Bauprobleme trotz Verbraucherschutz

Diskutiere Bauprobleme trotz Verbraucherschutz im Für Filmteams & Presse & Baumurksreportagen Forum im Bereich Rund um den Bau; Puh, das ist so wirr. Ich hab das Gefühl, dass ihr mit eurem Aktionismus noch mehr kaputt macht. Dass die Bank euch zwingt mag ich nicht glauben....

  1. artibi

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    Puh, das ist so wirr.
    Ich hab das Gefühl, dass ihr mit eurem Aktionismus noch mehr kaputt macht.
    Dass die Bank euch zwingt mag ich nicht glauben. Jetzt den Gewerken Geld zu bezahlen obwohl massive Schäden da sind ist bringt euch in eine schlechte Position.
    Khr solltet wirklich mit einem guten Fachanwalt abstimmen, was ihr tun solltet.
     
  2. BaUT

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    Sorry, habe das viele Gejammer nicht gelesen, aber ich habe als Gutachter mehr 25 Jahre Erfahrung mit solchen Patienten. Deshalb mein sehr ernst gemeinter Rat:
    Das Einzige was euch jetzt noch helfen kann sind aufgeräumte Fakten.

    Sofort ab zum Baufachanwalt! Legt dem RA alle Probleme vor und bittet ihn sofort euch einen Sachverständigen zu empfehlen, der ab sofort regelmäßig auf die Baustelle kommt und euch bei der Klärung aller bautechnischen Probleme mit dem Fertighausunternehmer berät. Das Rechtliche übernimmt dann ab sofort der Anwalt.

    Es kann ja wohl nicht sein, dass ihr für Verzug aufkommt, wenn ihr die Ursache gar nicht gesetzt habt.

    Ich hoffe ihr habt in eurem Knebelvertrag kein Baustellenverbot für einen bauherrenseitig privat beauftragten Sachverständigen/Qualitätsüberwachter unterschrieben!!!
     
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  3. #23 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Fakten liegen alle schriftlich vor, sogar die Gutachten aller Gewerke sagen das diese gesamtschuldnerisch verantwortlich sind aber eure Aussagen sind den Gewerken einfach egal.

    Ja Fachanwalt seit November haben wir nun den "3. Fachanwalt" und sind kein Stück weiter.

    Okay hmm wir stellen nun sofort die restlichen Zahlungen ein, bei dem Gewerk, der laut Gutachten eine Mitschuld von 20-30% hat, dann stoppt er den Weiterbau und dann ? Ja dann hören die Bereitstellungszinsen plötzlich einfach auf weil die Vank darauf verzichtet und verlängert die Abnahme Frist um weitere Monate.

    Ja finde ich gut
    Wie man sieht kann man sich auf Gutachter nicht einmal verlassen, das hat unser Gutachten gezeigt und auch das zweite hätte eine Flächengründung für möglich gehalten. Alles nur Geldmacherei so wie bei Anwälten die am liebsten nur einen Vergleich anstreben um Ihre Taschen zu füllen.

    Interessant wäre wohl eher zu erfahren
    Welche Partei muss einen Plattendruckversuch lesen können und die Werte kennen ob er bestanden hat?
    oder
    Wer muss diesen überprüfen oder wozu wird er dann an den Bodenplattenhersteller geschickt?

    Darauf geht keiner ein auf die Verpflichtungen und Kenntnisse, die ein Gewerk haben muss.
     
  4. FW3000

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    Wie kommt es dazu?
     
  5. #25 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Anwalt Nr. 1 Abrechnung nach Stunden ab Nov.2023
    Hat nach Unterlagen Einsicht total zuversichtlich den Fertighaushersteller als Hauptschuldner gesehen und wollte in einem gesamtschuldnerischen Verfahren diesen Belangen. Nach einem Schreiben vom Gegenanwalt wollte er das dann nicht mehr und wollte die beauftragten Gutachten abwarten.

    In dieser Zeit wechselte er ohne uns zu informieren die Kanzlei in der Schweiz und verlangte dann mit dem neuen Stundensatz 350,-€ weiter zu arbeiten. Das haben wir abgelehnt.

    Anwalt Nr.2 ab März 2024 sah alle Beteiligten auch in der gesamtschuldnerischen Haftung, kannte jedoch den Versicherer des Tiefbauers und wollte mit dem erst telefonieren. Hat sich dann fast 2Monate hinausgezögert bis er ihn wohl mal erreicht hat. Auf Nachfrage wurde erst reagiert wenn man einen Ortstermin vereinbart hat. Im Mai wurde beschlossen Klage einzureichen da 50-60% der Tiefbauer verantwortlich geschätzt wurde. Im Juni wurde immer noch keine Klage eingereicht wie schriftlich angegeben. Als man dann reinen vor Ort Termin Ende Juli vereinbaren wollte kam die Mandatsniederlegung aufgrund familiärer Probleme.

    Jetziger Anwalt fährt eine erneute Taktik gegen den Fertighaushersteller da er der Hauptauftragnehmer, also sieht es wieder anders.
     
  6. #26 Holzhaus61, 19.09.2024
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    Ich vermisse in der ganzen Aufstellung immer noch den Statiker (Tragwerksplaner) der das ganze überwachen soll.

    Im Bodengutachten gibt es sicherlich einen Passus der besagt, daß bei Abweichungen dieser zu informieren ist. Warum wurde das nicht gemacht?

    Der verantwortliche Statiker (siehe Bauantrag) hat sicher auch was dazu gesagt.

    Blöd ist jetzt, daß es einen Wust von Verträgen gibt, wo einer dem anderen die Schuld zuweisen kann. Der "Bauleiter" ist sicherlich nur der privatrechtliche Bauleiter oder war er auch der verantwortliche Bauleiter nach LBO (?) Bundesland? Das jetzt auseinanderzufummeln, mit Schuldzuweisungen usw. wird nicht einfach. Schuldlos dabei werdet Ihr auch nicht bei herauskommen. Und das Totschlagargument, woher sollen wir das als Laien wissen, zieht auch nicht.

    Die Architektin ist sicher nicht bis Bodenplatte verantwortlich. Deren Aufgabe war lediglich der Bauantrag (Stempelaugust).

    Aktuell sehe ich das so, daß hier Unmengen an Kohle für Gutachter, Rechtsanwälte usw. versenkt werden. Geht es zu Gericht, wird noch mehr Kohle versenkt. Ausgang: völlig ungewiss. Da stellt sich mir die Frage, ob man nicht mal alles ausblendet und stattdessen versucht, eine Lösung zu finden. Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten: Abriss und neu, oder "Sanierung" . Im ersten Fall, dürfte das (so habe ich es verstanden) der finanzielle Ruin sein,...
     
  7. #27 GenNextBuild, 19.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 19.09.2024
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    [​IMG][​IMG]
    Der Statiker, der für unser Bauvorhaben zuständig war, wurde vom Fertighaushersteller beauftragt. Wir selbst hatten keinen direkten Kontakt zu ihm. Während des Bauanlaufgesprächs wurde festgelegt, dass bei Abweichungen von den Bodenverhältnissen die Arbeiten sofort gestoppt und der Bauherr sowie die Architektin informiert werden sollten. Leider erfolgte dies nicht.

    Erst als uns aus dem Dorf berichtet wurde, dass unsere Bodenplatte abgesackt sei, haben wir den Fertighaushersteller informiert. Dieser ließ die Platte vermessen, was die Absenkung bestätigte, woraufhin der Bau gestoppt wurde. Im März haben wir schließlich die beschädigte Bodenplatte auf eigene Kosten abreißen lassen.
    [​IMG] [​IMG]
     
  8. #28 nordanney, 19.09.2024
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    Und das ist etwas, was ich nicht verstehen kann.
     
  9. #29 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Warum Sie es nicht verstehen können?
    Unsere Gründe:

    Anwaltsrat: Anwalt Nr. 2 empfahl uns, den Bau fortzuführen, um keine Verzugsschäden risikieren.

    Bankdruck: Bei Nichteinhaltung der Abnahmefristen drohte die Bank mit Kündigung des Darlehens.

    Bereits gezahlte Gelder: Die erste Bodenplatte und der Tiefbauer wurden bereits bezahlt, ebenso wie Anzahlungen an den Fertighaushersteller.

    Bereitstellungszinsen: Monatlich 1.300 Euro, mit der Gefahr, dass die Bank die Frist nicht verlängert.


    Deshalb habe ich diesen Thread eröffnet: Bauherren sind oft am kürzeren Hebel, müssen auf Anwälte vertrauen und werden von den Gewerken, die ihre eigene schlechte Arbeit und Versäumnisse einfach aussitzen, im Stich gelassen.

    Was hätten Sie denn an meiner Stelle gemacht, wenn diese Punkte im Raum stehen? Würde mich interessieren, wie Sie das angegangen wären.
     
  10. #30 nordanney, 19.09.2024
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    Ganz normal - ist dann ein Schaden, den Du beim Verursacher geltend machen kannst.
    Was für ein Unsinn. War das ein Metzger, der Euch beraten hat?
    Also noch immer über ein 1/2 Million Kredit offen. Dann seid Ihr zumindest in der oberen Mittelschicht anzusiedeln.
    Da ich bereits seit 30 Jahren in diesem Bereich tätig bin, hätte ich bei erstem Auftreten des Problems die Reißleine gezogen. Und auch den immer wieder gültigen Spruch "schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen" beherzigt - also nicht auf eigene Kosten weitergearbeitet. Und das Auftreten der Probleme wäre deutlich früher erkennbar gewesen, da ich von Anfang an einen auf meine Rechnung arbeitenden Sachverständigen dabei gehabt hätte.
     
  11. #31 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Das bringt mir zumindest ein kurzes Lächeln ins Gesicht. Ja haben hiermit einfach Pech..
    Vor 3 Jahren lag der Zins gottseidank noch bei 1,4/2,1
    Anders würden wir das nicht durchhalten..
    Hatten wir zuerst, dieser gab dann jedoch zu das er befangen sei weil er mit dem Tiefbauer verwandt war sagte uns aber auch, dass er hier eine hohe Mitschuld sieht. War ein korrekter Mensch. Der zweite wurde vorher von der Versicherung des Tiefbauers beauftragt, welchen wir wollten, auch dieser sagte vor Ort bei der Bodenplatte aus, dass der Mist gebaut hat.
    Aber all das, ist laut Anwälten egal. Das macht es so verzwickt. Die Gutachten würden all das Bestätigen aber den Anwälten reicht das nicht aus.
     
  12. artibi

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    Die Prozesse und Abläufe im Fall von Mängeln sind sehr klar geregelt. Dass es vor Gericht dann wieder anders aussieht (Gutachten, Gegengutachten u.s.w.) ist ein anderes Thema, aber für den normalen Bauablauf ist sehr klar geregelt, wer wann was bei wem machen kann. Und ihr habt irgendwie an ganz vielen Stellen die falsche Entscheidung getroffen - entweder aus eurem Gefühl heraus oder durch einen schlechten Anwalt/eine schlechte anwaltliche Beratung.
    Kündigungsandrohung und Bereitstellungszinsen sind jetzt erstmal nicht schön, aber - wie schon beschrieben - kann davon einiges dem Verursacher zugerechnet werden. Und jetzt habt ihr (anstatt der Bereitstellungszinsen) eine vermutlich sechsstellige Summe offen. Wie es da jetzt rechtlich aussieht durch das weiterbauen, durch das undursichtige Vertragswerk (Wer hat mit wem einen Vertrag für was) ist guter Rat teuer. Vielleicht hat hier jemand einen guten Tipp für einen fähigen Anwalt? Kanzlei Reibold-Rolinger hatte imho @11ant schonmal erwähnt.
     
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  13. #33 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Wer einen guten FA kennt für Verbraucher dee wirklich auch Recht vertritt und nicht seinen Geldbeutel bitte mitteilen.

    Wir haben uns jetzt dazu entschlossen, einen Sachverständigen zu suchen, der nicht nur einzelne Aspekte unseres Projekts bewertet, sondern einen ganzheitlichen Blick auf alle relevanten Unterlagen werfen kann.

    Wir brauchen jemanden, der sich sowohl mit den Bodengutachten als auch mit den Vermessungen und Plattendruckversuchen auskennt. Jemand, der uns erklären kann, was die Messergebnisse tatsächlich bedeuten, wer für das Lesen und Bewerten dieser Werte verantwortlich ist, und welche Konsequenzen sich daraus für die beteiligten Gewerke ergeben.

    Es geht uns darum, Klarheit darüber zu bekommen, wer welche Verantwortung trägt – sei es bei der Durchführung der Arbeiten oder der anschließenden Überprüfung und Meldung der Ergebnisse. Wir möchten endlich verstehen, was genau schiefgelaufen ist und wer wann hätte eingreifen müssen.

    Falls hier im Forum ein Sachverständiger angesprochen fühlt, der uns in dieser Sache unterstützen kann, wären wir sehr dankbar, wenn er oder sie Kontakt mit uns aufnehmen könnte. Natürlich soll das Ganze nicht kostenlos sein, aber uns ist wichtig, eine fundierte und umfassende Beurteilung aller vorhandenen Dokumente zu erhalten.

    Vielen Dank im Voraus!
     
  14. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    In der Region Mainz ansässig, aber auch weiter hinaus zu empfehlen.
    Gut, bis auf "wir": die Fachanwältin wird Sachverständige kennen, die auch vor Gericht eine gute Figur machen. Denn was nützt der tollste Gutachter, wenn ihn die Gegenseite ungekaut verschluckt ?
     
  15. BaUT

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    Was sind das für Gutachter? öbuv SV? Vielleicht hättet ihr mit eurem Baufachanwalt Nr.1 oder 2 zu der Sache bereits ein Selbständiges Beweisverfahren beim zuständigen Landgericht beantragen sollen?! Dann wären die Fakten jetzt gerichtsfest dokumentiert und ihr könntet weiter bauen und parallel die Haftungsfragen im Hauptsacheverfahren klären.

    Schade dass die TEs hier fast nie reinschreiben in welchem Bundesland ihre Problemvilla steht.
     
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  16. #36 Fabian Weber, 19.09.2024
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    Also erstmal finde ich es auch richtig, dass kein Stillstand verursacht wird, sondern weitergebaut wird.

    Die Zuständigkeiten sind halt das Problem.

    Die Hausbaufirma fühlt sich zu Recht nicht verantwortlich für die Fehler, die der Tiefbauer gemacht hat.

    Nach allem, was ich hier bisher gelesen habe, trifft die Hauptschuld den Tiefblauer.

    Eine Teilschuld trifft Euch, weil Ihr den Tiefbauer nicht anständig gebauleitet habt.

    Kaum Schuld wird die Hausbaufirma haben, denn die haben eine freigegebene Baugrube übernommen.

    Das ist natürlich nur meine Laienmeinung.

    Habt Ihr die Architektin eigentlich selbst beauftragt oder die Baufirma? Und wenn ja, welche Leistungsphasen?
     
  17. #37 Fabian Weber, 19.09.2024
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    Oder gleich klagen, dann spart man sich die erste Runde.
     
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  18. #38 Holzhaus61, 19.09.2024
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    Um daran anzuknüpfen: Wie ist denn überhaupt der Bautenstand? So wie ich es bisher verstanden habe, gibt es keine Bodenplatte? Erste wurde abgerissen und dann nur noch Streit?
     
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  19. #39 msfox30, 19.09.2024
    msfox30

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    Das hätte ich als Laie auch angenommen :).
    Im Grunde wurden ja 4 unterschiedliche Parteien vom Bauherren getrennt beauftragt - Bodegutachter (verstorben), Archi, Tiefbauer und Fertighaushersteller.
    Der letzte in der Kette - und vermutlich am teuersten - ist der Fertighaushersteller. Lässt man den warten, macht er Schadenersatzforderungen gegen den Bauherren geltend. Aus meiner Sicht ist der Hauptschuldige der Tiefbauer. Dieser hat eine mangelhaftes Gewerk abgeliefert. Man zeigt den Mangel mit einer Frist- und Nachfrist an. Anschließend macht von seinem Recht auf Selbstvornahme gebraucht und beauftragt einen anderen Tiefbauer. Das hat ja @GenNextBuild auch so gemacht. Damit hat man als Bauherr die u.U. noch höhreren Kosten durch den wartenden Fertighaushersteller umgangen. Noch viel schlimmer wäre gewesen, wenn der Fertighaushersteller das Haus bereits auf die Bodenplatte gesetzt hätte. Dann hätte man diese Abrisskosten dem Tiefbauer auch noch anrechnen müssen. Vielleicht auch nur z.T. da auch der Fertighersteller die Ergebnisse der Vorgewerke prüfen muss. Wenn also der Druckplattentest falsche Werte liefert, kann man als Fertighaushersteller nicht anfangen. Außer, man verlässt sich nur auf die "Fachunternehmererklärung"* des Tiefbauers.
    Einem Tiefbauer, der sich für nichts verantwortlich fühlt und nicht reagiert und im worst-Case sein "Baubude" auch krachen lassen geht....
    --
    *Ja, die Fachunternehmererklärung als Schall und Rauch. Hatte wir auch, und trotzdem gab es hinterher den ein oder anderen Mangel.
     
  20. #40 GenNextBuild, 19.09.2024
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    Genauso hatten wir das auch gesehen, wir wollten weiteren Schaden minimieren habe den Tiefbauer um Nachbesserunge gebeten und dieser meldete es nach einem Treffen vor Ort der Versicherung, die schickte nen Gutachter, der wollte einen Sachverständigen Ausgleich mit den Gewerken, dass wurde von der Versicherung des Tiefbauers abgelehnt und dann wurde im März von dessen Versicherung eine Schuldfrage bestritten. Egal was Bodengutachten ergeben hat (Austausch Boden im Torf beendet und nicht erforderliche Tiefe ausgetauscht)

    Anwalt Nr.2 sollte Klage einreichen, verzögerte es um 6 Monate und legte dann nachdem er die Klageschrift erstellt hat das Mandat nieder.
    Anwalt Nr3 (aktueller) möchte unsere Position stärken und will mit dem Fertighaushersteller in Kontakt treten und zurückhalten, da auch dieser seiner Prüfplicht (Plattendruckversuch und Meldung unsererseits bei Wasserstand in 80cm Tiefe während Fundament aushub) ignoriert hat.

    Korrekt der Fertighaushersteller nicht, jedoch der vom Fertighaushersteller beauftrage Bodenplattenhersteller, vill. sogar der Statiker vom Fertighaushersteller, hätte den Plattendruckversuch mit den vorgegebenen Werten vergleichen müssen, spätestens nachdem wir beim Fundamentaushub Wasser in einer Tiefe als seltsam emfpunden haben, hätten hier diese Unterlagen angeschaut werden müssen.
    Diese hatte unser Fertighaushersteller sogar von dem Tiefbauer verlangt und nun finden Sie diese nicht mal mehr....
     
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