Umfang von Malerarbeiten nach Rissbeseitigung

Diskutiere Umfang von Malerarbeiten nach Rissbeseitigung im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo! Ich habe eine Eigentumswohnung mit Baujahr 2017 gekauft und plane nun die Renovierungsarbeiten. Im Wohnzimmer und einem der Schlafzimmer...

  1. zorg

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    Hallo!

    Ich habe eine Eigentumswohnung mit Baujahr 2017 gekauft und plane nun die Renovierungsarbeiten.

    Im Wohnzimmer und einem der Schlafzimmer sind deutlich sichtbare baudynamische Risse mit teilweise abplatzendem Putz zu erkennen. Diese wurden bereits in der Vergangenheit von einem Sachverständigen dokumentiert und deren Beseitigung angefordert. So weit so gut.

    Nachdem die Wand neu verputzt ist, muss natürlich neu gestrichen werden.
    Meine Frage ist, wie weit sich hier die Garantie des Bauträgers erstreckt: Ist es ausreichend, wenn lediglich die betroffenen Wände gestrichen werden oder muss der gesamte Raum neu gestrichen werden?

    Grundsätzlich sind die Wände in einem guten Zustand, ein paar Macken würde ich aber schon gerne ausbessern. Wenn dies nächstes Jahr nach Beseitigung der Risse eh passiert, wäre ich bereit die Macken für eine Weile zu übersehen, um den Aufwand zu minimieren.

    Beste Grüße
     
  2. #2 simon84, 29.05.2021
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    Bei wohn und Schlafzimmer kann man durchaus argumentieren dass sowieso alle 5 Jahre gestrichen werden muss, daher wäre die Ausbesserung der betroffenen Wände vermutlich angemessen.

    Für dich wäre es besser das gesamte Zimmer zu streichen um farbunterschiede etc zu vermeiden

    am besten wäre also eine Einigung dass du die Mehrkosten für die restlichen Wände übernimmst.
    2 separate Maler macht kein Sinn für 2 Zimmer
     
  3. zorg

    zorg

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    Hallo simon84,

    danke für deine Antwort :)

    Du hast Recht, grundsätzlich ist das Streichen angemessen. Die Frage ist nur: Wann?

    Von daher würde mich tatsächlich interessieren, wie weit die Gewährleistung des Bauträgers reicht, wenn eine Wand neu verputzt werden muss.

    Lese ich bei dir heraus, dass es keine Pflicht gibt den ganzen Raum zu streichen?
     
  4. #4 simon84, 30.05.2021
    simon84

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    Waren die Malerarbeiten damals Teil des Vertrags oder eigenleistung?

    Meine Meinung: es ist (nach fast 5 jahren) angemessen wenn der Bauträger nur die Wände neu malert, an denen er auch den Putz ausgebessert hat
     
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