Vollgeschoss LBO Baden-Württemberg 1972

Diskutiere Vollgeschoss LBO Baden-Württemberg 1972 im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hätte eine Verständnisfrage zur LBO BW aus dem Jahre 1972. Laut unserem Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 ist die Zahl der...

  1. Magge

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    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Verständnisfrage zur LBO BW aus dem Jahre 1972.
    Laut unserem Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 ist die Zahl der Vollgeschosse mit I + D angegeben (1 Vollgeschoss + Dachgeschoss).

    Wie würde bei folgendem Beispiel berechnet, ob es sich um ein Vollgeschoss handelt:
    - Auf das EG (Vollgeschoss) werden auf der gesamten Länge und Breite Mauern gesetzt, die höher als 2 Meter sind.
    - Darauf ein Satteldach mit offenem/sichtbaren Dachstuhl.

    1. Zu klären wäre, welche Flächen für dieses Geschoss herangezogen werden um die 2/3 Regel für Vollgeschosse zu berechnen?
    2. Handelt es sich hierbei um ein Dachgeschoss oder um ein 'Geschoss'?
    3. Würde sich etwas ändern, wenn zwischen OG und Dachraum zu einem Drittel eine Decke eingezogen würde? ( Skizze)
    Skizze_small.jpg

    Ich habe die entsprechende Seite der LBO BW angehängt.


    Viele Grüße und Danke
     

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  2. Magge

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    Hi,
    da bisher keine Antwort kam, würde ich gerne wissen woran es liegen könnte:
    - Fehlen hier Informationen zur Beantwortung der Frage(n)
    oder liegt es eher an:
    - "Das versteht doch kein Mensch was die Fragen sollen, und Anhänge schaue ich mir aus Prinzip nicht an":D

    Grüße
     
  3. #3 Jo Bauherr, 08.04.2022
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  4. Magge

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    Gültig ist die BauNVO von 1977. In dieser wird wiederum in §18 auf die Landesbauordnung verwiesen. Den entsprechenden Teil habe ich oben im Eingangsthread angehängt.
    Es geht mir auch nicht so um die GRZ/GFZ Berechnung. Für mich wäre die Berechnung eines Vollgeschoss von Bedeutung. Da ist mir die Definition innerhalb der LBO bei einem sichtbaren Dachstuhl nicht ganz klar.

    Vielen Dank
    (In Ermangelung an zehn von mir erstellten Beiträgen kann ich noch keinen Link auf die BauNVO 1977 einfügen)
     
  5. #5 simon84, 08.04.2022
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    Die Fläche wird erstmal am Boden des jeweiligen Geschosses ermittelt und nicht an der Decke :) finde daher diese 1/3 und 2/3 Zeichnung verwirrend



    gibt es keine trauf , first oder sonstigen Höhen Beschränkungen die in die Quere kommen ?

    Warum sollte es eine Rolle spielen ob da ein Sicht Dachstuhl ist oder zb mit GKP beplankt ?

    für mich kann das mit zwei decken (Also ohne die Pseudo 1/3 Decke ) I+D sein wenn sonst keine drempelhöhe oder sonstiges dagegenspricht


    @Dimeto @SIL
     
  6. Dimeto

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    Ja, der Bebauungsplan, denn eine Festsetzung I+D ist nach BBauG und BauNVO nicht vorgesehen und muss im BPlan erläutert werden, damit es keine unbestimmte Festsetzung ist und damit den ganzen BPlan nichtig machen könnte.
    ... der spärlichen Vorhabensbeschreibung, den schwer verständlichen Fragen und der ziemlich lieblosen Skizze.
    Wieso 2/3-Regel, wenn dieses Geschoss die gesamte Länge und Breite des EG umfasst?
    Da das Geschoss unterhalb des Dachraumes mehr als 2m hoch ist, handelt es sich um kein Dachgeschoss. Da es zum EG nicht zurückgestaffelt ist, handelt es sich auch nicht um ein Staffeldachgeschoss. Nach §2 Abs. 7 handelt es sich um ein Vollgeschoss.
    Nein, das OG wäre nur noch klarer ein Vollgeschoss, da nicht mehr oberstes Geschoss wäre.
     
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  7. Magge

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    Nein, hier ist nichts festgelegt.

    Autsch:lock

    Danke, soweit verstanden.

    Für mich ist folgender Teil nicht ganz klar $2 Abs. 7. :
    bei Geschossen, die teilweise in den Dachraum hineinragen oder teilweise unter der Geländeoberfläche liegen, bleiben diese Teile unberücksichtigt.
    Ich verstehe es so, das dieser Satz nur für Vollgeschosse anzuwenden ist? Ansonsten würde bei einer Wandhöhe von < 2 Metern (Dachgeschoss) nie die für einen Aufenthaltsraum benötige lichte Höhe im Dachgeschoss erreicht.

    Eine schönen Abend noch.
     
  8. SIL

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    Teilweise bezieht sich auf Mansarde/Maisonette dort gibt es ja diverse mit Umläufen/ Brüstungen und verschnittenen Grundrissen, die eben nicht zwangsläufig ein 'neues Geschoss' bilden.

    Hier aber unerheblich da Vollgeschoss.
     
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  9. Dimeto

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    Das ist auch nicht verwunderlich, denn seit Anbeginn des "modernen" Baurechts Anfang der 60er hadern Juristen und alle am Bau Beteiligten mit dem Geschossigkeitsbegriff. Obwohl das Geschoss in der Stadtplanung eine ganz zentrale Rolle bei der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung spielt, fehlt es an einer Legaldefinition. Stattdessen werden Wortkombinationen mit "Geschoss" definiert, aber nicht bundeseinheitlich im Planungsrecht, sondern in den Landesbauordnungen, obwohl das Vollgeschoss im Bauordnungsrecht bedeutungslos ist. Lange Rede kurzer Sinn: Uns wird es hier nicht gelingen, eine verbindliche Exegese eines obsoleten Gesetzestextes zu erarbeiten.
    Sehe ich genauso und wegen des Semikolons auch nur den Bezug zur Ermittlung der Geschosshöhe.

    Auch wenn mir immer noch nicht klar ist, was genau Du vorhast, scheint es ein nicht genehmigungsfähiger Versuch zur Umgehung der BPlan-Festsetzungen zu sein.
     
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  10. #10 CVA, 01.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 04.07.2022
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    In §2 Abs. (8) LBO Fassung v. 1972 steht deine Antwort:
    „Auf die Zahl der Vollgeschosse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, angerechnet
    1. Dachgeschosse und Staffeldachgeschosse, wenn sie über mindestens zwei Dritteln der Grundfläche des darunter-liegenden Geschosses die für Aufenthaltsräume erforderliche lichte Höhe haben, [...]“
    Die erforderliche lichte Höhe für Dachgeschosse ist in dem Fall 2,30m. Dein gezeigtes Beispiel wäre damit ein zweites Vollgeschoss.
    Wie Dimeto richtig schrieb, würdest du das obere Geschoss durch das Einziehen einer Zwischendecke endgültig als Dachgeschoss disqualifizieren.
     
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  11. Magge

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    Danke für die Zusammenfassung.
    Von welchen Punkten wird denn die 'lichte Höhe' gemessen?
    Bisher dachte ich OKRFB bis Unterkante Dachhaut. Vgl.: openjur.de/u/2248757.html (..."für Aufenthaltsräume erforderliche lichte Höhenmaß"...)

    Auch wenn es sich in diesem Beitrag um ein anderes Bundesland handelt, so wird hier aufgrund der 'lichten Höhe' bis zur 'Unterkante Dachkonstruktion' gemessen.
    bauexpertenforum.de/threads/geschossigkeit-nbauo-lichte-hoehe.94485/

    Sorry, das die Links nicht direkt funktionieren.
     
  12. #12 JohnBirlo, 03.07.2022
    JohnBirlo

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    Das es ab OKRFB gemessen wird steht da nicht. Imho wird ab OKFFB gerechnet, was auch irgendwie mehr "lichte" ist
     
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