Wärmeschutznachweis für Anbau-Garage

Diskutiere Wärmeschutznachweis für Anbau-Garage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Da unser Bauherr so wenig Planer wie möglich beauftragen möchte, fragen wir uns ob wir bei einem Garagen-Anbau trotzdem einen Wärmeschutznachweis...

  1. #1 Gast107136, 15.01.2023
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.01.2023
    Gast107136

    Gast107136 Gast

    Da unser Bauherr so wenig Planer wie möglich beauftragen möchte, fragen wir uns ob wir bei einem Garagen-Anbau trotzdem einen Wärmeschutznachweis holen sollen. Denn die Garage liegt mit einer 2 cm Fuge direkt an einem Haus. Siehe Anlage.

    Es wird zwar nicht beheizt und eine Dämmung der Wände nicht erwünscht aber das Problem Tauwasser an der Bodenplatte und Dach besteht meines Wissens immer noch. Reicht hier vielleicht nur die Dämmung von der Bodenplatte und Dach? Hier benötigen wir aber immer noch die präzisen Angaben von einem Wärmeschutznachweis oder? Kann ein Architekt mit angenommenen Dämmstärken dafür haften? Hier ist eventuell auch EnEV relevant, wenn es auch ein Freizeitraum sein sollte oder?
     

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  2. #2 VollNormal, 15.01.2023
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    Dann verlangt das GEG auch keine Dämmung.

    Diese Nutzung ist bei einer Garage regelmäßig nicht gestattet.

    Ist grundsätzlich gegeben, insbesondere bei einem Anstieg der Außentemperatur. Dagegen hilft Lüften.
     
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  3. #3 Gast107136, 15.01.2023
    Gast107136

    Gast107136 Gast

    Reicht hier eine Empfehlung zur regelmäßigen Lüftung oder ist die Dämmung des Daches und Bodenplatte planerisch sinnvoll? Wände bleiben nicht gedämmt.
     
  4. 11ant

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  5. #5 Gast107136, 19.01.2023
    Gast107136

    Gast107136 Gast

    Bei Projekten wie Laborgebäude steht es nicht mal zur Diskussion, dass es keinen Wärmeschutznachweis gibt aber bei kleineren Projekten ist es verständlich, dass es an den Kosten gespart wird. Ich kann als Architekt nicht alles wissen und die Freiheit eine Frage nicht zu beantworten haben Sie auch. Ich frage hier nicht nach einem Wärmeschutznachweis, sondern um die Notwendigkeit. "Vollnormal" hat es sehr gut erklärt und meine Recherchen ergeben auch dasselbe Ergebnis. Oder gibt es einen allwissenden Architektengott, den man auf Stundenbasis fragen kann. Ich kenne nämlich nur die "allgemeinen anerkannten Regeln der Technik", die man auch im Internet finden und danach fragen kann.
     
  6. #6 Gast 85175, 19.01.2023
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    Was bedeutet das? 2cm Fuge und dann kommt was? Nur Beton/Mauerwerk oder die "gedämmte" Hülle des Wohngebäudes?

    Jein. Der technisch Mindestwärmeschutz gem DIN 1804-2 (Tawasserproblematik) muss im Bereich der Anschlüsse gegeben sein. Die DIN vermutet hier, dass R>=1,2 (U<=0,83) ausreicht.

    Wenn man ganz spitzfindig werden will, dann kann man noch darüber debattieren, ob sich durch derartige Anschlüsse was am Wärmeschutz des Wohngebäudes ändert, also der Wärmeschutznachweis des Wohngebäudes bezüglich der Wärmebrücken entsprechend anzupassen ist. Sowas tut man aber am EFH wohl eher selten...
     
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  7. 11ant

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    Ja, @VollNormal hat es sehr gut erklärt. Und ich habe sogar das Recht der Aussageverweigerung - nicht nur keine Pflicht, jemanden allwissend zu machen. Oder flössen mir dafür irgendwelche Kammerbeiträge zu ?
    Eine Frechheit ist eher, diese Tatsachen als Frechheit zu diffamieren !
     
  8. #8 VollNormal, 20.01.2023
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    Ich habe gar nichts erklärt, nur ein paar Binsenweisheiten in den Raum geworfen.
    Von einem Architekten erwarte ich eigentlich die Kenntnis der wichtigsten Bau(ordnungs)rechtlichen Vorschriften sowie grundlegendes bauphysikalisches Verständnis.
     
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  9. #9 Gast107136, 21.01.2023
    Gast107136

    Gast107136 Gast

    Gut, vielen Dank für die ganzen Antworten. Dann werde ich keine Fragen mehr hier stellen.
     
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