Umbau einer Eigentumswohnung - Kosten & Möglichkeiten

Diskutiere Umbau einer Eigentumswohnung - Kosten & Möglichkeiten im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo Community, ich stehe aktuell vor der Entscheidung zum Kauf einer Eigentumswohnung (Baujahr 1999), die mir soweit ganz gut gefällt, aber ein...

  1. cs81

    cs81

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    Hallo Community,

    ich stehe aktuell vor der Entscheidung zum Kauf einer Eigentumswohnung (Baujahr 1999), die mir soweit ganz gut gefällt, aber ein paar "Kleinigkeiten" würde ich gern ändern und suche Rat hinsichtlich einer Kostenabschätzung, Ideen (wie man es noch machen könnte) und Sammlung von Punkten, an die ich noch nicht gedacht habe.

    Was gefällt mir nicht:
    - die Küche ist zu klein (sind nur knapp 3m Küchenzeile)
    - in der kompletten Wohnung ist Laminat verlegt

    grobe Idee zur Änderung:
    - die Wand in der Küche zum Arbeitszimmer wird um 60-100cm versetzt, damit an diese Seite innerhalb der Küche noch eine komplette Küchenzeile kann
    - die aktuelle Tür zur Küche wird geschlossen, um ebenfalls den Platz für Küchenzeile zu nutzen
    - der neue Zugang zur Küche soll näher am Wohnzimmer sein und daher soll ein Durchbruch nahe des Wohnzimmers erfolgen
    - neue Tür zur Küche soll eine Schiebetür werden (entweder auf die Wand aufgesetzt oder in der Wand versteckt
    - in der kompletten Wohnung wird das Laminat durch Parkett ersetzt - in der Küche vermutlich eher Fliesen

    meine konkreten Fragen:
    - ist der Umbau der Wände prinzipiell überhaupt möglich? (siehe Bild "Wohnung_neu")
    - könnte die rote eingerahmte Ecke eventuell auch noch weg?
    - muss ich den Umbau der Wände genehmigen/prüfen lassen (Eigentümerversammlung, Baugutachter/Architekt oder ???)
    - würdet ihr es auch so machen oder habt ihr Ideen, was man anders machen könnte oder sollte?
    - habe ich bei der folgenden Auflistung an Arbeitsschritten etwas vergessen?
    - könnt ihr mir bitte bei der Schätzung der Kosten helfen?


    nötige Arbeitsschritte und geschätze Kosten
    (ich gehe zunächst vom worst case aus, sprich ich lasse alles durch entsprechende Firmen erledigen)
    1. Küche - Elektrik:
      1. Elektrik an zu entfernenden Wänden (oder komplett) zurückbauen
      2. neue Steckdosen verlegen
      3. Lichtschalter umlegen
      4. ggf. Lichtdeckenanschluss umlegen
      5. Kosten: ???
    2. Küche - Wände
      1. alle Fliesen (ca 20qm) entfernen und entsorgen - 20€/qm ???
      2. ca. 4m Wand einreisen und entsorgen
      3. ca. 4m Wand neu aufbauen
      4. alte Tür entfernen und Wand schließen
      5. Küchenboden (ca 16qm) fliesen - 30€/qm + Fliesenkosten ???
      6. (optional: Küchenwand fliesen - ca 10qm) - 30€/qm + Fliesenkosten ???
      7. Tapezieren - 10€/qm + Tapetenkosten ???
      8. Kosten: ???
    3. Flur/Wohnung
      1. altes Laminat entfernen und entsorgen - 15€/qm ???
      2. Parkett neu verlegen (ca 60qm) - 35€/qm + Parkettkosten ???
      3. teilweise tapezieren - 10€/qm + Tapetenkosten ???
    4. Sonstiges??
      1. ??
    Anlagen:
    - Grundriss der aktuellen Wohnung (ca. 80qm Gesamtfläche)
    - meine Idee des Grundriss nach Abschluss der Arbeiten

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    Wohnung_alt.png Wohnung_neu.png
     
  2. #2 Fred Astair, 28.01.2018
    Fred Astair

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    Du hast vor, das Gemeinschaftseigentum der WEG gravierend zu verändern. Deshalb musst Du zu allerserst einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinsachaft herbeiführen. Sobald ein einziger Eigentümer dagegen ist, kannst Du Dir alles Weitere sparen.
    Hast Du den rechtskräftigen Beschluss in der Hand, musst Du einen Architekten suchen und einen Bauantrag stellen. Ein Tragwerksplaner muss die statischen Bedingungen für den Umbau prüfen.
    Dann und erst dann, kann Dir jemand sagen, was das Ganze ungefähr kosten wird.

    Mein Rat: Nimm die Wohnung, wie sie ist oder such weiter, bis Du was Passendes findest. Diese Tippeltappeltour ist wenig erfolgversprechend.
     
  3. #3 simon84, 28.01.2018
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    Ich würde erst mal eine professionelle Küchenplanung machen lassen und schauen was man da rausholen kann.
    Ggf. eine Schiebetür bei der Küche, damit gewinnst du auch noch nen Meter.

    Dein Vorschlag kastriert das Kinderzimmer !

    Die geplanten Umbauten sind sicher machbar, mit massivem Dreck und Aufwand verbunden.

    Einen Statiker brauchst du in der Konstellation mit der WEG im Eigeninteresse, auch wenn er dir nur bestätigt, dass die Innenwand nicht tragend ist.
    Dann brauchst du auch keine Zustimmung. Aber informieren über die Baumaßnahmen solltest du schon.

    Jemand sollte den gesamten Umbau auch im Detail planen, das kann aber muss nicht ein Architekt sein.

    Das Eck der Wand im Wohnzimmer (Rot markiert) kann man vermutlich nicht einfach so entfernen !

    Schätze du bist alles in allem mit mind. 20.000 EUR dabei wenn du es über Fachfirmen machst.

    Das Geld ist besser in eine gute, angepasst Küche gesteckt!
     
  4. #4 simon84, 28.01.2018
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    Also Bauantrag wird je nach Bundesland vermutlich nicht nötig sein, selbst bei Veränderung von tragenden Wänden.
    Hatte fast die gleiche Situation bei unserem Umbau, sogar mit Vereinigung zweier Wohneinheiten und Veränderung tragender Wände.
    Ob es irgendwo strenger als in Bayern ist, weiss ich nicht, bezweifle es aber :)

    Nichttragende Trennwände in Wohnungen sind in den meisten Teilungserklärungen Sondereigentum.
    Das wäre auf jeden Fall im Detail zu prüfen.

    Aber sonst volle Zustimmung, wenn die Wohnung nicht passt, weitersuchen !
    Der Umbau ist finanziell eine Katastrophe vom Kosten/Nutzenverhältnis.

    Stellungnahme vom Statiker brauchst du auf jeden Fall !
     
  5. #5 Fred Astair, 28.01.2018
    Zuletzt bearbeitet: 28.01.2018
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    Was soll der Küchenplaner bei einer Zeile von ca.2,50 m Länge groß zaubern? Das ist halt eine Küche für Gutverdiener, die nur auswärts essen.
    ...
    Hier stimmt nun bis auf den Statiker überhaupt nichts.
    Dem Eigentümer gehört schlicht und einfach nur die Luft zwischen den Wänden. Für fast alles andere muss ein Beschluss herbeigeführt werden.

    Nachtrag: Es mag Sonderfälle in Teilungserklärungen geben, wonach nichttragende Innenwände Sondereigentum sind. Das dürfte nur dort der Fall sein, wo die Teilungserklärung von bautechnischen Laien verfasst wurde. Der Begriff "Nichttragend" allein ist bereits fragwürdig: Was ist mit nichttragenden aber aussteifenden Wänden, wie erfolgt die Lastabtragung der darüberstehenden Wände?
    Einzig für Trockenbauwände könnte ich mir eine sinnvolle Zuordnung zum Sondereigentum vorstellen.
     
  6. #6 simon84, 28.01.2018
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    Man kann auf der Länge sehr wohl eine schöne Küche zaubern, genauso wie man auf einem knappen Bauplatz ein schönes Haus bauen kann.
    Ich glaube dazu kann man sich bestens auf einem Kuechenforum informieren, muss man hier nicht ins Detail gehen.
    Ideen einholen ist sicher besser als vorschnell Wände einzureissen.

    Ob der geplante Umbau so viel bringt sei mal dahingestellt.

    Eine bauliche Veränderung an einer nichttragenden (natürlich auch nicht aussteifenden oder sonstig statisch notwendig) Innenwand laut Stellungnahme eines Statikers braucht keine Zustimmung einer WEG, da diese Wand dann als Sondereigentum zählt. Das ist nicht nur in Sonderfällen so.
    Falls du Quellenangaben brauchst bitte Bescheid geben. Architekten melden sich sicher hier auch noch :)

    Bei einer baulichen Veränderung einer tragenden Wand gibt es diverse Szenarien, zu denen man sich am besten vom Architekt/Statiker beraten lässt.
    Sollte man tunlichst vermeiden, insbesondere bei so einer kleinen Ecke, die eigentlich nix bringt.

    Eine Zustimmung der WEG ist für solche Arbeiten normalerweise erforderlich.
    Das ist ein Aufwand den man meiden sollte.
    Oft gibt es in WEG's ungeklärte Eigentumsverhältnisse (Erben etc.), demente/kranke Eigentümer, die keine Vertretung haben
    und es so an der Teilnahmefähigkeit und nichtmal unbedingt am Willen scheitert.

    Ob hier Einstimmigkeit erforderlich ist bzw. ob eine Zustimmung verweigert werden kann, kommt auf den Einzelfall an.

    Bei der Zusammenlegung von zwei Wohnungen mittels Durchbruch an einer tragenden Wand konnte die Zustimmung jedenfalls nicht verweigert
    werden und es war somit auch keine Einstimmigkeit erforderlich.

    Eine ganz brauchbare Liste von den verschiedenen Terminologien bei WEG Versammlungen und Abstimmungen gibt es hier

    https://www.promeda.de/blog/mehrheiten-in-der-eigentuemerversammlung/

    Ein Bauantrag ist nur notwendig, wenn das laut LBO gefordert wird.
    Bei Veränderungen von tragenden Bauteilen ist das in Bayern nicht mehr nötig. (Die gute alte Zeit !)

    Je nach Gebäudeklasse wäre bei einem nötigen Bauantrag aber nicht nur ein Statiker sondern sogar eine Prüfstatik vom Prüfstatiker notwendig.

    Und für den Bauantrag selbst braucht man eigentlich die Unterschrift jedes Miteigentümers, das ist aber baurechtlich eine andere Sache wie WEG rechtlich bei der Abstimmung.
     
  7. cs81

    cs81

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    Wow, vielen Dank für das schnelle und reichliche Feedback.

    Wenn ich die WEG dazu brauche und die das abnicken müssen, kann ich mir das wohl wirklich schenken... :/
     
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