Ungenehmigter Deckendurchbruch

Diskutiere Ungenehmigter Deckendurchbruch im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo allseits! Ich fange mal an. Wir haben eine 2 Zimmer-Wohnung in BW laut TE. Unser Vorbesitzer hat allerdings den unter der Wohnung liegenden...

  1. #1 Chiquita11, 05.04.2025 um 14:40 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 05.04.2025 um 16:08 Uhr
    Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Hallo allseits!
    Ich fange mal an. Wir haben eine 2 Zimmer-Wohnung in BW laut TE. Unser Vorbesitzer hat allerdings den unter der Wohnung liegenden Abstellraum (was laut TE auch so deklariert ist) mit einem Deckendurchbruch zu einem Schlafzimmer umgebaut. Den nutzen wir auch weiterhin als Schlafzimmer. Eine zweite Tür wurde damals von diesem unteren Raum heraus auch zugemauert und es gibt nur ein kleines Oberlichtfenster.
    Das Problem ist nun das es seitens der WEG keine Genehmigung, kein Statikerbericht und keine Baugenehmigung gibt. Unsere WEG droht jetzt damit zur Baubehörde zu gehen und wollen das wir es unterlassen den Abstellraum als Schlafzimmer zu benutzen. Ich will und kann auf diesen Raum nicht verzichten, denn ich habe es ja zu seiner Zeit (2009) so und in diesem Zustand gekauft.
    Könnt ihr mir helfen und Tipps geben was ich dagegen tun kann? Ist das ganze denn nicht schon verjährt?
    Vielen dank für zahlreiche Antworten…
     
  2. Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Kleiner Fehler unterlaufen. Unsere Wohnung ist laut Teilungserklärung eine 2 Zimmer Wohnung und das darunter liegende als Abstellraum gekennzeichnet. Das ist das 3. Zimmer was ich als Schlafzimmer benutze.
     
  3. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.319
    Zustimmungen:
    6.365
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Rechtsanwalt
     
  4. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.701
    Zustimmungen:
    2.544
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    … sehnenden Auges einen Schwarzbau gekauft.
    Nachvollziehbar und begründet.
    Nein. Das wird es auch nie.

    Drei Möglichkeiten. Wohnung verkaufen oder einen legalen Umbau machen (mit Genehmigung, Rettungsweg, Fenster etc.) oder nur in den genehmigten Räumen wohnen und den Durchbruch schließen.
     
  5. Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    @simon84 was meinst du mit Rechtsanwalt?
     
  6. Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    @nordanney ist ja nicht von mir verschuldet, den Durchbruch habe nicht ich getätigt sondern die Wohnung in diesem Zustand gekauft. Kann ich dafür belastet werden und ggf. müsste den Durchbruch wieder verschließen? Das wäre arg schlimm…
     
  7. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.319
    Zustimmungen:
    6.365
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    @Chiquita11 Das ist ein Thema für einen Fachanwalt vor Ort und nicht für ein Internetforum.
    Du bist hier falsch und musst dringend form- und fristgerecht reagieren.
     
  8. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.319
    Zustimmungen:
    6.365
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    ja ! Aber ganz so einfach ist es auch nicht.
    Das ist kompliziert und du brauchst jemand der deine Interessen vertritt
     
  9. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.701
    Zustimmungen:
    2.544
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Ja!
    Wenn Dich jemand beim Autofahren ablenkt und Du über rot faltest und einen Unfall verursacht, wer ist dann der Schuldige? Ist vergleichbar. Du hast einen Schwarzbau gekauft. Hättest Dir alle Unterlagen geben lassen müssen. Warum hast du nicht nachgefragt, als Du „2-Zimmer Wohnung“ gelesen hast vor dem Kauf. Ja, hat sich nicht interessiert und du hast dich gefreut, dass jemand irgendwie das dritte Zimmer gebaut hat.

    Weil dir nicht nahe treten, aber mit „ich kann das doch nichts für“ machst du es dir zu einfach.

    Und damit bin ich bei Simon. Redet. Mit den Nachbarn. Einem Anwalt. Dem Bauamt. Der Gemeinschaft. Einen Architekten.
     
    415B gefällt das.
  10. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    598
    Zustimmungen:
    121
    Schließe mich nordanney an. Du hast beim KAUF gesehen das das ein Abstellraum ist und kein Schlafzimmer. Dementsprechend hast du gesehen das das illegal umgebaut wurde. Sprich es ist ein "Schwarzbau" .
    Wenn du Pech hast wird das ganze Haus gesperrt und du zahlst für alle im Haus das Hotel bis der Schaden repariert wurde. Selbst den Vorbesitzer kannst du nicht verklagen da es verjährt ist. Solltest du jetzt die Wohnung so verkaufen und den Käufer nicht informieren könnte das als Betrug gewertet werden.
    Ich würde sagen volle Arschkarte gezogen.
     
  11. Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    @simon84 ich habe nicht vor die Wohnung zu verkaufen. Du sagst das ich den Vorbesitzer nicht verklagen kann weil es bereits verjährt sei. Das selbe gilt doch auch für mich, denn ich habe diese Wohnung in diesem Zustand 2009 gekauft. Weshalb kann man mir drohen und ggf. verklagen? Dann ist es doch ebenfalls bei mir verjährt und die WEG muss es so hinnehmen… oder nicht?
     
  12. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.701
    Zustimmungen:
    2.544
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Das sind unterschiedliche Dinge. Einmal ein möglicher Mangel - den, dass Du gedacht hättest, eine größere Wohnung zu kaufen als Du tatsächlich hast (wegen des Abstellraums.
    Weil das ein anderes Thema ist. Schwarzbau. Der ist immer gegen den jeweiligen Eigentümer gültig und somit durchsetzbar. Dem Amt ist der Eigentümer egal, dem Amt geht es um die Wohnung. Also gedanklich Anspruch gegenüber der Wohnung, dass nur die Wohnräume als Wohnräume und die Abstellkammer als Abstellkammer ohne Deckendurchbruch genutzt werden darf gem. der erteilten Baugenehmigung.

    Darfst unterschiedliche Ansprüche nicht vermischen.

    Wenn Du ein Auto mit nicht legaler Tieferlegung und 130db Auspuff bei einer Fahrzeugkontrolle stillgelegt bekommst bzw. ein fettes Knöllchen nebst Punkten, kannst Du auch nicht sagen, dass das nicht Dein Problem ist, weil der Voreigentümer die Tieferlegung/den Auspuff gemacht hat. Das zum Verständnis.

    Und zuletzt. Die WEG und das Bauamt sind auch zwei unterschiedliche paar Stiefel.
     
  13. Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    @nordanney verstehe ich also richtig, selbst wenn die WEG mir eine Zustimmung zu 100% geben würde, könnte mir trotzdem das Bauamt einen Strich durch die Rechnung machen und ich müsste ggf. den Durchbruch wieder verschließen und das Zimmer unten nicht mehr als Schlafzimmer nutzen?
     
  14. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.701
    Zustimmungen:
    2.544
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Richtig. Genau so ist es. Aber mit Zustimmung könntest du zumindest versuchen, die Situation zu legalisieren (Baugenehmigung).
     
  15. Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.093
    Zustimmungen:
    1.574
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    So ist es.
    Das eine ist der Schwarzbau, der wahrscheinlich nicht verjähren kann. Da muss man wohl auch mal den Statiker durchhuschen lassen. Usw.
    Das andere ist die Täuschung des Vorbesitzers.
    Man wird Dich nicht verklagen. Zwar kann ich überhaupt nicht greifen, wie und wo dieser Abstellraum sich befindet, aber ich wüsste jetzt nicht, was man Dir anklagen kann.
    Und deshalb brauchst Du einen Fachanwalt, der alles überprüft und die Situation durchleuchtet, Dir Wege und Optionen aufzeichnet.
     
  16. Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    @nordanney dann hab ich jetzt ein verdammt großes Problem. Denn gerade die WEG will mich ja der Baubehörde verpfeifen, da kann ich nicht hoffen deren Zustimmung zu bekommen. Das Amt wäre das nächste Problem weil ich nichts in der Hand habe… Weder Statikbericht, noch Baugenehmigung, noch Genehmigung seitens der WEG. Kacke!!!
     
  17. Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
     
  18. Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Ok vielleicht können die Nachbarn mich nicht verklagen, allerdings wäre es schon Strafe genug wenn ich das Nutzen dieses Raumes unterlassen müsste. Die besagte ,Abstellkammer‘ befindet sich direkt unter meiner Wohnung. Und direkt unter meinem Wohnzimmer wurde ein Durchbruch gemacht mit einer Treppe die nach unten führt. Und das ist eben das Schlafzimmer… Die Kamner hatte wohl damals eine separate Tür (logisch) die ins Treppenhaus führt, allerdings wurde auch die zugemauert… nicht von mir …
    Und es gibt eben nur ein Kellerfenster, weiß nicht ob es wegen Brandschutz problematisch ist.
     
  19. Chiquita11

    Chiquita11

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Müsste ich beim Amt mal fragen ob das nachträglich möglich ist. Allerdings würden da die Nachbarn wahrscheinlich nicht zustimmen, denn genau die wollen nicht das ich da unten schlafe …
    TE sagt ja was anderes leider…
     
  20. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.701
    Zustimmungen:
    2.544
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Was ist denn plötzlich das Problem der WEG/Nachbarn?
     
Thema:

Ungenehmigter Deckendurchbruch

Die Seite wird geladen...

Ungenehmigter Deckendurchbruch - Ähnliche Themen

  1. Deckendurchbruch Küchenabluftschacht von unten (!) schließen

    Deckendurchbruch Küchenabluftschacht von unten (!) schließen: Guten Tag, ich benötige den Rat von Fachleuten. Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung im Hochparterre eines MFH. Ich möchte die Trennwand...
  2. Querschnittminderung Spannbeton-Hohlplatten nach Deckendurchbruch ok?

    Querschnittminderung Spannbeton-Hohlplatten nach Deckendurchbruch ok?: Guten Abend. Bei uns waren gerade Sanitärinstallateure im Haus, die neue Frisch- und Abwasserleitungen gelegt haben. Für Frisch- und...
  3. Deckendurchbruch Maueranker versetzen?

    Deckendurchbruch Maueranker versetzen?: Hallo. Ich habe bei meinem EFH von 1950 mit dem Dachbodenausbau begonnen. Dafür ist ein Deckendurchbruch erforderlich mit Balkenwechsel in der...
  4. Deckendurchbruch im Altbau (1905). Dreckvermeidung in Nebenräumen möglich?

    Deckendurchbruch im Altbau (1905). Dreckvermeidung in Nebenräumen möglich?: Hallo zusammen, wir haben einen Raum wo ein Deckendurchbruch hin soll. In der Decke ist Stroh, Holz und Gipsputz o.ä. darüber Dielen. Der Raum hat...
  5. Kauf eines Hauses mit ungenehmigten Ausbau

    Kauf eines Hauses mit ungenehmigten Ausbau: Hallo liebe Bauexperten, wir überlegen gerade ein Haus (Baujahr 1960) zu erwerben, welches ursprünglich 74 qm Wohnfläche hatte. Es hat aber vor...