Vertrag nach BGB

Diskutiere Vertrag nach BGB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe im Februar einen Vertrag mit T&C abgeschlossen. Im Vertrag ist der Gesamtpreis für das Haus enthalten und in welchen Teilschritten der...

  1. #1 Steff N, 10.12.2024
    Steff N

    Steff N

    Dabei seit:
    05.09.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lebenshelfer
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Ich habe im Februar einen Vertrag mit T&C abgeschlossen. Im Vertrag ist der Gesamtpreis für das Haus enthalten und in welchen Teilschritten der Betrag für die erbrachten Leistungen gezahlt werden müssen.
    Ab und an gibt es Zusatzvereinbarungen, sprich Kosten für außergewöhnliche Gegebenheiten z.B. Mehrgründung ect.

    Solch eine Rechnung, in welcher mir lediglich der Gesamtbetrag genannt wurde, wollte ich einzeln aufgeschlüsselt haben. Hier sagte man mir, dass wird nicht gemacht, weil es nicht gemacht werden muss. Stimmt das, oder steht das irgendwo, dass mir nach BGB eine detaillierte Rechnung zusteht?

    Die Baufirma stellt sich bei jeder zusätzlichen Rechnung stur und will nicht für Transparenz sorgen.
     
  2. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.071
    Zustimmungen:
    3.769
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das ganze nennt sich 'Prüffähigkeit' dies gilt bei BGB und VOB Nach § 632 a Absatz 1 Satz 2 BGB und § 16 Absatz1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B alle Leistungen die mit einer AR abgerechnet werden sollen, müssen durch eine Aufstellung nachgewiesen werden , im Fazit ein Laie sollte hier eine doch eine sichere Erkenntnis erlangen für was überhaupt eine Rechnung vorliegt.

    Ohne deinen Vertrag ( BGB ) im einzelnen zu kennen , du hast wenn nicht vertraglich vereinbart aber keinen Anspruch auf ein Aufmaß oder eine detaillierte Darstellung.
    Dir bleibt hier nur die Rüge der AR wegen mangelnder Prüffähigkeit und falls Mangel / Mängel vorhanden ein Einbehalt was bei völlig pauschal gehaltener Rechnung natürlich nicht möglich ist , auch ein Zahlungsplan entbindet nicht von der geforderten Form , Formulierung wie ' nach Baufortschritt und Vertrag berechnen wir pauschal XX % von Summe XX ' kannst du getrost rügen.
    Beachte bitte die SR verhält sich anders und die Rüge entbindet dich nicht automatisch von der Zahlung!
     
  3. #3 Steff N, 10.12.2024
    Steff N

    Steff N

    Dabei seit:
    05.09.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lebenshelfer
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Ok, danke erstmal.

    Da muss ich nochmal etwas konkreter fragen. z.B. wurde mir vorher gesagt, dass die Mehrgründung 15.000 Euro kosten wird. Ich habe es unterschrieben, dass ich über den Betrag in Kenntnis gesetzt wurde. So eine Zusatzvereinbarung.

    Dann kam die Rechnung mit genau den 15.000 Euro, ohne diese nochmal aufzuschlüsseln. Und auf Mehrfache Nachfrage passiert nichts.

    Kommt der § 632a BGB trotzdem in Frage?
     
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.071
    Zustimmungen:
    3.769
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das liegt am Angebot bzw wie diese 15k angeboten wurden , falls du unterschrieben hast 'pauschal 15k mehr für Gründung' hast du dich einfach überrumpeln lassen , da geht nichts mehr.
    Solche Zusatzvereinbarung werden gerne gemacht, diese hier ist als Ergänzung/ Nachtrag zu bewerten hier ist sich die Rechtssprechung leider nicht einig.
     
  5. #5 Kriminelle, 11.12.2024
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.930
    Zustimmungen:
    1.446
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Sind die 15000€ glatt 15000€?
    Das wirkt schon sehr unseriös. Bei uns gab es immer Positionen, die wir absegnen mussten.
    Und ja, natürlich kann ein Laie nicht beurteilen, ob der Preis nachvollziehbar ist, aber ein Zusatzposten von 9337,36€ für mehr Bewehrung ist nachvollziehbarer.
    Allerdings geht es um einen Franchiser von T & C, auch da gilt, den Franchiser auf Seriosität zu prüfen und nicht nur auf die große Marke T & C zu schauen. Davon mal abgesehen oder gerade deshalb hat T & C nicht den besten Ruf. Wer nur unten rechts schaut, muss halt einige Kröten schlucken. Irgendwie kommen sie auf ihre Kosten.
     
  6. #6 Steff N, 11.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 13.12.2024
    Steff N

    Steff N

    Dabei seit:
    05.09.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lebenshelfer
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    XXX
     
  7. #7 Steff N, 11.12.2024
    Steff N

    Steff N

    Dabei seit:
    05.09.2024
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lebenshelfer
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Und wenn ihr hier so fit sei noch eine Frage zum Vertrag selber. Es gibt ja die Abschlagszahlung für die Fenster. Bevor die Pläne ans Bauamt gingen hatte ich ein paar Fenster weggelassen und andere größer gemacht. Jetzt habe ich angefragt, da die Rechnung nun fällig ist, ob das alles mal aufgestellt wird und ggf. gegen gerechnet wird. Wieder kam die Aussage, macht man nicht, muss man nicht.
     
  8. #8 Fabian Weber, 11.12.2024
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    14.668
    Zustimmungen:
    5.610
    Der Mehrpreis Gründung wurde als Pauschale angeboten, den musst Du einfach genau so zahlen.

    Mit den Fenstern hättest Du vorher verhandeln müssen, jetzt hast Du nichts schriftliches und somit bleibt alles beim alten.

    Ändere nicht soviel im Nachhinein, davon leben diese Firmen.
     
    Kriminelle und 11ant gefällt das.
  9. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.089
    Zustimmungen:
    1.213
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Mit "Mehrgründung" ist hier wohl gemeint, daß bei Deinen Baugrundverhältnissen die Gründung gemäß deren BLB nicht ausreicht (Klassiker: die berühmten 30 cm Tiefe der Bodenbearbeitung unter der Bodenplatte langen naturgemäß fast nie). Dann begreifst Du offenbar das Wesen eines Pauschalgesamtpreises nicht: den kann man garnicht "aufschlüsseln", ebensowenig gibt es da etwas gegenzurechnen, wenn man die Fensterflächen umverteilt. Da gibt es nichts zu passieren, egal wie begriffsstutzig Du nachfragst.
    Die kommen auf ihre Kosten, indem sie ausnutzen, daß der Verstand vieler ihrer Kunden mit einer geschickten Vertragsgestaltung deaktivierbar ist. Ihr Ruf ist, im Dienste überzeugender Nennpreise Franchisenehmer zweiter Wahl zu nehmen: Quereinsteiger, Neugründungen, Mindestkapitalkrampfer; nicht selten solche, wo eine Immobilienmaklerei gleich mit dran hängt.
     
  10. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.071
    Zustimmungen:
    3.769
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Nunja das Angebot bezieht sich konkret auf die Mehrkosten Gründung mit Verweis Geotechnik, die Rechnung dazu passt nicht ganz diese könntest du rügen und zwar wegen folgenden Begriff ' Gesamtpreis inkl....' das ist nicht zulässig, wenn diese Begriffe eingefügt sind muss auch explizit ausgewiesen werden was eingebaut/ geliefert / installiert wurde, de facto hat der Rechnungssteller sich hier einen 'kapitalen Schnitzer ' geleistet.
    Was die Fenster betrifft hier wird sicher im Angebot irgendwie eine Formulierung stehen , ob hier ein Mehr oder Minderpreis ausgewiesen werden muss , kann ich pauschal nicht sagen , da die Franchisenehmer hier jeder anders verfährt.
     
  11. #11 Kriminelle, 11.12.2024
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.930
    Zustimmungen:
    1.446
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Wenn Du nicht vor Vertragsschluss alles gegenrechnen lässt bzw. verhandelst, dann passiert das auch im Nachhinein nicht. Genau, sie müssen nicht.
    Sie können, sie könnten Dir für ein weggelassenes Fenster in Theorie sogar noch einen Mehrpreis aufdrücken, da der Maurer mehr zu tun hat. Das ist jetzt natürlich überzogen, entspricht aber der Mischkalkulation eines GUs.
     
  12. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    7.525
    Zustimmungen:
    4.616
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Erinnerungen aus der Baubetrieb-Vorlesung:
    Einheitspreisvertrag - da wird zu jeder einzelnen Leistung Masse, Einheitspreis und Gesamtpreis in einem LV gelistet und nach vollbrachter Arbeit wird zu diesen EPs und zu den real erbrachten Massen nach Aufmaß abgerechnet.
    Einheitspreis-Pauschalvertrag - da wird zum Angebot (vor Vertragsunterschrift) wie beim EP-Vertrag ein Leistungsverzeichnis bzw. ein Einheitspreisangebot vorgelegt und die Angebotssumme wird dann pauschaliert.
    Bei einem Global-Pauschalvertrag bekommst du ein Stück Haus für eine Summe X und wenn du noch einen Sonderwunsch hast, dann bekommst du den zu einem Pauschalen Zuschlag von Y. Einheitspreise gibt es in diesem Fall nicht.

    Ihr habt offenbar einen Global-Pauschalvertrag unterschrieben mit pauschalierten Sonderwünschen. Da steht euch keine Vorlage einer Urkalkulation zu.
     
    11ant gefällt das.
  13. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.071
    Zustimmungen:
    3.769
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das war auch nicht Gegenstand der Debatte , es geht nicht um die 'Urkalkulation' wobei ich bezweifle dass der Franchise dies überhaupt vornimmt , es geht um die Formulierung der Rechnung und deren Posten.
     
  14. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    7.525
    Zustimmungen:
    4.616
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Solche Pauschalverträge werden doch nach Zahlungsplan abgerechnet.
    Wenn der Zahlungsplan fair ist, dann werden danach nur Raten für bereits erbrachte Leistungen fällig.
    Wenn also die Gründung komplett fertig ist, kann der T&C-GU die Rate Gründung ziehen und dazu noch die Rechnung für den Sonderwunsch Gründungsmehrkosten stellen.
    Was spricht dagegen?
     
  15. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    997
    Zustimmungen:
    445
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Es geht wohl eher um das Missverständnis, dass @Steff N davon ausging, dass dem Pauschal angebotenen Nachtrag zur Rechnung eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Kosten folgt.
    Dass ein angebotenes 1 pauschal auch mit 1 pauschal ohne weitere Nachweise abgerechnet wird, war den Bauherren wohl nicht klar.
     
    11ant gefällt das.
  16. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.089
    Zustimmungen:
    1.213
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Doch, genau darum geht es dem TE: er 1. bemängelt, daß ihm bei einem Pauschalpreis dessen Aufschlüsselung verweigert würde und 2. wünscht sich nachvollziehen zu können, wie weniger aber dafür größere Fenster sich auf den Gesamtpreis ggü. vor diesem Änderungswunsch auswirken (oder eben nicht). Er will "wasch mich, aber mach mich nicht naß" umgekehrt: Pauschalpreis bekommen UND Preis aufgeschlüsselt bekommen UND am liebsten noch daran herumfeilschen können, für größere aber weniger Fenster weniger zahlen. Ich will nicht wissen, welchen Feenstaub man für solches Wunschdenken rauchen muß.
     
Thema:

Vertrag nach BGB

Die Seite wird geladen...

Vertrag nach BGB - Ähnliche Themen

  1. Rücktritt aus Vertrag - Planungskosten

    Rücktritt aus Vertrag - Planungskosten: Hallo zusammen, wir haben bei einen Handwerker den Bau eines Kachelofens angefragt. Der Handwerker hat sofort mit der Planung begonnen. Erst als...
  2. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  3. Sammelthread: Vertrag Fertighaus

    Sammelthread: Vertrag Fertighaus: Aus einem anderen Thread ist die Idee entstanden eine Sammlung von persönlichen Erfahrungen der Forums-Schreiber zu erstellen. Der Hintergrund:...
  4. Dachstuhl, anderes Holz als im Vertrag verbaut

    Dachstuhl, anderes Holz als im Vertrag verbaut: Hallo zusammen Der Bauleiter erwähnte, dass der Zimmermann anderes Holz für Dachstuhl verwendet hat als im Vertrag vorgesehen. Nun warmes feucht...
  5. Architekt will den Vertrag kündigen.

    Architekt will den Vertrag kündigen.: Hallo Liebe Leute, ich hab ja schon seit einiger Zeit Probleme mit meinem Architekten. Der wurde für einen Umbau des Daches und Anbau eines...