Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig??

Diskutiere Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Sehr geehrte Community, wir haben uns im letzten Jahr eine neue schöne Terrasse gebaut, den Garten schön mit Muttererde aufgefüllt und neuen Rasen...

  1. #1 Gabo127, 05.06.2017
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    Sehr geehrte Community,
    wir haben uns im letzten Jahr eine neue schöne Terrasse gebaut, den Garten schön mit Muttererde aufgefüllt und neuen Rasen geseht, der auf den Fotos leider noch nicht ganz zu sehen ist. Alles wäre Perfekt uns fehlt nur noch eine schöne Terrassenüberdachung, zu unserem Glück, wenn da nicht die Nachbarn wären. Denn diese erlauben uns nicht eine zu bauen. Wir würden gerne die ganze Terrasse überdachen 6 Meter breit und 5 Meter in den Garten hinein. Deren Begründung ist das es dann zu laut sein würde, allerdings wie in den Bildern zu sehen würden das Dach über der Fensterfront angebracht werden und in dem Hohlraum zwischen dem Dach und der Mauer zum Nachbarn würde noch eine Glaswand angebracht werden, die den Schall vom Nachbarn weghalten würde. Laut absprche mir den zuständigen Bauamt (Bergheim, NRW) brauchen wir für die Überdachung eine Genehmigung von Nachbarn es sei denn man würde einen abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze einhalten. Was bei uns leider nicht machbar ist, da uns so ein Dach dann leider nichts bringen würde. Nun da ich mich nicht so ganz mit den Gesetzen auskenne und auch wenig erfahrung mit dem Bauamt habe, habt ihr da evtl. schon erfahrungen und könnt mir sagen ob die möglichkeit besteht eine Überdachung zu bauen ohne der Einverständnis des Nachbarn? Was wir auch bedacht haben, wäre es bauen zu lassen und eine Strafe zu bekommen, diese würden wir dann auch hinnehmen, wenn da nicht die Angst wäre das ganze Dach doch abbauen zu müssen.

    Bitte um eure hilfreichen kommentaren
    Mit freundliche Grüßen
    Gabo127 1-min.jpg 2-min.jpg Terrasse.jpg
     
  2. #2 Andybaut, 05.06.2017
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    Terrassenüberdachung finde ich immer wieder amüsant.
    Wofür soll das gut sein?

    Im Regen draußen sitzen. Wohl eher nicht, da es dann auch kalt ist.
    Damit die Gartenmöbel nicht naß werden. OK wäre ein Argument.
    Damit man im Hochsommer gegrillt wird wie ein Hähnchen. Sicher auch ein Argument dafür.

    Meine Eltern haben so einen Sche..... man wird gegrillt und es ist furchtbar schwül darunter.
    Wem´s gefällt :-)

    Wenn die Baugesetze so sind, dann sind sie halt so. Warum die Nachbarn ein Problem damit haben kann ich
    nicht nachvollziehen, aber wenn es so ist.....

    ich würde mal prüfen ob dieser Anbau mit der Giebelseite baukonform ist und so genehmigt wurde.
    Ohne die Zustimmung von euch oder einem Vorgänger aus meiner Sicht eher nicht.

    Wenn der Nachbar natürlich nicht Regelkonform gebaut hat und das nun von euch verlangen möchte
    wird das sicher noch lustig.
     
  3. #3 Gabo127, 05.06.2017
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    Dies habe ich leider vergessen zu erwähnen. Dieses kleine Haus welches du meinst. War zu 2/3 auch auf unserem Grundstück. Die waren damals in den 50er Garagen. Diese haben wir dann aber abgerissen. Da du aus den Fenstern nur auf dieses Ding gestarrt hast. Also 2/3 gehörten davon uns und er hat 1/3 die Wand war schon vorher zwischen unseren Garagen.
     
  4. #4 Siedler, 05.06.2017
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    Vor 1962/63 war sowas noch möglich. Danach wurde das Baurecht geändert (Giebelhöhe).

    Gruß
     
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