Nutzungsänderungsgenehmigung beantragen ohne Architekten

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  1. #1 Niklaslmn, 24.08.2019
    Niklaslmn

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    Guten Tag zusammen,


    mein Name ist Niklas Lachmann, bin Student und versuche mich momentan mit einem Freund nebenbei selbstständig zu machen. Wir wollen eine Wohnung über Internetportale (wie AirBnB, Booking.com etc) kurzzeitig untervermieten. Die Wohnung liegt laut Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet. Dem Eigentümer gehört das ganze Mehrfamilienhaus und die Untervermietung ist mit Ihm abgesprochen und wurde im Mietvertrag bewilligt. Nun müssen wir ja noch beim zuständigen Bauordnungsamt in Duisburg eine Nutzungsänderungsgenehmigung beantragen. Diese versuchen wir über ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ohne Architekten zu bekommen. Wir haben leider momentan nicht die finanziellen Mittel für einen bauvorlageberechtigten Architekten. Doch auf der Behördenseite wurde eben darauf hingewiesen, dass bei einer Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen dieser nicht unbedingt benötigt wird. Voraussetzung ist, dass wir in der Lage sind, alle erforderlichen Antragsunterlagen selbst erstellen und einreichen können. Nach ein paar Recherchen im Internet bin ich auf die folgenden Unterlagen gestoßen, welche benötigt werden:

    • Lageplan, welcher nicht älter als 6 Monate sein darf und der mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage einer Flur- oder Liegenschaftskarte erstellt sein muss
    • Bauzeichnungen mit Eintragungen sowohl der bisherigen als auch der geplanten Nutzung, die sämtliche von der Nutzungsänderung betroffenen Geschosse des Gebäudes zeigen müssen (Maßstab 1:100)
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung
    • Da die Nutzungsänderung gewerblicher Art ist: Betriebsbeschreibung
    Und jetzt entsteht mein Problem:

    • Woher bekomme ich einen Lageplan, der nicht älter als 6 Monate alt ist? Bzw wer erstellt sowas?
    • Reichen bezüglich der Bauzeichnungen ein Grundriss, auf dem die jeweiligen Möbel und Nutzungsräume (Küche, Bad, Schlafzimmer, Wohnzimmer) eingezeichnet sind? Die jetzige Nutzung unterscheidet sich ja quasi nicht von der geplanten Nutzung
    • Reicht für die Wohn- und Nutzflächenberechnung ein Grundriss der alle Maßen und Quadratmeter der Räume abbildet?
    Der Eigentümer ist leider gerade im Urlaub, sonst hätte ich Ihn schonmal gefragt welche Dokumente er bereits in seinem Ordner hat. Er würde uns übrigens eine Vollmacht für den Nutzungsänderungsantrag ausstellen.

    Ich weiß, dass ich viele Fragen habe aber ich möchte bevor ich das Bauordnungsamt kontaktiere möglichst gut vorbereitet sein. Ich habe nur Angst, dass die Nutzungsänderung nicht genehmigt wird und wir die ganze Einrichtung umsonst gekauft haben. Obwohl wir denke ich bei der Lage der Immobilie gute Chancen haben könnten.

    Ich hoffe wirklich sehr, dass mir hierbei jemand weiterhelfen kann und bedanke mich schonmal recht herzlich!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Niklas Lachmann
     
  2. #2 Fabian Weber, 24.08.2019
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    Das ist mir aber ganz neu, dass man keine bauvorlageberechtigte Person benötigt.

    Bauvorlageberechtigt sind auch z.B. Bauingenieure oder Maurermeister.

    Alles ziemlich kurios, vor allem, weil Ihr ja nur die Mieter seid und nicht der Eigentümer.
     
  3. #3 Niklaslmn, 24.08.2019
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    Hallo Fabian,

    Anbei der Auszug von der Behördenseite.
    Das wir die Mieter sind und nicht der Eigentümer spielt erstmal keine Rolle. Wir sollen uns laut Eigentümer selbst um die Nutzungsänderung kümmern und er stellt die nötigen Vollmachten aus.
     

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  4. Dimeto

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    Katasterauskunft
    Wenn Du Glück hast, begnügt sich der Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht auch mit einem Auszug aus tim-online (TIM-online), da Du ja keine die Gebäudekontur verändernden Maßnahmen planst. Aber ob die 20€ Katastergebühren eine Diskussion mit der Bauaufsicht wert sind...?
    Meinst Du damit nur die Zeichnung? Eine nachvollziehbare Berechnung, Auflistung und Summierung aller Räume braucht es schon.

    Bei der Fachschaft der Bauingenieure sitzt bestimmt ein freundlicher Kommilitone, der Euch mal einen vollständigen Bauantrag zeigen kann.
     
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  5. SIL

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    @Dimeto einen Bauantrag brauch er wahrscheinlich nicht, es handelt sich um gewerbliche Nutzung eines Wohnraumes ( ständig wechselnder Mietstand)
    Zeichnung Grundriss
    WOFLV oder nach DIN, kann und darf ja jeder Architekt bzw Ing aus dem Fachbereich, den 'Rest' kann er online beziehen wie du bemerkte st, allerdings bin ich überfragt ob er Energieausweis brauch oder nicht.
    Es ist natürlich ungünstig da er selber nicht Eigentümer ist, dieser könnte ja die Bauakte beziehen, ob die Behörde dort mit Vollmacht vom Eigentümer Zugriff gewährt, ist leider nicht einheitlich geregelt.
     
Thema: Nutzungsänderungsgenehmigung beantragen ohne Architekten
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