Vollgeschossigkeit Keller BW

Diskutiere Vollgeschossigkeit Keller BW im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi zusammen, ich bin momentan an der Planung eines EFH. Da das Grundstück von NO nach SW einen leichten Hang hat, wird der Kehler südseitig offen...

  1. sacx

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    Hi zusammen,
    ich bin momentan an der Planung eines EFH. Da das Grundstück von NO nach SW einen leichten Hang hat, wird der Kehler südseitig offen sein. Nun gibt es ja in BW die Regel, dass ein Vollgeschoss über die Gebäudeecken bestimmt wird:

    (6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken. Keine Vollgeschosse sind

    1. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen und Feuerungsanlagen dienen,

    2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.


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    Die hochgesetzte Terrasse im NW wird mit Natursteinen gemauert. Könnte man nun die NW Ecke entschärfen - sprich auf ~0m bringen - wenn man die Natursteinmauer um die Ecke auf die Nordseite zieht? (mit braun eingezeichnet)
    Oder hat das keinen Einfluss bzw. zählt so nicht?

    Der Grund meiner Frage... wenn ich die NW Ecke dadurch auf ~0m bekommen würde, könnte ich die SO Ecke im Garten auf Niveau der SW Ecke ziehen können und hätte dann einen hauptsächlich geraden Garten.
    Danke euch im Voraus für mögliche Lösungsvorschläge.

    BTW ... das gerenderte Bild ist schon einige Wochen alt, seitdem hat sich der Grundriss noch ein wenig geändert und die Garagen/Carport Kombi ist durch einen Carport mit rückwärtigem Fahrradschuppen getauscht worden.

    VG Alex
     
  2. #2 Kriminelle, 04.07.2024
    Kriminelle

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    So etwas lässt man den Architekten rechnen.
    Bunte Bildchen sind zwar nett, wenn man selbst rumspielen will, aber um fachliche Rechnerei kommt man nicht drum herum, wenn man mit seinen Plänen an die Behörde geht.
    Der Architekt sieht auch zu, dass die Fronten nicht mit Fenstern überladen aussehen. Zur Zeit sieht es alles etwas vollgeschustert mit zu vielen Fensterarten und -formen aus.
     
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  3. sacx

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    Wie gesagt ist der Grundriss einige Wochen alt und Fensterarten sowie Größen als auch Anordnung haben sich seitdem geändert.
    Auch sind nun die Fenster über die Geschosse hinweg zueinander ausgerichtet.
    Aber bei meiner Frage ging es auch nicht um den Grundriss oder die Fenster sondern ob mein Gedankenspiel rechtlich möglich ist oder nicht.
    Das Ganze wird aber natürlich noch mit einem Architekten abgeklärt.
     
  4. Dimeto

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    Könnte man machen. Als Sachbearbeiter würde ich aber eine unzulässige Gesetzesumgehung annehmen (analog zu § 5 Abs. 4 letzter Satz LBO) und den Vollgeschossigkeitsnachweis nicht akzeptieren.
     
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  5. sacx

    sacx

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    Hi Dimeto, danke für deine Antwort.
    Letztendlich ist es ja eine gestalterische Auslegung des Gartens. Sollte meine Idee vom Sachbearbeiter nicht akzeptiert werden, müsste ich halt den Geländeverlauf an der SO Ecke belassen. Wäre zwar nicht so schön wie die alternative aber könnte ich mit leben.
     
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