Nutzungsänderung, Anforderung an "Dämmung" etc

Diskutiere Nutzungsänderung, Anforderung an "Dämmung" etc im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; guten Morgen, ich habe eine Frage bzgl einer Nutzungsänderung. Wir sind als Mieter in eine frisch sanierte Wohneinheit gezogen, die zuvor als...

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  1. #1 Pepe1984, 25.07.2013
    Pepe1984

    Pepe1984 Gast

    guten Morgen,

    ich habe eine Frage bzgl einer Nutzungsänderung. Wir sind als Mieter in eine frisch sanierte Wohneinheit gezogen, die zuvor als Werkstatt / Schmiede genutzt wurde. Baujahr in den 50ern. Es wurden neue Fenster eingezogen, das Flachdach wurde zwischen Decke und Dach wohl etwas gedämmt. Fassade wurde nichts gemacht.

    Irgendwo hatte ich gelesen, dass Um- und Anbauten eigentlichen den akteullen Energieeinsparrichtlinien entsprechen müssen.

    Wie kann es sein, dass man sich bei uns nicht dran halten musste? also ich bezweifel stark, dass man das musste, denn das Dach ist en typisches "Garagendach", die Heizungsanlage 34 Jahre alt, nur der Innenausbau (trockenbau) wurde neu gemacht, neue Heizkörper und wie gesagt neue Fenster. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Es handelt sich um ein Hinterhaus, von der Straße nicht einsehbar. Das vorderhaus steht unter Denkmalschutz, allerdings nur als teil einer gesamtanlage.

    wenn man jetzt merkt, wie schnell sich das Gebäude aufheizt, will ich garnicht an die Nebenkostenabrechung für die Heizkosten denken.

    Da so einige Mängel bestehen, stellen wir uns die Frage: ist die Bauausführung eigentlich so zulässig?
    In Hessen ist es wohl so, dass das Bauamt diese Beurteilung etc an die Architekten übergeben hat. Doch wer kontrolliert, ob das so okay ist?

    Danke,
    viele Grüße

    Peter
     
  2. Julius

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    Warum ziehst Du in einen fragwürdigen Altbau, wenn Du Neubaustandard möchtest?
    Liegt es vielleicht daran, daß der mehr kosten würde...?
     
  3. #3 Pepe1984, 25.07.2013
    Pepe1984

    Pepe1984 Gast

    darum geht es nicht. In wiesbaden kostet auch altbau 11€/m²
     
  4. #4 Schwarz, 25.07.2013
    Schwarz

    Schwarz

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    aha! ahaa? wer sagt denn so was? ah! der gesetzgeber (vgl. anlage 2 zur Hessischen Bauordnung)

    IIINutzungsänderung

    1.die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und Räumen, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden öffentlich-rechtlichen, insbesondere auch bauplanungsrechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen,
    2.die Nutzungsänderung von Räumen im Zuge der Modernisierung von Nutzungseinheiten, wenn die Nutzung der Nutzungseinheit beibehalten wird,

    3.die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und Räumen durch die Errichtung, An- oder Einbringung von Anlagen und Einrichtungen nach Abschnitt I Nr. 3.9 und 5.1,

    4.die Nutzungsänderung von baulichen und sonstigen Anlagen und Einrichtungen nach Abschnitt I, sofern diese auch bei geänderter Nutzung genehmigungsfrei wären. [/I]

    keine ahnung. kann auch aus der entfernung niemand beurteilen. ich gehe natürlich davon aus, dass der kollege, der das sicher betreut hat, seine arbeit umfänglich ordentlich gemacht hat;
    des weiteren sich an die vorgaben nach §9 EnEV in verbindung mit anhang 3 EnEV (?) gehalten hat.

    http://www.rv.hessenrecht.hessen.de...10V1Anlage2&doc.part=G&toc.poskey=#focuspoint

    ansonsten http://www.mieterbund.de/energieausweis.html

    und ich schätze, dass das hier von der fragestellung her doch eher in richtung einer erforderlichen rechtsberatung geht -> anwalt.

    schwarz
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 25.07.2013
    Ralf Dühlmeyer

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