Sehr kleine Badewanne und sehr hohe Stufe zum Bad nach Modernisierung eingebaut

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  1. #1 Leni, 29.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 29.01.2025
    Leni

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    Liebe Experten,

    ich bitte Sie um Ihre fachmännische Einschätzung des folgenden Sachverhalts:

    Mir wurde eine Badmodernisierung oktruiert, angeblich waren die Rohre durchgerostet. In diesem Zuge sollte auch gleich modernisiert werden. Die Ankündigung enthielt weder den Hinweis, dass man als schwerbehinderte Person dagegen laut Gesetz ein Veto einlegen kann, noch das man für die Zustimmung drei Monate Zeit hat.

    Ich habe zugestimmt, weil mir mehrfach versichert wurde, dass alles so bleiben würde wie es ist. Da ich wegen der Staubbelastung mich während der Arbeiten bei den Nachbarn aufgehalten habe, habe ich erst im Nachhinein festgestellt, dass mir, ohne meine Zustimmung, anstatt der 165cm-langen Badewanne mit schmalen Rändern, eine 150cm-Badewanne mit sehr breiten Rändern und eine sehr großen Schräge verbaut wurde. Ich bin 187 cm groß und zudem schwerbehindert und ich habe gelesen, dass es anerkannte Regeln der Baukunst gibt, nach denen man einer Person ab 185 keine kleine Badewanne, sondern eine 170cm lange einbaut /einbauen sollte. Ich kann in der neuen Badewanne de facto nur unter starken Schmerzen zusammengekauert sitzen.

    Nun Frage Nummer 1: wie bindend sind solchen Regeln? Für wen gelten sie und muss eine Hausverwaltung sie bei einer Modernisierung beachten oder kann sie einfach sagen, der Mieter soll damit leben wie er will? Dass das Duschen im Stehen nicht möglich ist, hatte ich denen gesagt. Ich fragte auch nach der Möglichkeit, bei der Gelegenheit eine Wanne mit Tür einzubauen, dies sei nicht möglich, wurde mir gesagt.

    Frage Nummer 2: Auch gibt es die DIN-Norm, in der Abstände festgelegt werden, z.B. 20 cm zwischen den Sanitäranlagen. Da bei mir teilweise 5 cm Neumaterial auf die Wand aufgetragen wurde, hat sich der Raum extrem verkleinert und somit auch die Abstände (max. 12 cm zum Klo, wenn keine Brille drauf ist). Besonders den Abstand zwischen Klo und Badewanne finde ich so schon sehr klein und vor allem zu klein, um eine Aufstehhilfe einzubauen. Wie ist Eure Einschätzung? Muss auf solche Normen wirklich bindend geachtet werden, zumindest bei schwerbehinderten Mietern?

    Frage 3: Müssen Fliesen nicht durchgängig auf festen Untergrund geklebt werden? Als eine ausgetauscht werden musste, fiel mir auf, dass das, auch wenn ich auf die Fliesen klopfe und auf das Geräusch achte, nicht überall der Fall ist?

    Frage 4: Müssen Fliesen nicht auf gleicher Höhe sein? Links neben der Tür sieht es wirklich nicht schön aus: nur ein ästhetisches Problem oder Baumangel?

    5: Darf eine Stufe 7 cm hoch sein? Für mich ist es schmerzhaft, nachts stolpere ich auch darüber, mein Besuch stolpert sowieso ständig. Ist es nicht gefährlich? Vorher war eine kleine metallverkleidete rundliche Stufe da.

    6. Und schließlich: Muss ein Abrollmechanismus nicht auch eine Rolle enthalten? Der Rollogurt wurde während der Arbeiten durchgescheuert, weil so viel Neumaterial davor war, aber der Abroller, der das beim neuen Gurt verhindern sollte scheuert ja auch nur da, wo m.E. eine bewegliche Roll sein sollte.

    7. Die Heizung sollte auf die andere Wand, auf einmal wurde dazu ein Sockel verbaut, der 12 cm breit ist: Folge: Wegfall der Stellfläche, kein Regal passt mehr rein, auch kein Unterschrank. Ist es Standard, dass ein Sockel überhaupt her muss (vorher war die Heizung ganz normal an der Wand) und wenn ja, muss er derart groß sein?

    Ich weiß, es sind jede Menge Fragen, aber ich wäre wirklich sehr sehr dankbar, wenn jemand von Euch mir dazu etwas Konkretes sagen könnte. Ich hatte noch nie mit diesen Themen zu tun und möchte einfach nur wissen, ob ich übertriebene Vorstellungen davon habe, was einem Mieter zugemutet werden darf und was nicht, oder ob hier tatsächlich nicht Zumutbares verbaut wurde. Es gibt anscheinend Regel und Normen, aber greifen die denn auch oder sind sie Auslegungssache oder vielleicht sogar reine Empfehlungen? Die Nutzung der Badewanne ist für mich jedenfalls nicht mehr möglich, ich bin dafür einfach zu groß. Und die Stufe finde ich lebensgefährlich.

    Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten!

    Viele Grüße

    Leni
     

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  2. #2 Fred Astair, 29.01.2025
    Fred Astair

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    Nein, die gibt es nicht. Was nicht heißt, dass es nicht ungünstig für Dich ist, aber eine Mietwohnung ist eine Mietwohnung.

    s.o.

    Die mir bekannten Türwannen sind alle 1,80 lang. In meinen Augen sind die allesamt eine Fehlentwicklung. Wer will sich in die leere Wanne setzen und warten, bis das Wasser eingelaufen ist und zum Schluss wieder warten, bis die Wanne leer ist?

    Ja, die gibt es. Zeig doch mal den Plan mit genauen Maßen.
    Diese Normen haben empfehlenden Charakter, es sei denn, es wurde ein barrierefreies Bad beauftragt. Nur zu wissen, dass Du eingeschränkt bist, reicht nicht.
    Eine Stufe darf 7, 10 oder auch 20 cm hoch sein. Ich versteh die Frage nicht. Eine neue Stufe braucht 3 Tage oder einen blauen Zeh, bis diese im Kopf gespeichert ist und im Dunkeln sicher bestiegen werden kann.
     
  3. Leni

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    Hallo Fred,
    danke für Deine Antwort. Einen Plan gab es leider nicht, auch nicht auf Anfrage erhältlich. Es ist jetzt alles sehr eng. Wenn ich gerade vor dem Spülbecken stehe, dann berühre ich mit der Schulter die Wand. Genauso, wenn ich auf dem Klo sitze, berühre ich mit der Schulter das Spülbecken. Dabei bin ich noch nicht mal übergewichtig.

    Warum man eine begehbare Badewanne braucht oder schon eine kleine Stufe Schmerzen verursacht, das kann tatsächlich nur eine schwerbehinderte Person verstehen. Im Übrigen, der Besuch hat weder drei Tage, um es zu lernen, noch Lust auf blaue Zehen;)

    VG
     
  4. #4 Fabian Weber, 29.01.2025
    Fabian Weber

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    Hast Du eine behindertengerechte Wohnung oder eine normale Wohnung und bist behindert.

    Bei ersterer hättest Du nämlich gar keinen Anspruch auf irgendwelche behindertengerechten Umbauten.

    Von Uroma weiß ich, dass der Vermieter von Ihrer Pflegekasse bezuschusst wurde um das Bad barrierefrei zu bauen.

    Vielleicht hättest Du sowas vorher auch beantragen können, die Aufgabe Deines Vermieters ist es jedenfalls nicht. Vielleicht weiß Dein Vermieter gar nichts von Deiner Behinderung.

    Dass das alles ziemlich zusammengepfuscht aussieht ist nochmal ein anderes Thema. Billigsanierung halt.
     
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