WeberHaus Vertragsfalle

Diskutiere WeberHaus Vertragsfalle im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Meine Lebenspartnerin und ich haben im Herbst 2023 beschlossen, ein Fertighaus in Norddeutschland errichten zu lassen und uns dazu im...

  1. #1 WeberHausVertragsfalle, 06.01.2025
    WeberHausVertragsfalle

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    Meine Lebenspartnerin und ich haben im Herbst 2023 beschlossen, ein Fertighaus in Norddeutschland errichten zu lassen und uns dazu im Fertighauspark Mannheim bei WeberHaus beraten zu lassen.

    Nichtahnend, dass WeberHaus uns mit einem separaten Vertrag mit einer Verbindungsarchitektin eine Vertragsschlinge um den Hals legen würde, die zu einer vorzeitigen Vertragskündigung mit erheblichen Kosten führen musste, um weiteren Schaden abzuwenden.

    Wir hatten bereits ein Grundstück in einem erschlossenen Baugebiet bei Schleswig ins Auge gefasst, das wir mit einem Fertighaus bebauen wollten. An der Grundstücksgrenze des Nachbarn steht eine Garage. Der Verkaufsberater von WeberHaus hat sich nach unserer Erstberatung im September 2023 telefonisch über die Baulasterklärung des dortigen Nachbarn erkundigt und uns versichert, dass auch wir somit unsere Garage an die gemeinsame Grundstücksgrenze stellen dürfen. Das war bei der begrenzten Größe des Baufensters unabdingbar für das Projekt.

    Da wir zur Finanzierung unsere beiden jetzigen Häuser zu einem festen Termin verkaufen mussten, hat der Verkaufsberater uns zudem versichert, dass die Bauzeit die Festpreisgarantie von 18 Monaten nicht überschreiten würde.

    Das Grundstück haben wir danach in dem Glauben erworben, dass die Baulasterklärung des dortigen Nachbarn rechtens sei.

    Zudem haben wir gutgläubig den Werkvertrag mit WeberHaus geschlossen und mussten plötzlich direkt anschließend einen Vertrag mit einer uns bis dato unbekannten Architektin unterschreiben. Diese hat lediglich einen Abschluss als Bachelor of Arts aber preist sich in ihrer Website vollmundig an. Referenzprojekte hatte sie keine vorzuweisen.

    Bei einem ersten Treffen mit der Architektin äußerten wir durchaus Bedenken bezüglich der immerhin 700 km-Distanz zur Baustelle und etwaiger Gepflogenheiten eines fremden Bundeslandes. Dies zerstreute sie, indem sie uns versicherte, einen ortsansässigen Architekten zu konsultieren, der später auch in einer Art Austauschverhältnis den Hausbau begleiten würde. Auch das Zeitfenster bis Anfang Herbst 2025 stellte sie nicht in Frage. Umso verwunderter waren wir, als sie später unverhohlen in einer Mail von einer „Prozessdauer“ von 20 und mehr Monaten schrieb.

    Gleich zu Beginn hat diese Architektin versäumt, die Rechtmäßigkeit der Baulasterklärung des Nachbarn auch behördlich bestätigen zu lassen.
    Sie war nicht rechtmäßig. Notariell wurde uns später im Rahmen eines Grundstückstauschs die Undurchführbarkeit unseres dortigen Bauvorhabens bestätigt.

    Ihr zweites schwerwiegendes Versäumnis bestand darin, die zwingende Abnahme der Fernwärme des örtlichen Energieversorgers nicht in Erfahrung gebracht zu haben. Das ist nicht mit dem Konzept der Frischluft-Wärmetechnik von WeberHaus vereinbar und hätte, wie wir von einem ortsansässigen Unternehmen aufgeklärt wurden, zwingend eine Fußbodenheizung erfordert. Die von WeberHaus gekaufte Bodenplatte sah das nicht vor.

    Die Architektin bestand zudem darauf, dass wir ein „Planungsprotokoll“ vorab „blanko“ zu unterschreiben hätten, da nach ihrer Aussage nur so ein reibungsloser Bauablauf innerhalb des Festpreisgarantiezeitraums gewährleistet sei. Außerdem sei das lediglich ein internes Abstimmungsinstrument.

    Um den Einzugstermin nicht zu gefährden, hatten wir nach schweren, vorab schriftlich geäußerten Bedenken auch auf Zuraten des WeberHaus Verkaufsberaters in seinem Büro und seiner Anwesenheit dieses Blanko-Protokoll unterschrieben. Dieser Termin fand noch im Dezember 2023 statt. Wir zeigten den beiden auch die Grundstückskaufvertragsklausel zur Energieversorgung unseres Kaufvertrags. Uns wurde versichert, dass man da schon eine Lösung finden würde.

    Nichtsdestotrotz hat die Architektin B.o.A., diese in ihrem „Planungsprotokoll“ ignoriert und dort gegen besseres Wissen das von WeberHaus vorgesehene Luftwärme-Konzept angekreuzt. Auch schriftliche Nachfragen zu diesem „Irrtum“ wurden nie beantwortet. Statt dessen wurde uns von WeberHaus zu diesem Zeitpunkt plötzlich das Planungsstadium als abgeschlossen erklärt, was künftige Änderungen kostenintensiv gemacht hätte. Daraufhin haben wir den Hausvertrag mit WeberHaus „aus wichtigem Grund“ gekündigt.

    Weberhaus hat daraus prompt eine willkürliche Kündigung unsererseits gemacht und die Vertragsstrafe von 10% des Bruttopreises des Werksvertrags gefordert.

    Plötzlich war die Verbindungsarchitektin, die selbst im Personalportfolio von WeberHaus aufgeführt war, nur noch Teil der Risikosphäre bauseits.

    WeberHaus wollte auf einmal nichts mehr mit der Architektin zu tun haben, die für die Realisation des Bauvorhabens unverzichtbar war.

    Die Architektin fordert immer noch von uns ihr volles Honorar, das vertragsgemäß die Einholung behördlicher Vorgaben und selbstverständlich eine Baugenehmigung vorsieht. Nichts davon hat sie jemals auch nur ansatzweise erbracht.

    Unsere Aufforderungen, uns Nachweise dazu vorzulegen, wurden erwartungsgemäß ignoriert.

    Da die Architektin zusätzlich Rechtsanwältin ist, verlässt sie sich offenbar jetzt auf ihre Expertise auf diesem Gebiet.

    Unser Vorwurf besteht darin, dass WeberHaus und die Architektin sich ständig gegenseitig den „Schwarzen Peter“ für Versäumnisse zugeschoben haben, aber gleichzeitig damit gedroht haben, dass die termingerechte Fertigstellung von enormen Zugeständnissen unsererseits abhänge.

    Das hat sich nach unserer Kündigung vollauf bestätigt. Wir sollen nun eine Vertragsstrafe bei WeberHaus und ein Architektenhonorar bezahlen für ein Haus, das so gar nicht gebaut werden konnte und nicht einmal ernsthafte Anstrengungen dazu unternommen wurden.

    Wir schreiben Ihnen diese Zeilen, damit Sie potentielle Interessenten vor diesen Machenschaften warnen können.
     
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