Renovierung alte landw. Scheune im Außenbereich /Hofstelle

Diskutiere Renovierung alte landw. Scheune im Außenbereich /Hofstelle im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe auf meiner ehemals landw. genutzten Hofstelle (im planungsrechtlichen Außenbereich ) eine alte Scheune in Holzständerbauweise mit...

  1. CFelle

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    Hallo, ich habe auf meiner ehemals landw. genutzten Hofstelle (im planungsrechtlichen Außenbereich ) eine alte Scheune in Holzständerbauweise mit Bretterwänden. Ist es erlaubt, die Holzwände von Innen zu hintermauern, die äußerliche Gestalt würde bewahrt werden da die Bretter außen nicht wegkommen. Wäre dies ein (nicht erlaubter) Neubau (da ich als nichtlandwirt nicht priviligert bin) oder wäre das noch im Rahmen genehmigungsfreier Modernisierung solange ich die Originalbretter außenwand und die originale Holzbalkenkonstruktion beibehalte?
     
  2. #2 Kriminelle, 01.05.2024
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    Ich nehme mal an, dass die Scheune eine andere Nutzung bekommt, nämlich Wohnraum? Dann wäre die Umwandlung genehmigungspflichtig.
    Oder wozu wäre die Modernisierung der Scheune?

    Du selbst hast ein fristloses Wohnrecht auf dem Grundstück? Dann darfst Du meines Wissens sogar einen Neubau auf das Grundstück stellen, der aber natürlich auch wieder genehmigungspflichtig ist.
    Was auch immer: da Du eh wohl einen Fachmann brauchst, empfehle ich eine Voranfrage über einen Architekten, der sich mit 34er Gebieten auskennt.
     
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  3. #3 VollNormal, 01.05.2024
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    Das interessiert höchstens den Denkmalschutz oder (hier eher nicht relevant) die Hüter einer eventuell vorhandenen Gestaltungssatzung.

    Wie die @Kriminelle schon schrieb: eine Architektin, die weiß, wie die Baubehörden vor Ort ticken, ist da dringend angeraten.
     
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  4. CFelle

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    Die Scheune wird momentan privat vermietet als Unterstellplatz für Oldtimer. Nutzung weiterhin bestehen bleiben, kein Wohnraum. Es geht nur um die Frage ob man Genehmigungsfrei die Holzwand durch eine Ziegelmauer ersetzen darf und Ziegelmauer dann wieder mit neuen Brettern verkleiden damit die äußere Gestalt erhalten bleibt.
     
  5. CFelle

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    Besagt nicht §35 Außenbereich, dass die äußere Gestalt des Gebäudes gewahrt werden muss?
     
  6. #6 Kriminelle, 02.05.2024
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    Ja!

    Achtung: das sind zwei verschiedene Ausführungen:
    1.
    2.
    Bei 1 hintermauerst Du bestehendes, was wohl erlaubt wäre, weil Du ein bestehendes Gebäude verstärkst/sanierst und dadurch erhältst
    Bei 2 liest es sich, als wenn Du erst abtragen willst, dann Neubau, dann wieder Verschalung mit den alten Brettern. Das wäre dann imho ein Neubau und nicht erlaubt.
     
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  7. #7 chris84, 02.05.2024
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    Zu allererst mal die Frage: Ist diese Nutzung den genehmigt?
     
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  8. BaUT

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    Braucht man da tatsächlich eine "Genehmigung für Umnutzung" wenn man als Nichtlandwirt eine Scheune/Schuppen zur Garage umnutzt?
     
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  9. #9 simon84, 02.05.2024
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    eigentlich schon, gerade sammelgarage für Oldtimer ist halt so ein Thema auch wegen Brandschutz Versicherung etc. wenn da dann 3-4 oder mehr Autos mit vollen Tanks drin stehen oder ggf sogar Teil zerlegt als Ersatzteile Träger usw

    In der Praxis macht das natürlich fast niemand da ja auch nicht aktiv kontrolliert wird. Meistens sind das dann Fußgänger oder Nachbarn die einen anschwärzen
     
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  10. #10 chris84, 02.05.2024
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    Im Außenbereich wird oft nur geduldet, was Folge der Landwirtschaftlichen Nutzung ist.
    Vermietung zur Unterstellung von fremden Fahrzeugen (ab wann ist das eigentlich gewerblich?) Gehört da selten dazu.

    Aber: eine derartige Nutzung kann vom Bauamt auch erwünscht sein, wenn es der Pflege eines erhaltenswerten Hofplatzes dient.

    Die Sache steht und fällt mit der Frage, ob das Anwesen dem Bauamt ein Dorn im Auge ist oder nicht.
     
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  11. #11 CFelle, 02.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 02.05.2024
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    ich würde zuerst die Holzbretter abnehmen, zwischen den Holzbalken auf das Fundament die Ziegelmauer hochziehen, danach die vorhandenen Bretter wieder dranschlagen als Wandverkleidung . somit wäre es keine tragende mauer, da das gebäude nach wie vor auf den Holzbalken lastet und nicht auf der mauer Bild scheune : https://ibb.co/nbTh1nK
     
  12. #12 Kriminelle, 02.05.2024
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    Nach meiner Meinung passt das dann schon.
    Ich bin auch über die Nutzung des Schuppens gestolpert, kenne aber auch bei uns im Wald einige alte Munitionslager, die an Gewerbe, Pkws-Unterstellungen und Pflanzanbau untervermieet sind. Und das sicher ganz legal.
     
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