Tor zum Nachbarhof an eigener Hauswand

Diskutiere Tor zum Nachbarhof an eigener Hauswand im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe ein Haus gekauft. Meine Hauswand steht auf der Grundstücksgrenze. Das Nachbarhaus hat daran einen Hof grenzen. Zum einen hängen die...

  1. #1 Gordian, 24.06.2018
    Gordian

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    Ich habe ein Haus gekauft. Meine Hauswand steht auf der Grundstücksgrenze. Das Nachbarhaus hat daran einen Hof grenzen. Zum einen hängen die Nachbarn in ihren Hof, an meine Hauswand, Blumenkübel mit dübel an. Die Fassade ist alles andere als gut, daher ist mir das ja noch fast egal.
    Anders sieht es mit dem Tor aus: Das Tor hängt an meiner Hauswand/-ecke. Zur Hauswand des Nachbarn ist dieses Tor geteilt mit einer Tür integriert.
    Wenn die Nachbarn jetzt ihre Tür zuschlagen, macht das bei mir im Haus ordentlich Krach. Wird halt über das Tor auf mein Haus übertragen.

    Kennt jemand die rechtliche Situation für solche Fälle? Was kann und darf ich verlangen oder worum kann ich bitten, dass diese Situation abgestellt oder verändert wird?
     
  2. Dimeto

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    Wie lange besteht diese Situation schon? Steht deine Hauswand komplett auf deinem Grundstück? Bestehen irgendwelche Baulasten, Grundbucheintragungen oder schriftliche Vereinbarungen bezüglich der Nachbarschaft? Hier kommt es auf ganz viele Details an. Wie könnte deiner Meinung nach eine technische Lösung aussehen? Wärst Du bereit, dich an den Kosten zu beteiligen?

    Vielleicht kannst Du einen Rechtsstreit beginnen bei dem Du irgendwann einmal Recht bekommst. Besser wäre es, die Situation mit den Nachbarn zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden, ohne den Rechtsstaat zu bemühen.
     
  3. #3 Gordian, 24.06.2018
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    Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte gehofft es wäre glas klar, eine solche Situation.
    Ein Rechtsstreit? Ich will gar keinen Streit. Daher wollte ich erstmal abklopfen wie ich aktiv werden könnte.
    Wenn das Thema nicht eindeutig ist, dann werde ich es nämlich genau so, mit Absprache versuchen.

    Beide Häuser sind Ende der 50er gebaut. Das Tor sieht nicht viel jünger aus. Zumindest nicht der Beschlag an meiner Hauswand.
    Meine Hauswand steht genau auf der Grenze. Im Grundbuch hat das Nebengebäude mir das Bauen auf der Grenze gewährt. Über das Tor steht dort nichts. Beide Eigentümer sind relativ neu, daher kann niemand von uns wissen, wie das mal abgesprochen worden ist. Gekauft wie gesehen, beide Seiten.
     
  4. Dimeto

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    Das könnte entscheidend sein. Auf der Grenze mit Eintragung im Grundbuch bedeutet für mich, die Grenze verläuft durch die Mauer, idealerweise mittig. An der Grenze bedeutet, die Wand überschreitet an keiner Stelle die Grenze und hat auch keinen Grenzabstand. Ersteres bedeutet Kommunwand, die dem Nachbarn ein umfängliches Nutzungsrecht einräumt, letzteres, dass es ausschließlich deine Wand ist, zu deren Nutzung (Dübel mit Kübel, Torhalterung) der Nachbar dein Einverständnis braucht.
    Durch die lange Duldung (in deinem Fall wie Du richtigt sagst: gekauft wie gesehen) wären deine Abwehransprüche aber eingeschränkt.

    Sollten keine Gespräche mit dem Nachbarn möglich sein, empfehle ich eine Erstberatung durch einen versierten Fachanwalt.

    Zur Grundbucheintragung müsste es eine Eintragungsbewilligung geben, die eventuell genaueres zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten aussagt.
     
  5. #5 simon84, 24.06.2018
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    Tor umbauen lassen und halbe halbe zahlen
     
  6. #6 Andybaut, 24.06.2018
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    Wenn die Wand dir gehört, dann definierst du auch die Nutzung.
    Also z.B. die Farbe der Wand und auch das anbringen von Dingen.

    Was du verlangen kannst definiert sich über eine Rücksprache beim Nachbarn.
    Also z.B. eine Vereinbarung über die Nutzung dieser Wand durch den Nachbarn.

    Wenn nichts vereinbart ist, am besten schriftlich (in dem Fall mit dem Vorbesitzer),
    dann kann der Nachbar auch keine Rechte ableiten. Auch nicht durch Gewohnheit

    Wenn etwas vereinbart ist, dann müsste man prüfen ob diese Vereinbarung rechtens ist
    oder ob man so etwas ins Grundbuch eintragen lassen muss.
     
Thema: Tor zum Nachbarhof an eigener Hauswand
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