Stützmauer am Hanggrundstück

Diskutiere Stützmauer am Hanggrundstück im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe bzw. Tipps zum Vorgehen. Ich habe ein Grundstück, zu dessen rechtem Nachbarn eine Mauer...

  1. n1911

    n1911

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    Hallo,

    ich habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe bzw. Tipps zum Vorgehen.

    Ich habe ein Grundstück, zu dessen rechtem Nachbarn eine Mauer (ca. 50 cm) mit einem kleinen Zaun (ca. 50 m) grenzt.
    Diese Mauer ist im Laufe der Zeit leicht gekippt und droht irgendwann auf das Nachbargrundstück zu fallen.
    Wem diese Mauer gehört ist leider derzeit nicht feststellbar, da Grenzsteine fehlen.
    Beide Grundstücke sind Hanggrundstücke. Mein Grundstück hat noch den natürlichen Grundstücksverlauf, das Grundstück des Nachbarn wurde vor dem Kauf meines Grundstücks vermutlich begradigt, das es nicht mehr zum Straßenverlauf passt und ebenerdig ist. Demnach ist vermutlich durch den Höhenunterschied von ca. 30 cm auch die Mauer gekippt. Zudem befinden sich auf der Seite des Nachbarn Blumenbeete hinter der Mauer, die regelmäßig gelockert werden.
    Das Grundstück ist in Niedersachsen, demnach besteht erst einmal grundsätzlich eine Pflicht zur Einfriedung.
    Laut Bauamt liegen für die Grundstücke keine Bebauungspläne vor.
    Bis 2m, gemessen vom natürlichen Grundstücksniveau, demnach von meinem, ist eine Bebauung auf der Grenze mit Mauer/Sichtschutz/Maschendraht etc. genehmigungsfrei möglich.

    Folgende Fragen habe ich dazu:
    1. Da der Nachbar tiefer liegt, und vermutlich die Grundstückshöhe verändert hat, muss er trotz der Rechtseinfriedungspflicht die Kosten für eine Stützmauer übernehmen?
    2. Sollte ich die Kosten für den Bau einer Stützmauer übernehmen müssen, muss ich den Bau beim Nachbarn vorher anzeigen? Wenn, mit welcher Frist?
    3. Was muss man dem Nachbarn anzeigen? Reicht es einen Termin zu nennen oder muss ich ihm auch anzeigen, welches Material ich in Form und Farbe verwende?
    4. Der Nachbar hat Bäume/Sträucher, die teils höher als die gesetztlichen Vorgaben sind und teils durch den Bau beschädigt werden würden. Muss der Bau dann außerhalb der Saison stattfinden?
    Ich freue mich über Antworten dazu!
     
  2. #2 simon84, 19.05.2020
    simon84

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    als allererstes klärst du das und zwar mit einer Vermessung

    bei der gegebenen Situation wird es ja noch mehr „Diskussionen“ mit deinem Nachbarn geben und eine klar nachvollziehbare Grenze wird eine Diskussionsbasis sein
     
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  3. n1911

    n1911

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    Hallo Simon!

    Ich habe beim Katasteramt die Maße meines Grundstücks angefordert.
    Doch leider liegt die Vermutung nahe, dass es trotz dessen schwierig wird ohne Grenzsteine eine Klarheit darüber zu erlangen.
    Die Kosten für die Beauftragung einer Vermessung liegen bei rund 1.500 €. Vorerst würde ich diese natürlich umgehen in der Hoffnung, dass er aufgrund seines tiefer liegenden Grundstücks abstützen muss.
     
  4. #4 simon84, 19.05.2020
    simon84

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    Es gibt eigentlich nur zwei Alternativen:

    1. Softe Tour, z.B. du einigst dich mit deinem Nachbarn auf 50/50 und ihr baut gemeinsam eine Mauer. Dazu definiert man logischerweise mit Vermessung die Grenze
    2. Harte Tour, das heisst du versuchst rechtlich etwas auf deinen Nachbar abzuwälzen. Jahrelange Prozesse mit Kosten, Ausgang unbekannt, Nachbarschaft zerstört.

    Die Kosten eine 50m Grenze abzufangen sind nicht ohne, da bist du bestimmt mit 15.000 oder mehr dabei.
    Und die Vermessung fällt so oder so an, ohne kommst du da nicht weiter.
     
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  5. Dimeto

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    Die Vermutung kann ich bestätigen.
    Wonach hast Du gefragt? Grenzwiederherstellung oder Grenzanzeige? Eine Grenzanzeige, also eine Grenzvermessung ohne dauerhafte Vermarkung durch Grenzzeichen, die ja wegen der notwendigen Bauarbeiten sowieso gefährdet wären, sollte deutlich günstiger sein. Im Verhältnis zu den Baukosten aber eher Peanuts.
    Und dann gibt es Streit darüber, dass er die Abstützung auf Deinem Grundstück errichtet.
    Sehe ich ganz genauso.
     
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  6. #6 Wieland, 27.05.2020
    Wieland

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    An die Fachleute und Interessierten. Dass mit den Stützmauern ist immer wieder ein spannendes Thema.
    Die Beiträge hier sind soweit alle ok. Ich möchte hier nur einen Beitrag zum kippen bzw. zur vertikalen
    Neigung einer Stützmauer geben.

    Unter der Voraussetzung, dass die statischen Berechnungen für einen Stützwandwinkel stimmen,
    gibt es immer wieder ein Problem das nicht berücksichtigt wird. Gerade im Wohnhausbau.

    Eine Stützmauer sollte auf der hinterfüllten Seite eine Wärmedämmung erhalten, ähnlich der
    Dämmung gegen nicht beheizte Räume!

    Auch die Hinter-Füllung mit einer Kapillarbrechende-Schotterpackung in Flies sollte nicht vergessen werden,
    In harten Wintern dringt der Frost durch die oftmals schmale Stützwand durch und verursacht eine
    Volumen-Vergrößerung des dahinterliegenden Erdreich.

    Und das Jahr für Jahr. Das führt dazu, dass sich eine ehemals Lotrechte Stützwand sich irgendwann
    in der Schräglage befindet.

    Und dazu kein ein Nachbar der seine Geländehöhe um 30cm verändert absolut nichts.

    Grüße
     
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