Mängel nach Einbau von neuen Fenstern durch Fachfirma im Altbau

Diskutiere Mängel nach Einbau von neuen Fenstern durch Fachfirma im Altbau im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo Bauexpertenforum, ich bin neu hier im Forum und habe wie viele hier Probleme mit dem Einbau und den Fenstern. Letzte Woche habe ich zwei...

  1. #1 Gast110357, 20.05.2023
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.05.2023
    Gast110357

    Gast110357 Gast

    Hallo Bauexpertenforum,
    ich bin neu hier im Forum und habe wie viele hier Probleme mit dem Einbau und den Fenstern.
    Letzte Woche habe ich zwei neue Fesnster von eine Fachfirma einbauen lassen in meinem allten Haus,
    Leider sind diese 4 Zentimeter kürzer als die alten die montiert waren. Beim Aufmaß durch die Fachfirma hatte ich schon Bedenken und teilte den Montour mit das die neuen Fenster auch groß genug sein müssen,
    weil sie sonst nicht mit der Außenverkleidung passen würden, und den Rat gab dazu die angeputzten Ecken der Innenleibung wegzunehmen, die ursprünglich mal angebracht wurden, aber er meinte seine Berechnungen wären richtig.
    Unterschrieben zum Aufmaß habe ich nichts, nur ein Angebot hatte ich unterschrieben und angezahlt.
    Als die neuen Fenster nun von der Firma montiert wurden, soll ich nun Leisten zur Überbrückung an der Fassade anbringen. Sollte ich das nun akzeptieren? Auch wurden an den Außenfensterbänken die Rolladenschienen eingekürtzt und eine Leiste darunter geschoben und bei den anderen Fenster nicht, es wurde ein Dichtungsband verwendet zwischen Fenster und Außenfensterbank, siehe Fotos. Sind die Arbeiten richtig ausgeführt worden? Des weiteren sind die Fenster verschmutzt mit beschädigungen geliefert worden. Die Außendichtung der Fenster sind defekt , wohl durch die Montage, und zwei kratzer auf dem Fensterrahmen innen. Ich habe dies der Fachfirma schon mitgeteilt mit einer Email und habe auch angerufen wegen den defekten Dichtungen. Es sind zwei Tage nun vergangen aber keiner hat sich gemeldet seit dieser Woche. Könnt Ihr mir einen Rat geben, eine Frist setzen oder abwarten, mit den Dichtungen hatten Sie ja verlang das ich Fotos schicke , aber keine Anwort bis jetzt.

    Vielen Dank an euch!


    Franz
     

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  2. #2 simon84, 21.05.2023
    simon84

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    Moderator

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    @Franz01 dein Beitrag ist einwandfrei sichtbar
     
  3. #3 Gast110357, 21.05.2023
    Gast110357

    Gast110357 Gast

    ok, dank für den Hinweis

    Danke!
     
  4. #4 Gast 85175, 21.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Also gut, Murksfenster zum zehntausendsten mal...

    Der der das gemacht hat war ein Stümper. Da findet man an 2 Fenstern fast alle Fehler. Gewerkelücke, nicht schlagenregendichter Anschluss außen, ziemlich sicher nicht luftdichter Anschluss innen (Dichtband-Schaum-Kombination), äußerst verdächtige alte Fensterbank, usw... Die paar Macken komplettieren das Bild nur, sind aber mE das untergeordnete Problem.

    Das grundsätzliche Thema ist da, wenn man bei derartigen Fassaden ein neues Fenster sauber und technisch einwandfrei einbauen will, dann muss man an die Fassade ran, man hätte da mE diese Laibungsplatten abnehmen und anpassen/erneuern müssen, zumindest hätte man damit rechnen müssen, dass das nötig sein könnte. Evtl. hätte man auch den Fensterbank gleich noch mit tauschen müssen. Man siehts oft erst wenn das alte Fenster raus ist, bzw. die Laibungsplatten ab sind.

    Diese ganze Planung hat man sich erspart, zu kleine Fenster bestellt, die mit Schaum und Kompribändern reingemurkst, abgesägt was im Weg war, usw... Man hatte da offensichtlich noch nicht einmal vor das richtig zu machen...

    Eigentlich hätte der dir gleich im Beratungsgespräch sagen müssen, dass das nicht ganz so einfach ist, der Planungsaufwand und Aufwand für Arbeitsvorbereitung, Gerüste, etc. wegen zwei Fenstern eigentlich fast gar übertrieben ist und dann dir die Wahl überlassen müssen, ob du es zu sehr hohen Kosten richtig gemacht haben willst, oder ob du der Kosten wegen mit etwas Pfusch leben kannst. Ich gehe jetzt davon aus, dass der das nicht getan hat und eine "fachgerechte" Arbeit angeboten hat. Und in dem Fall hat der mE halt Pech gehabt... Eigentlich halt, weil es sind halt nur zwei Fenster und wenn du da deine Rechte durchsetzen willst, dann ist der Aufwand dafür im Zweifel halt auch wieder fast gar unangemessen...

    Schreib ihm im ersten Step eine kurze formlose Mängelrüge, schreib rein diese Ausführung sein umfassend mangelhaft, die gängigen Fachregeln zur Schlagregendichtigkeit, Luftdichtigkeit und Wärmebrückenreduzierung seien alle nicht eingehalten, ausserdem gäbe es mehrere mechanische Beschädigungen und du würdest daher die Abnahme verweigern. Keine Romane schreiben, keine Ursachenforschung, keine Sanierungsvorschläge, das ist alle nicht dein Job. Setz ihm eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung. Und dann warte mal ab.

    So lange du das nicht abgenommen hast muss der beweisen können, dass das so in Ordnung ist, beweisen ist übrigens mehr als behaupten, irgendein offizielles Regelwerk sollte er schon nennen können (wird schwierig). Im direkten Gespräch würde ich dem dann noch sagen, dass Mängelbeseitigungen mit irgendwelchen nur kaschierenden Leisten und irgendwelchen reingefuschten Silikonspritzern einfach nur zur nächsten Mängelrüge führen werden....

    Toi toi toi.
     
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  5. #5 ichweisnix, 21.05.2023
    ichweisnix

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    Da werden die billigsten Plastikfenster genommen, und sich dann beschwert.
     
  6. #6 Gast 85175, 21.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das ist doch Unsinn. Wenn der Handwerker das so reinmurksen will, dann kann er das ja schon im Angebot klipp und klar ankündigen, auf die Folgen hinweisen und die Gewährleistung verweigern, was alles nur geht wenn man den Kunden beraten und belehrt hat und der das trotzdem so will, dann sieht das alles ganz anders aus. Aber einfach ohne Vorankündigung irgend einen Pfusch abliefern geht halt nicht, ob es billige oder teure Fenster sind ist egal...
     
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  7. #7 Gast110357, 21.05.2023
    Gast110357

    Gast110357 Gast

    Hallo,

    als der Monteur auch noch behauptet alles wäre richtig ausgeführt zu haben, und ein größeres Fenster hätte nicht gepasst, reichte es mir.

    Das mit den Außenleisten hatte ich auch deswegen abgelehnt, weil es ja auch keinen Sinn macht.

    Es ist richtig was du schreibst die "Dichtband-Schaum-Kombination" sowas geht gar nicht, fällt mir erst jetzt auf.


    Die alten Fensterbänke wollte ich auch getauscht haben, die Firma sagte, sie wären noch gut :-(

    Deine Frist von zwei Wochen halte ich zu kurz, die Fenster müssen, wenn ja ganz neu angefertigt werden.
    Die Fenster haben auch Beschädigungen wie schon geschrieben vom Hersteller.

    Mit dem Angebot hatte ich eine Anzahlung gemacht, ein drittel.


    Nochmas vielen Dank für deinen Betrag, du hast mir doch schon weiter helfen können.
     
  8. #8 Gast110357, 21.05.2023
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    Gast110357 Gast

    Leider sind es keine billigen Fenster

    LG
     
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  9. #9 Gast110357, 21.05.2023
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21.05.2023
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    Hallo zur Info,

    Das steht im Angebot:

    Sämtliche Elektorarb. sind nicht m Preis enthalten u. daher bauseits auszuführen.
    Sollte es trotz aller Sorgfalt bei der Demontage/Montage zu Beschädingungen am Fliesenbest. oder an Fensterbänken kommen, muss die Instandsetzung bauseits erfogen.
    Maler und Tapezierarbeiten sind nicht im Preis enthalten.
    Bodentiefe Elemente u. Elemente in der Dachgaube bedürfen in der Regel neue außere Anschlüsse die durch einen Dachdecker ausgedührt werden müssen


    Sonst steht da nichts
     
  10. #10 driver55, 21.05.2023
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  11. #11 ichweisnix, 21.05.2023
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    Darf man den Preis erfahren?
     
  12. #12 Gast 85175, 21.05.2023
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    Jaja, das bezieht sich aber alles auf unvermeidliche "Beschädigungen" um das Fenster herum. Das ist zum Teil das was ich meine, da hätte man wohl erstmal Platz schaffen müssen um das Fenster richtig einbauen zu können und den Flurschaden hätte man dann wieder beseitigen müssen... So weit sind die aber nicht gekommen, die haben auf den umständlichen Kram lieber gleich ganz verzichtet, was halt nicht deren Aufgabe ist, die haben das nicht selbstständig zu entscheiden...
     
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  13. #13 Gast110357, 06.06.2023
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.06.2023
    Gast110357

    Gast110357 Gast


    Nochmals vielen Dank,

    habe deine Antwort erst jetzt gelesen. Nach fast drei Wochen habe ich mit einem Gerichtvollzieher schriftlich die Mängelrüge an die Firma zugestellt, und damit erreicht, dass sie sich nun den Schaden der Fenster vor Ort ansehen. Die Firma versuchte mit stillschweigen Zeit zu gewinnen, und hatte noch behauptet sie hätten meine Reklamation an den Fensterhersteller weitergereicht, demnach wollte man mir wissentlich defekte Fester verkaufen. Auch hatte ich die zusätzliche Verkleidung mit Leisten im Außenbereich der zu schmalen Fenster abgelehnt. Nach meiner Meinung ist das Aufmaß der Fenster falsch berechnet. Die Fenster haben 5cm Mauerspalt an den Leibungen, innen nun verdeckt sogar 10cm, weil die Mauer nach innen verspringt, alles mit Pu Schaum aufgefüllt ist! Die Fenster wurden in den Jahren schon zweimal in unserem Haus ausgetauscht, nun zum dritten Mal. Dadurch ist auch ein größerer Versatz entstanden an den Außenleibungen und Fassade. Es ist sehr aufwendig alles nun zu ändern und kaum möglich. Man hat mir nun ein Austausch der defekten Fensterflügel angeboten. Ein kompletter Austausch der zu schmalen Fenster hat man abgelehnt, mit der Begründung, das Aufmaß wäre technisch korrekt. Eine Schlussrechnung mit einem Rabatt für einen entsprechenden Mehraufwandes hat man mir zukommen lassen. Auch mit dem Hinweis alles wäre aus Kulanz und ohne jegliche Schuld von sich zuweisen.


    Die Firma hat nun schon gewisse Grenzen überschritten, was für mich nicht mehr hinzunehmen ist. Ein Bausachverständiger zu teuer, Fenster mit PU-Schaum bei diesen Begebenheiten so einzubauen? Nach DIN gibt es keine festen Regeln, statisch muss es ja halten, keine Ahnung.

    Was würdest du nun tun, eine Idee?



    Über weitere Hilfe würde ich mich freuen




    Viele Grüße!
     
  14. artibi

    artibi

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    Na ja, dann soll er dir halt nachweisen, das der Einbau fachlich korrekt ist - die Stichworte stehen ja schon oben. Bei dem Abstand ist das nächste Theme, dass da regelmäßig Dübel verwendet werden, die gar nicht dafü zugelassen sind, solche Abstände zu überbrücken.
    Was du oben schreibst ist ja alles blabla vom Unternehmer - deine Reklamation hat ja nix mit den Fenstern zu tun sondern hauptsächlich mit dem Einbau. Was der Fensterhersteller da machen will? Die abgelehnten Leisten würden den Einbau auch nicht fachgerecht machen. Was da zu ändern ist oder nicht, oder möglich oder nicht, ist ja nicht dein Problem. Siehe den Beitrag von @chillig80 - das hätte der Unternehmer zuvor in einem Beratungs-/Planungsgespräch festhalten müssen.

    Problem wird halt früher oder später sein: Wenn der Unternehmer nicht einlenkt stehst du halt vor der Frage, ob du da jetzt Geld in Richtung Anwalt wirfst.
     
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  15. #15 Gast110357, 06.06.2023
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.06.2023
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    Gast110357 Gast

    Danke für den Antwort,

    in die Mängelrüge habe ich nur reingeschrieben das die fenster zu klein seien Aufmaß fasch berechet wurde, Und mit den Fesnstern die mechnischen beschädigungen dort sind, und komplett getauscht werden. Fachlich korrekt eingebaut habe ich nicht erwähnt , nur mit Email.


    Werde es schriftlich nochmals eine Mängelrüge machen, mit den Angaben hinterher.
    Da habe ich das alle nicht richtig verstanden
     
  16. #16 Fabian Weber, 06.06.2023
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    Den brauchst Du aber. So teuer ist der nicht, maximal 2.000€.
     
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  17. #17 Gast110357, 06.06.2023
    Gast110357

    Gast110357 Gast

    Hallo,
    es lohnt nicht angesichts der Kosten für die beiden Fenster, habe auch nur angezahlt.


    Viele Grüße!
     
  18. #18 Gast110357, 06.06.2023
    Gast110357

    Gast110357 Gast

    Aber danke das sich hier sich noch jemand meldet.
     
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  19. #19 Gast110357, 12.06.2023
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    Gast110357 Gast

    Hallo
    Kurze Rückmeldung nochmals dazu.
    Bei Angaben bei Baumängeln bin ich in der Beweispflicht als Bauherr, selbst in der Bauphase, alles nur die halbe Wahrheit leider was du schreibst. Gutachter müsste ich mir nehmen so sieht es nun mal aus. Also beweisen muß die Firma dir garnichts, eine Mängelrüge immer weiter füren hilft auch nicht.
    Kannst mich gerne korigieren oder liege ich falsch?

    VG
     
  20. #20 Fabian Weber, 13.06.2023
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    Die Firma ist in der Beweispflicht.
     
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