Zweifamilienhaus / Genehmigung 1. Etage fehlt

Diskutiere Zweifamilienhaus / Genehmigung 1. Etage fehlt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin, aufgrund einer schweren Erkrankung versuche ich das Haus meiner Eltern zu verkaufen und habe auch Abnehmer gefunden. das Haus wurde 1983...

  1. #1 Framussen, 01.09.2020
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    Moin,

    aufgrund einer schweren Erkrankung versuche ich das Haus meiner Eltern zu verkaufen und habe auch Abnehmer gefunden.

    das Haus wurde 1983 von meinem Vater so gebaut, dass eine Nutzung als Zweifamilienhaus (später) möglich ist und soweit sind alle Unterlagen vorhanden. Das Problem war, laut Plänen ist die 1. Etage, die später (1987) ausgebaut wurde, Abstellraum, dass wollte die Bank dann natürlich so nicht.
    Ich habe einen Bauplaner aufgesucht der mir erklärte und das mit einem Telefonat mit dem Bauamt auch bestätigte - das es nach dem damaligen Baurecht keine Genehmigung brauchte, wenn es für einen selber ausgebaut wurde. Dann hat er die Bauzeichnung für die 1. Etage angefertigt.

    Jetzt bin ich unsicher und ehrlicherweise auch etwas ahnungslos.
    der Verkauf soll ordentlich laufen, dass ist ja klar. Der Käufer hat vor oben und unten jeweils zu vermieten. Die Wohnungen haben getrennte Türen und werden allem soweit gerecht.
    Was muss der Käufer machen oder ich machen, damit das alles rechtens ist. Vielleicht hat da jemand Anhaltspunkte für mich. Fragt gerne wenn ich was vergessen habe. Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

    Herzliche Grüße.
     
  2. #2 simon84, 01.09.2020
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    Dein Ziel als Verkäufer: Haus möglichst schnell zum idealen Preis verkaufen und keine oder möglichst wenig Risiko übernehmen.

    Du verkaufst das Haus nach bestem Wissen und Gewissen "gekauft wie gesehen" und nennst alle dir bekannten Mängel.
    Das Haus wird wie den Plänen entsprechend mit "Abstellraum" oben verkauft. Keinesfalls sicherst du vertraglich eine Ausbaufähigkeit zu, das kannst du gar nicht.

    Eine Nutzungsänderung in 2 WE macht der Käufer später selbst, diese ist wie vom Bauamt mitgeteilt vermutlich verfahrensfrei. Verfahrensfrei bedeutet, dass der Bauherr selbst für Kontrolle und Einhaltung aller Regeln verantwortlich ist und keine Prüfung durch das Bauamt erfolgt.

    Beraten zur richtigen Formulierung des Kaufvertrags kann dich in erster Linie Anwalt und Notar, bis zu gewissem Grad ggf. auch deine Bank oder der Makler.

    Weiterhin gibt es x verschiedene Checklisten und Beiträge im Internet auf was beim Immobilienverkauf zu achten ist.
     
  3. #3 Framussen, 01.09.2020
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    Vielen Dank!

    Der Verkauf, Mängel usw. sind geklärt, der Verkaufsprozess wird gut begleitet.

    Ich hatte einen Bauplaner, der sagte, meine Eltern brauchten keine Baugenehmigung, der Ausbau durfte so gemacht werden. Er hat dann auch eine Bauzeichnung und Aufmaß fertig gemacht. Meine Eltern hatten dann später im EG gewohnt und die 1. Etage vermietet.
    Für mich stellt sich die Frage ob man jetzt einfach oben und unten vermieten darf oder eben bei so einer Nutzung doch noch Genehmigung oder Nutzungsrecht braucht. Das müsste ich dann fertig machen, damit der Verkauf so zustande kommt.

    bzgl. der Ausbaufähigkeit: Es ist ja ausgebaut und der Bauplan wurde jetzt Jahre später neu erstellt, weil es für die 1. Etage keinen gab. Der Ausbau muss schon mitverkauft werden. Am Anfang stellte sich die Frage bzw kam auf, dass sei nicht genehmigt. In den Punkt stellte sich dann ja raus, es brauche keine Genehmigung.

    Ich hoffe, Sie verstehen meine Ausführung :)
     
  4. #4 simon84, 01.09.2020
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    Bitte unterscheiden zwischen verfahrensform und Zulässigkeit/Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen.

    Wenn das Verfahren verfahrensfrei ist (kein Bauantrag nötig) bedeutet das, niemand hat die Zulässigkeit kontrolliert.

    Für die Zulässigkeit und Einhaltung aller Anforderungen (Brandschutz, Schallschutz usw) ist / war einzig und allein der Bauherr verantwortlich.

    Übrigens hat das nichts mit Vermietung zu tun sondern mit der Nutzung.

    der Unterschied bei Vermietung ist, dass Mieter gerne dann zicken machen (können) das Risiko ist also höher.

    Alle ardt , DIN usw sind aber bei der Nutzung (also auch zb Eigennutzung , Familie etc) schon einzuhalten.

    Rate dir daher um Rechtsansprüche gegen dich zu vermeiden dringend dazu, das Haus auf keinen Fall vertraglich als ZFH zu verkaufen oder eine vermietbarkeit mit 2 Einheiten vertraglich zuzusichern.

    was du in Absprache mit Anwalt/ Notar machen kannst ist den Ausbau des Geschosses mit der richtigen Formulierung zu dokumentieren.

    sämtliche Haftung ausschließen „gekauft wie gesehen“
     
    Piofan gefällt das.
  5. #5 Framussen, 02.09.2020
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    @simon84 Vielen Dank für Deine hilfreichen Antworten.
    Ich habe einen potentiellen Käufer der hier auch Bescheid weiß.
    Was hältst du davon das noch genehmigen zu lassen um es zu einem ZFH zu machen?

    Fliegen mir das neue Anforderungen zu Brand - und Schallschutz um die Ohren?

    Ich habe mit der Materie sonst nichts zu tun, mein Vater hat das Haus selber erbaut und der Erlös soll eine Pflege möglich machen. Das Bauamt ist eher wortkarg.
    Wie gesagt, der Ausbau ist nicht illegal. Das Bauamt hat eindeutig gesagt, solange selber bewohnt, ist alles korrekt. Sobald das Gebäude 2 Wohneinheiten bekommt benötige ich eine Genehmigung.
    Ich muss jetzt eben überlegen - hole ich mir die Genehmigung, oder verkaufe ich es eben als EFH mit der Möglichkeit sich das irgendwann genehmigen zu lassen, natürlich mit allen Forderungen die das Bauamt stellen würde.

    Kannst du mir etwas raten? Natürlich nur subjektiv...
     
  6. #6 simon84, 02.09.2020
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    Ich lese die Situation so, dass du das Haus mit möglichst wenig Aufwand zügig verkaufen willst.

    Das wäre die Option das Haus als EFH „gekauft wie gesehen“ zu verkaufen. Entspricht ja auch den Tatsachen.

    Wenn dein Käufer unbedingt als ZFH vermieten will soll er sich gefälligst selber drum kümmern.
    Wenn er eine neue Garage wollte würdest du sie ihm doch auch nicht noch bauen :)

    ansonsten soll er ein anderes Haus suchen und du einen anderen Käufer, ist halt dann so.

    Ohne jetzt detaillierte Unterlagen zu haben, gehe ich davon aus, dass die geplante umnutzung irgendwie möglich ist. Vielleicht geht nur etwas Zeit drauf, vielleicht auch kleine Änderungen (tür, Rettungsfenster, Treppe, Wärme Mengen Zähler an Heizung,Stellplatz etc.)

    dass das Bauamt wortkarg ist finde ich normal.
    Die müssen prüfen und genehmigen, nicht ausführlich beraten. Dafür gibt es Architekten
     
  7. #7 Framussen, 02.09.2020
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    Ja, da hast du recht.

    An sich ist vermutlich das meiste erfüllt, weil es quasi als ZFH gebaut wurde, schlicht die Genehmigung fehlt. Ein Fluchtfenster ist vorhanden, es gibt eine zweite Heizung (beide vor 6 Jahren erneuert, einen zweiten Stromleser... Ich weiß nicht genau ob die Trennwand vor dem Aufgang in die Oberwohnung eine Brandschutzwand sein müsste?

    Auf jeden Fall hast du mir schon sehr geholfen, Danke.
     
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