Zwang zum Anschluss kalter Nahwärme

Diskutiere Zwang zum Anschluss kalter Nahwärme im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Es gibt einen Anschlusszwang. Ergo eine reine Entscheidungsfrage. Es sollte dem TE doch klar sein das...

  1. Oehmi

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    Diesbezüglich herrscht doch konsens. Deswegen erlauben wir uns hier die Diskussion inhaltlich ein bisschen auszubreiten.
     
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  2. #22 Holzhaus61, 10.11.2024 um 11:49 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 10.11.2024 um 11:57 Uhr
    Holzhaus61

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    Moooment: der TE sprach von können kaufen, nicht müssen. Und wie wir die Preise finden.

    Ich finde die Preise vollkommen überzogen, im übrigen, das Risiko des Nachtrages, weil nicht alle bebauen? Wie soll man das überhaupt rechtssicher definieren? Wenn da in 10 Jahren immer noch 10 Grundstücke unbebaut sind, weil keiner den Sch... will, darf man 20 % noch mal draufzahlen? Zum Rest hab ich mich geäußert.

    Edith: fett = geändert!)
     
  3. iFuchs

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    Danke für die Info. Das ist bei all den Vergleichsrechnern ein echter Dschungel. Es gibt auch verschiedene Vergleiche von ähnlichen Nahwärmenetzen und dort werden selbst gekaufte WP mit Betriebskosten von über 1500€ angegeben was ich kaum glaube.

    Da bin ich mir tatsächlich nicht sicher und wollte eh nochmal nachfragen. Hatte es so verstanden dass die Gemeindewerke den Strom „durchreichen“ aber es angeblich nur einen kleinen Teil der Kosten ausmachen soll.

    Das ist genau der Punkt. Das Grundstück (500qm) kostet 200€+75€(Erschliessung) pro qm. Andere Grundstücke in Nachbarstädten kosten eher 50-100% mehr oder werden nach einem Punktesystem vergeben bei dem wir nicht mal auf Mindestpunktzahl kommen.

    Können bezog sich auf das Grundstück. Jeder, der dort sein Grundstück bebaut, ist verpflichtet sich der Nahwärme anzuschließen. Leider ist auch deine letzte Annahme richtig, wenn nach 10 Jahren immer noch Grundstücke unbebaut sind, wird es eine saftige Preiserhöhung geben.

    Ich hätte noch einen anderen Punkt aufgenommen und zwar die anfallende Service und Reparaturarbeiten, die bereits im Preis enthalten sind. Ich vermute dass selbst ein Austausch einer defekten WP „kostenneutral“ erfolgt. Aber vermutlich ist es nur eine Milchmädchenrechnung, denn wenn reihenweise WP kaputt gehen, werden die Kosten irgendwann auf alle umgelegt.
     
  4. Deliverer

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    Wenn man in Erfahrung bringen könnte, wann man aus dem Vertrag rauskommt, kann man es tatsächlich als verdeckte Grundstückskosten verbuchen. Wenn das nach hinten und oben offen ist, ist das halt ein Risiko.
     
  5. nordanney

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    Ich meinte auch die durchschnittlichen Heizkosten mit WP OHNE Nahwärme. Tatsächlich sind auch die Verbrauchskosten bei Nahwärme (ohne die Grundkosten) gerne deutlich höher als wenn man "normal" heizt. Also jeder einzelne Punkt - bis auf den Anschluss = vergleichbar eigene WP) ist teurer. Aber klar, irgendwo müssen die Kosten ja wieder aufgefangen werden (Bohrungen, Betrieb, Wartung, Garantie, Gewinn usw.). Ist ein rein betriebswirtschaftliches Modell, bei dem alle Kosten der Wärmeversorgung auf die Nutzer umgelegt werden.
    Dann kann also die Kröte Nahwärme trotzdem dafür sorgen, dass Euer Haus in 20 Jahren weniger kostet (Anschaffung + Betrieb) als ein vergleichbares Haus auf den deutlich teureren Grundstücken.
    Es müsste aber Regelungen geben, wann Du aus der Nahwärme aussteigen kannst. Es wäre mir neu, wenn solche Nahwärmeverträge ewig laufen. Ich meine, spätestens nach 20 Jahren kannst Du raus.
     
  6. iFuchs

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    Der Vertrag läuft über 10 Jahre, aber ohne jegliche Preisgarantie. Nach Ablauf der 10Jahre gibt es einen neuen Vertrag über 10 Jahre. Ein Ausstieg aus der Nahwärme ist jedoch NICHT möglich!!!
     
  7. Deliverer

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    Das dürfte auch juristisch spannend sein. Was passiert zum Beispiel, wenn du nach 10 Jahren nicht mehr unterschreibst? Verpufft dann dein Haus?
     
  8. iFuchs

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    Wie es juristisch aussieht, kann ich dir leider auch nicht sagen. Ich hoffe nicht, dass das Haus einfach so verpufft ;)
     
  9. SIL

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    Da verpufft gar nichts hier herrscht nicht nur Anschlusszwang sondern auch Nutzungs- Benutzungszwang vermutlich schon im deinen TAB stehen Mindestabnahmen , im Großen und Ganzen sind alle die gegen solche Verträge prozessiert haben gescheitert ( Ausnahme bilden wenn der Erzeuger / Lieferant unzulässige Clauseln in seinem Vertag hat , die Erzeugung nicht 'green' ist , eine eigene Versorgung mit Energieträgern wesentlich Umwelt und Ressourcen schonender ist ,die Abrechnung nicht offengelegt wird etc ) entsprechende Urteile sind beim BVG / BGH und verschiedenen VG's einsehbar.
    Das wäre zum Beispiel ein Ansatz zur Inhaltsüberprüfung, generell sind bei Konzessionvertrag immer Fest - Garantiepreise einzupflegen und im Blick auf wie immer zu erwartende Preissteigerungen über die Jahre sehe ich das hier eher kritisch , mit einem nicht kalkulierbaren Risiko der "Ausuferung der Kosten'.
     
  10. Holzhaus61

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    Genau das ist der kasusknusus. Ohne einen entsprechenden Verweis in der Satzung könnte das die Unwirksamkeit der gesamten Satzung zur Folge haben. Das Thema hab ich vor dem OVG LG gegen Stadtwerke xy durch :D

    Aber spinnen wir mal weiter: ich will ein PH bauen. Wir alle wissen, ein PH kommt ohne herkömmliche Heizung aus. Aber, ich werde gezwungen, mir für 30.000 Euro plus abstrusen Folgekosten eine Heizung einzubauen. Nehme ich ein kfw 297 habe ich ein Nullenergiehaus bzw. Energiehaus plus bei entsprechender Planung, das ist doch alles völlig gaga.

    Fazit 1: man wird gezwungen, schlecht zu bauen.
    Fazit 2, viel spannender: wer übernimmt dann die Haftung für eine Planung (Heizlast) und daraufhin Lieferung einer entsprechender WP, daß das alles so hinhaut?
     
  11. simon84

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    Bei diesem Grundstück gäbe es für mich nur eine Möglichkeit: Ganz viel Abstand halten und weitersuchen.
     
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  12. nordanney

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    Das ist juristisch nicht so einfach.
     
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    Genau so.
     
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    Wir sprechen hier von Neubebauung und nicht Bestand schreib einmal den Beschluss von mir aus via PM , ich sehe maximal eine Verletzung der Konsession ohne Preisbindung.
     
  15. SIL

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  16. simon84

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    Du kannst doch bei deinem echten Passivhaus die Nahwärme noch immer fürs Warmwasser benutzen.
    Ich sehe nicht, dass dich jemand zwingt schlechter zu bauen.
    Ich sehe nur, dass du gezwungen wirst die WP zu nehmen (Anschlusszwang). Ob du sie dann benutzt bleibt dir überlassen.
     
  17. Deliverer

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    Das ändert ja aber an den Kosten kaum was, wenn alleine die monatlichen Fixkosten das Dreifache eines konventionellen Neubaus betragen. Aber ja. Natürlich sollte man nur noch passiv bauen. Egal wo.
     
  18. simon84

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    Ich finde das auch nicht gut, aber das wird die Argumentation sein die du bekommst wenn du versuchst mit "Ich baue ein echtes Passivhaus" um den Anschlusszwang herumkommen willst ;)
     
  19. iFuchs

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    In der Satzung zum kalten Nahwärmenetz gibt es einen Paragraphen zur Befreiung. Aber ob man damit Erfolg haben wird, sehe ich eher kritisch.

    Befreiungen

    (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Nahwärmeversorgung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen kann auf Antrag Befreiung erteilt werden, wenn der Anschluss bzw. die Benutzung der Eigentümerin oder dem Eigentümer im Einzelfall aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann und wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer
    • Alternativen (sog. Ersatzmaßnahmen) zur Energieerzeugung einsetzen möchte, durch die geringere klimaschädliche Emissionen entstehen als durch die anteilmäßige Versorgung mit Kalte Nahwärme,
    • den Zweck dieser Satzung nicht gefährden,
    • das Gemeinwohl berücksichtigen sowie
    • die Versorgung der übrigen an die Kalte Nahwärmeversorgung Angeschlossenen nicht beeinträchtigen.

      Der Nachweis ist durch eine oder einen dafür öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu führen.

      Wirtschaftliche Erwägungen stellen keinen Befreiungsgrund dar. Eine Befreiung ist insbesondere dann zu versagen, wenn durch die Minderung der Anschlussquote im Versorgungsgebiet die Wärmelieferkosten der verbleibenden Angeschlossenen unzumutbar steigen oder ein kostendeckender Betrieb der Kalte Nahwärmeversorgung nicht möglich ist.

      (2) Der Antrag auf Befreiung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Aufforderung zum Anschluss schriftlich bei den GWS zu stellen und zu begründen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat die erforderlichen Nachweise auf eigene Kosten zu erbringen. Die GWS leitet den Antrag mit ihrer Stellungnahme der Gemeinde Schermbeck zu, die über den Antrag entscheidet

      (3) Eine Befreiung wird widerruflich oder befristet erteilt.
     
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  20. #40 iFuchs, 11.11.2024 um 21:21 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 11.11.2024 um 21:29 Uhr
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    Eine Frage hätte ich dann doch noch. Von welchem ungefähren Wärmebedarf kann man bei einem Neubau ausgehen (EH55) damit ich mal ein Gefühl für den jährlichen Arbeitspreis (Wärme (AP): 10,1 ct/kWh) bekomme? Sonst ließt man ja immer nur etwas über den Stromverbrauch von WP. Das konkrete Modell der WP kenne ich leider nicht. Ich weiß nur dass zwischen 5kW und 7,5kW Modellen gewählt werden kann.
     
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