Total Katastrophal !!!!!

Diskutiere Total Katastrophal !!!!! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Liebe Leute, ich brauche dringend euren rat , wir sind mit unserem Architekten kurz vor der Endphase und wollen nächste Woche den...

  1. Taka88

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    Hallo Liebe Leute,

    ich brauche dringend euren rat ,
    wir sind mit unserem Architekten kurz vor der Endphase und wollen nächste Woche den Bauantrag abgeben ,

    Mein Problem ist , das die Treppen mir überhaupt nicht gefallen , mein Architekt hat gemeint das er alles versucht hat , ich habe dazu 2 Fragen

    1 Kann man das nich besser planen , zb. Will ich das man von dem Haushaupteingang gleich die Treppe hoch geht und nicht wie in Plan von der Wohnungstür aus


    2 Es Handelt sich um ein Baugrundstück was uns gehört , jedoch aufgrund des Bebaungsplan der nur 3 Wohnungen je Grundstück erlaubt , geteilt würde
    Um jeweils 3 Wohnung zu planen ,
    Gibt es da Möglichkeiten nur das Treppen haus als ein Ganzes zu palnen und mit einer baulast für jede hälfte zu belasten , da wir es sowieso nie vorhaben zu verkaufen und es unser eigentun bleibt


    Was würder ihr mir empfehlen , ich wäre euch sehr dankbar

    Liebe Grüße Thorsten.
     

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  2. #2 Stadtbaumeister, 23.10.2019
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    Ich verstehe nur Bahnhof. Ist das ein EFH, MFH oder Doppelhaus?
    Planerisch geht grundsätzlich fast alles. Hierüber eine Aussage zu treffen, bedarf zusätzlicher Informationen. Insbesondere bezüglich des vorhandenen Baurechts und euer Bauwünsche.
     
  3. Taka88

    Taka88

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    Es ist eine Doppelhaushälfte mit je 3 Wohnungen , momentan ist es aber nur 1 Grundstück , was aber komplett uns gehört und wir es nur teilen um mehr wohneinheiten zu planen , weil im Gebiet nur 2 W mit Ausnahme eienr 3 W in DG erlaubt sind , mit der Teilung hätten wir dan jeweils einenseite mit 2W plus 1 W im DG also je hälfte 3 W , nur müssen wir laut Bauaumt auch 2 Treppenhäuser bauen weils es 2 Doppelhaushälften sind, und mir gefallen die Treppen leider nicht , man könnte ws so bauen aber ich suche noch nach Verbesserungsvorschläge


    das Baufenster würde schon komplett benutz und am grundriss können wir keine ämderungen mehr machen
     

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  4. reschu

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    Total Katastrophal !!!!! [sic!] ist vor allem der Titel dieses Threads... wenn das jeder machen würde, würde die Threadübersicht so aussehen:
    "Kann man das wirklich so machen?"
    "Sind die denn alle bescheuert?"
    "Hilfe, ich weiß nicht mehr weiter"
    "Geht das auch billiger?"
    "Warum tropft das jetzt so?"
    "Hab ich genug Geld?"
    "Alles schief und krumm"
     
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  5. Taka88

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    Danke reschu das Sie sich die Mühe machen um wenigsten zu antworen , auch wen es nicht die antwort ist die ich Suche
     
  6. #6 Stadtbaumeister, 23.10.2019
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    Wie heißt die Festsetzung zur Begrenzung der Wohneinheiten pro Grundstück genau? (Wortlaut) Was steht in der Begründung zu dieser Festsetzung?
     
  7. Taka88

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    Ich glaube , das win gemeinsamer Treppenhaus eher weniger erlaubt wird , warscheinlich muss ich mich mit Treppenhaus zurecht kommen , nur könnte mal das vielleicht anders planen
     

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  8. #8 Stadtbaumeister, 23.10.2019
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    Also nach der Festsetzung gehen nur 2 Wohnungen pro Wohngebäude und die dritte ist nur ausnahmsweise zulässig. Ein Doppelhaus ist im Sinne dieser Vorschrift nur ein Wohngebäude. Somit sind nur zwei Wohnungen insgesamt zulässig. Die Dritte nur als Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB.
     
  9. Taka88

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    Ja, das ist Richtig , deswegen ja die Grundstück teillung um dan eben je Gebäude 2 W plus eine 3 im DG , aber das ist ja nicht das Problem und die Frage war ja wie ich das mit dem Treppenhaus lösen kann
     
  10. 11ant

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    Der TE betrachtet das Grundstück als eine Art Gänsestopfleber, da muß jeder Quadratzentimeter vermietbare Fläche aus der GFZ gepreßt werden, einschließlich größtmöglich in den seitlichen Abstand hängender Balkone und als Nichtaufenthaltsraum nicht angerechnetem HWR. Das Konzept ist hier umrissen:
    Grundstück Teilen ** Wc Bad ohne Fenster GFZ ** Welche Wohngröße ? ** GFZ falsch ??? ** DG Falsch berechnet ??? ** Herr, schmeiß´ Demut vom Himmel, am Maßhalten ist noch keiner gestorben :-)
     
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  11. #11 Stadtbaumeister, 23.10.2019
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    Doch genau das ist das Problem, denn eine Grundstücksteilung spielt hier keine Rolle. Der Sinn der Vorschrift, die Anzahl der Wohnungen pro Gebäude zu begrenzen, ist der Entstehung von Mehrfamilienhäusern aus städtebaulichen Gründen entgegenzuwirken.
    Daher wird das Doppelhaus auch als ein einziges Wohngebäude betrachtet. Mit der Folge, dass nicht 6 Wohnungen (wie gewünscht), sondern nur 2 Wohnungen (bei Zulassung einer Ausnahme 3) zulässig sind. Durch die Grundstücksteilung kann der Sinn und Zweck der Vorschrift nicht unterlaufen werden.
     
  12. 11ant

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    Eine Grundstücksteilung würde - soweit der Bebauungsplan nicht auch die Möglichkeit von Doppelhäusern vorsieht - auch bewirken, daß zwischen den Baukörpern Abstandsflächen freizuhalten wären (ob klassisch oder per Übernahme verschoben, in der Summe pro Grenze praktisch 6 m, bzw. 5 m in BW). Bei Erlaubnis von Doppelhäusern zählte m.E. aber jedes Grundstück einzeln. Allerdings auch da sind manche Gemeinden "wachsam" und fordern z.B. 500 qm Mindestgröße eines Grundstückes oder dergleichen.
     
  13. Dimeto

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    Sehe ich anders und seine Baugenehmigungsbehörde auch, zumindest wenn ich mich richtig an seine anderen Threads erinnere (zum Nachlesen fehlt mir jetzt die Zeit).

    Unverschämt finde ich es allerdings, jetzt wo er durch legale Trickserei schon das Grundstück überbeansprucht (ok, warum nicht die Versäumnisse der Stadtplaner ausnutzen), noch mehr einsparen zu wollen, indem das Treppenhaus wieder zusammengelegt wird. Irgendwann muss es aber mal gut sein.

    Sei froh, dass dein Planer das hinbekommen hat, hoffe, dass die Behörde das genehmigt und schlage Dir absurde Baulastphantasien aus dem Kopf.

    P.S.: Und den Threadtitel find' ich auch katastrophal.
     
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  14. #14 U Tilgner, 24.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 24.10.2019
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    Die zukünftigen Bewohner der EG-Wohnungen freuen sich sicher jetzt schon auf das tägliche Auto-Ballett vor ihrem Wohnzimmerfenster beim alltäglichen Ein- und Ausparken der Nachbarn. Stelle es mir auch total romantisch vor, sonntags morgens auf der EG-Terrasse direkt vor dem Auto des Nachbarn zu frühstücken. Ich würde den Wohnwert dieser Terrasse mit "0" bewerten und deshalb auch nicht in die Wohnflächenberechnung nach II.BV einrechnen. Die EG-Terrassen machen an den Hausseiten nutzungstechnisch sicher mehr Sinn.

    Die derzeitige Stellplatzanordnung sieht nach mindestens 3-4 Rangiervorgängen pro Einparkvorgang aus! Meine Empfehlung: Schrägparker anordnen und die Fahrradstellfläche auf den verbleibenden Restflächen auf beiden Seiten verteilen.
     
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  15. Taust

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    und? Was ist daran nun verwerflich? Jeder Bauträger der ein Grundstück kauft macht genau das gleiche. Warum soll jetzt ein Privatmann der Rendite erzielen will darauf verzichten das Maximale rauszuholen?
     
  16. 11ant

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    Hier geht es nicht um das Maximale, sondern schon um das Allermaximalste überhaupt. Sogar Turbokapitalismus kann man überhitzen, was der TE wohl als "Challenge" ansieht - und ein Rest an sittlicher Reife schadet auch da nicht.
     
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  17. Taust

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    ich wusste nicht, dass man Maximum noch steigern kann...
    Ich finde daran nichts verwerfliches, hier das rechtlich maximal zulässige rauszuholen.
    Für mich ist das nur Missgunst, wenn man das als Turbokapitalismus anprangert oder als ungenügend sittliche Reife betitelt.
    Niemand kommt durch diese Planung zu Schaden, anders als bei z.B. den hochriskanten Investmentbankergeschäften, die am Ende die Steuerzahler begleichen müssen wenn Sie in die Hose gehen.
    Wenn man z.B. bei einem Neubau die EnEV einhalten muss, dann ist es für mich auch völlig ok, alle rechtlich zulässigen Rahmenbedingungen auszuschöpfen um zu optimieren.
    Bsp.: durch geschickten Ansatz der Wärmebrücken und der Anlagen (Gas-Therme und KWL) in der Berechnung, kann man sich z.B. eine ST-Anlage für WW bei Gas + KWL mit WRG sparen.
    Oder ist das jetzt auch Turbokapitalismus oder sittlich unreif?
     
  18. 11ant

    11ant

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    Erstens kann man das nicht, zweitens wird der Versuch wohl auch nicht noch weiter glücken, aber drittens erklär´ das mal dem TE.

    Natürlich nicht, denn im erträumten Maße wird sie wohl nicht umsetzbar sein. Wäre sie es, gäbe es allerdings auch einen Schaden - wenn auch nur für die Kultur, so weit sie noch nicht vor die Hunde gegangen ist. Die erträgt nämlich nur ein gewisses Maß an Darwinismusverherrlichung.
     
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  19. #19 Taust, 25.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 25.10.2019
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    warum tust Du es dann...?
    Du sitzt schon auf einem ganz schön hohen moralischem Pferd.
    er will doch nur das Maximale ausloten, völlig ok. Wenn etwas nicht erlaubt ist, wird es auch nicht genehmigt, ganz einfach.

    So und jetzt mal ehrlich: wenn Du ein Grundstück hättest das Du zu einem Renditeobjekt entwickeln kannst und möchtest, dann würdest Du dort was tun?
    Eine Blumenwiese für Bienen ansähen? Ein kleines EFH weiter unter den baurechtlichen Möglichkeiten erstellen, das sich wirtschaftlich bzgl. Miete versus Erstellungskosten nicht trägt? Oder doch das Baurecht ausschöpfen, dass sich die Baukosten pro erzielbarem m² Wfl möglichst reduzieren und bzgl. Vermiet/Verkaufbarkeit wirtschaftlich sinnvoll werden?

    Viele Gemeinden zwingen einen (zurecht), auf Bauland zeitnah ein Wohngebäude zu errichten um Wohnraum zu schaffen und nicht auf weiter steigende Grundstückspreise zu spekulieren. Dann ist es aber auch nur logisch, dass der Ersteller die spätere Rendite optimieren will.
    Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass der TE die WE später zumindest teilweise vermieten will und so Mietwohnraum schafft.
    Die Alternative die die meisten Menschen in dem Fall gehen ist, das Grundstück einem BT zu verkaufen und sich ein schönes Leben zu machen. Der BT wiederum errichtet Eigentumswohnungen (bis auf den letzten cm² optimiert) und verkauft diese teuer. Damit ist nur dem BT geholfen. Ist das jetzt besser, als jemand der das selber in die Hand nimmt?

    @ TE: allein aus der späteren Möglichkeit, die beiden DHH mit je 3 WE sauber zu trennen, würde ich jeder DHH auf jeden Fall eine Treppe gönnen, selbst wenn es rechtlich möglich sein sollte diese zusammen zu legen (was ich definitiv nicht glaube dass das zulässig sein wird). Ich würde beide Häuser möglichst sauber von einander trennen, also auch Heizung, Freiflächen, Versorgung, Müll etc und bei jedem einzelnen schauen, die maximale Wfl zu erreichen. Die Möglichkeit die beiden DHH später mal real zu teilen ist viel Wert.
    Wenn Dir die Treppenlaufrichtung nicht passt, warum dann die Laufrichtung nicht einfach umdrehen, oder gibt es im DG bei der dritten WE ein Problem, weil man dann "ungünstig" rauskommt zur Wohnungstür?
     
  20. Cybso

    Cybso

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    Außer den Nachbarn, die plötzlich einen Klotz neben sich haben, der nach Intention des Bebauungsplans da niemals sein sollte.

    Unser Nachbar auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat den Bebauungsplan durch "kreative" Dachgestaltung auch bis an die Grenze des Möglichen gedehnt, und sich dann auch noch eine schwarze Fassage gegönnt. Sieht nicht so besonders toll aus und nimmt abends eine Menge Sonne weg.
     
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