Planungsauftrag

Diskutiere Planungsauftrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Leute ich habe mich hier und heute mal angemeldet da ich wohl mal einen Expertenrat braeuchte. Wir moechten ein Schwedenhaus bauen, ca...

  1. #1 MisterBautzner, 12.12.2011
    MisterBautzner

    MisterBautzner Gast

    Hallo Leute

    ich habe mich hier und heute mal angemeldet da ich wohl mal einen Expertenrat braeuchte.
    Wir moechten ein Schwedenhaus bauen, ca 170qm gesamte Wohnflaeche und ohne Keller. Den Anbieter haben wir schon gefunden und mit ihm auch schon oft ueber Wuensche und Vorstellungen geredet und wie es im Idealfall ablaufen sollte. Der Anbieter dieses Schwedenhauses ist eigentlich ein deutscher Vertriebspartner, also eine Art Baubetrieb der auch andere Haeuser baut sich aber auf die Schwedenhaeuser spezialisiert hat. Er wuerde die gesamte Planung/Aufbau/Abwicklung uebernehmen und wenn notwendig, Architekten in zu ziehen. Als Referenz hat er eine grosse Schwedenhaussiedlung hier in der Naehe Anfang der 90iger errichtet. Soweit so gut.
    Jetzt geht es um die Unterzeichnung eines Planungsauftrages zur Einreichung des Bauantrages und hier macht mich so etwas stutzig.
    Laut Vertrag bietet er
    1) Grundlagenermittlung
    2) Vorplanung
    3) Entwurfsplanung
    4) Genehmigungsplanung
    uns zu einem Festpreis von 3000€ an. Nicht enthalten in diesem Planungsauftrag sind:
    Ausfuehrungsplanung (ok, ist verstaendlich glaub ich) , Tragwerksplanung/Statik/Festigkeitsnachweis und Waermeschutznachweis. Diese werden erst nach Erhalt der Baugenehmigung erstellt.
    Ist das OK so? Was haltet ihr von dem Preis fuer diese Leistungen?
    Nach allem was ich hier bereits gelesen habe, scheint es wohl empfehlenswert zu sein sich einen externen Architekten als Baubetreuer zu nehmen? Kann man in etwa vorraus berechnen, was dieser externe Architekt uns kostet, bzw wie wird er berechnet?

    Vielen Dank und Beste Gruesse

    MrBautzner
     
  2. #2 Gast036816, 12.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn ich da rückwärts rechne - 3.000 € für phase 1 - 4 = 27 punkte = gesamthonorar 11.150 € entspricht bei honorarzone II mitte herstellkosten von 100.000 € für das gebäude und das ist unwahrscheinlich.

    ich schätze das gebäude wird das doppelte kosten.

    also habt ihr ein zu gut gemeintes angebot.
     
  3. #3 MisterBautzner, 12.12.2011
    MisterBautzner

    MisterBautzner Gast

    Hallo Rolf,

    da hast du Recht, das Haus wird ca. 210000€ kosten. Danke fuer deine rasche Beurteilung der Sache. Ist es auch korrekt die anderen Plaene erst nach Erhalt der Baugenehmigung zu erstellen?

    LG MrBautzner
     
  4. #4 Gast036816, 12.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ausführungspläne auf jeden fall. bezüglich der anderen unterlagen solltest du bei deiner genehmigungsbehörde hinterfragen, was die genau zur baugenehmigung benötigen.
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Zur Baubegleitung ist nicht zwingend ein Architekt nötig, kann auch eine andere sachverständige Person sein. Bezahlte Haftpflichtversicherung ist aber zu prüfen, ausserdem gibt es Vereine, die im Kleingedruckten für nix Haften.
    Massgeblich ist hier der Zeitaufwand und die Anzahl der Besuche vor Ort. Grober Daumen 2-3000 €.
    Für die noch fehlenden Leistungen würde ich auch versuchen, ein Preis zu vereinbaren. Schützt vor Kummer und macht das Rechnen einfacher.
     
  6. Baumal

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    für 3000€ LPH 1-4 würde ich nicht mal
    den bleistift anspitzen.

    da bist du aber an einen schönen billigheimer geraten.
    dementsprechend wird das ergebnis aussehen.
     
  7. #7 ludeguent, 13.12.2011
    ludeguent

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    Hallo baumal, wieso assoziierst du anhand des angebotenen Preises die (schlechte ???) Qualität der Planungsleistung?:mauer Deute ich deinen Satz richtig?

    Solche Kommentare sind reine Polemik...und führen zu keiner sachlichen Diskussion, die nebenbei bemerkt, auch nicht zu deinen Stärken hier im Forum gehören...:Brille

    Das es auch für viel mehr Geld schlechtere "Planungsleistungen" gibt, dürfte auch dier als "Leser" und "fleißiger Moderator" des Forums bekannt sein....:D
     
  8. Baumal

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    du weißt, wieviel arbeit in LPH 1-4,
    nur für ein kleines häuschen steckt?

    und möchtest mir erzählen, dass
    3000€ dafür auskömmlich wären?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2011
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    Klar kann man Schlechtleistung für viel und für wenig Geld einkaufen.
    Aber die Chance, für wenig Geld gute Leistung zu bekommen ist deutlich kleiner als die, dafür schlechte Leistung zu bekommen!
    Und mit guter Bezahlung steigt die Chance auf gutes Personal rapide!!!

    Allerdings sehe ich die Zahl hier nicht ganz SO kritisch, denn der Architekt muss ja auch einen nicht unerheblichen Teil der LP 1-4 nicht erbringen.
    Kostenermittlung z.B. läuft komplett beim GÜ, ebenso ist das Bausystem in der Regel klar (weil eben DER Standard DIESES GÜ), auch andere langwierige Gespräche führt oft der GÜ mit den Bauherren, der Planer bekommt "nur" das Ergebnis.

    Von daher sind 3.000 € für die reine Architektenleistung nicht SOOO unterirdisch wenig, dass man automatisch von einem Stempelaugust ohne Engagement ausgehen muss.

    Was mich wirklich stört, ist das Fehlen der Statik. Selbst wenn der Planer das Bausystem aus dem FF kennt und von daher die Statik in den Griff bekommt, so muss diese doch erstellt werden.
    Viele Bundesländer wollen zumindest mit dem Bauantrag eine Bescheinigung des Statik-Aufstellers haben.
    Jetzt gehts noch um einen Auftrag. Später - wenn der Planungsvertrag unterschrieben ist - hat man wenig Chancen beim Preis für den Statiker und den Wärmeschutznachweis.
    Daher das JETZT mit aushandeln und in den Vertag reinnehmen!
     
  10. Baumal

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    GÜ, hatte ich überlesen.

    LPH 1-4 macht der bauzeichner, zur not
    die sekretärin.
    paßt schon mit dem preis.

    ich denke in sachsen muß ein statiker
    auch seine unterschrift auf dem bauantrag
    abliefern. wird vielleicht 250€ kosten.

    viel spaß im eigenheim....:D
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wegen der fehlenden statik würde ich ganz cool bleiben :)

    die genehmigungsbehörde erteilt die baugenehmigung entsprechend mit einer aufschiebenden
    bedingung. das bedeutet, "wieder ein schritt weiter" und sorgt für mehr rechtssicherheit, ohne
    vorab (!) zu diesem zeitpunkt unnötige planungskosten (in dem fall für twp) zu generieren.

    das setzt natürlich ein gewisses mindestmass ahnung beim "planer" voraus.
    inwieweit die gp (?) zur realisierbarkeit und zu den später vorzulegenden unterlagen
    passt, wird sich rausstellen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2011
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    markus, mich macht nicht die fehlende Statik wuschig, sondern der fehlende Preis für die fehlende Statik :D.
     
  13. Baumal

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    wenn der bauzeichner, der LPH 1-4
    nicht nur an dem häuschen bearbeitet,
    die sekretärin nicht nur am telefon sitzt,
    sondern in einigen LPH`s rummwurschelt,
    bleibt für statik: 250€ :D
     
  14. #14 Livestrong, 13.12.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast

    :biggthumpup:
     
  15. Baumal

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    was willst du von mir, livestrong?

    ich könnte für 3000€ LPH 1-4 für ein EFH
    keine befriedigende lösung abgeben,
    weder für die bauherren,noch für mich.
     
  16. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Wenn eine Firma , die schon diverse Häuser dieser Art erstellt hat und eine Muserhaussiedlung hat, solch einen Preis für die Vorplanung abgibt ist es doch OK.
    Hier wird doch auf einem System aufgebaut,das schon vorhanden ist. Ich weiß nicht wo das Problem liegt. Hier werden wohl Äpfel mit Birnen verglichen....
     
  17. Baumal

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    hier werden äpfel mit mit birnen verglichen.
    wie gesagt GÜ hatte ich überlesen.

    weshalb der GÜ LPH 1-4 preislich ausweist,
    ist mir schleierhaft.
     
  18. #18 Thomas B, 13.12.2011
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    Mir nicht!!

    Geht der BH mit einem Planungsansinnen zum Architekt und ordert LP 1-4, wird diese deutlich teurer ausfallen, da diese eben die Planung von Anfang an beinhaltet.

    Der GÜ baut auf fertigen Grundrissen/ Planungen auf. Letztendlich werden ein paar Änderunegn nötig sein und schwupps ist der Bauantrag fertig. Der GÜ plant also tatsächlich nur LP 4 komplett und einiges von LP 3. Er verkauft dies aber als das komplette Paket, was dann im Vergleich wieder günstig aussieht. So hält man sich lästige Konkurrenz vom Leib....
     
  19. Baumal

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    also als bei einem GÜ angestellten architekt, hab ich noch
    nie erlebt, dass der kunde eine rechnung
    über LPH 1-4 präsentiert bekommt
     
  20. #20 MisterBautzner, 13.12.2011
    MisterBautzner

    MisterBautzner Gast

    Hallo und vielen Dank fuer die ganzen Antworten von Euch

    Es ist tatsaechlich so, das wir uns ein Grundriss aus dem Katalog ausgesucht haben incl des darauf stehenden Hauses :-) aber innerhalb des Hauses kann man ja die Waende recht problemlos verschieben, da es meist keine tragenden Waende sind. So haben wir uns die Huette recht gemuetlich hin und hergeschoben das es funktionieren sollte. Gehe davon aus das wir schon eine aktuelle auf das Haus angepasste Statik benoetigen. Den Preis dafuer kann man kurzer Hand erfragen. War mir nur nicht so sicher ob es mit den Planungsleistungen so passt.
    Was heissen eigentlich die ganzen Abkuerzungen? GU ist klar, aber so die anderen ? :(

    Danke fuer Eure vielen Antworten. Werde Euch sicher nochmal benoetigen, spaetestens wenn das Haus fertig ist zum Bilder schauen :-)

    Danke & Liebe Gruesse

    MrBautzner
     
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