoffen Ihnen durch diese zusätzlichen Angaben ausreichende Grundlage zur Beitragsberechnung geleistet zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen

    "die Rossis"
     
  15. spooner

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    Das kannst du so vergessen. Dein Bau läuft noch, somit dürfen die jederzeit auf die Baustelle, dass kannst du der BG nicht verweigern.
    Zutritt zum Bau darfst du erst nach Fertigstellung verweigern.

    Du kannst allerdings schreiben, dass du zu diesem Zeitpunkt, arbeiten musst und somit nicht auf der Baustelle bist. Versuche doch einfach, das du grundsätzlich nur Termine Samstag Nachmittag wahrnehmen kannst.
    Da du nicht auf der Baustelle bist, sind da auch keine Bauunterlagen.

    In der Regel werden die den Termin Samstag nicht wahrnehmen.
     
  16. #376 Herr Rossi, 08.05.2010
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    Die BG hat den Termin sogar selbst auf einen Samstag festgelegt.

    Bzgl. Zutritt zur Baustelle: Auf welcher Rechtsgrundlage darf die BG denn meine Baustelle besichtigen? Das wäre mir aber neu. Die BG ist ein Verischerer, die geht meine Baustelle gar ncihts an. Ich könnte mir höchstens vorstellen, daß sie Zutritt erhalten könnten um zu prüfen ob irgendwelche Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden. Aber auch hier würde mich erstmal die Rechtsgrundlage interessieren. Und in diesem Fall geht es nicht um Sicherheitsbedenken, sondern um die Festlegung von Versicherungsbeiträgen.

    Das ich den Zutritt erst nach Fertigstellung verweigern kann ist doch Quatsch. Selbst das unerlaubte Betreten des Grundstücks gilt imho schon als Hausfriedensbruch.
     
  17. spooner

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    Ich denke.....teilweise hast du recht, teilweise nicht.

    Die BG ist eine Behörde wie der Zoll, somit dürfen die deine Baustelle betreten.
    Den Zoll juckt ja auch nicht, ob du das willst oder nicht.
    Aber wie du richtig sagst, die BG nur um die Unfallverhütung zu überwachen. (Zoll Schwarzarbeit)
    Die Bauunterlagen auf dem Bau ansehen zu lassen bist du auch nicht verpflichtet.
    Genauso wenig, musst du die Unterlagen persönlich vorlegen. Die dürfen Dir ja nicht vorschreiben, wann du auf der Baustelle sein musst.

    Du musst nur alle angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.

    Rechtsgrundlage weiß ich nicht.
    Kannst du die BG aber immer Fragen, habe ich auch so gemacht. Mit welcher Rechtsgrundlage dürfen Sie .....?? Da kamen auch immer antworten drauf.

    Dann schreib das du den Termin absagst, Sie sollen Dir erst mal schreiben mit welcher Rechtsgrundlage Sie den Bau inspizieren dürfen.
    Angeforderte Unterlagen würdest du gerne in Kopie zur Verfügung stellen. Dann können die Dir erstmal nix.
     
  18. #378 Baufuchs, 08.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    hier lesen

    BGBau ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Einzelheiten finden sich in der Satzung der BGBau.
     
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    § 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen


    1. zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen,
     
  20. #380 Herr Rossi, 09.05.2010
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    Die BG Bau ist keine Behörde. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat somit eigentlich kaum eigene Rechte. Als Rechtsgrundlage bedient sie sich dem Sozialgesetzbuch.
    Hat mit Zoll oder Finanzamt also rechtlich keinerlei Gleichstellung. Was nicht bedeutet, daß diese nicht informativ kooperieren! Btw, auch der Zoll brauch imho eine vorherige richterliche Genehmigung zum "Stürmen" einer Baustelle.
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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