Terrassenüberdachung des Nachbarn rechtmäßig?

Diskutiere Terrassenüberdachung des Nachbarn rechtmäßig? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo liebe Mit-Hausbesitzer, ich habe eine Frage zum Thema Terrassenüberdachung und wrde mich über Eure Meinungen freuen. Ich bewohne und...

  1. #1 Garten2012, 17.06.2012
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    Hallo liebe Mit-Hausbesitzer,

    ich habe eine Frage zum Thema Terrassenüberdachung und wrde mich über Eure Meinungen freuen.
    Ich bewohne und besitze seit 2006 eine Doppelhaushälfte, in die andere Hälfte sind 2007 meine Nachbarn eingezogen. Wir beide haben die fertige DHH als Erstbezug von einem Bauträger gekauft; die Terrassen gehörten mit dazu.

    Mein Nachbar hat mich nun am vorigen Wochenende um Unterschrift bei seinem Bauantrag gebeten: Er möchte eine Terrassenüberdachung bis direkt an meine Grundstücksgrenze erstellen. Gleichzeitig muss er nach seiner Aussage eine 3 x 3 Meter große Brandschutzmauer zwischen den Terrassen errichten. Mich selbst stört die Überdachung nicht, aber die Mauer: Auf der gegenüberliegenden Seite versperrt ein zurückgesetztes Haus bereits die Sicht; mit Mauer bleibt mir nur noch eine Blickrichtung von Terrasse und Wohnzimmer aus.
    Gestern hat er nun angefangen zu bauen (alles war wohl schon seit Wochen geplant und bestellt). Auf Nachfrage teilte er mir mit, er sei beim örtlichen Bauamt gewesen. Dort habe man ihm mitgeteilt, da wir eine DHH bewohnten und es hier keinen Bebauungsplan gebe, dürfe er in jedem Falle ohne meine Zustimmung bauen. Man werde seinen Bauantrag in jedem Falle positiv entscheiden.
    Mein Nachbar hat nun gestern bereits das Fundament für die Mauer gegossen; davon ca. 5 cm auch auf meinem Grundstück.

    Ich finde das Ganze ziemlich dreist und frage mich: Ist das alles so rechtmäßig? Bin ein friedlicher Mensch und möchte keinen Ärger, aber irgendwie stinkt mir die ganze Vorgehensweise.
    Wie seht Ihr das?
     
  2. #2 Baufuchs, 17.06.2012
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    Baufuchs Gast

    Im Rahmen des Bauantrags wird das Bauamt entscheiden, ob es rechtmäßig ist.

    Im Moment sieht es nach Deiner Beschreibung aber so aus, als würde bereits gebaut und der Bauantrag ist noch gar nicht gestellt, bzw. noch gar nicht genehmigt.
     
  3. #3 Garten2012, 17.06.2012
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    Genau so ist es. Der Antrag wurde erst diese Woche gestellt.
     
  4. #4 Garten2012, 17.06.2012
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    Schade, kann meinen vorigen Post nicht ergänzen; daher hier noch einmal: Der Nachbar hat mir bestätgt, dass er schon vor mehreren Wochen alles bestellt hatte; Anfang der kommenden Woche soll alles erledigt sein. Am nächsten Wochenende möchte er schon auf seiner neuen Terrasse grillen.

    Mir stinkt halt diese Vorgehensweise; dieses vor-vollendete-Tatsachen stellen.
     
  5. H.PF

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    Direkt mal einen Baurechtler einschalten, es kann sehr gut sein das da richtig mieser Murks läuft...

    Die wollen dich und das Bauamt vor vollendete Tatsachen stellen, dann vielleicht eine Strafe zahlen und alles ist gut...

    Ich find es eine unverschämte Dreistigkeit und würd da mal mit Rechtsanwaltshilfe auf dem Bauamt vorbeigucken...

    Bauen ohne Baugenehmigung ist meines Wissens ein Schwarzbau...
     
  6. #6 Baufuchs, 17.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies mal den o.a. Auszug aus der BauONW.

    Da steht, dass Abstandsflächen dann nicht notwendig sind, wenn nach Planungsrechtlichen Vorschriften ohne Grenzabstand gebaut werden muss. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Bebauungsplan Doppelhausbebauung vorschreibt.

    B.-Plan gibts aber nicht.

    Durch die Überdachung wird die Terrasse per Definition BauONW zu einem Gebäude, und das löst nun mal Abstandsflächen aus.

    Wie H.PF.:

    Fachanwalt Verwaltungsrecht

    Falls Du den derzeitigen Schwarzbau erst mal stoppen willst: Mitteilung ans Bauamt

    PS: ich bin zwar eigentlich auch für gute Nachbarschaft, aber dazu gehören immer zwei.
     
Thema: Terrassenüberdachung des Nachbarn rechtmäßig?
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