Zwischendecken - Lärm- und Geruchschutz

Diskutiere Zwischendecken - Lärm- und Geruchschutz im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Erbitte Vorschläge für die Ausführung einer Zwischendecke zwischen getrennten Wohnungen: Bestand: Holzbalkendecke mit Schalung, Rieselschutz,...

  1. #1 bauvorhaben, 17.08.2011
    bauvorhaben

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    Erbitte Vorschläge für die Ausführung einer Zwischendecke zwischen getrennten Wohnungen:

    Bestand: Holzbalkendecke mit Schalung, Rieselschutz, Schlacke und Dielenaufbau

    Anforderung: die obere Wohnung soll von Gerüchen und Geräuschen der unteren Wohnung weitgehend abgekoppelt werden, d.h. es geht nicht in erster Linie um Trittschallschuitz von oben nach unten, sondern um Luftschall (insbesondere tiefrequente Musik) von unten nach oben !
    Ferner gelangen durch die recht "offene" Decke (zahlreiche Ritzen und Fugen) unangenehme Gerüche (starker Rauch, Essensgerüche u.ä.) von der unteren Wohnung durch Decke bzw. Boden in die obere Wohnung.

    Idee: Verwendung von Dampfbremsen/-sperren oder Unterspannbahnen, um die Luft- und damit Geruchsdiffusion durch die Decke zu stoppen (diffusionsoffene Seite nach unten?); zusätzliche Schall-Dämmung durch Quarzsandplatten im Bodenaufbau unterhalb Dielung bzw. Bodenbelag;

    Wie stehen die Foren-Fachleute zu diesen Maßnahmen bzw. gibt es (bessere) Alternativen/Varianten ?

    Danke für rege sachgerechte Beteiligung
     
  2. #2 bauvorhaben, 29.08.2011
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    Schalldämmung von OBEN nach UNTEN

    @planfix: Danke, aber Du hast mich mißverstanden; an die Decke von unten komme ich nicht ran, ich muß den Fußboden oben SCHALLdämmen !
     
  3. svjm

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    Guten Abend,

    handelt es sich um eine ETW oder eine Mietwohnung?
    Ich frage deshalb, weil Ihre Schilderungen Zweifel an der raumabschließenden Funktion im Brandfall aufkommen lassen. Und das ist Angelegenheit des Eigentümers.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
  4. #4 bauvorhaben, 29.08.2011
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    Altbauwohnung mit undichter Decke Fußboden

    Eigentumswohnung im Altbau mit klass. Holzbalkendecke - sicher nicht raumabschließend (gibt es da gesetzl. oder techn. Vorschriften bei Bestand?)

    wie gesagt, an die untere Wohnung komme ich nicht ran, kann also nur von oben etwas machen; alles was die Statik nicht über Gebühr belastet ist möglich
     
  5. Julius

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    Ja, das hätte - soweit mir bekannt - zur Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eigentlich geprüft werden müssen.

    Da es sich bei Geschoßdecken um Bauteile im Gemeinschaftseigentum handelt, dürfen Sie eigenmächtig gar keine Änderungen vornehmen!
    Stattdessen ist das Aufgabe der Gemeinschaft (die auch die Kosten zu tragen hat).

    Wann wurde denn das WE begründet (das Haus aufgeteilt)?
    Erstkäufer?
     
  6. #6 bauvorhaben, 30.08.2011
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    das Bauamt hat Dinge nach Plänen hier genehmigt, die gar nicht existieren bzw. ganz anders aussehen - nur soviel zu dieser Prüfung.

    AUF (!) der Geschoßdecke, also dem Belag kann ich sehr wohl etwas in Eigenregie tun - alles andere würde mit Sicherheit eine Beweisführung mit Sachverständigengutachten und Prozeß nach sich ziehen...

    1987 - nicht Erstkäufer.
    Ihr geht bei Altbauten in der Stadt ganbz schön von Idealbedingungen aus!
    Hier gibt es genehmigte(!) Dachaufteilungen im Aufteilungsplan, wo überhaupt keine Grenze zwischen den WE zu erkennen ist --> Streitereien wem welcher Dachabschnitt gehört.

    Also mich würde interessieren, wo ich als Argumentationshilfe Vorschriften über die raumabschließende Funktion (wie ist die definiert) erhalte, um ggf. bei der WEG auf Abhilfe zu drängen.

    Es gehen z.B. die Steige- und Gasversorgungsleitungen sowie die Abwasserrohre durch die Geschoßdecke ohne Brandschutzmaschetten o.dgl.(Dielung mit Ausschnitt).
    An den Bodenrändern zur Aussenwand gibt's handbreite Hohlräume durch die man die Schlackegefüllten Zwiscvhenräume der Geschoßdecke sehen kann.
    Die Decke der unteren WE ist mit Schwarten, auf die Schilf als Putzträger und mit rissigem Putz versehen. Der Bewohner hat sich diese mit GKP abgehängt - und da zieht's durch.
     
  7. Eric

    Eric

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    Hier ein historischer Rückblick zur Rechtslage.

    http://www.augustinowski.de/abc_weg/altbauten.htm

    Sodann hier lesen:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=12215

    Der Rückblick hat noch insoweit Gültigkeit, als die WEG nicht verpflichtet ist, den bereits zum Zeitpunkt der Teilung vorhandenen Zustand zu verbessern. Hier lag der schallschutztechnisch mangelhafte Zustand offenbar bereits bei der Begründung des Wohneigentums vor.

    Der Eigentümer ist aber nach vorheriger Vorankündigung bei der WEG zu Verbesserung des Zustands seiner Wohnung auf eigene Kosten berechtigt, sofern er für die übrigen Wohnungseigentümer den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes vorhandenen Zustand nicht verschlechtert. Das hat er bei der Vorankündigung durch entsprechende Gutachten zu belegen.

    Hier wäre daran zu denken, den Luftschallschutz zu der unterliegenden Wohnung und die Geruchsbelästigung durch Einbau eines schwimmenden Trockenestrichs oder vielleicht sogar durch Einbau eines ( noch besseren ) Gußasphaltestrich deutlich zu verbessern. Das müßte im Vorfeld durch einen Fachmann, der insbesondere auch die Tragfähigkeit der Decke zu prüfen und nachzuweisen hätte, geklärt werden. Problem könnte sein: es ergeben sich höhere Aufbauhöhe von rund 5 - 7 cm, so dass die vorhandenen Türhöhen, haustechnischen Installationen usw. gegebenenfalls ebenfalls geändert werden müssen. Auszug während der Umbauarbeiten erforderlich. Vom höheren Boden in den Hausflur entsteht dann eine Schwelle.

    Alternativ: Bastellösungen durch Verschließen der vorhandenen Spalten mit Trockenschüttungen oder Dämmstoff + dicker Teppichboden auf den Dielen.

    Bei ETW mit Holzbalkendecken muß man halt ziemlich " schmerzfrei " sein oder aber so etwas besser erst gar nicht kaufen.
     
  8. #8 bauvorhaben, 11.10.2011
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    Danke

    Vielen Dank für diese umfassenden Infos und Ausführungen.:respekt
    Dies war sehr hilfreich.:bounce:
     
Thema: Zwischendecken - Lärm- und Geruchschutz
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