Stromversorgung / Trockenbau im Treppenhaus

Diskutiere Stromversorgung / Trockenbau im Treppenhaus im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, die Ausgangslage Haus ca. 1970 gebaut, 5 Etagen, je Etage 2 Wohnungen, Standort BW je Etage im Treppenhaus 2 Stromzähler, schwarze große...

  1. #1 Leonberger, 17.12.2015
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    Hallo,
    die Ausgangslage
    Haus ca. 1970 gebaut, 5 Etagen, je Etage 2 Wohnungen, Standort BW
    je Etage im Treppenhaus 2 Stromzähler, schwarze große Teile, vermutlich ab Hausbau aktiv.
    Nische, in der die Zähler angebracht sind, ca 220 cm breit, ca. 250 cm hoch, zum Treppenhaus hin mit Holz (fest verbunden mit dem Mauerwerk) abgeschlossen. 3 Türen, eine als Zugang zu den Zählern, je eine zur Unterbringung diverser Gegenstände je Wohnung.
    Ausgehend von den Zählern führen Kabel zu den Kellern einiger Wohnungen zum Betrieb von Gefrierschränken.
    An dieser Situation sind Änderungen vorgesehen und als Verwaltungsbeirat ist man in den Prozess der Auftragsvergabe usw. einbezogen. Als Kaufmann bin ich mit der Problematik nicht sonderlich vertraut, möchte aber zumindest ein paar Bedingungen und Notwendigkeiten in Erfahrung bringen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ein paar Fragen stellen, und hoffe auf profunde Antworten der Fachleute, gerne auch Verweise auf Gesetze oder Verordnungen etc.
    dürfen die betagten Zähler weiterhin benutzt werden?
    darf die Art der Stromversorgung weiterhin bestehen bleiben? Heute ist dies ja sicher nicht mehr erlaubt.
    Ab welcher Veränderung ist es zwingend notwendig die Stromversorgung an den heutigen Standard anzupassen?
    Darf die Holzverkleidung bestehen bleiben oder ist Holz in einem notwendigen Treppenhaus grundsätzlich verboten? Wenn verboten, was ist mit hölzernen Treppengeländern oder Holzverkleidungen Treppe/Wand?
    Dürften die Zähler theoretisch ohne jedwede Verkleidung bleiben?
    Wenn die Zähler hinter einer feuersicheren Schachtwand verschwinden müssen, wäre da F30 ausreichend oder muss F90 verbaut werden?
    Welche Dicke haben die entsprechenden Wände? Die Nischenverkleidung darf ja nicht den Treppenraum verkleinern.

    Ich habe hier im Forum schon Beiträge mit ähnlicher Problematik gelesen, aber es wurde dann die schlussendliche Lösung des Problems nicht immer vorgestellt.
    Dank an die Antwortenden
     
  2. reezer

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    bitte die Beschreibung des Vorhabens nicht zu sehr mit Details überfrachten :biggthumpup:
     
  3. R.B.

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    Ja. Das ist ausschließlich Sache des VNB, zu entscheiden, wann diese getauscht werden müssen. Dieser muss natürlich sicherstellen, dass die Messeinrichtungen noch korrekt funktionieren, die Messgenauigkeit gewährleistet ist, und der Zählerbereich den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gesetzesänderungen bzw. Änderungen von Verordnungen erfassen den Bestand normalerweise nicht und gelten daher nur für neu zu installierende Zähler. Änderungen aufgrund eine Nachrüstpflicht gibt es bei solchen Anlagen extrem selten.
    Die "Eichung" ist auch über den üblichen Zeitraum (Plakette) hinaus gültig, der VNB muss dazu nicht jeden Zähler im Bestand überprüfen (Stichwort "Strichproben").
    Sollte man als Kunde der Meinung sein, dass ein Zähler defekt ist, dann muss der VNB das natürlich überprüfen.

    Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Anlage so bestehen bleiben kann. Nachrüstpflichten im Zählerbereich von Bestandsanlagen wären mir jetzt nicht bekannt. Bei Veränderungen an der Anlage kann es erforderlich werden, Teile davon auf den aktuellen Stand zu bringen. So lange die Anlage aber sicher ist, besteht dazu kein Grund.
     
  4. #4 Freigeist, 18.12.2015
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    Hallo Herr Leonberger ,
    ist es im Rahmen des Möglichen , daß Ihnen seitens der Stadt Auflagen im Brandschutz gestellt worden sind ? Dieses Thema war auch schon bei der Renovierung des Treppenhauses für mich auffällig , daher meine Vermutung.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2015
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    An sich werden die Zähler, wenn die Anlage angefasst wird, immer zentralisiert - i.d.R. im Keller.

    Brandlasten im Treppenhaus sind in der Regel unzulässig (auch Kabel) und daher gemäß LBO vom Treppenhaus abzuschotten, ebenso die Deckendurchgänge.
     
  6. #6 Freigeist, 18.12.2015
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    Hallo Herr Dühlmeyer ,
    meine Frage zielt in diese Richtung ab. Nur ohne entsprechende Planung und Durchführung gelingt so ein Unternehmen nicht. Mein Eindruck ist halt , daß dieses Haus im besseren DIY - Verfahren brandschutztechnisch ertüchtigt werden soll.
     
  7. #7 Skeptiker, 18.12.2015
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    Der TE hat aber kürzlich auch nach einem vermeintlich zu hohen Planerhonorar im Zusammenhang mit einer Treppenhausrenovierung gefragt. Möglicherweise ging es da um das selbe Treppenhaus und das Honorar wäre dann vielleicht doch angemessen?
     
  8. #8 Freigeist, 18.12.2015
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    Dort waren ja die ominösen Brandschutztüren , die der Maler montieren sollte ein Teil des Kostenvoranschlages. Sorry , für die Polemik. Es entsteht zumindest der Eindruck , daß das Geld für ein Brandschutzkonzept bzw. Brandschutzplanung gespart werden soll. Wenn nun der Architekt selbiges erstellt , ist das Honorar natürlich in Ordnung. Aber der TE sollte dies auch hier dann so erläutern und nicht den Eindruck erwecken , als ob man für den Blick in die .... Seiten ( Werbung ? ) 10.000 € bei einem Architekten zahlt.
     
  9. #9 Leonberger, 19.12.2015
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    kann mir bitte jemand sagen, wie ein Beitrag gelöscht wird? Siehe oben
    Danke
     
  10. R.B.

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    Ja.

    Weg isser. ;)
     
  11. #11 Freigeist, 19.12.2015
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    Also lieber Leonberger ,
    da Sie hier nur schweigen , antworte ich mal ganz allgemein. Der Schacht muss normalerweise F90 sein , Dicke ca. 10 cm. Abhängig von Trocken - oder Nassbau und anderen Faktoren , daher nur eine ca. Angabe. Deckenhoch versteht sich von selbst. Die wilde Verlegung zu Gefriertruhen ist unzulässig. FI- Sicherung ist Pflicht, fehlt bei Häusern aus dieser Zeit gerne. Wenn im Rahmen einer vorgeschriebenen Ertüchtigung ist der Durchbruch Keller - Erdgeschoss evtl. gesondert zu sanieren. Wie , vor Ort sehen , mein Fernglas reicht aber nur bis Köln. Sämtliche Ablagen haben zu verschwinden , sprich ein Schacht eine Wand, Fächer für Gedöns nicht zulässig. Holz ?! Kommentar überflüssig. Kabel in entsprechenden Kanälen oder neu. Anordnung ? Preis ! Holz im Treppenhaus kann ich von hier nicht sagen , aber der VB wird sich bei Begehung schon äußern.Ab welcher Sanierung was umgesetzt wird , ist Verhandlungsebene mit dem VB. Quellen : LBO , LBOAVO
     
  12. #12 Freigeist, 19.12.2015
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    P.S: Leonberger , ist der Schacht wirklich von oben bis unten durchgängig?
     
  13. #13 Leonberger, 20.12.2015
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    Es bestehen keinerlei Auflagen der Stadt. In einem Gespräch mit einem Mitarbeiters des Bauamts wurde mir gesagt, nicht schriftlich bestätigt, eine Änderung des jetzigen Zustands sei nicht notwendig. Andere Personen behaupten das Gegenteil.
    Ich weiß nicht wie du vermuten kannst, die Arbeiten sollten im DIY durchgeführt werden. Selbstverständlich werden die Arbeiten, wenn sie beauftragt werden, von entsprechenden Meisterbetrieben ausgeführt. Es wird nicht gewürfelt um zu ermitteln wer welche Arbeiten ausführen darf.

    Ja, es handelt sich um dasselbe Treppenhaus.
    Was das Architektenhonorar betrifft empfehle ich im entsprechenden thread durchzulesen. Eingaben und Ausgaben des Honorarrechners zeigen deutlich dass das Honorar sehr wahrscheinlich zu hoch angesetzt wurde. Es wurde ein Architekt eingeschaltet. Wie sonst könnte ein Architekt Honorar verlangen.

    Ich sitze nicht den ganzen Tag vor dem Pc und warte auf Antworten zu meinen Fragen. Auch Rentner haben ab und zu Anderes zu tun. Wie kann es denn vom Verhandlungsgeschick abhängen, ob eine Änderung notwendig ist oder auch nicht?
    Holz ?! Kommentar überflüssig. Müssen dann auch zwingend Treppengeländer aus Holz durch Metall ersetzt werden oder ca. 1m hohe Wandverkleidungen aus Holz sofort entfernt werden? Was passiert mit Häusern, in denen sogar die gesamte Treppe aus Holz besteht? Wird das Haus versiegelt
    nein. Die Kabel zu den Kellerräumen werden durch ein ca. 6 cm rundes Loch in den Decken nach unten geführt. Diese Arbeit hat ein Elekro-Meisterbetrieb ausgeführt.

    Ich lese hier immer könnte, kann verhandelt werden, unter Umständen notwendig. Es handelt sich nun mal um ein Haus, ca. 1970 zu den damals gültigen Vorschriften erbaut. Gibt es nicht einen Paragrafen in irgend einer Verordnung, wo man komprimiert nachlesen kann, was in älteren Bestandsbauten noch erlaubt ist und was nicht? Die Gebäudeversicherung erhebt übrigens keinerlei Risikoaufschlag.

    Gruß Helmut
     
  14. #14 Skeptiker, 20.12.2015
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    Nein. (Um Dir die einfache Antwort zu geben, die Du eigentlich doch nicht haben willst.)

    Nein, den einen Paragraphen gibt es nicht, weil hier mehrere Gesetze und Verordnungen und technische Regeln zusammen betrachtet werden müssen.

    Generell gilt, das alles, was den öffentlich rechtlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung entsprach, uneingeschränkten Bestandsschutz genießt, so lange keine (wesentlichen) Veränderungen daran vorgenommen werden. Ob solche Veränderungen vorliegen, kann man nur im Einzelfall vor Ort prüfen. Ein von der WEG oder Dir beauftragter Sachverständiger für baulichen Brandschutz kann die / Deine Fragen bei oder nach einem Ortstermin + Aktenstudium wahrscheinlich beantworten.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  15. #15 Freigeist, 20.12.2015
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    Hallo Helmut ,
    habe mit dem Thema Brandschutz beruflich und privat zu tun. Allerdings keine Wohnhäuser , hier habe ich nur private Erfahrungen.Bei Industrieanlagen könnte ich berufliches Wissen einwerfen. So , der Reihe nach : Mündliche Einlassungen eines Amtes sind immer schwer zu belegen. Würde aus privater Erfahrung nicht darauf bauen. Grundlage ist fast immer bei solchen Einlassungen , der Bestandsschutz. Und ab diesem Punkt verlässt man festen Boden. Ab welchem Umfang , in welcher Zeit , welche Maßnahme durchgeführt werden soll , kann , muss ist der berüchtigte Ermessensspielraum. Hier spielt dann auch der Faktor Geld eine Rolle. Bei einem Haus deiner Größe redet man schon über mehrere Hunderttausend , wenn es arg wird. Kaum eine Eigentümergemeinschaft kann so einen Betrag adhoc stemmen. Also werden die Maßnahmen mit Zustimmung des Amtes zeitlich verlängert.Das Streichen des Treppenhauses gefährdet den Bestandsschutz nicht , das Einbauen neuer Türen sehr wohl.Solche Dinge landen gerne vor Gericht.Kann mich dem Beitrag von Skeptiker hier nur anschließen , das ist gut investiertes Geld. Ihr wisst was auf euch zukommt.
    Nach deiner Beschreibung des Schachtes kann es hier auch preiswertere Lösungen geben , aber halt wieder wenn ... dann....
    Noch kurz zum Holz: Ich bezog mich auf die Schachtwand , in dieser darf kein Holz sein.
    Gruß Alex
     
  16. #16 Freigeist, 20.12.2015
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    P.S: die selbst verlegten Leitungen zu den Kühlschränken sollten schleunigst verschwinden. Hebeln den Bestandsschutz 100 % aus. Ein absolutes No-GO!!
     
  17. #17 Leonberger, 21.12.2015
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    hat die preiswertere Lösung mit der Materialwahl für die Wand zum Treppenhaus zu tun? Ich spreche immer von Trockenbau, weiss aber nicht ob damit spezielle Gipskartonplatten, bei der Firma K...f spricht man bei W628 F90 von 25mm dicken GKF-Platten, oder andere Materialien gemeint sind.

    Diese Leitungen in den Keller wurden von einem Elektrofachbetrieb durchgeführt. Bei den Türen handelt es sich Feuerschutztüren F30, die die jetzt eingebauten Holztüren als Abgrenzung zwischen notwendigem Treppenhaus und Keller ersetzen sollen. Somit also eine Verbesserung der Lage bedeuten. Wieso reicht hier F30 wenn in den Kellern mit Sicherheit einiges an brennbarem Material gelagert wird. Die Kellerboxen sind aus Dachsparren gebaut (früher sicher üblich).
    Gruß Helmut
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 21.12.2015
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    Welche Brand- und Rauchschutzanforderungen zu erfüllen sind, ergibt sich aus der LBO!

    Wie diese zu erfüllen sind, ergibt sich aus der Planung für die Maßnahmen!

    Wer die Planung zu machen hat, ergibt sich aus der Beauftragung durch den AG!
     
Thema: Stromversorgung / Trockenbau im Treppenhaus
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