Zählt unbeheiztes Treppenhaus zur Wohnfläche?

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  1. #1 StaebchenHochsprung, 13.05.2022
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    Hallo,

    das Finanzamt will von mir die Wohnfläche unseres Einfamilienhauses wissen. Meinetwegen, aber ein Punkt ist mir unklar, nämlich wie das unbeheizte Treppenhaus zählt. Dass die Treppen selbst nicht zur Wohnfläche gehören ist klar, aber wie ist es mit den ebenen Teil des Treppenhauses - wenn ich richtig gegoogelt habe, das "Hauptpodest"? In einem Mehrfamilienhaus wäre das selbstverständlich keine Wohnfläche, weil es außerhalb der Wohnungseingangstür liegt. Und im EFH? Spielt es eine Rolle in der Wohnflächenverordnung, ob das Treppenhaus beheizt oder unbeheizt ist?

    Viele Grüße und schönes Wochenende!
     
  2. #2 Kriminelle, 13.05.2022
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    … ist es ein Altbau?
    Meines Wissens gilt in einem EFH alles als Wohnfläche.
     
  3. #3 StaebchenHochsprung, 15.05.2022
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    Ist ein Altbau.
     
  4. #4 simon84, 15.05.2022
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    Frag einfach beim Finanzamt nach welche Fläche exakt nach welcher Berechnungsmethode sie anfragen.

    „wohnfläche“ kann verschiedenes sein
     
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  5. #5 Kriminelle, 15.05.2022
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    .. deshalb würde ich wohl gar nicht genau nachfragen. Ich weiß mittlerweile auch nicht mehr, wie groß mein Haus ist: 132 oder 135qm. Wenn es pro QM Geld geben würde, würde ich 135 angeben. Wenn ich p/qm bezahlen muss, sind es 132… mal mit, mal ohne Abstellkammer im OG. Da wird auch keiner kommen und mir eine Lüge aufdrängen.
    Wenn also Dein Haus nicht gerade aus 50% Treppen besteht, nimm einfach das nächstliegendste.
     
  6. #6 simon84, 15.05.2022
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    Regelmäßig fragt das Finanzamt nach der qm Wohnfläche wenn es um teilgewerbliche Nutzung oder häusliches Arbeitszimmer geht.

    der Trick ist dabei um maximal viel ansetzen zu können ein ausreichend großes Zimmer zu wählen und die gesamte Wohnfläche des Hauses so gering wie nötig anzugeben.

    also am besten nach WoFlV berechnen wenn nix vorgegeben und dann später auf die Tabelle berufen.
     
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  7. #7 StaebchenHochsprung, 16.05.2022
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    Das Thema Arbeitszimmer ist gerade nicht aktuell, es geht um eine "Fortschreibung des Einheitswerts". Von den Vorbesitzer war wohl noch keine Wohnfläche fürs DG gemeldet worden.

    Ich denke, mit der Fläche nach Wohnflächenverordnung liege ich nicht verkehrt. Gerade mit den Dachschrägen ist das für mich eher vorteilhaft als nach DIN. Aber für das Treppenhaus-Thema konnte ich leider keine Antwort finden. Das macht in meinem Fall jeweils 3,5 m² im EG und DG aus. Gibt es dazu etwas offizielles zum Nachlesen?
     
  8. #8 nordanney, 16.05.2022
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    §3, Absatz 3 Punkt 2 der Wohnflächenverordnung: Treppen... und Treppenabsätze bleiben unberücksichtigt. Der Rest ist Wohnfläche.
     
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