wann kann man Auftrag anderweitig vergeben?

Diskutiere wann kann man Auftrag anderweitig vergeben? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, ich habe momentan folgende Situation. Aufgrund des Wetters und des Bodengutacherberichtes haben wir mit dem Erdbauer mündlich...

  1. #1 steinik, 15.02.2011
    steinik

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    Hallo Experten,

    ich habe momentan folgende Situation. Aufgrund des Wetters und des Bodengutacherberichtes haben wir mit dem Erdbauer mündlich abgesprochen, daß er mir, soweit das Wetter zulässt, den Termin zur Ausführung der Arbeiten telefonisch mitteilt. Ab Dezember 2010 sind wir auf bessere Wetterlage gewartet. Mitte Januar habe ich aufgrund Plusgrade und Niederschklagsfreie Tage ihn selbst angerufen. Wonach hieß lieber noch bis nächste Woche abwarten und wenn es soweit gut bleibt, anfangen. Leider war es durch das Wetter nix draus und der Erdbauer hat sich auch nicht gemeldet. Soweit noch gut. Weiter warten und hoffen, daß man bald endlich loslegen kann. Jetzt im Februar habe ich wieder mal ihn wegen dem warmen und regenarmen Wetter angesprochen. Seine Mitarbeiterin hat mir zwei mal mitgeteil, daß sie wohl woanders beschäftigt sind und aufgrund Bauverzögerungen mir noch keinen festen Termin mitteilen können. Und daß sie mich nicht vergessen haben, sobald es geht werden sie mich in anrufen. Mein letzter Anruf liegt jetzt zwei Tage zurück und ich habe jetzt vor morgen dem Erdbauer mitzuteilen, daß wenn er mir jetzt keinen festen Termin innerhalb nächster Woche schriftlich mitteilen kann, so werde ich den mündlich erteilten Auftrag an anderen Betrieb vergeben.

    Jetzt meine Frage: kann man denn in so einem Fall ein Angebot von einem neuen Erdbauer einholen und den Auftrag bei Einigung vergeben? Oder worauf soll ich achten bzw. womit soll ich rechnen?

    Danke.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Nun - Du hast einen Auftrag vergeben. Mündlich, aber vergeben. Sicher darfst Du jetzt einen anderen damit betrauen. Kann aber passieren, dass Du an den ersten auch zahlen mussst.

    Ausserdem - was hilft Dir das Loch im Boden, wenn Dein BU nicht hinterher kommt, weil die Temperaturen nicht passen.

    Zum Glück können wir am Wetter noch nicht schrauben.
     
  3. #3 Gruener, 18.02.2011
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    Generell hat Herr Dühlmeyer recht. Es ist jedoch zu beachten das der Anspruchsteller beweisen muss das ein Vertrag existiert. Das ist bei mündlichen Absprachen manchmal sehr schwer. Wenn er sagt das er auf anderen Baustellen gebunden ist und z.Z. keine Kapazität hat den Erdbau auszuführen muss das Wetter ja Erdbau zulassen.
    Mein Vorschlag: verbindliche Termine aushandeln und Fristen setzen.
    Parallel mal ein Alternativangebot einholen, dann sieht man ob es überhaupt sinnvoll ist einen Dritten zu beauftragen.

    Wenn währe nur der Anteil aus Wagnis und Gewinn zu vergüten und nicht die ganze Bauleistung.
     
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