abrechnung heizkosten der Firma Tech... falsch ?

Diskutiere abrechnung heizkosten der Firma Tech... falsch ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Laut Verwalter und Abrechnung sind es 98,58 qm. Dann hattest Du eine große Terrasse oder Balkon, dessen anrechenbare Wohnfläche bei der "...

  1. Eric

    Eric

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    Dann hattest Du eine große Terrasse oder Balkon, dessen anrechenbare Wohnfläche bei der " beheizten WFL " nicht zählt. Oder wurde Deine Terrasse/Balkon beheizt? Wohl kaum. In der Abrechnung sind für Deine Ex-Wohnung 87,72 m² in Ansatz gebracht worden.

    Der " spielt " nicht Hauswart, sondern wurde offenbar von den anderen Wohnungseigentümern als Verwalter eingesetzt. Nach dem WEG muß jede Wohnungseigentümergemeinschaft einen Verwalter haben.

    Deine Miniaturansichten sind kaum lesbar. Zu erkennen ist, dass sich die höheren Kosten der 2. Abrechnung aus einer geänderten Aufteilung der anteiligen Kosten für die Heizung und des Warmwassers ergeben. Die Gesamtkosten für die Heizung und Warmwasser sind offenbar geblieben. Auf S. 2 unten der beiden Abrechnungen ist zu sehen, dass die Gesamtheizkosten zunächst zu rund 15 % auf die Heizung ( war mit Sicherheit falsch ) und zu rund 85% auf die Warmwassererwärmung umgelegt wurden. Dies wurde in der zweiten Abrechnung auf rund 44 % für Heizung und rund 46 % für die Warmwasserkosten geändert. Vorhanden ist also offenbar eine Heizanlage für Heiz- und Warmwasser. Nach der HeizkostenVO ist bei einer solchen Anlage der Verbrauch von Heizwasser und der Verbrauch von Warmwasser mit Meßgeräten zu erfassen. Eine Ermittlung nach Rechenwerten ist nicht mehr zulässig. Ob eine Erfassung mit Meßgeräten erfolgt ist, ist den kaum lesbaren Abrechnungen nicht zu entnehmen. Ob das in Warmwasser umgewandelte Kaltwasser als " Zusatzkosten " in der Warmwasserkostenabrechnung abgerechnet werden durfte, wäre ebenfalls nach der HeizkostenVO zu prüfen.

    Die Abrechnung könnte in formeller Hinsicht ( fehlende Prüfbarkeit ) unwirksam sein. Ob das so ist, sagt Dir ein Mietrechtsanwalt nach Vorlage lesbarer Abrechnungen. Kosten rund 200,00 € für die Erstberatung.

    Weitere Erläuterungen z.B. hier:

    http://www.schaefer-immobilienverwaltung.de/wp-content/uploads/2012/01/Heizkostenverordnung.pdf
     
  2. #22 Kalle88, 07.10.2015
    Kalle88

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    Ergänzend: Oder knapp 90 Euro Mitgliedsgebühr in einem Mieterbund. Der steuerrechtlich absetzbar wäre, wenn der Umzug aufgrund von Arbeitsgründen erfolgt ist.
     
  3. #23 Bitumen Mine, 07.10.2015
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    Die Bilder sind mit dem handy gemacht worden
    Irgendwie sind meine Bilder zu gross oder schwer lesbar

    Am Heizkörped sind so weisse digital Teile.
    Dort kann man den Wert ablesen.

    Der Verwalter hat meine aussage ja zugegeben.
    Ein Wert an einem Heizkörper ist von 256 auf 730 hoch.

    Und das ist laut Verwalter deshalb so,weil Techem den falschen Wert vom Vermieter genommen hat.
    Deshalb bring ich heute den Brief weg.Die bitte mir den unterschriebenen Ablesewert zu zeigen.
    von 140 euro Nebenkosten ist dadurch auf 373 hoch.

    730 euro Gebäudeversicherung
    306 euro Grundsteuer
    Haftpflicht 45 euro
    Das kann ich mir ja erstmal anschauen.

    Nicht das ich umsonst auf Streit aus bin
     
  4. #24 Bitumen Mine, 09.10.2015
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    Rechnung 1 was falsch war.

    Heizkosten

    Gesamt 574,03 Euro, davon 30% Grundkosten 172,21 Euro,70% Verbrauchskosten 401,82 Euro,
    Bei den Grundkosten sind Gesamteinheit 332,930 m2,Preis je Einheit 0,517256 x 87,720x583,04/1000 Zeitfaktor
    Bei den Verbrauchskosten Gesamt 26108,00 Einheiten,Preis je Einheit 0,015391x 3224,538 meine Einheiten

    Bis hier verstehe ich alles.Und der Wert ist auch für mich zu gering

    Die neue Abrechnung

    Gesamtkosten auf 1699 Euro gestiegen(auch ok) Grundkosten Preis je Einheit auf 1,530952 gestiegen(auch ok) Höhere Grundkosten werden auf
    Wohnfläche verteilt.So ist es bei den Verbrauchskosten auch.Wert ist auf 0,045553 gestiegen.(auch ok)meine Einheiten sind auf 3698 gestiegen.
    Ein Ablesewert am Heizkörper ist von 256 auf 730 hoch.Hier habe ich nach den ablesewerte vom 30.06.14 verlangt.Meine Unterschrift ist hier drunter.
    Warte auf Antwort von Vermieter

    Nun kommt das seltsame und schwer nachzuvollziehen-

    Warmwasserkosten

    Falsche Abrechnung: 4725,62 Euro Gesamt,1417,69 Grundkosten,3.307,93 Verbrauchskosten,Grundkosten sind wieder von Wohnfläche abhängig
    und klar.Preis je Einheit 4,258222,Verbrauchskosten Gesamt 338,65 m3 ,Preis je Einheit 9,767991 ,26,042 Mein Verbrauch

    Nun die richtige Abrechnung

    Gesamtkosten gehen runter auf 3.554,67 Euro,Grundkosten 1066,40 Euro und 2488,27 Euro Verbrauchskosten
    Preis je Einheit bei Grundkosten gehen runter auf 3,203076(nach unten ist gut)
    Nun haben wir Verbrauchskosten Gesamt nur noch 219,967 m3,bei der falschen war es wie oben 338 m3
    Und nun komt das was ich nicht verstehe.Der Preis je Einheit wurde von 9,76 auf 11,312015 angehoben.Mein Verbrauch weiterhin 26,042

    Das gesamte Gebäude hat nun weniger verbraucht,Techem hat aber den Preis je Einheit erhöht.somit steigt bei mir die Kosten von 254 euro auf
    294 Euro.Woher nimmt nun techem den höheren Wert.Weniger verbraucht,aber mehr zahlen.Hier ist schon mal was komisch.wie soll man das nun
    prüfen.Ich weiss ja nicht wie sie auf diesen Wert kommen.

    Der gleiche Mist bei Kaltwasser auch.Bei der falschen Abrechnung waren es 550,901 m3,Preis je Einheit 4,475686, mein Verbrauch 31,527 m3
    Verbrauchserfassung KW 550,901 , Preis je Einheit 0,120965 , mein Verbrauch 31,527 m3

    Nun die richtige Abrechnung

    Verbrauch von Gesamt 550 auf 375 m3 runter,Preis je Einheit von 3,203076 rauf auf 6,681493
    Von 0,120965 rauf auf 0,177276 x mein Verbrauch 31,527

    Je weni9ger wir Gesamtverbrauch haben,hat Techem den Preis je Einheit erhöht.
    Und wer hat am Ende das Nachsehen.Wie soll man wissen woher dieser Wert kommt.
    Egal wie man es dreht,Techem erhöht einfach irgend ein Wert.

    Der Preis je Einheit steht wo ? auf der Abrechnung findet man nichts wie die darauf kommen.

    Püfbar ist das schon garnicht
     
  5. #25 Bitumen Mine, 09.10.2015
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    Das mit Heizkosten ist somit klar.

    Warmwasserkosten von 219,967 m3 ergeben 3554,67 Euro bei der richtigen Rechnung
    Durch anheben Preis je Einheit,sind wir teurer als bei der falschen Rechnung

    Hier haben 338,65 m3 4.725,62 Euro gekostet.Gesamt

    Kaltwasser sind bei beiden Gesamtkosten fast gleich.Bist auf 40 Euro

    Bei der falschen waren es aber 550 m3 und bei der richtigen haben wir nur 375,910 m3

    Also haben wir,obwohl wir weniger warm und kaltwasser verbraucht haben,mehr zu zahlen
     
  6. Eric

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    Verstehst offenbar überhaupt nichts:

    Vorhanden ist offensichtlich eine zentrale und kombinierte Heizungs- und Warmwasseranlage. Nach der HkVO sind daher die angefallenen Gesamtenergiekosten zunächst auf das Heizwasser und das Warmwasser zu verteilen, wobei die angefallenen Anteile grundsätzlich durch Meßgeräte zu ermiteln sind ( siehe den Link oben ). Hier offenbar nicht erfolgt. Es fehlen offenbar die seit 2014 vorgeschriebenen Meßgeräte für die Vorerfassung des anteiligen Heiz- und Warmwassers.

    In der zweiten Abrechnung wurde die Vorverteilung geändert. Es wurden Kosten des Warmwassers zum Heizwasser " verschoben " und zwar mit einem Betrag von 1.124,97 € ( 1.699,00 € neu - 574,03 € vorher ). Die Kosten des Heizwassers sind daher höher, die des Warmwassers sind geringer geworden.

    Erste Frage wäre daher, ob die Vorverteilung der HkVO entspricht.

    Sodann wäre beim Heizwasser zu überprüfen, ob tatsächlich der Ablesewert des einen Heizkörpers ( vorhanden sind offenbar elelektronische Heizkostenverteiler = HKV ) in der ersten Abrechnung zu niedrig angegeben worden ist: = 730 angeblich richtig, angeblich falsch 256 ). Also vom Vermieter die Vorlage der von Dir unterschriebenen Ablesezettel fordern. Wenn der Ablesewert bei Dir um 474 Einheiten gestiegen ist, müßten an sich auch die Gesamteinheiten im Haus von 26108 Einheiten um 474 Einheiten gestiegen sein. Ist es nach Deinen ( wirren ) Zahlenangaben aber nicht. Da ist nur denkbar, wenn der Computer von Techem die Einheiten aller vier Wohnungen in der ersten Abrechnung ( auch noch ) falsch addiert hat. Klärung bringt insoweit nur die Einsicht in der Ablesewerte aller Wohnungen + Deiner Wohnung ab 01.07.2014. Deren Addition müßte trotz Erhöhung Deiner Einheiten um 474 Einheiten insgesamt 26108 Einheiten ergeben. Ansonsten wäre es falsch.

    Warmwasser: Gesamtkosten des Warmwassers sind durch die Verschiebung von Kosten zum Warmwasser geringer geworden. Außerdem sollen sich die in den vier Wohnungen abgelesenen Gesamt-m³ Warmwasser von 338m³ auf rund 219 m³ verringert haben. Wenn es denn so wäre, würde sich in Deinem Fall tatsächlich der Preis pro m³ erhöhen ( reduzierte Gesamtkosten Warmwasser : reduzierte Gesamteinheiten = Preis pro m³ ). Die Reduzierungen der m³ sollen sich aber nur bei den drei anderen Wohnungen ergeben haben ??

    Es bleibt dabei: Es hilft nur die Hinzuziehung eines Fachkundigen ( Mieterverein oder Anwalt ). Du verstehst " Null " und kannst daher auch den Sachverhalt nicht so darstellen, dass man eine Chance hat, ihn nachzuvollziehen. Die beiden Rechnungen sind nicht lesbar.
     
  7. Julius

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    Ich habe den Eindruck, daß Du das zugrundeliegende Prinzip noch nicht ganz verstanden hast:
    Was sollen die ständigen Vergleiche der korrigierten mit der falschen Abrechnung?
    Ein "weniger" oder "mehr" zu konstatieren (gar als "weniger ist gut" und "mehr ist ok") ist völlig sinnlos und dient nur der Verwirrung (vor allem Deiner eigenen)...

    Eine solche Abrechnung besteht eigentlich nur aus einer größeren Anzahl von Dreisätzen, garniert mit einigen Subtraktionen und Additionen.

    Was soll da komisch sein? Außer Deinen unsinnigen Vergleichen!
    Die Kosten pro Einheit (m², m³ bzw. "Striche" oder dimensionslose Zahl bei den elektronischen HKV) ergeben sich aus den tatsächlich angefallenen und umlagefähigen Betriebskosten der Anlage.
    Sie fallen pro Anlage und Abrechnungszeitraum anders aus, sind aber eindeutig!

    Zuerst wird nach dem Anteil für Trinkwassererwärmung und zur Beheizung aufgeteilt.
    Hierzu war für den genannten Abrechnungszeitraum (erstmals) NURMEHR eine Trennung gemäß meßtechnischer Erfassung zulässig. Es müssen dazu in der Anlage z.B. mindestens zwei Wärmemengenzähler vorhanden sein.

    Dann wird jeweils nach dem vertraglich festgelegten Schlüssel auf verbrauchsabhängigen (Heizungs-"Striche" bzw. m³ Warmwasser) und verbrauchsunabhängigen (üblicherweise m²) Anteil getrennt.
    Diese jeweiligen Anlagen-Kostenanteile dividiert durch die jeweilige (unterschiedliche) Gesamtzahl der Einheiten ergeben den Preis pro jeweiliger Einheit.

    In der Abrechnung solch einer verbundenen Anlage gibt es demnach vier verschiedene "Preise je Einheit"!
    Einen für m² Heizung, einen für "Striche" Heizung, einen für m² Trinkwassererwärmung und einen für m³ Trinkwassererwärmung.

    Hinzu kommt dann in aller Regel noch der Preis pro m³ Kaltwasser (incl. des erwärmten Trinkwassers).

    Im nächsten Schritt wird jeder dieser spezifischen Preise mit der für die betreffende Wohnung festgelegten bzw. ermittelten Anzahl der Einheiten ("Ihre Einheiten") multipliziert.

    Wenn der Nutzer die Wohnung nicht den kompletten Abrechnungszeitraum innehatte, gemäß Zwischenablesung bzw. Gradtagzahlen.

    Zuletzt folgt die Addition dieser (4 bzw. 5) Teilbeträge zu "Ihren Gesamtkosten" (aussagekräftig).
    Abzüglich darauf tatsächlich geleisteter Vorauszahlungen kommt ein (nicht aussagekräftiger) Nach- oder Rückzahlungsbetrag heraus.

    Hierbei können dann noch weitere umlegungsfähige Betriebskosten (wie Müll, Grundsteuer, Hausmeister, Gartenpflege etc.) verrechnet werden.

    Das muß dort stehen. Und tut es bei TECHEM üblicherweise auch!
    Ansonsten wäre jede solche Abrechnung direk,t für die Tonne...

    Einzig unklar sollten also die tatsächliche gemessenen Verbräuche Eurer ehemaligen Wohnung sein.

    Vorsicht: Nicht den absoluten Ablesewert (bzw. deren je zwei) nicht mit dem sich daraus ergebenden Differnzwert (Endstand minus Anfangsstand) verwechseln!

    Bitte halte uns dann auf dem Laufenden.
     
  8. #28 driver55, 09.10.2015
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    Dann nimm die Kontoauszüge u. "bastel" die Zahlen zusammen.
    Schlimmer als dieser Zahlensalat hier kann's auch nicht werden.
     
  9. #29 Bitumen Mine, 10.10.2015
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  10. #30 Bitumen Mine, 10.10.2015
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  11. #31 Bitumen Mine, 10.10.2015
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  12. #32 Bitumen Mine, 10.10.2015
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  13. #33 Bitumen Mine, 10.10.2015
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  14. #34 Bitumen Mine, 12.10.2015
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    So nun versuche ich es nochmal.

    Ob ich nun alles verstanden habe,werden die Bauexperten ja ihre Kommentare dazu abgeben.

    Das Gesamte Objekt hat im Jahr 2014 ca. 49000 kwh
    Energiebedarf gehabt.Das ganze hat xxxx Euro Kosten verursacht.
    Hinzu kommt noch Nebenkosten der Heizanlage.
    Betriebsstrom,Kaminfeger usw...

    Diese Gesamtkosten werden einmal in Heizkosten und einmal in Warmwasserkosten geteil.
    Hierfür gibt es eine Formel.

    Für die Heizkosten sind die verbrauchten Einheiten wichtig.
    Diese werden an den Messgeräte abgelesen.
    In unserem Fall sind das 26108

    Kaltwasser und Warmwasser haben ja den Wasserzähler.
    Der ja nur von allen Parteien zusammen gezählt werden muss.
    Dann hat man die Gesamtsumme vom Objekt in m3
    Im ersten Fall 550 und dann bei der anderen Abrechnung 375
    338 und 219 bei Warmwasser.

    Und noch der Zeitfaktor bis 30.06.2014 (181 Tage)

    Die Gesamtkosten Heizkosten werden nun durch die Gesamteinheit geteil.
    Somit habe ich den Wert je Einheit.

    Kalt und Warmwasser Gesamtsumme durch 550 oder 375m3 geteilt,
    Somit habe ich hier den Preis je Einheit.

    Nun zu der Problematik.
    Ich kenne die Ablesewerte der anderen Bewohner nicht.
    Also muss ich nun am besten von Techem die Abrechnung 2012 und 2013 anfordern.
    Damit ich ungefähr den Wert habe was wir an Wasser verbraucht haben.

    Techem hat ja hier zwei unterschiedliche Werte in den beiden Abrechnungen.
    Die letzte Abrechnung fällt für die Bewohner schlechter aus.
    Da der Preis je Einheit steigt.

    Bei den Einheiten hat Eric richtig erkannt.
    Techem hat bei mir ein Ablesewert um 474 erhöht.
    Der Gesamt Einheitswert ist aber bei 26108 geblieben.Hier hat
    der Sachbearbeiter ja nicht erst den richtigen Wert genommen und bei der verteilen auf die Bewohner den
    falschen Wert eingetragen.
    Sein Programm hätte hier zwei Fehler melden müssen.
    Falscher Wert bei einem Heizkörper und einen bei Gesamt.

    Zeitfaktor bis 30.06

    Sind 181 Tage
    Das sind laut meiner Rechnung 495/1000
    Techem 583/1000
     
  15. Julius

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    Wir haben Dich nun schon mehrfach darauf hingewiesen, daß die Anwendung jener Formel seit dem 01.01.2014 NICHT MEHR ZULÄSSIG ist!
    Wenn der Vermieter das trotzdem tut, könntest Du z.B. ein Kürzungsrecht haben.

    Üblicherweise wird nicht die (relevante) Differenz direkt abgelesen, sondern nur die Absolutstände.
    Also ist auch der Bezug wichtig (demnach die Ableseprotokolle vom Ende der aktuellen UND der vorigen Periode kontrollieren).

    Was meinst Du damit?
    "Zusammen zu zählen" ist etwas völlig anderes als "zusammenzuzählen".

    Nochmal: Vergleich falsch/korrigierte Abrechnung ist Unfug. Interessant ist einzig Übereinstimmung der korrigierten Abrechnung zu den Ablesewerten.

    Falsch!
    Erst hat die Aufteilung nach verbrauchsabhängigem und verbrauchsunabhängigem Anteil zu erfolgen!

    Im Prinzip ja, allerdings nur für die reinen Wasser-(und Abwasser, ggf. auch Meß- etc.)Kosten, nicht für dessen Erwärmung.

    Die erfährst Du bei der Einsichtnahme.

    Wozu das? Dies wäre nur interessant, wenn man von einer Funktionsuntüchtigkeit im Bereich der Wasserzähler ausgeht. Dazu hast Du bisher keinen Anlaß.
    Also bis auf weiteres überflüssig.

    Das wurde Dir jetzt schon mehrfach erklärt.
    Hapert es schon am Lesen oder nur beim Verständnis...?

    Wie kommst Du darauf?
    Es könnte z.B. den Periodenendwert statt des Wertes der Zwischenablesung angesetzt haben.
    Dann bliebe die Einheitensumme trotzdem gleich.

    TECxxx hat zwar gewisse Plausibilitätskontrollen im System (im Gegensatz zu gewissen Wettbewerbern), aber die sind nicht derart hellsichtig.

    Deine Rechnung ist insoweit (zumindest was die Heizung angeht) falsch!
    Anzusetzen sind hierfür nämlich nicht Kalendertage sondern Gradzahltage.
    Auch das schrieb ich Dir bereits klar und deutlich. Warum liest Du das nicht???
    Grob gesagt zählen dabei die kälteren Tage des Jahres mehr als die wärmeren.
     
  16. #36 ThomasMD, 13.10.2015
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    Euer missionarischer Eifer in Ehren, aber mir glaubt ja hier keiner


    Gruß
    Thomas
     
  17. #37 Bitumen Mine, 14.10.2015
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    @ Thomas MD

    Was ist der Grundgedanke einer Person(oder mehrere)
    die Ein Forum errichten.
    Dieses Forum nennt sich Bauexperten Forum.
    Ich gehe also davon aus,das hier Fachleute sind.

    Dieses Fachwissen bemwrkt man bei einigen.
    Und zwar bei denen die versuchen einem Laien das so gut wie möglich zu erklären.

    Und in diesem Sinne ist ein Forum da,hilfesuchenden etwas begreiflich zu machen.

    Ich versuche ja durch vieles lesen in www,mich erstmal schlau zu machen.
    Etwas lesen und das gelesene zu verstehen,sind zwei paar Schuhe.

    @ Julius

    Danke erstmal für den Versuch mir das klar zu machen,was in der Abrechnung steht.

    Also ich gehe davon aus das die Gesamt Einheit der Heizkörper deshalb gleich geblieben sind,da mir die 474 Einheiten auferlegt wurde,und bei meinem Nachmieter genau um die 474 reduziert wurde.

    Mit zusammenzählen meine ich,alle Werte jeder Wohnung ergeben das Ergebnis m3 Gesamt.

    Ja mir ist schon klar das erstmal die verbrauchten KWh in zu einem Preis zusammengerechnet werden.
    Und in meinem Fall wurde durch eine Formel dann Heizkosten und Warmwasserkosten geteilt.
    Somit ergeben sich daraus aus den Gasamtkosten der Prozentsatz 44,10%
    und 55,90 %

    Ab 01.01.2014 ist eine Formel nicht zulässig ?

    Dann schau ich mal im WWW was dazu steht.
     
  18. Alex G

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    ich bin sonst stiller Mitleser, aber hier kann ich auch mal etwas beitragen

    Die Nutzerwechselkosten sind keine umlegbaren Betriebs-/Nebenkosten. Hat unser Vermieter beim Auszug auch versucht. Nachdem wir ihm das passende BGH-Urteil geschickt haben (musst mal Tante G. befragen), hat er brav die Nutzerwechselkosten zurück überwiesen.

    Ich würde übrigens grundsätzlich die gesamte Korrespondenz über den Vermieter laufen lassen.
     
  19. #39 ThomasMD, 14.10.2015
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    Und dabei will ich es auch bewenden lassen. ;)


    Gruß
    Thomas
     
  20. #40 Bitumen Mine, 16.10.2015
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    @ Alex G

    Danke für den Hinweis.

    Mit der am 01.01.2009 - 01.01.2014 (Frist)
    Hab ich mir durchgelesen.

    Das wusste ich nicht.Hat der Vermieter wohl verpennt.

    Bis jetzt habe ich die Ablesewerte mit meiner Unterschrift nicht erhalten.
     
Thema: abrechnung heizkosten der Firma Tech... falsch ?
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