Wer muss Belegreife nachweisen?

Diskutiere Wer muss Belegreife nachweisen? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen, ich habe eine Frage zum Nachweisen der Belegreife. Wir bauen ein Haus mit einem Bauträger. Die Fliesenarbeiten übernehmen wir in...

  1. #1 Marko1234, 26.04.2021
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    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zum Nachweisen der Belegreife.

    Wir bauen ein Haus mit einem Bauträger. Die Fliesenarbeiten übernehmen wir in Eigenleistung. Wer muss hier eine CM-Messung durchführen, bzw. die Belegreife nachweisen. Der Bauträger, oder mein Fliesenleger?

    Ich habe hierzu sehr viel im Netz gelesen, doch leider komme ich nicht weiter, vor allem, weil ich auch kein Jurist bin :-). Vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Viele Grüße
    Marko1234
     
  2. SvenvH

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    Der Fliesenleger. Ein CM- Messgerät sollte jeder Fliesenleger besitzen.
     
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  3. #3 Fred Astair, 26.04.2021
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    Über manche Fragen muss ich mich doch sehr wundern.
    Natürlich muss der, für dessen Werk eine bestimmte Eigenschaft der Vorleistung erforderlich ist, diese vor Beginn seiner Tätigkeit feststellen.
    Dazu muss man kein Jurist sein.
     
  4. #4 Marko1234, 26.04.2021
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    Hallo Fred Astair,

    erst einmal Danke für Deine Antwort.
    Ich finde die Frage schon berechtigt, weil ich hier mehrere Personen auf der Baustelle gefragt habe und verschiedene Antworten erhalten habe. Darum habe ich die Frage hier gestellt.
    Der Bauträger will das Haus ja pünktlich übergeben, das ist vertraglich vereinbart, ansonsten Zahlt er eine Vertragsstrafe. Nach den Fliesenarbeiten kommen die weiteren Arbeiten, wie Parkett- und Malerarbeiten. Diese Arbeiten können erst durchgeführt werden, wenn die Fliesenarbeiten (Eigenleistung) erledigt sind. Hier ist es doch im eigenen Interesse des Bauträgers so schnell wie möglich die Belegreife nachzuweisen, damit er nicht in die Situation kommt, eine Vertragsstrafe zu zahlen.
     
  5. #5 Marko1234, 26.04.2021
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    Danke Sven. Ich hätte echt auf Bauträger geraten, weil....siehe Antwort an Fred.
     
  6. #6 Fred Astair, 26.04.2021
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    Tja, Raten ist ein schlechter Ratgeber. Der Bauträger ist doch fein raus. Dadurch, dass Du selbst fliesen willst, hast Du den BT aus seiner Terminpflicht entlassen.
     
  7. SvenvH

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    Habt ihr das mit den Eigenleistungen schon mit dem Bauträger geklärt? Gut möglich dass der auch darauf besteht erst mal seine eigenen Leistungen zu erbringen bevor ihr selber Hand anlegt.
     
  8. #8 Marko1234, 26.04.2021
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    Ja, das ist alles schon vor Baubeginn abgeklärt worden, dass wir die Fliesenarbeiten in Eigenleistung machen. Ich werde mich da nochmal genau Erkundigen, zur Not bei einem Sachverständiger. Ich hätte nämlich echt gewettet, dass der Bauträger das freigeben muss, im Sinne von "ist trocken, ihr könnt loslegen." Egal on sein Fliesenleger oder meiner.
     
  9. #9 Fred Astair, 26.04.2021
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    Die Wette hättest Du verloren.
     
  10. #10 simon84, 26.04.2021
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    Nein, das Gewerk muss das Vorgewerk prüfen.
    Der Maurer muss auch nicht für den Fensterbauer prüfen ob die Laibung glatt ist, sondern der Fensterbauer prüft das und meldet bei Bedarf Bedenken an !
    In diesem Fall ist die Prüfung eben keine einfache Sichtprüfung sondern erfordert etwas mehr Aufwand.

    Ist es eigentlich wirklich ein Bauträger ? Oder vielleicht doch ein GU ?
     
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  11. BaUT

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    Kleiner Hinweis:
    Der Estrichleger schuldet aber Messmarkierungen, wenn er einen Heizestrich hergestellt hat, damit der Fliesenleger bei seiner CM-Probe nicht versehentlich die Heizschleifen beschädigt.
     
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  12. #12 Fred Astair, 26.04.2021
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    Tja, so ließe sich der Ball vielleicht zum BT zurückspielen?
    Finde ich leicht albern.
    Die Proben nimmt man nicht mit dem Presslufthammer und dabei ist noch nie eine Leitung zertöppert worden.
     
  13. #13 Lexmaul, 26.04.2021
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    Also bei meinen Kollegen ist dabei sehr wohl eine Leitung kaputt gegangen - weil die Markierung genau auf einer Leitung war :mega_lol:
     
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  14. #14 simon84, 26.04.2021
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    Man hat doch Fotos gemacht vor Verlegung des Estrich :D
     
  15. #15 BaUT, 26.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 26.04.2021
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    Ja und da man die CM-Probe nicht nur von der Estrichoberfläche pulen sollte sondern aus der Tiefe des Estrichs holt besteht durchaus ein gewisses Schadenspotential auch wenn man von Hand stemmt. Schon mal gemacht? Dann weißt du was ich meine. Ich stemme Heizestrich nur auf, wenn ich solche Marken drin habe oder die Lage der Heizschleifen vorher per Thermografie kontrolliert habe (aber nicht jeder Handwerker hat ein thermografiefähiges Baustellensmartphone).
    Wer ist "man"? Der Estricher? Der Flisör? Der Bauherr? Der GU?
    Wäre schon schön, wenn der Heizungsbauer eine Fotodokumentation seiner Arbeit zusammen mit der Fachunternehmererklärung an den GU überreicht. Dann kann dieser die Doku ja an den Bauherrn weiter geben.

    Wär mir aber alles zu ungenau und nicht auf jeder Estrichfolie ist ein 20er Raster vorhanden so dass man das auf den Fotos auszählen kann und auf dem Estrich später genau nachmessen kann.

    Deshalb:
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  16. #16 Fred Astair, 26.04.2021
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    Sowas kommt von sowas. :)
    Ohne Markierung hätte sich der Fliseur vorgesehen. Mit Markierung konnte er unbesorgt draufloskloppen.
     
  17. SvenvH

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    Das meinte ich garnicht. Ist das geklärt dass ihr jetzt schon anfangen könnt? Hat der BT euch ein Zeitfenster dafür mitgeteilt? Gut möglich dass der das Fliesengewerk garnicht in seine Planung einbezogen hat und der BT sich erstmal nur um seine Gewerke kümmert.
    Hab ich selber mal erlebt. Der Bauherr hat den Fliesenleger (mich) selber organisiert. Bin dann hingefahren und der Bauleiter hat mich direkt wieder nach Hause geschickt. Durfte dann erst anfangen als alles andere fertig und abgenommen war. Da kommt echt Freude auf wenn alles fertig gestrichen ist und man keine Wand berühren darf.
     
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  18. #18 Fred Astair, 26.04.2021
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    Das ist natürlich auch möglich. Dann gilt der ungestörte Terminplan des BT/GU/GÜ (oderwasauchimmer).
     
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