Raumthermostate

Diskutiere Raumthermostate im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, hab da mal eine Frage. :bau_1: Der Rohbau ist fertig geworden und nun gehts langsam aber sicher zur Installation. Wir...

  1. #1 bobby81, 15.12.2011
    bobby81

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    Hallo zusammen,

    hab da mal eine Frage. :bau_1:
    Der Rohbau ist fertig geworden und nun gehts langsam aber sicher zur Installation.
    Wir bekommen eine Luft/Wärmepumpe und im gesamten Haus Fussbodenheizung. Im Angebot vom Heizungsbauer sind nun Raumthermostate angeboten. Diese Kosten pro Stück ca. 15EUR (Auf Putz)

    Der Elektriker hat mir ebenfalls welche Angeboten, die zur Schaltserie passen für pro Stück 60EUR. Er sagt das sind die günstigsten.
    :yikes

    Also bei 10 Stück, die wir brauchen sind das 450EUR unterschied.

    Nun zu meiner Frage:
    Gibt es bei den Raumthermostaten gravierende Unterschiede, die den Preisunterschied rechtfertigen oder ist dies lediglich eine optische Verschönerung?

    --> Ich weiß es gibt von Anbieter zu Anbieter unterschiede.
    Ich sag mal, bei dem Preisunterschied kann ich die öfter mal auswechseln, wenn eins kaputt ist.
     
  2. #2 Wolfgang38, 15.12.2011
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    Ich würde diese ERR vorsehen, aber net einbauen.

    Erfahrungswert :)
     
  3. R.B.

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    Ein Raumthermostat der zur Schalterserie passt wird meist deutlich teurer als ein 08/15 Klick-Klack der einfach auf die Wand geschraubt wird. Technische Unterschiede sind auch denkbar, das hängt vom Modell ab, aber meist zahlt man für die Optik bzw. Zugehörigkeit zum Schalterprogramm.

    Die billigsten 08/15 Klick-Klack sind, zumindest so weit ich sie kenne, relativ ungenau. Das betrifft sowohl den/die Schaltpunkt(e) als auch die Hysterese.

    Vor 14 Tagen hatte ich so ein Teil unter der Kur. Die Temp.abweichung von der Anzeige der Skala betrug sage und schreibe 5K! Bei eingestellten 10°C war der Abschaltpunkt bei fast 15°C.

    Meine Meinung, ein höherer Preis ist schon gerechtfertigt, aber man zahlt meist noch einen erheblichen Aufschlag für die Optik.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 bobby81, 15.12.2011
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    Vielen Dank -
    Dann werd ich mal im Internet nach Erfahrungen der Thermostate suchen.
    Ich denke mal so die Goldene Mitte wäre akzeptabel.

    Danke für die Erfahrungen!
     
  5. R.B.

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    Ich würde zuerst einmal entscheiden, wie wichtig Dir ist, dass die ERR zum Schalterprogramm passt.

    Spielt die Optik keine Rolle, dann hat man eine riesige Auswahl.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Julius

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    Und ich unterstütze die Meinung von Wolfgang:

    Gar keine Raumthermostate installieren!
    Auch keine Aktoren. Nur die Leitungen verlegen lassen (endend in - mit Schraubdeckel versehenen - Gerätedosen) und die Ventilunterteile setzen.
    Dann noch nen sauberen hydraulischen Abgleich und Du hast weit mehr gespart als 450,-...!

    Im Neubau ist ne ERR entweder nutzlose Geldverschschwendung oder Zeichen für eine schlecht ausgelegte FBH.
     
  7. #7 Headhunter2, 15.12.2011
    Zuletzt bearbeitet: 15.12.2011
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    Julius, Wolfgang, ihr könnt doch hier die User nicht dazu aufrufen die Enev nicht zu befolgen, tztz
    :bef1021: => guckst du

    @bobby: Wenn du einen "vernünftigen" Heizungsbauer hast kannst du mit dem reden, lass dir die Thermostate von ihm mitliefern, ansonsten alles so vorbereiten wie von Julius beschrieben, und wenn du nach einer Heizperiode im Haus merkst dass es ohne funktioniert gibst du dem Heizi die Teile einfach zurück.
    So hast du wenigstens ne Rechnung wo die Dinger aufgeführt sind, falls mal jemand nachfragt ;)
     
  8. #8 Taipan, 15.12.2011
    Zuletzt bearbeitet: 15.12.2011
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    Die EnEV haste aber schon gelesen?

    @Headhunter: Der Tipp ist ebenso Murks.
     
  9. #9 Achim Kaiser, 15.12.2011
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    /* Meckermodus ein */

    Im Neubau KEINE Einzelraumregelung geht ja mal als Entscheidung per Dekeret de Mufti überhaupt nicht !
    Das ist ein klarer Verstoß gegen die EnEV !

    /* Meckermodus aus */

    Also Befreiung beantragen .... und wenn die da ist .... Schraubdeckel einsetzen .... nicht vorher.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. Taipan

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    Äh, wo bitte in der EnEV steht, dass Du für die Forderungen des §14 eine Befreiung beantragen kannst, und bitte schön bei wem. Die einzigen Befreiungen, die es gibt, zielen auf Denkmale und, in den entsprechenden Passagen explizit genannt, auf Unwirtschaftlichkeit ab.

    Es gibt IFAIK keine Befreiung von der Einzelraumregelung.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 15.12.2011
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    @Taipan
    Untere Bauaufsichtsbehörde .... die kann auf Antrag befreien.

    Wird bei WP´s auch genehmigt, wenn eine adäquate Begründung vorgetragen wird.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. R.B.

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    Genau da muss man ansetzen wenn man eine Befreiung erwirken möchte. Unangemessener Aufwand, Härtefall, Befreiung.

    Meine Meinung, so manche Notbremse ist teurer als die paar Stellantriebe und Raumthermostate. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

    Gruß
    Ralf
     
  13. Taipan

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    Du/Ihr spiel(s)t auf §24 Abs. 1 an.

    Da wünsche Ich Dir/Euch viel Spass beim Nachweis der Unwirtschaftlichkeit. Das wird Dir/Euch nicht gelingen. Zumindest wird Dich/Euch der Nachweis mehr kosten als die paar Thermostate.
     
  14. #14 Wolfgang38, 15.12.2011
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    Später immer noch möglich

    @danke Julius.

    War kein Aufruf zur fehlerhaften Bauausfuehrung!!!
    Ich habe alles vorsehen lassen, Leitungen, Blinddosen, natürlich auch Leitungen zum Verteiler, in den Räumen zu jeden Heizkreis.
    Im Bad liegen die Motoren bereits lose unter den schraubbaren Drehventilen
    Dort habe ich sogar Heizkörper vorgesehen.
    Ich habe nachtraeglich weder Heizkörper noch irgendwo ERR installiert.

    Anfänglich habe ich manuell bei den Verteilern rumgedreht, jetzt passt es.

    Deswegen: Erfahrungswert
    Alles Vorsehen, Aber später dann entscheiden, ob es notwendig ist.

    Wait and See wie wir Schiris sagen :)
     
  15. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Naja, man sollte sich schon vor dem Einreichen des Bauantrags um eine Befreiung kümmern. Es könnte ja auch eine Ausnahme vorliegen und dann ist z. B. die Denkmalschutzbehörde zuständig.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  16. #16 robert0204, 17.12.2011
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    Wenn Dir die Optik egal ist, dann kannst Du auch die billigen nehmen. So viel schlechter Regeln die bei richtigen Anschluss auch nicht.
     
  17. mivola

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    Wie sieht denn eine solche Begründung ganz genau aus? Bei WP und FBH wären die Argumente ja sicherlich für alle Bauherren dieselben oder?

    Gibt es dafür einen "Musterbrief"? Ich habe ja schon an vielen Stellen gelesen dass man sich befreien lassen kann und ab und an liest man auch, dass es jemand gemacht hat. Aber selten liest man den konkreten Text/Begründung.

    Micha
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Google "Befreiung Einzelraumregelung", dann lesen.

    Gruß
    Ralf
     
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