Bautenschutzmatte/Perimeterdämmung

Diskutiere Bautenschutzmatte/Perimeterdämmung im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Fast Tommi. Wand und Bodenplatte: Beton 25 cm Perimeterdämmung: 6 cm WLG 040 Dämmung auf Bodenplatte: 8 cm WLG 040 Zementestrich 5 cm mit...

  1. Bruno

    Bruno

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    Fast Tommi.

    Wand und Bodenplatte: Beton 25 cm
    Perimeterdämmung: 6 cm WLG 040
    Dämmung auf Bodenplatte: 8 cm WLG 040
    Zementestrich 5 cm mit Randdämmstreifen 1 cm WLG 040

    OK Bodenplatte 2,30 m unter Gelände (spielt eine Rolle, weil das Erdreich gegen Außenluft dämmt)

    Temperaturrandbedingungen:
    außen: -5°C
    innen: +20°C
    Erdreich 1 m unter OK Bodenplatte: +8°C
     
  2. Douny

    Douny

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    @PeMu:
    Hm, das ist das von mir schon mal irgendwo beschriebene Problem meines Vertrages:
    Ich hab einen Vertrag mit einem BT mit so gut wie keinen detaillierten Beschreibungen. Hier mal die Beschreibung der Beton/Stahlarbeiten bzgl. dem Keller:
    ##########################
    Kellerumfassung 30cm stark sowie einer Bodenplatte.
    ##########################
    Beim Hobbyraum steht:
    #########################
    Der ausgebaut Hobbyraum (kein Aufenthaltsraum nach Art. 47 BBO Teil B) ist beheizbar
    ##########################
    Aus einer vertraglich festgehaltenen Bauzeichnung ist ersichtlich, daß die RH's bzgl. der Kellerwände vom Architekten getrennt geplant waren.
    Ferner steht im Vertrag: 'Die Bauausführung muß nach den anerkannten Regeln der Baukunst erfolgen und den
    einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen'.

    So, das war's. Ich bin jetzt einfach davon ausgegangen (in meiner heilen Traumwelt), daß dies mangelfrei hergestellt werden muß. So, welche Normen und Regeln regeln aber jetzt die Mangelfreiheit ? Muß z.B. nach DIN18195 Teil4 6.2. die Bodenplatte abgedichtet werden ? Der eine SV sagt ja. Der andere sagt nein, weil WU-Beton verwendet wird.

    Und zu den zu fordernden Leitungsbeschreibungen etc. sagte mir mein SV, daß es keinen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe von Detailplänen etc. gibt. Nicht mal bei Abnahme des Objekts. Er selber könne dies nicht verstehen, warum dies so geregelt ist, aber es ist nun mal so.
    Jetzt frag ich mich, ob überhaupt geklärt werden kann, was geschuldet wird.

    Gruß,
    Douny
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Natürlich kann geklärt werden, was geschuldet ist. Im Fall der Bodenplatte ist das:

    "eine Bodenplatte" "nach den anerkannten Regeln der Baukunst" "und den einschlägigen DIN-Vorschriften" und zur Kellernutzung:
    "Hobbyraum beheizbar, kein Aufenthaltsraum"

    Wir haben einen Keller ohne Räume zum ständigen Aufenthalt von Personen. Damit ist DIN 18195 Teil 4 Abschnitt 6.2.2 als vermutete a.R.d.T. einschlägig:

    "Bei Raumnutzungen mit geringen Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft kann die Abdichtung nach 7.4 entfallen, wenn durch eine kapillarbrechende Schüttung (k > 10^–4 m/s) mit einer Dicke von mindestens 150 mm unter der Bodenplatte der Wassertransport durch die Bodenplatte hinreichend vermindert wird."

    Geschuldet ist eine Maßnahme zur hinreichenden Verminderung des Wassertransports. Das kann mit kapillarbrechender Schüttung erreicht werden. Dem BT steht aber frei, eine andere Ausführung zu wählen und die Gleichwertigkeit nachzuweisen oder nachzuweisen, dass seine Konstruktion dauerhaft schadenfrei bleibt, auch wenn sie von der DIN und von a.R.d.T. abweicht.

    Die Rechtsprechung gesteht dem AG nicht mehr als eine einwandfreie Leistung zu. Die Einhaltung von Normen und a.R.d.T. ist kein Selbstzweck, z.B. Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil v. 25.07.2002, Az.: 13 U 979/02, Auszug:

    "Ein Mangel liegt nicht vor, soweit mit dem Verstoß gegen die 'anerkannten Regeln' der Technik ein auch tatsächlich nachweisbares Risiko nicht verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile nicht erkennbar sind. ... Es kann unterstellt werden, daß der Auftraggeber mehr als ein 'völlig einwandfreies' Bauwerk nicht haben will. Die Einhaltung der 'anerkannten Regeln' ist kein Selbstzweck. Den Beweis einer auch langfristig ungefährdeten Gebrauchstauglichkeit hat bei einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln allerdings der Auftragnehmer ... zu führen."

    In unserem Fall müsste der BT also nachweisen, dass die Verwendung von WU-Beton den kapillaren Wassertransport hinreichend vermindert oder dass darunter eine kapillarbrechende Schicht ist. Oder - der andere Ansatz - er legt dar, dass auch bei geringfügig höherer Raumluftfeuchte ein Gebrauchsnachteil bei der vereinbarten Nutzung nicht zu befürchten ist.

    Detailpläne:

    Detailpläne müssen nur vorgelegt werden, wenn sie Vertragsbestandteil sind oder wenn sie nach Vertrag geschuldet sind. Ansonsten schuldet der BT das Werk, aber keine Zeichnung des Werks. Beim Fenster aus dem Baumarkt oder beim Auto gibts ohne Vereinbarung auch keine Konstruktionspläne dazu.
     
  4. Douny

    Douny

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    @Bruno: Danke für die ausführliche verständliche schnelle Antwort.

    Auf den von meinem SV gemeldeten Mangel, daß die Abdichtung der Bodenplatte nach DIN 18195 T4 Pkt.6.2 fehlt, hat der BT einen SV beauftragt (ich gehe davon aus, daß der BT hiermit seinen geschuldeten Gegenbeweis erbringen will), der entgegenhält:
    ######################
    Die Kellerhülle besteht aus wasserundurchlässigem Beton (gemäß neuer Norm nach Beton mit verringertem Wassereindringwiderstand). Eine Abdichtung nach DIN 18195 zu fordern ist unzutreffend, da die Norm unter Ziffer 1 Anwendungsbereich 1.2. bekannt gibt, daß sie nicht für Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton gilt . Weiterhin ist diese Norm in Bayern keine Eingeführte Technische Bausbestimmung (ETB). Insofern ist die gerügte Abdichtungsforderung aus technischer Sicht unbegründet und ungültig.
    ########################

    Ist dem BT hiermit der Beweis gelungen, daß der von meinem SV aufgeführte Mangel kein solcher ist ?

    Gruß,
    Douny
    ########################
     
  5. Bruno

    Bruno

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    Der BT-SV ist ja ein ganz raffinierter. Im ersten Moment dachte ich schon, meinen letzten Beitrag hätte ich mir ganz sparen können.

    Erst mal: die Tatsache, dass die DIN 18195 nicht ETB ist, spielt keine Rolle. Es kommt auf ihren Status als a.R.d.T. an, siehe oben.

    Zur Anwendbarkeit der DIN 18195 Teil 4:

    "1.2 Diese Norm gilt nicht für
    ...
    – Bauteile, die so wasserundurchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des Bauwerks ohne weitere Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton."

    Da muss man wohl genau hinschauen. Da steht:

    "Bauteile, die so wasserundurchlässig sind"
    und
    "In diesem Sinne"

    Hier geht es aber um Diffusion, also Dampfdurchlässigkeit, und nicht um Wasserundurchlässigkeit. Wasser in tropfbarer Form geht durch den WU-Beton bei ausreichender Dicke nicht durch. Dampf aber schon. Und nur im ersteren Sinn ist die Norm nicht anzuwenden.

    Ich muss aber zugeben, dass ich mir nicht 100% sicher bin.
     
  6. Douny

    Douny

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    Hm, das ist in der Tat interpretationsfähig.
    Ich hätte interpretiert (da müßte ich aber dann leider dem BT-SV zustimmen), daß die Norm nicht gilt, da die Bauteile WU sind, ganz egal, ob es um Diffusion o.ä. geht.

    Wer will, kann gerne noch seine Interpretation wiedergeben. Vielleicht hat aber auch einer in der Praxis schon ein solches Problem gehabt.
    Aber wie gesagt, es geht nicht um den Vorschlag besserer oder anderer Lösungen.
     
  7. #27 Carden. Mark, 16.11.2004
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Der ausgebaut Hobbyraum (kein Aufenthaltsraum nach Art. 47 BBO Teil B) ist beheizbar

    Hier liegt der Hund begraben. Ob der BT mit diese Formulierung durchkommt, ist ein Juritische und kein Technische Frage.
     
  8. #28 Skeptiker, 16.11.2004
    Skeptiker

    Skeptiker Gast

    Ja, Mark Carden, das sehe ich genauso. Ohne RA wird es wohl ein Hornberger Schießen.
     
  9. PeMu

    PeMu

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    ... da die Bauteile WU sind, ...

    1. Da kommt's doch: Reicht es Bauteile aus WU-Beton herzustellen und es ist eine funktionierende Abdichtung gegeben? Nein. Es braucht etwas genannt "weisse Wanne". Und den Nachweis bzw. diese Planung bleibt der BT wohl schuldig.

    2. Und dann die Frage, ob eine Weisse Wanne für die Nutzung allein ausreichend ist. Bei höherwertiger Nutzung ist dann eine zusätzliche Abdichtung gefordert.

    Nur (siehe auch Josefs beitrag) scheint hier eine "Weisse Wanne" nicht gegeben zu sein. das sollte Ihr SV klären.
     
  10. Eric

    Eric

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    Ich versuchs mal zu erklären, obwohl auch mir einiges nicht so ganz klar ist. Hierbei beziehe ich mich auf einen Aufsatz von Kohls " Die neue WU-Richtlinie ( DAfStb) Abdichtung von Betonkellern mit KMB. Kohls sitzt im Normen-Ausschuß der DIN 18 195:

    Für einen Betonkeller aus WU-Beton nach dem Prinzip der " WW " gilt die DIN 18 195 , gemäß Teil 4 Ziffer 1.2. nicht. Grund: die " WW " ist eine eigenständige Form der Abdichtung gegen eindringendes Wasser.

    Die Wasserundurchlässigkeit von WU-Beton besagt nichts darüber, daß er für jede Nutzungsart geeignet ist. Es kommt auf die Art der Nutzung des Kellers an. Wenn Keller höherwertig ( insb. als Aufenthaltsraum oder Archiv, hingegen Hobbyraum? ) genutzt werden sollen, dann ist durch Zusatzmaßnahmen sicherzustellen, daß der Kapillartransport von Fuchtigkeit durch die Wände unterbunden wird. Hierbei gilt der Erfahrungssatz, daß bei Wanddicken zwischen 20 bis 30 cm mit Feuchteraten von ca. 20g/m² am Tag zu rechnen ist. Diese Dampfdiffusion muß unterbunden werden. Das ist anerkannte Regel der Technik.

    Streitig ist, welche Zusatzmaßnahmen geeignet sind, um die Dampfdiffusion bei höherwertiger Nutzung zu unterbinden. Die Dickbeschichtungsindustrie behauptet, dies gehe nach wie vor nur durch KMB, wobei natürlich die hohen Anforderungen der DIN 18 195 nicht zugrundezulegen sind, weil ja nur ( noch ) die Dampfdiffusion unterbunden werden muß.Deshalb müsse nur eine " schützende Beschichtung " auf den Betonflächen aufgebracht werden. Deitermann hat dafür beispielsweise eine einkomponentige Spritzabdichtung entwickelt.

    Die Betonindustrie behauptet Gegenteiliges. Sie macht geltend, bei Betonen mit geringen Wasserzementwerten trete keine Dampfdiffusion auf. Darauf bezieht sich offenbar auch der Gutachter im Fall von Douny: Angeblich soll die Kellerhülle aus WU-Beton " nach neuer Norm mit verringertem Wassereindringwiderstand " bestehen > also offenbar nach der WU-RiLi.

    Die Frage ist also: Sind die Angaben der Betonindustrie richtig??

    Zu dem Thema ist lesenswert: Zement-Merkblatt Hochbau, Wasserundurchlässige Betonbauwerke, Grundsätze der Planung und Ausführung, erhältlich unter www.BDZement.de. Dort heißt es auf Seite 7 oben: Neuere Untersuchungen geben an, daß ....bei Betonen mit Wasserzementwerten von höchstens w/z < 0,55 ( besser < 0,50 ) ... praktisch keine Feuchtigkeit von außen durch das Betonbauteil durchsickern bzw. hindurch diffundieren " kann.

    Interessant wäre jetzt noch die Frage an die Baufachleute, sind die genannten Wasserzementwerte denn überhaupt " baustellentypisch ".
     
  11. #31 Skeptiker, 16.11.2004
    Skeptiker

    Skeptiker Gast

    Vielen Dank, Eric.

    Hier möchte ich noch ergänzen: was ist denn mit den Fugen? Ob Betonierfugen oder Fugen zwischen Fertigteilen, da ist doch an dieser Stelle gar kein WU-Beton im Sinne von wasserundurchlässig. Ist dort die DIN 18195 anwendbar?

    Aus der Praxis: es gibt natürlich keine allgemeingültige Aussage zu tatsächlichen w/z Werten. Aber wir alle kennen doch den Spruch: "Karl, mach mal Wasser bei" oder "Kalle, mach mal den Beton lang". Bei den seltenen Fällen, in denen nachträglich der w/z Wert gemesssen wurde, kamen höchst unterschiedliche Ergebnisse zustande.

    Allerdings sagt die Praxis was ganz anderes zur Diffusion: im Beton wurden erheblich höhere Feuchtegrade gemessen, als die angeblich minimale Diffusion zuläßt (für die Kenner: Anzeige bei GANN UNI 1 über 110; Umrechnugs-Tabelle in % gerade nicht zur Hand, jedenfalls hohe Feuchte). Und das bei ausgeschlossener Kondenstion durch kühle Wände.

    Problematik: vergammelte Ledermaterialien und Papier.

    Sowas sollte meiner Ansicht nach in den Vertrag aufgenommen werden. Aber es geht ja keiner zum Rechtsanwalt, weil man ja einen Notar hat..................
     
  12. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    max bzw. >50 w/z bei der Bodenplatte "NEIN" kaum verarbeitbar (!) ... bei den Umfassungswände möglich ... "aber" es gibt seitens Verarbeiter keinen Zwang daß dies auch eingehalten wird ... will heißen solang auf den Baustellen mit Wasser nachgemischt werden kann kann man das knicken (!) ... daher bin ich schon der Meinung die Zement- bzw. Betonindustrie lehnt sich hier weit aus dem Fenster (!)
    -
    zurück zum Thema Abdichtung nach 18195 o. Weisse Wanne ...
    offensichtlich versteift man sich drauf daß hier eine 18195 "nicht" angesetzt werden kann ... also bleibt doch bloß die Weisse Wanne ... es gibt kein dazwischen (!) ... anhand der Bilder drehts mir beim Wörchen Weisse Wanne dafür den Magen um ... gibt´s den jemanden der diese Weisse Wanne statisch erfasst und berechnet hat wär die erste Frage (!) ... "dann" wurde die neue Norm bzw. der Einbau der Betongüte DIN EN 206-1 genannt ... sprich wir reden "nun" über einen XC4 C25/30 Beton ... "NUR"
    der Einbau dieses Beton fällt unter BII Baustelle ... wer hat den diesen Betoneinbau (BII) überwacht wär meine 2te. Frage ???
     
  13. PeMu

    PeMu

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    @eric: das Thema ist noch ein wenig anders gelagert.

    Was wird als Feuchtetransport bezeichnet?

    Der Beton benötigt "für sich" nur ein w/z von ca. 0,40. -> alles weitere kann mit der Zeit austrocknen. Damit stellt sich die Ausgleichsfeuchte bei beheizten und entsprechend genutzten Räumen ein. Das ist dann relativ trocken. (Deswegen staubts viel später beim Abbruch auch immer. )

    Nun kommt die entscheidende Frage: Stellt sich dieser Zustand auch ein, wenn der Beton von außen immer genug Nachschub (Feuchteangebot) erhält?
    Ist das dann per Definition Feuchtetransport?

    Ergo: Er trocknet dann nämlich nicht auf diese geringe Feuchte herunter. Es wird zwar nicht feuchter, aber auch nicht trockener.

    Das kann man dann als stabilen Zustand definieren und somit als kein Feuchtetransport. Es kommt auf die Sichtweise an.
     
  14. PeMu

    PeMu

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    ... wer hat den diesen Betoneinbau (BII) überwacht wär meine 2te. Frage ???

    ------------------- und dann gäbe es doch auch gemessene Daten zum Beton :)

    Diese w/z 0,50 .. 0,55 Betone gibt es schon. Nur wird dann soviel Fließmittel zugegeben, dass man sich fragen muss, was aus der Betonqualität nun wird.
     
  15. Bruno

    Bruno

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    Eric schrieb von Feuchteraten von ca. 20g/m2 am Tag. Ein Schnapsglas Wasser pro m2 Bodenplatte und Tag bzw. 2 Liter/Tag bei 100 m2 Bodenplatte klingt erst mal viel. Tatsächlich reicht das aber nur, um trockene Luft von 20°C auf ca. 50% Luftfeuchtigkeit zu bringen (8,65 g Wasser pro m3 Luft). Bewohnte Räume werden durch die Nutzer wesentlich stärker mit Feuchtigkeit beaufschlagt (2 Personen = 8 Liter, http://www.khries.de/feuchte.htm#Feuchtigkeitsanfall ). Selbst wenn der Keller nicht aktiv gelüftet wird, dürfte die Luftfeuchtigkeit über die normale Undichtigkeit des Gebäudes weggelüftet werden. Hat jemand andere Zahlen?
     
  16. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh" OT

    F6 Ausbreitmaß >63cm und das in WU-Beton hab ich vor kurzen das erste Mal eingebaut (müssen) ... ehrlich gesagt ich weiß bis heute nicht was ich davon halten soll ... mach den Beton lang brauchste da nimmer zu sagen ... ist schon ein komisch gefühl wennste den Beton nimmer verdichten darfst :confused:
     
  17. OK

    OK

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    @Bruno

    Muss man beim Feuchtetransport durch die WW nicht auch die Wandflächen hinzu nehmen?!
    +
    Grüße
    OK
     
  18. Bruno

    Bruno

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    Danke OK, muss man schon. Ich war betriebsblind, weil nur über die Bodenplatte diskutiert wurde und hatte gedanklich bituminöse Abdichtung auf den Wänden unterstellt. Wir haben hier aber nur eine in die Schalung gestellte Perimeterdämmung. Damit verdoppelt sich die Feuchtebelastung in etwa.

    Die 20 g /m2 habe ich irgendwo anders auch schon mal gelesen. Sie müssten aber hinterfragt werden, da sie anscheinend vom wz-Wert des Betons beeinflusst werden.
     
  19. Douny

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    @Josef:
    - Eine weiße Wanne liegt lt. Aussage des Poliers nicht vor.

    - Zu 'der Einbau dieses Beton fällt unter BII Baustelle ... wer hat den diesen Betoneinbau (BII) überwacht wär meine 2te.' : Jetzt kommt der Laie in mir wieder mal hervor: Wer kann/darf sowas überwachen ?
     
  20. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    Abdichtungsfirmen/Prüfing. z.b. ... Frage was genau steht hinsichtlich der Betongüte in Ihrer Baubeschreibung ... "Beton nach alter oder neuer Norm bzw. geht die Betonsorte aus dieser Beschreibung hervor ???
     
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