Zwangsversteigerung / Gutachten falsch

Diskutiere Zwangsversteigerung / Gutachten falsch im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, folgende Problematik ist aufgetreten, ich bitte um euren Rat. Wir haben ein Haus ersteigert. Leider ist in dem...

  1. #1 David Georg, 08.01.2025
    David Georg

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    Hallo zusammen,

    folgende Problematik ist aufgetreten, ich bitte um euren Rat.

    Wir haben ein Haus ersteigert.

    Leider ist in dem Verkehrswertgutachten bei der Wohnflächenberechnung ein grober Fehler unterlaufen. Ein Gutachterausschuss des Amtes hat das Gutachten erstellt und eine Wohnfläche von 190qm ausgewiesen und auf dieser Grundlage den Verkehrswert berechnet. Pro Qm wurden ca. 900€ kalkuliert.
    Nun ist meiner finanzierenden Bank aufgefallen, dass das Haus lt. Bauakte lediglich 110qm hat, das Dachgeschoss ist nicht genehmigt. Somit geht die Bank von einem erheblich geringerem Wert des Hauses aus und teilte mir mit, dass ich viel zu viel bezahlt habe. Das Dachgeschoss ist zwar ausgebaut, aber ohne Genehmigung.
    Daraus resultierend macht die Bank nun Ärger und möchte mir keine Finanzierung gewähren.


    Ärgerlich ist, dass es kein externer Gutachter verbockt hat, sondern quasi das Amt selbst, da der Gutachterausschuss selbst zur Behörde geht. Wie kann ich nun den Schaden „anzeigen“ ?
    Der Rechtspfleger gab mir am Telefon bereits Recht, ich könnte aber nicht von der Ersteigerung zurück treten. Der Gutachterausschuss reagiert nicht auf meine Mails. Ein Anwalt hat mir gesagt, dass eine Klage sehr schwierig sein wird und ich versuchen soll, direkt mit dem Gutachterausschuss eine Lösung herbei zu führen. Ich bin echt verzweifelt.

    Danke für die Ratschläge.
     
  2. artibi

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    Hast du schon geprüft, ob der DG-Ausbau genehmigungsfähig ist? Woher weiß die Bank, dass der Ausbau nicht genehmigt ist?
     
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  3. #3 David Georg, 08.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 08.01.2025
    David Georg

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    Die Bank wollte die Bauakte haben, das Haus ist aus 1986. Damals wurde lediglich das Erdgeschoss als Wohnfläche genehmigt. Nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer, hat er das Dachgeschoss 2 Jahre später ausgebaut, jedoch ohne Genehmigung.
    Zumal in dem Verkehrswertgutachten erwähnt ist, dass eine Einsicht in die Bauakte erfolgt ist.
    Ist eine aktuelle Genehmigung für das Dachgeschoss nicht an aktuelle Richtlinien/ Vorgaben gebunden ? Wir haben eine Deckenhöhe von lediglich 2,36m.
     
  4. #4 VollNormal, 08.01.2025
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    Ich kenne es nur so, dass in Wertgutachten, die für eine Zwangsversteigerung erstellt wurden, explizit drin steht, dass nur der offensichtliche Ist-Zustand bewertet wurde und keine rechtlichen Prüfungen angestellt wurden.
     
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  5. #5 SIL, 08.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 08.01.2025
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    Unsinn.
    @David Georg nach BGB §839 A.1 ff etc handelt es sich um ein völlig unzulässiges und unzulängliches Gutachten , bei derartiger Abweichung kann keine Rede von objektiv erstellten Gutachten sein , gerade die Ermittlungen von Wohn - und Nutzflächen etc führt ja in der erster plus Bausubstanz zur Orientierung der Zielsumme , weitgehend ist hier grobe Fahrlässigkeit zu attestieren.
    Allgemeiner Tenor :
    Wenn Sachverständige vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet / erstellt hat und der geltend gemachte Schaden adäquat kausale Folge der Pflichtverletzung ist.
    Du brauchst einen FA ohne diesen kommst du nicht weiter.

    Grundsätzlich ist hier keine Rechtsberatung aber Beiträge wie von Vollnormal sollten in ihrer völligen Fehlannahme nicht kommentarlos verbleiben :closed:
     
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  6. #6 Kriminelle, 08.01.2025
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    Das kommt auf das Bundesland an. Im DG ist man toleranter.
    Ich würde mir das auch nachgenehmigen lassen. Damit wirst Du wahrscheinlich besser fahren als einen langwierigen Prozess. Außerdem braucht Ihr ja die 80qm untern Dach als Wohnfläche.
     
  7. #7 VollNormal, 08.01.2025
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    Wieso Fehlannahme? Diese Einschränkung steht nach meiner Erfahrung regelmäßig in Wertgutachten für Zwangsversteigerungen geschrieben. Ob dies als Haftungsausschluss wirksam ist, kann und will ich nicht beurteilen.
     
  8. #8 simon84, 08.01.2025
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    Das Haus ist doch das gleiche, es geht nur darum das DG als Wohnraum zu rechnen


    Ich dachte du hast zu viel bezahlt ?

    Klär uns mal bitte genauer auf
    verkehrswert 171000 ?
    Bezahlt ?
    Was soll finanziert werden ? Der Kauf oder Renovierung ?
    Wieviel EK bzw. ungefähr in Prozent ?
    Abgesehen davon, dass ich es auch so sehe, dass das Gutachten falsch ist und hier ein Fachanwalt weiterhilft,
    Was hat die Bank denn für Wahnvorstellungen, finden die ein Haus mit 200 qm aus 1986 ist bei 99000 richtig eingepreist ?
     
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  9. 415B

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    Ich dachte man geht mit einer Finanzierung zur Versteigerung und fragt nicht hinterher.
    Ausserdem halte ich 900 Euro pro m2 für sehr günstig. Dafür bekommt man keine Garage gebaut.
    Oder ist das der Bodengrundwert fürs Grundstück?
     
  10. #10 Singlewohnung, 09.01.2025
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    Du bist ja für die Summe xxx ? Kreditwürdig nur die Sicherheit der Bank hat sich verschlechtert.

    Die Uhr tickt und dan sind die restlichen 90 % sind fällig. + bei verzug nochmal + xxx ?
    es sind hier ja zwei paar Schuhe

    1. Die Versteigerung mit deinen Pflichten
    2. Das Gutachten

    bevor du 2. gegregelt bekommst tritt dir 1. in den Rücken
    Bei so einem Klopper hätte ich bei dem Verantwortlichen vorm Schreibtisch gestanden. Für emails fehlt dir die Zeit.

    Ich würde mich schnellstmöglich mit dem Gutachten um die Finanzierung kümmern. Andere Bank oder zusätzlich einen Bürgen.
    Natürlich nur wenn du das Haus noch haben möchtest.

    Deine Infos zur Versteigerung sind auch eher mau
    Das Objekt ist vermietet oder der Eigentümer wohnt dort selbst im besten Fall steht es leer ?
    Art der Versteigerung ? bei aufhebung der Gemeinschaft kümmert sich die Eigentümer ums Gutachten
    Verkehrswert und wie viel % davon erreicht ?

    Das Haus ist wahrscheinlich älter als du und in dieser Preisklasse macht man immer Abstriche. Damit meine ich die Deckenhöhe.

    Ich drück dir die Daumen und berichte bitte wie es ausgegangen ist.
     
  11. #11 nordanney, 09.01.2025
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    Gegenüber dem AG Gutachter hast du meines Wissens keine
    Mal ernsthaft. Du ersteigerst ein Haus aufgrund eines Gutachtens und schaust nicht selbst in die Bauakte?
    1. Die ZV ist gültig
    2. Der Gutachter könnte Schadensersatz leisten (@SIL hat Dir ja schon ein perfektes Urteil gegeben, was gut zu Deinem Fall passen könnte), wenn er Mist gebaut hat. Das musst Du ihm aber erst beweisen. Was steht in der Bauakte genau und was steht im Gutachten? Da können wir alle nur raten, wie die Formulierungen sind. Beratung (selbst wenn wir es dürften) geht ohne Infos gar nicht
    3. Warum geht man zur ZV mit seiner Sicherheitsleistung - die man von der Bank hat - , ohne über die Finanzierung zu reden?
     
  12. BaUT

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    Der einfachste und "unbürokratischste" Weg wäre doch, dass sich der Gutachter sofort und kostenneutral um die Nachgenehmigung der von ihm bisher zu unrecht angesetzten WFL im DG kümmert. Das wäre sozusagen seine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung bzw. Nachbesserung seines Gutachtens.
     
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  13. 415B

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    Das wird nicht gehen da eine nachträgliche Baugenehmigung auf dem heutigen Stadt sein müsste.
     
  14. #14 David Georg, 09.01.2025
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    Danke für die zahlreichen Antworten.
    1. Es handelt sich bei der Versteigerung um die Aufhebung einer Gemeinschaft. Das Haus ist nicht mehr bewohnt gewesen und wir haben sofortigen Zugang erhalten. Das Haus wurde knapp über Verkehrswert (480000€) ersteigert. Die CoBa Bank geht nun aber von einem Wert von 390000€ aus, da die berücksichtigte Wohnfläche um 80qm reduziert wurde.
    2. Bei dem Verkehrswertgutachten war die Bauakte nicht beigefügt, wie soll man denn davor Einsicht in die Bauakte erhalten ?
    3. Die Finanzierung steht nun tatsächlich, jedoch zu schlechteren Konditionen und ich muss mehr anzahlen, dies ist nun aus der „Welt“, doch habe ich trotzdem ich auch einen „Schaden“ erlitten
    4. Ich war bereits beim Anwalt, jedoch riet er mir, dass ich die Thematik mit dem Gutachterausschuss direkt klären soll, da der Fall eigentlich klar ist. Dem Anwalt ist nur nicht geläufig, ob ein Gutachterausschuss einer Behörde auch eine Haftpflichtversicherung für grobe Fehler hat.
    5. Ich habe bisher nur eine Antwort des Gutachterausschusses erhalten, dass der Vorgang intern geprüft wird und dazu Stellung genommen wird. Die Mail ist vom 11.12.2024.
    6. Im Gutachten steht, dass der Gutachter im Haus war und Einsicht in die Bauakte hatte. Das Gutachten besagt ein voll ausgebautes DG. Lt. Bauakte ist lediglich das EG als Wohnfläche ausgewiesen. Ich muss also von einem fahrlässigen Fehler ausgehen. Nur ist die Klage gegen eine „Behörde“ sicherlich langwierig und kostspielig. Das möchte umgehen….
     
  15. BaUT

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    Sicher dass in jedem Fall die heutigen Anforderungen gelten? Wenn ein DG-Ausbau zu Wohnzwecken direkt nach der Errichtung des Gebäudes möglich und zulässig gewesen wäre, dann könnte ja ggf. rückwirkend eine Duldung (Umnutzung von Lagerraum/Hobbyraum in Wohnraum) ausgesprochen werden.

    Das soll der Gutachter und das BA klären. Vielleicht springt ja eine nachträgliche Bewilligung einer schon vor vielen Jahren erfolgten Nutzungänderung dabei raus.
     
  16. BaUT

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    Worauf du dich verlassen kannst! Amtshaftung ist sehr schwer in Anspruch zu nehmen. Da wird durch alle Instanzen gekämpft.
     
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  17. #17 Fred Astair, 09.01.2025
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    Vermutlich nicht. Genausowenig wie Städte und Gemeinden eine solche Versicherung haben. Die sind im Kommunalen Schadenausgleich organisiert, der alles, nur keine Versicherung, die für irgendwas einspringt, ist.
    Seine Aufgabe ist einzig die Abwehr jeglicher Ansprüche.
     
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Zwangsversteigerung / Gutachten falsch

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