undichte Anschlüsse Anputzleisten und Fensterbänke

Diskutiere undichte Anschlüsse Anputzleisten und Fensterbänke im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Guten Tag zusammen, ich erzähle einfach mal unsere bisherige Geschichte und hoffe, nicht zu weit auszuholen: Wir (und unser Nachbar) haben leider...

  1. #1 Bart2005, 24.10.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.10.2017
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    Guten Tag zusammen,

    ich erzähle einfach mal unsere bisherige Geschichte und hoffe, nicht zu weit auszuholen:
    Wir (und unser Nachbar) haben leider ein Problem bei unserem erst im vergangenen Dezember bezogenen Neubau (DHH). Diesen haben wir im Grunde fix und fertig von einem Bauunternehmer im vergangen Jahr (Oktober 2016) gekauft. Gewährleistung laut Notarvertrag beträgt 5 Jahre. Es handelt sich um ein Haus mit 240mm Mauerwerk und 140mm WDVS.

    Fenster anthrazit, Fensterbänke anthrazit.

    Bei der Übergabe haben wir uns eines SV (für Bauschäden, DEKRA zertifiziert) bedient, welcher auch so paar Sachen gefunden hat. Zu diesem Zeitpunkt bemängelte der SV bereits gestückelte Anputzleisten, einen Riss im Putz der Fensterlaibung im Bereich einer gestückelten Anputzleiste (ca. 15cm lang, bis auf Dämmung) sowie bröselnde Putzanschlüsse an den Bordstück der Fensterbänke. Das Bordstück ist für WDVS zugelassen, da es Bewegungen der dunklen Fensterbänke zulässt bzw. zulassen sollte. Der Ober- und Untersputz wurde stumpf auf das Bordstück geführt.

    Nachdem der Bauunternehmer sich gut 9 Monate nicht bewegen ließ (Wetter, kann den Verputzer nicht erreichen, etc.), kam es Anfang September zu einem Termin mit ihm und dem ausführenden Verputzer. Zu diesem Zeitpunkt mussten wir bereits sich flächig ablösende Anputzleisten bemängeln. Die Spalte betragen 1 bis deutlich über 5mm.

    Es kam zu diesem Zeitpunkt zu keiner Einigung, denn
    1. der Verputzer will die gestückelten Anputzleisten nicht als Mangel anerkennen. Wäre wirtschaftlich nicht anders möglich (ca. 130cm hohe Fenster!). Jeder der etwas anderes behaupten würde, hätte keine Ahnung. Die Verarbeitungshinweise des Herstellers, die ein Stückeln untersagen, interessieren nicht.

    2. die Spalte zwischen Fensterrahmen und Anputzleiste wären keine. Auch das dort eine Bankkarte eingeschoben werden kann, interessiert nicht. Dort könne kein Wasser einfließen.

    3. die bröselnden und abplatzenden Putzanschlüsse am Bordstück wären normal. Wird immer so gemacht, in Spalte käme kein Wasser. Verarbeitungshinweise des Herstellers interessieren nicht.

    Vorschlag seitens des Bauunternehmers und des Verputzers war die Spalte (dann auf einmal doch?) „nachzuversiegeln“, aber erst sollte der Anputzleistenhersteller sich dies ansehen.

    Statt einem Termin mit dem Hersteller kam ein Anruf des Bauunternehmers, dass zwei Tage darauf der Verputzer käme um „nachzuversiegeln“. Wir haben Bedenken angemeldet.

    So hat der Bauunternehmer einen Termin mit einem SV für Stück und Putz (von Handwerkskammer bestellt) vereinbart (Ende September) und ohne unsere Anwesenheit das UG außen betrachtet.


    Die Stellungnahme des SV haben wir jetzt erhalten, mit folgendem Inhalt:

    1. Bordstücke wären OK. Putz auf das Bordstück führen ohne Trennung wäre fachgerecht. Risse und Spalte im Putz kommen durch „Eigenspannung im Bordstück“(?).

    Lösungsvorschlag: Putzanschlüsse einschneiden und dauerelastische Fuge rein. Wäre fachgerecht.

    2. Sich ablösende Anputzleisten wären kein Problem. Spalte von 1-2mm, die größeren hat er leider übersehen, wären nicht wasserführend. Das WDVS wäre nicht gefährdet.

    Einfach beobachten und nächstes Jahr dauerelastische Fuge rein – oder jetzt schon.


    Zu den gestückelten Putzleisten und zu dem großen Riss im Putz, da im OG, kein Hinweis.


    Unser SV, der die Übergabe begleitet hat, kann den Inhalt der Stellungnahme kaum glauben. Laut seiner Aussage ist das Nachversiegeln keine fachgerechte Mängelbehebung, da einerseits dauerelastische Fugen nicht als Abdichtung gelten, die Fuge anschließend nicht diffusionsoffen wäre und darüber hinaus eine Wartungsfuge entsteht, wo heute keine mehr sein dürfte. Weiterhin sieht es so aus, als wäre an keiner Stelle ein (in den Verarbeitungshinwiesen gezeigtes) Dichtband verwendet worden, was auch nicht so korrekt sein könnte.

    Wir sind derzeit etwas unschlüssig, wer denn nun Recht hat und ob das unsererseits unerwünschte „nachversiegeln“ fachgerecht ist oder nicht. Das Dichtband scheint in jedem Fall zu fehlen. Weiterhin können wir nicht abschätzen, in wie weit die „Verarbeitungshinweise“ der Hersteller verbindlich sind für eine fachgerechte Ausführung.

    Hast jemand hier evtl. den gleichen Fall schon durch und kann Hinweise geben?

    Derzeit warten wir auf unseren SV für ein Gutachten und wollen dann einen Fachanwalt für Baurecht einschalten.
     
  2. #2 Andybaut, 24.10.2017
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    die Sache ist eigentlich ganz einfach.
    Wenn ich ein Produkt eines Herstellers verarbeite, dann muss ich mich an dessen Verarbeitungsrichtlinien halten.
    Das ist in dem Fall die "Regel der Technik".
    Nun könnte es aber parallel eine andere Ausführung geben, die ebenfalls Regel der Technik sein könnte.
    Das könnte z.B. die Variante eines Anbieters 2 sein.

    Den Fall, dass der Anbieter völligen Blödsinn vorgibt, die den Regeln der Technik nicht entspricht, lassen wir mal außen vor.

    Du hast die Herstellerrichtlinie, gegen die verstoßen wurde.
    Nun muss die Gegenpartei nachweisen, dass ihre Ausführung den Regeln
    der Technik entspricht. Außer einer verbalen Aussage und einem Schreiben eines "Schverständigen" hat die Gegenseite aber
    scheinbar noch nichts vorgebracht. Reden kann jeder. Die Herrschaften sollen dir die Ausführung als Regel der Technik nachweisen,
    sonst würde ich diese ablehnen.
     
  3. #3 Gast82596, 24.10.2017
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    Gast82596 Gast

    um wieviele lfd Meter reden wir den?
     
  4. #4 Bart2005, 24.10.2017
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    Es handelt sich um insgesamt 10 Fenster, ca. 26m an Anputzleiste insgesamt. Davon grob geschätzt 40-50% gelöst, mit mehr oder weniger stärker Ausprägung. Auf Mitte der Fensterhöhe jeweils am stärksten zu sehen.
     
  5. #5 Gast82596, 25.10.2017
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    Hast du evtl. auch mal ein paar Bilder?
     
  6. #6 Bart2005, 25.10.2017
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    Bilder kann ich machen, jedoch bin ich momentan morgens früh aus dem Haus und spät erst wieder zurück.
    Soll heißen, die Lichtverhältnisse geben momentan adäquate Bilder nicht her. Am Samstag hätte ich ne Chance.

    Zusätzlich ist aufgefallen, dass an zwei Fenstern sich die Rolloschienen vom Rahmen abgelöst haben und sich zwischen
    abgelöster Anputzleiste und Fensterrahmen frei bewegen lassen. Spalt liegt auch hier bei guten 5mm (geschätzt)...
    Wird immer besser! :(
     
  7. #7 Bart2005, 25.10.2017
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    Ich hab ein paar Bilder vom November letzten Jahres rauskramen können. Die Situation hat sich aber seit dem
    sicherlich nicht verbessert...

    Hab mal versucht diese unter "meine Medien" einzustellen.
     
  8. #8 Bart2005, 25.10.2017
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  9. #9 Andybaut, 25.10.2017
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    also speziell würde ich mal die Farben auf deren Helligkeitsbezugswert prüfen.
    Beim Putz oder einem WDVS ist da vielleicht schon eine Armierung notwendig.
    Falls vorhanden !?
    Auch die APU Leisten haben je nach Leiste nur eine bestimmte Länge in Abhängigkeit der Farbe
    als Zulassung.

    http://www.caparol.de/fileadmin/dat...sten/CAP140189_BRO_Capatect_Anputzleisten.pdf
    das zeigt ganz schön, dass es mehrere Leisten gibt und hier vielleicht per se die falsche eingesetzt wurde.
     
  10. #10 Bart2005, 25.10.2017
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    Farbe soll RAL 7016 sein. Wäre ein Hellbezugswert von 8. Hersteller der Leisten soll Protektor sein.
    Ob eine Armierung drauf ist - keine Ahnung!
     
  11. #11 Hundertwasser, 25.10.2017
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    Da liegt einiges im Argen. Der weg über eigenen SV und Anwalt ist bei diesem Betragen des Handwerkers wohl unausweichlich. Die Anputzleisten, egal von wem, dürfen sich nicht lösen. Problematisch ist hier die Pulverbeschichtung der Fenster, diese enthalten Wachse die eine dauerhafte Verklebung verhindern. Alles Andere sind Standardfehler die ich gar nicht weiter kommentieren möchte.

    Bei RAL 7016 müsste der Hersteller diesen Ton freigegeben haben. Sonst gilt HBZ > 20. Viele Hersteller haben aber tatsächlich spezielle Pigmentierungen im Programm die sich weniger aufheizen.
     
  12. #12 Andybaut, 25.10.2017
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    das mit der Armierung solltest du prüfen.
    Also Putzsystem mit Hersteller erfragen und dann beim Hersteller nachfragen ob es eine Armierung bei der Farbe braucht.
    Bei WDVS wäre eine Armierung sicher notwendig. Bei nur Putz kann ich nicht sagen, habe ich so selten.
     
  13. #13 Bart2005, 25.10.2017
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    Ihr macht mir wirklich Mut... Aber der Termin mit dem SV für Bauschäden steht, auf Rückruf des Fachanwaltes für Baurecht warte ich derzeit.

    Bei den Fenstern handelt es sich um Kunststofffenster, die außen eher foliert (rau) sind. Pulverbeschichtung wäre bei Kunststoff, glaube ich, eher nicht möglich.
    Laut der vorliegenden Stellungnahme des SV des Bauunternehmers ist es wahrscheinlich, dass "haftungsvermindernde Substanzen" auf den Fensterrahmen für die Ablösung der Anputzleisten gesorgt haben. Die 10-Punkte Frage aus meiner Sicht ist, ob das WDVS, wie er schreibt, hierdurch "keine Beeinträchtigung in der Funktion" (!) erleidet und ob das schließen mit elastischem Dichtstoff als fachgerecht zu bezeichnen ist. Ob er wahrgenommen hat, dass kein weiteres Kompriband zu sehen ist, weiß ich nicht.
    Ich hege die Befürchtung, dass der vorgeschlagene Dichtstoff nicht dauerhaft halten kann, sich wieder ablöst und regelmäßig erneuert werden muss. Irgendwann, so der schlimmste Fall, ist das WDVS nass und wir stehen vor einem riesigen finanziellen Problem. Eigentlich stufe ich persönlich den Vorschlag als "billige Kaschierung" ein und nicht als Behebung des eigentlichen Problems. Aber ich weiß, dass dies sehr subjektiv ist und ich damit völlig falsch liegen könnte.

    Die Anputzleisten selbst, so zumindest die Infos auf der Seite des Herstellers, dürfen nur bei HBZ >20 eingesetzt werden. Es werden gar keine Leisten gezeigt, die für einen niedrigeren Wert zugelassen wären. Leider habe ich die Aussage zum Hersteller, unter Zeugen, nur mündlich erhalten. Welches Modell von Leiste es genau ist, kann ich aktuell nicht zweifelsfrei belegen. Unterlagen, die versprochen und im Notarvertrag aufgeführt sind und evtl. Aufschluss hierüber geben könnten, will der Bauunernehmer nicht herausgeben. Ich könne ja selbst bei den Handwerkern vorstellig werden - wenn ich denn nur genau wüsste welche seiner Partner ausführend waren...

    Bezüglich der Armierung: wie kann ich dies evlt. herausfinden?
    Ich glaube derzeit kaum, dass ich eine verlässliche Auskunft erhalte welches System von welchem Hersteller eingesetzt worden ist.
     
  14. Netzer

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    Putz verrieben unter aller Sau und gestrichen unter aller Kanone. Traurig was sich heutzutage alles Handwerker nennt.
     
  15. #15 Hundertwasser, 02.11.2017
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    So oder so, die Anputzleisten dürfen sich nicht lösen. Wenn mit Dichtstoff nachgebessert wird muss der Handwerker den Nachweis erbringen, das der Dichtstoff dauerhaft schlagregendicht bleibt.
    Normalerweise werden Anputzleisten oder Kompriband verbaut. Beides zusammen macht keinen Sinn.
     
  16. #16 Bart2005, 06.11.2017
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2017
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    Vergangene Woche Freitag hatten wir nun unseren Sachverständigen zwecks Erstellung eines Gutachtens im Haus. Auf dieses Gutachten wartet unser Anwalt bereits zwecks weiterem Vorgehen.

    Es wurde seitens des Sachverständigen bestätigt, dass die Anputzleisten sich von den Rolloführungen ablösen und sich hinter den Leisten kein Kompriband,
    wie es der Hersteller der Leisten zur zusätzlichen Sicherheit empfiehlt, befindet. Es ist ein freier Blick durch die Spalte auf die Dämmung (Mineralwolldämmung) möglich. Die Anputzleisten sind einfache U-Profile in 9mm ohne Gewebe, Protektor 37104 scheint hier das Produkt zu sein.
    Die Rolloführungen selbst haben teils keine feste Verbindung zu den Fensterrahmen und können teils relativ frei bewegt werden. An den Bordstücken der Fensterbänke wurde kein Kompriband eingesetzt (Herstellereinbauvorgabe) und kein Kellenschnitt gesetzt, daher jetzt wohl die Abrisse / Abplatzungen.
    Bei Öffnung einer Fensterfasche wurde festgestellt, dass der Gesamtputz eine Dicke von ca. 8 mm aufweist. Hinter dem Armierungsgewebe klafft ein Hohlraum. Das Gewebe insgesamt muss dabei quasi auf die Dämmung gelegt worden sein und dann wurde drübergeputzt. Angeblich sollte diese jedoch im Unterputz im ersten (letzten?) drittel eingeputz sein. Es scheint, als ob überhaupt kein Oberputz ausgeführt wurde, an den farblich abgesetzten Stellen, sondern
    einfach über den Unterputz gestrichen worden ist.

    Ich kann dies alles noch nicht so recht einordnen und warte jetzt mal auf das Gutachten. Letztlich war der Sachverständige der Meinung, dass man sich wohl noch öfter sehen würde...
     
  17. #17 Bart2005, 13.11.2017
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    Leider hat der Sachverständige schon jetzt Recht behalten...

    In der Nachbarhaushälfte hat unser Nachbar festgestellt, dass seine dort abgestellten Sachen Schimmel angesetzt haben. Bereits beim Betreten des Dachbodens riecht es muffig wie bei einem uralten Haus.
    Bei kurzer Betrachtung der Situation ist es so, dass die Dampfsperre nicht vollkommen geschlossen worden ist.
    Der Anschluss (auf 5m Länge) an einen Balken ist total offen. Die Folie ist an den Balken nur angenagelt, man kann locker auf die Dämmwolle durchgreifen.

    Der Sachverständige hat den nächsten Termin sicher...

    Unsicher ist derzeit, ob der Anschluss an die umlaufende Pfette (heißt es so?) dicht ist. Man sieht nur aufgeschraubte Holzlatten, unter der die Folie ist. Ob dort dicht verklebt worden ist, muss der Sachverständige begutachten.
     
  18. #18 Bart2005, 27.04.2018
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    Nachdem nun einige Zeit verstrichen ist und von einem Gutachter für Bauschäden eine Stellungnahme angefertigt worden ist, sehen wir auf eine Liste von 31 verschiedenen Mängelpunkten.

    Eines der Hauptthemen wird der Außenputz und seine Abdichtung sein. Abdichtung im Bereich der Anschlüsse an die Fensterrahmen sowie -banke. Hier bestätigt sich leider, dass die Anputzleisten sich durchgängig an jedem Fenster lösen, die Fensterbankgleitstücke starr ohne jegliches Kompriband an den Außenputz angeschlossen sind und die Anputzleisten an vielen Stellen gestückelt sind. Der Nachweis, dass die Anputzleisten auf den dunklen Fensterrahmen überhaupt verwendet werden dürfen fehlt nach wie vor - der Gutachter geht davon aus, dass dies nicht der Fall sein kann.

    Unser Anwalt stellt es so dar, dass der Unternehmer rein rechtlich erst einmal die Ursache für die Mängel nach eigenem Geschmack abstellen darf. Wird für uns bedeuten, dass fleißig mit Silikon (o.ä.) die Spalte zwischen Anputzleiste und Fensterrahmen geschlossen werden sollen und der Putzanschluss an die Gleitstücke eingeschnitten wird und der Spalt mit Silikon (o.ä.) ausgespritzt werden soll.
    Von der fehlenden Abdichtung des WDVS im Sockelbereich fange ich garnicht erst an...

    Hat jemand hier evtl. einen nützlichen Hinweis zu zuvor genanntem Vorgehen? Ich kann nicht glauben, dass das Verschließen der Spalte mit flexiblem Dichtstoff als fachgerecht einzustufen ist, falls Anputzleisten verbaut worden sind und diese die Funktion verweigern. Ich stelle mir die Frage, wie die Diffusionsoffenheit an dieser Stelle beibehalten wird und ob nicht der Grundsatz "innen dichter als außen" dadurch verletzt wird. Ich sehe die Gefahr einer nach und nach folgenden Schimmelbildung.
    Weiterhin die Frage, ob der flexible Dichtstoff am Putzanschluss zum Gleitstück hin wirklich fachgerecht ist. Dort wird, so mein Empfinden, eine Zeitbombe bzgl. der Dichtigkeit hergestellt und wir haben zusätzlich den Nachteil, dies in regelmäßigen Abständen erneuern zu müssen.

    Gibt es jemanden hier, der dieses Thema schon durch hat und mit Erfahrung helfen kann?
     
Thema: undichte Anschlüsse Anputzleisten und Fensterbänke
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