privater Neubau - Hausanschlusskosten - steuerlich absetzbar

Diskutiere privater Neubau - Hausanschlusskosten - steuerlich absetzbar im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir sind vor 3 Jahren in unseren Neubau eingezogen und nutzen ihn ausschließlich privat. Eine Woche vor Weihnachten sind bei uns saftige...

  1. #1 pocahonta, 20.12.2023
    pocahonta

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    Hallo,
    wir sind vor 3 Jahren in unseren Neubau eingezogen und nutzen ihn ausschließlich privat.
    Eine Woche vor Weihnachten sind bei uns saftige Rechnungen der Gemeinde über die Hausanschlusskosten eingeflattert: Wasserversorgung, Entwässerung, Kanalgrundstückanschluss, Wasserleitungshausanschluss.

    Ich frage mich, ob diese Rechnungen bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden können.

    Aus dem Internet werde ich nicht ganz schlau.

    Ich hab unter anderem das gelesen:
    ".. Das sieht bei privat genutztem Wohnraum anders aus. Allerdings gibt es Ausnahmen:
    Die Kosten für die Hausanschlüsse an Wasser, Strom, Gas und Kanalisation wirken sich im Rahmen der steuerlichen Abschreibung aus. Da die Anschlüsse den Wert der Immobilie erhöhen, können die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden."

    Weiß es von euch jemand genauer?

    Danke!
     
  2. #2 Gast 85175, 20.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Nö. Was Du da gelesen hast dürfte sich auf die Vermietung von privatem Wohnraum beziehen, eine derartige "Abschreibung" bei selbst genutztem Wohneigentum gibt es einfach nicht...
     
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  3. #3 nordanney, 20.12.2023
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    Deinen privaten Hausbau musst Du wohl oder übel privat bezahlen.

    Was Du aber machen kannst, sind z.B. Lohnkosten für den Gärtner nach Einzug als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Macht nicht reich, ist aber trotzdem Geld.
     
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  4. #4 pocahonta, 20.12.2023
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    Danke, ich habs befürchtet.
    Gelesen hab ich es auf der Internetseite der Schwäbich Hall. Da der Link nicht einsetzbar ist. Hier der Absatz:
    Sind Erschließungskosten steuerlich absetzbar?
    Falls es sich bei Ihrem Bauland um ein betrieblich genutztes Grundstück handelt oder Sie die künftige Immobilie vermieten möchten, können Sie die Erschließungskosten in voller Höhe absetzen. Das sieht bei privat genutztem Wohnraum anders aus. Allerdings gibt es Ausnahmen:

    • Sofern es sich um die erstmalige Erschließung eines Grundstücks handelt, werden die Kosten dem Grundstück und nicht dem Gebäude zugerechnet. Da ein Grundstück jedoch im Gegensatz zu einer Immobilie keine Nutzungsdauer hat, muss es auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.
    • Die Kosten für die Hausanschlüsse an Wasser, Strom, Gas und Kanalisation wirken sich im Rahmen der steuerlichen Abschreibung aus. Da die Anschlüsse den Wert der Immobilie erhöhen, können die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden.
    • Sofern Sie bereits vorhandene Leitungen oder Kanäle modernisieren, ersetzen oder instand setzen, können Sie die Kosten dafür als Werbungskosten direkt von der Steuer absetzen. Das lohnt sich, da Sie durch diese Maßnahmen die größte Steuerminderung erhalten können.
     
  5. #5 Gast 85175, 20.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Naja, da hat halt wieder irgendwer nicht gelesen was er geschrieben hat... Da gibt es keine echten "Ausnahmen", das sind einfach nur verschiedene Sachverhalte.

    Die Erschließung wird dem Grundstück zugeordnet und ist daher prinzipiell nicht abschreibbar. Die Hausanschlüsse sind dem Haus zuzuordnen und immer dann wenn abgeschrieben werden kann abschreibbar (gewerblich/Vermietung). Bei Instandhaltung ist es unabhängig von der Nutzung steuerlich geltend machbar, jedoch ggf. nach unterschiedlichen Vorschriften (Privat/gewerblich/Vermietung)...

    Ganz so schwierig ist das nicht, nur wenn man es irgendwelche "Webdesigner" auf Homepages übertragen lässt, wird halt manchmal Unsinn draus...
     
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  6. #6 nordanney, 20.12.2023
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    Bei V+V sieht es anders aus, das trifft bei dir aber nicht zu, da Eigennutzung.

    Ansonsten gelten die von dir zitierte Bulletpoints bei Dir auch nicht.
    Erster Bulletpoint: "nicht steuerlich geltend gemacht werden"
    Zweiter Bulletpoint: Du schreibst Deine eigengenutzte Immobilie nicht ab. Ist kein Anlagevermögen.
    Dritter Bulletpoint: Betrifft Modernisierungen

    Und im Eingangstext geht es um betriebliche Grundstücke (Anlagevermögen) und V+V.

    Kannst suchen wie Du willst, finden wirst Du leider nichts.
     
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  7. #7 Gast 85175, 20.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich bin ja da schon wieder erstaunt darüber, dass es den Bundesfinanzhof gebraucht hat um darauf zu kommen, dass die Umlage der Erschließungskosten durch die Kommunen keine haushaltsnahen Dienstleistungen sein können... Wir leben in einem Clownstaat... Bei uns sind zunehmend triviale Grundlagen ein ohne Bundesobergerichte unlösbares Rätsel...
     
  8. #8 pocahonta, 20.12.2023
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    Alles klar, dann hak ich das Thema ab. Vielen Dank für eure Erklärungen.
     
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