Sauna im Nebengebäude ohne weiteres machbar?

Diskutiere Sauna im Nebengebäude ohne weiteres machbar? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo miteinander, sagt mal wenn ich in ein verfahrensfreies Nebengebäude, welches bislang als Schuppen diente eine Sauna einbaue möchte, dann...

  1. #1 hubertK, 27.07.2024
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    Hallo miteinander,

    sagt mal wenn ich in ein verfahrensfreies Nebengebäude, welches bislang als Schuppen diente eine Sauna einbaue möchte, dann geht das ohne weiteres rechtlich okay oder muss ich damit erst zum Bauamt und es als Wohnraum genehmigen lassen?

    Dank euch für Ratschläge
     
  2. #2 Kriminelle, 27.07.2024
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    … in welchem Bundesland? Am besten, Du schaust in Deiner LBO nach. Das kann man selbst.
     
  3. #3 motorradsilke, 27.07.2024
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    Wer viel fragt, bekommt viele Antworten, die er vielleicht gar nicht hören will
     
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  4. #4 petra345, 28.07.2024
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    Die Sauna ist eine Nutzungsänderung, die von der Baubehörde genehmigt werden muß oder verweigert werden kann. Ob das letztere möglich ist, steht in der Bauordnung.

    Ansonsten gilt: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten, die er vielleicht gar nicht hören will.
     
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  5. Dimeto

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    Für diese Aussage müssten Dir die hier im Thread noch nicht genannten notwendigen Informationen zum Projekt, zum Bestand und zu den geltenden Rechtsgrundlagen für das Grundstück bekannt sein.

    Stünde der Schuppen nicht nur verfahrensfrei sondern auch ohne Baulasten legal im unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB in NRW und die Sauna sollte elektrisch ohne Feuerstätte beheizt werden und es wäre kein Ruheraum geplant, dann hätte die Bauaufsichtsbehörde mit dem Vorhaben nichts zu tun. Dabei kann jede Abweichung von den Annahmen zu einem anderen Ergebnis führen.

    Ansonsten gilt: Wer nicht fragt bleibt dumm.
     
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  6. #6 hubertK, 28.07.2024
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    Bundesland Niedersachsen.
    Elektrische Feuerstätte ist soviel ich mal gehört habe kein Argument, um eine Befreiung zu erhalten. Vielmehr geht es doch um die Nutzungsart und Dauer, also den nicht nur kurzfristigen Aufenthalt, in einem Gebäude. Gleiches hatte mein Bekannter mal mit seinem Schuppen, den er zum Partystübchen umgebaut hat mit Sofa, TV, Bar etc. Das ging auch schief. :confused:
     
  7. Dimeto

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    Das ist richtig. Du brauchst aber keine Befreiung, es sei denn, es gibt einen Bebauungsplan und der schließt Saunen dort aus, wo jetzt Dein Schuppen steht.

    Daher erwähnte ich den Ruheraum, der ein Aufenthaltsraum ist, wodurch der Umbau genehmigungspflichtig würde.

    Völlig zu Recht. Im Gegensatz zu Saunagängen sind Partys eher selten nach 10-15min vorbei.

    Wenn Du natürlich regelmäßig zum Saunaanheizen zur Party einlädst und sich über Stunden viele verschiedene Personen in der Sauna aufhalten und ein Nachbar das protokolliert, könnte die Bauaufsichtsbehörde die Sauna als Aufenthaltsraum werten und ordnungsbehördliche Maßnahmen einleiten. Vielleicht steht in diesem Fall aber auch das Finanz- oder Gesundheitsamt auf der Matte.
     
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  8. #8 hubertK, 28.07.2024
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    Sehr interessant. Danke sehr. Das mit den Aufenthaltsräumen, insbesondere der Dauer des Aufenthalts, ist bestimmt mal wieder eine Sache des Ermessens. So zumindest lese ich das aus deinem vorletzten Satz raus. Ich glaube ich werde dann doch vorab eine Anfrage beim Baumamt stellen, damit kein unnötiger Ärger ins Haus kommt.
    Denn zu beachten sind in meinem Fall noch der Grenzabstand, da das Nebengebäude direkt an die gemeinsamen Grundstücksgrenze des Nachbarn anschließt und bislang für den Schuppen logischerweise keine Baulast vorlag. Somit sehe ich da ein Problem mit den 3 m Sicherheitsabstand die ja zweifelsfrei unterschritten sind. Ausserdem muss die Abwärme der Sauna auch rausgeleitet werden und da will ich keinen meiner NAchbarn belästigen mit Rosenduft oder dergleichen. Des einen Freud des anderen Leid. Schwieriges Thema-
     
  9. Dimeto

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    Nein. Ermessen übt die Behörde aus, wenn das Gesetz ihr mehrere Möglichkeiten zur Entscheidung einräumt (sogenannte kann-Bestimmungen). Die Entscheidung, ob es sich um einen Aufenthaltsraum handelt, trifft die Behörde nach Sachlage, z.B. Nutzungsprotokoll des Nachbarn. Wenn die Entscheidung positiv ausfällt,
    so kann die Bauaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind. (§ 79 NBauO)

    Was soll an der fehlenden Baulast logisch sein? Da Du mit Informationen geizt, kommen meines Erachtens zwei Möglichkeiten in Betracht:
    1. Der Schuppen steht illegal da, dann wäre die Sauna ebenfalls illegal.
    2. Der Schuppen steht legal da und muss keinen Grenzabstand einhalten, weil er die Bedingungen des § 5 Abs. 4 und 5 NBauO einhält oder weil er so alt ist, dass er den damaligen Abstandsregelungen entsprach. Dann wäre die Sauna ebenfalls legal, weil sie die Bedingungen des § 5 Abs. 4 und 5 NBauO einhält oder nach Abs. 10 nicht einhalten muss.

    Dann besteht das Problem aber schon so lange, wie der Schuppen besteht.

    Und deshalb hoffst Du, dass Dir die Behörde den Saunabau untersagt?

    Lieber Hubert,
    einfacher wäre es, wenn Du Deinen Ärger über die Tätigkeiten Deines Nachbarn aus Deiner Perspektive schildern würdest. Dann könntest Du auch gleich mit allen von Dir bereits ermittelten Details rausrücken und man müsste Dir nicht alles nacheinander aus der Nase ziehen.
     
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  10. #10 hubertK, 28.07.2024
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    Wüsste jetzt nicht, wo ich mit Informationen geize oder was zu liefern wäre. Mein Schuppen steht legal an der Grenze, da er die Raummaße einhält und meine Abstandsflächen nicht überschritten sind. Das ist zu 100 % so. Er wurde bislang nur für Gartengeräte genutzt und soll nun für eine Sauna herhalten.
    Dass das mit fragen bei mir einhergeht ist logisch. Deine Interpretation, dass ich hoffe die Behörde untersagt mir den Saunabau ist absolut unlogisch. Das hab ich weder direkt noch indirekt geäußert. Ich sprach auf die Abluft an, da dies bestimmt anders bewertet wird, als bei einem üblichen Schuppen. Da will man schließlich im Nachhinein nicht umplanen mit Rohren etc. Wo bitte ist da ein Bezug zu deiner Aussage? Nirgends!
    Die abschließende Unterstellung ist echt daneben. Ich glaube ich habe mich deutlich ausgedrückt. Wenn du derart komisch interpretierst möchte ich von dir keine Ratschläge entgegennehmen. Dann behalte deine unsinnigen Vermutungen für dich, aber leg sie nicht fremden Menschen in den Mund.
     
  11. artibi

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    Ist das jetzt ein Nebengebäude? Ich les das jetzt so, dass du eine Saune in die Gartenhütte bauen willst?
     
  12. #12 hubertK, 28.07.2024
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    Ja genau so ist es. Ein altes Nebengebäude was ich effizienter nutzen möchte und nebenbei etwas handwerkliches Geschick mir abfordern soll. Brauche etwas Ablenkung.
     
  13. #13 simon84, 29.07.2024
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    es gibt hier oft Leute die beschreiben ihr eigenes Problem aus der Perspektive des anderen (Nachbarn). Das wirkte etwas so mit dieser Äußerung:

    du willst dass deine Sauna genehmigt wird, richtig ?

    zum thema Abluft, Dann machst du natürlich etwaige Abluft auf deine Seite hin - nicht zum Nachbarn
     
  14. #14 hubertK, 29.07.2024
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    Naja, bissl arg rein interpretiert.
    Nein ich will eigentlich nicht genehmigen. Kostet ja Geld :) Deshalb ja die Fragen, ob und wann gewisse Dinge greifen/ zu beachten sind.
    Das mit der Seite ist nicht so einfach. Wenn ich die öffentlichen Saunen anschaue, dann kommt bei Aufgüssen ein ganzer Schwall raus und der eine empfindet es gut, der andere nicht. Ich zum Bsp. liebe Birkendurft, ein anderer vllt nicht. Daher mache ich mir vorab Gedanken, bevor ich im Nachhinein abändern muss.
     
  15. #15 simon84, 29.07.2024
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    Naja das kann die ja eh nur der Nachbar beantworten.
    Hast du den mal zu seiner Meinung gefragt?
    Ich würde es im vornherein so planen, dass da keine Schwalle Richtung Nachbarn gehen.
    Dass das nicht einfach so geht und evtl Umbau der Tür bzw Planung etc. erfordert war mir schon klar.

    @Dimeto hat hier schon sehr viele Infos und Argumentationshilfe gegeben

    was ist mit der Variante mit dem Nachbarn reden und machen ?

    Oder gibt es mehrere direkt betroffene Nachbarn (Grundstücks Ecke) mit unterschiedlichen Meinungen?
     
  16. #16 hubertK, 30.07.2024
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    Ich verfahre immer nach der Prämisse, unnötigen Kontakt zu vermeiden. Daher möchte ich mich ja auch vorab erkundigen, was machbar ist, bevor ich mit dem Bauen anfange. Reden mit Nachbarn birgt immer die Gefahr, schlafende Hunde zu wecken oder späteres Intervenieren von der Gegenseite im Falle von mündlichen Absprachen. Auch ein Eigentümerwechsel ist immer möglich. Ich merke schon, dass ich nicht umher komme, zum Bauamt zu gehen und eine Bauvoranfrage stellen werde um meinem Anliegen nachzukommen.
     
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